Endfläche, die mit kleinen, halbkugeligen
Erhöhungen oder mit gekreuzten erhabenen Linien bedeckt ist. Außerdem werden
die Punzen häufig statt des
Grabstichels zur Herstellung von
Petschaften, Münzstempeln u. s. w. sowie von
[* 1]
Figuren,
Ziffern und
Buchstaben in Metall, insbesondere bei Anfertigung von
Stempeln und Matrizen für Erzeugnisse der Schriftgießerei verwendet.
Die Punzen des Graveurs unterscheiden sich von denen des Goldarbeiters dadurch, daß sie nicht
bloß einfache Elemente einer Zeichnung, sondern ganze
Bestandteile derselben enthalten, die höchst mannigfaltiger Art sein
können.
eine
Abart der Kupferstechkunst (s. d.), bei der die Vertiefungen, sowohl die
Zeichnung als die Schattierung, durch die Goldschmiedpunze (gehärtete Stahlstange mit abgerundeter
Spitze)
vermittelst eines Hammers in die Kupferplatte eingeschlagen werden.
Deutsche
[* 2] und niederländ.
Goldschmiede haben hauptsächlich
diese
Manier ausgebildet
und sie zur Herstellung von Goldschmiedeornamenten verwendet.
im röm.
Recht die letztwillige
Anordnung des Inhabers der väterlichen Gewalt,
durch welche derselbe für den seiner Gewalt Unterworfenen einen
Erben beruft für den Fall, daß der der Gewalt Unterworfene
vor Erreichung des zur Errichtung einer letztwilligen
Verfügung erforderlichen
Alters stirbt. Eine Quasipupillarsubstitution
gestattete Justinian dem
Vorfahren in ähnlicher
Weise. Er darf dem geisteskrankenAbkömmlinge, welchem
er mindestens den Pflichtteil hinterläßt, für den Fall, daß dieser nicht genesen sollte, einen
Nacherben berufen, zunächst
beschränkt auf dessen
Kinder oder
Geschwister. Neuere Gesetzgebungen haben beide Rechtsbildungen, zumeist mit
Ausdehnung
[* 4] auf
die mütterlichen
Vorfahren, zum
Teil mit Modifikationen, zum
Teil mit der Erweiterung auf
Taube,
Stumme und für
Verschwender erklärte
Personen, übernommen. Das Österr.
Bürgerl. Gesetzb. §. 609 hat beide Rechtsbildungen beseitigt.
Der
Code civil und das
BadischeLandrecht haben entsprechende Vorschriften nicht, ebensowenig der Deutsche
Entwurf.
(lat. pupilla), die
Sehe oder das
Sehloch, die runde, normalerweise tiefschwarz erscheinende Öffnung in der
Regenbogenhaut, so genannt, weil auf derselben sich das kleine Bildchen (pupilla, Püppchen) projiziert,
das die Hornhaut als kleiner Konvexspiegel von einem ins
Auge
[* 5] schauenden Beobachter entwirft. Die Pupille dient hauptsächlich
zur
Regulierung der ins
Auge gelangenden Lichtmenge und hat daher eine veränderliche
Größe. Es befindet sich nämlich in der
Iris ein doppelter Muskelapparat; der ringförmig die Pupille umkreisende Verengerer (sphincter)
der Pupille, der unter dem Einflusse eines
Gehirnnerven (nervus oculomoturius) steht, und der radiär verlaufende Erweiterer (dilatator)
der Pupille, der dem vom Rückenmark kommenden sympathischen
Nerven
[* 6] gehorcht.
Die Pupille kann sich verengern sowohl durch Zusammenziehen des Verengerers als durch Erschlaffung des Erweiterers;
sie kann sich erweitern sowohl durch Zusammenziehen des Erweiterers, als durch Erschlaffung des Verengerers.
Eine Verengerung der Pupille tritt ein bei heller
Beleuchtung,
[* 7] beim
Sehen
[* 8] naher Gegenstände, bei
Konvergenzstellung der Sehachsen,
eine Erweiterung bei schwacher oder fehlender
Beleuchtung, beim Fernsehen und bei Parallelstellung der Sehachsen.
