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Forderungen jenes Gesetzes aufzugeben genötigt war. Festgehalten werden jedoch: deutsche «Staats- angehörigkeit, deutsches Gymnasium, deutsche Uni- versität oder ein staatlich anerkanntes Priestersemi- nar und bürgerlich und staatsbürgerlich tadelloser Wandel. Die Prozent ist dem Oberpräsidenten anzuzeigen, welcher wegen mangels eines der gesetzlichen Erfor- dernisse Einspruch erheben kann, über welchen in höherer Instanz der Kultusminister definitiv ent- scheidet. Hierauf hat man nach schweren Kämpfen in Preußen [* 2] sich vereinigt und analog sind die Ver- hältnisse auch in andern deutschen Staaten geordnet, nur in Bayern [* 3] insofern wesentlich strenger, als dort der Staat eine direkte Teilnahme am theol. Examen, ja dessen Leitung beansprucht. Im Handel heißt Prozent die Gebühr, welche ein Kaufmann für Besorgung von Geschäften oder für andere Dienstleistungen einem andern berechnet. Das Allg. Deutsche [* 4] Handelsgesetzbuch erwähnt sie allgemein in Art. 290. Besonders wichtig ist sie im Kommissionsgeschäft, wo sie auch wie in Frank- reich und England, als Kommission bezeichnet wird. Sie wird hier gewöhnlich nach Prozenten vom Werte des Gegenstandes berechnet und richtet sich in der Höhe nach Übereinkommen oder Usanz. Das Gleiche gilt von der Prozent des Agenten (s. d.). Die Speditionsprovision dagegen bestimmt sich, wenn sie überhaupt gesondert zum Ausdruck kommt, nach dem Bruttogewicht der beförderten Waren. Über die Prozent des Maklers s. Courtage. In der franz. und engl. Handelssprache bedeutet Prozent soviel wie Deckung (s. d.). ^lungsrciscnder. Provifionsreifender, s. Agent und Hand- Provisor (lat.), Verwalter, Verweser; in Apo- theken Titel des ersten Gehilfen. Provisorisch (lat.), vorläufig, für die Zeit bis zur endgültigen Regelung geltend; Provisorium, ein vorläufiger Nechtszustand oder eine vorläufige Einrichtung. Provisorische Befestigung, Vehelfsbe- festigung, eine Befestigung, die im Gegensatz zur Permanenten Befestigung (s. d.) mehr für kürzere Dauer und einen besondern Zweck errichtet wird. Sie dient: 1) zur schleunigen Vollendung im Bau begriffener Teile der Hauptumwallung oder selbständiger Werke, um den völligen Schluß der Nmwallung und die Sturmfreiheit des Platzes herzustellen. Alle schußsichern Räume beschränkt man auf das Notwendigste; 2) zum Neubau vorge- schobenerWerkean solchen Punkten, deren Besitz dem Angreifer von großem Vorteil sein könnte, die im Frieden aber aus ökonomischen oder andern Grün- den nicht befestigt waren; 3) zur Erbauung von Unterkunftsräumen für Truppen, Munition und Vorräte oder zur zweckmäßigen Einrichtung von Privatgcbäuden für diese Zwecke; 4) zur Anlage festuugsähnlicher Stützpunkte, deren Zweck- mäßigkeit sich aus der strategischen Gesamtlage er- giebt. (S. auch Fcldbcfestigung.) Provisorische Eentralgewalt, s. Central gewalt und Deutschland [* 5] und Deutsches Ncich (Bd. 5, S. 188 d). Provisorium (lat.), s. Provisorisch. v ii ^rovivsrra., s. Kreodonten. Provokation (lat.), Aufforderung, Heraus- forderung, Anrcizung, in der ältern Rcchtssprache zunächst gleichbedeutend mit Appellation; später verstand man darunter auch eine Klage, wodurch ein anderer (Provokät) aufgefordert wurde, einen Anspruch binnen einer gewissen Frist ge- ricktlich geltend zu machen, entweder weil er sich dieses Anspruchs wider die Wahrheit berühmte, oder weil dem Provokanten dagegen Einreden zustanden, die mit der Zeit ihre Wirksamkeit ver- lieren konnten. Dem Provokaten wurde, wenn er die Klage nicht erhob oder den Beweis nicht führte, im erstern Fall ein ewiges Stillschweigen auferlegt, während im zweiten die Einrede eine bleibende Dauer erlangte. Dies Verfahren hieß früher Provoka- tions Prozeß. Derselbe ist jetzt ersetzt durch die Fcststellungsklage (s. d.). - In anderm Sinne be- zeichnet man mit Prozent auch eine Anrcizung, Heraus- forderung, besonders zum Duell. Provokatorisch (lat.), herausfordernd, zu Kund- gebungen in Wort oder That anreizend. ^rovöst (engl., vom lat. propoLiws, Vor- gesetzter), in England Titel höherer kirchlicher Würdenträger, sowie der Vorsteher von Colleges an verschiedenen Universitäten; in Schottland Titel der MaMratsvorstcher, von denen einige den Titel Ixn'ä 1. führen. Provozieren (lat.), etwas hervorrufen, ver- anlassen; jemand zu etwas reizen, anreizen, heraus- fordern. (S. Provokation.) ?rovvsÄitöi-o (ital.), früher Titel der Verwal- tungsvorstände in den Venedig [* 6] unterstehenden Ge- bieten; I'. coinniniio hieß der Leiter der Polizei in der Stadt Venedig. Ferner war 1. Titel der Kriegs- zahlmeister der Republik, unter denen der 1. cle) inlli-6, der Intendant der Flotte, eine bedeutende Stellung an der Seite der Admirale einnahm. ?. (a^ii 8wäi) ist jetzt der Titel des ital. Provinzial- schulrats, der direkt dem Regierungspräsidenten (in'Lt^No) unterstebt. Proxenet (grch.), Mäkler; Proxenetikum, Mäklerlohn. Proxenie (grch.), nach altgriech. Swatsrecht eine Einrichtung, die man etwa mit unserm Kon- sulat vergleichen kann. Prorenos einer Ge- meinde war der zum Staatsgastfreund ernannte, mit Wahrnehmung der Interessen dieser Gemeinde (Aufnahme von Gesandtschaften, Vertretung in der Volksversammlung) beauftragte Bürger einer an- dern Gemeinde. Er genoß in der Stadt, die er ver- trat, besondere Ehrenrechte. Die Prozent ist bereits aus dem 7. Jahrh. v. Chr. bezeugt, ihre polit. Bedeutung verlor sie aber schon vom 4. Jahrh, an und wurde zum reinen Ehrentitel. -
Vgl. Monceaux, 1^68 Pr0X6iii03 grec(^n08 (Par. 1886).
?roxiinn8 (lat.), der Nächste; proximo (m6Q36), im uächsten Monat. Proz., Abkürzung sür Prozent. Prozent (vom lat. pro cenwm; in Osterreich Perccnt; srz. ^nnr cent; engl. p"i' csnt), d. i. vom Hundert; in dcr Chemie, Physik, Statistik, bei der Besteuerung, im Rechtsverkehr ist es üblich, die Ein- beit, von welcher Teile zu berechnen und zu bezeichnen sind, auf 100 anzusetzen, so daß die Teile statt in Brüchen in ganzen Zahlen oder in Zablen mit Brü- chen oder in größern Brüchen dargestellt werden. Z. V. es werden 3 Prozent («./(.) vom Einkommen als Steuer erhoben, also auf jede 100 M. Einkommen 3 M. Steuern; oder es werden 3^ P- des Kapitals als Zinsen für das Jahr gezahlt u. s. w. Auch der Kurs (s. d.) von Wechseln und andern Wertpapieren wird meist in Prozent notiert. Ebenso werden im Handel gewisse Gebühren und Abzüge, wie Provision, Cour- tage, Diskont u. s. w., meistens nach Prozent vom Werte ¶