Das Pupillenspiel hört auf, wenn einer der beiden
Muskeln
[* 9] gelähmt ist
(Iridoplegie); bei
Lähmung des
Sphincter verharrt die Pupille im Zustande abnormer Weite (Mydriasis), bei
Lähmung des Dilatator im Zustande abnormer Enge
(Myosis).
Daher deutet bei Lähmungszuständen eine bestehende Mydriasis auf
Lähmung der
Gehirnnerven, eine
Myosis dagegen auf
Lähmung
des Rückenmarks. Durch Einbringen gewisser
Pflanzenalkaloide, des
Atropin, Daturin,
Hyoscyamin,
Cocaïn,
Duboisin, kann die Pupille künstlich erweitert werden; diese
Mittel werden daher als Mydriatika bezeichnet.
Andere haben die Eigenschaft,
die Pupille zu verengern, das Eserin oder
Physostigmin, Pilocarpin,
Morphium,
Muskarin,
Nicotin, und werden daher als
Myotika bezeichnet.
In der
Augenheilkunde finden diese
Alkaloide reichliche Verwendung.
Als
Ausdruck gewisser Entwicklungsstörungen kommen sowohl partielle als totale Defekte der
Iris vor, im
ersten Falle hat die Pupille eine birn- oder schlüssellochförmige Gestalt (Koloboma), im zweiten
(Irideremie) erscheint sie natürlich
ungemein weit. Nimmt die Pupille nicht die Mitte der
Iris ein, sondern liegt excentrisch, so nennt man dies
Korektopie. Die runde
Form der menschlichen Pupille geht bei den
Tieren vielfach in anders gestaltete, bei der
Katze
[* 10] z. B. in eine
schlitzförmige über. Infolge von Entzündungsprozessen kann der Rand der Pupille entweder teilweise oder ganz mit
der unmittelbar hinter ihr liegenden Linse
[* 11] verwachsen. Die Pupille wird dann enger und unregelmäßig, oder auch vollständig
durch Auflagerungen geschlossen. (S.
Pupillensperre.)
(lat.), im röm.
Recht minderjährige
Kinder unter 14 und 12 Jahren (je nachdem sie männlich oder weiblich),
sofern sie unter
Vormundschaft stehen. Von den neuern
Rechten ist dafür die Bezeichnung Mündel gewählt.
VonPupillen abgeleitet
ist der
AusdruckPupillenkollegium, von dem man früher sprach, soweit kollegialische
Behörden die
Obervormundschaft
wahrzunehmen hatten.
Die Mündelgelder (s. Mündelgut), welche auf
Hypotheken angelegt werden, sollen nach verschiedenen
Rechten in einer von diesen
Rechten näher bestimmten
Weise gesichert sein, oder mit andern Worten, bevor die Anlegung seitens der
Obervormundschaft oder
des Gegenvormunds genehmigt wird, soll dargethan sein, daß der Wert des Pfandgrundstückes, für dessen
Ermittelung zum
Teil Vorschriften bestehen, um einen näher bezeichneten Bruchteil den Betrag der
Hypothek überschreitet.
In einem solchen Falle spricht man von pupillarischer Sicherheit.
(Atresia oder Synizesis pupillae), die Verlegung der meistens durch Verwachsungen stark verengten
Pupille
durch Auflagerungen auf der Vorderfläche der Linse.
Das hierdurch verminderte oder aufgehobene Sehvermögen
kann wiederhergestellt werden durch
Bildung einer künstlichen, excentrisch gelagerten
Pupille (Koremorphosis) mittels einer
Iridektomie (s. d.).
der Zustand, in welchem die
Pupille dauernd dieselbe Weite bewahrt entweder infolge der
Lähmung der
in der Regenbogenhaut enthaltenen
Muskeln
(Iridoplegie) oder infolge Wegfalls der Pupillenbewegungen auslösenden Nerventhätigkeiten
(reflektorische Pupillenstarre).
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