mehr
1883-84 (ebd. 1884);
Engel, Das Zeitalter des Dampfes (2. Aufl., ebd. 1881);
ders., Die deutsche Industrie 1875 und 1861 (2. Aufl., ebd. 1881);
Petersilie, Die öffentlichen Volksschulen in P. und ihre Kosten (ebd. 1882);
Die öffentlichen Volksschulen im preuß. Staate 1882 (2 Tle., ebd. 1882 u. 1883);
Standesamts-Lexikon für das Königreich P. (ebd. 1884);
Viehstands-Lexikon für das Königreich P. (ebd. 1884);
Guttstadt, Krankenhaus-Lexikon für das Königreich P. (2 Tle., ebd. 1885).
3) Staatsrecht, Verwaltung und Unterrichtswesen. Wiese, Das höhere Schulwesen in P. (3 Bde., Berl. 1864-74);
Hinschius, Die preuß. Kirchengesetze 1873-87 (ebd. 1874-87);
E. Meier, Die Reform der Verwaltungsorganisation unter Stein und Hardenberg (Lpz. 1881);
Lage, Grenzen von Rönne, Das Staatsrecht der preuß. Monarchie (4. Aufl., 4 Bde., ebd. 1881-84);
Petersilie, Die öffentlichen Volksschulen in P. und ihre Kosten (Berl. 1882);
Der Schutz der jugendlichen Personen im preuß. Staat (ebd. 1883);
Freiherr von Stengel, [* 2] Die Organisation der preuß. Verwaltung nach den neuen Reformgesetzen (Lpz. 1884);
H. Schulze, Das Staatsrecht des Königreichs P. (im «Handbuch des öffentlichen Rechts», hg. von Marquardsen, Bd. 2, 2. Halbbd., Freib. i. Br. 1884);
Bornhak, Geschichte des preuß. Verwaltungsrechts (3 Bde., Berl. 1884-86; Ergänzungsband 1893);
ders., Preuß. Staatsrecht (3 Bde., Freib. i. Br. 1888-90; Ergänzungsband 1893);
Schneider und von Bremen, [* 3] Das Volksschulwesen im preuß. Staat (3 Bde., Berl. 1886-87);
H. von Schulze-Gävernitz, Das preuß. Staatsrecht auf Grundlage des deutschen Staatsrechts (2. Aufl., 2 Bde., Lpz. 1888-90);
Grotefend, Lehrbuch des preuß. Verwaltungsrechts (2 Tle., Berl. 1890-92);
G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Staatsrechts (3. Aufl., Lpz. 1891);
ders., Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts (2 Bde., ebd. 1893-94);
Graf Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in P. und dem Deutschen Reiche (9. Aufl., Berl. 1893);
Freiherr von Stengel, Das Staatsrecht des Königreichs P. (Freib. i. Br. 1894).
4) Karten. Reymanns topographische Specialkarte von Mitteleuropa (s. d.);
Ißleib, Specialatlas des preuß. Staates (16 Blatt, [* 4] Gera [* 5] 1869);
Sohr, Wandkarte des preuß. Staates (12 Blatt, Glogau [* 6] 1872);
Übersichtskarte von den Waldungen P.s (amtlich, 8 Blätter, Berl. 1887);
die öfters erneuerte Postkurs-Karte in 9 Blättern;
Geolog. Karte von P. und den thüring.
Staaten. Hg. vom königl. preuß. Ministerium der öffentlichen Arbeiten, 1 : 25000 (Berlin); [* 7] vorzüglich aber die Generalstabskarte (s. d.) und die 3698 Meßtischblätter von P., den norddeutschen Kleinstaaten, Hessen [* 8] und Elsaß-Lothringen [* 9] von 1 : 25000, von denen große Teile von Ost- und Westpreußen, [* 10] Provinz Sachsen, [* 11] Hannover, [* 12] Westfalen [* 13] und Rheinland zur Zeit noch ausstehen. - Einen Nachweis der Litteratur giebt der «Katalog der Bibliothek des königlich preuß. Statistischen Bureaus» (2 Bde., Berl. 1874-79).
Die brandenburgischen Kurfürsten und preußischen Könige.
Friedrich I. von Hohenzollern [* 14] 1415-1440.
Friedrich II. 1440-1470.
Joachim I. 1499-1535.
Joachim II. 1535-1571.
Joachim Friedrich 1598-1608.
Johann Sigismund 1608-1619.
Georg Wilhelm 1619-1640.
Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, 1640-1688.
Friedrich III. (als König von Preußen, [* 15] seit 1701: Friedrich I.) 1688-1713.
Friedrich Wilhelm I. 1713-1740.
Friedrich II. 1740-1786.
Friedrich Wilhelm II. 1786-1797.
Friedrich Wilhelm III. 1797-1840.
Friedrich Wilhelm IV. 1840-1861.
Wilhelm I. (seit 1871 zugleich Deutscher Kaiser) 1861-1888.
Wilhelm II. seit 1888.
Geschichte.
1) Die Entwicklung des preußischen Staates bis 1640 (hierzu: Historische Karte von Preußen). Die Länder an der Ostsee, die später den Namen P. erhielten, sind durch den Bernsteinhandel schon den Alten bekannt geworden. Um 320 v. Chr. gelangte der griech. Seefahrer Pytheas von Massilia (Marseille) [* 16] bis an die Küsten der Ostsee; er nennt als Bewohner jener Gegenden die Guttonen, womit vielleicht der deutsche Stamm der Goten gemeint ist. An die Stelle der bei den großen Wanderungen abziehenden ältesten Bevölkerung, [* 17] die vermutlich eine germanische gewesen ist, traten slaw.-finn. Stämme.
Tacitus nennt sie Aestii, d. h. Ostleute oder Esten, ein Name, der später auf die finn. Einwohner des heutigen Esthland [* 18] überging. Der Volkszweig, der dem Lande P. östlich von der Weichsel (in Westpreußen, Pomerellen, saßen die Pomerani) den Namen gegeben hat, die Porussi (Borussi, Prussi, Pruzzen, d. h. die Klugen, die Wissenden), wird zuerst im 10. Jahrh. erwähnt; er war den Litauern nahe verwandt. Das Gebiet zerfiel in 11 Gaue, deren Namen (Pomesanien, Pogesanien, Natangen, Nadrauen, Samland u. s. w.) bis auf den heutigen Tag sich erhalten haben.
Die Preußen lebten als Hirten und Ackerbauer; an ihrer Religion, einem einfachen Naturdienst, hielten sie mit großer Zähigkeit fest. Die ersten Bekehrungsversuche, die von dem heil. Adalbert von Prag und von Bruno von Querfurt unternommen wurden, scheiterten. 1015 machte der Polenherzog Boleslaw Chrobry die Preußen tributpflichtig. Seine Nachfolger führten fortdauernd Kämpfe mit den Preußen, die immer von neuem gegen die Polenherrschaft und gegen das Christentum sich auflehnten.
Erst Anfang des 13. Jahrh. gelang es dem Mönch Christian, in dem Gebiet östlich von der Weichsel eine größere Anzahl von Heiden, auch einige Stammeshäuptlinge, zur Annahme der Taufe zu bewegen. Christian wurde daraufhin vom Papst zum ersten Bischof P.s ernannt. Allein alsbald erhoben sich die heidn. Preußen, verjagten die christl. Lehrer, drangen verheerend in die benachbarten Länder ein, erstürmten 1223 und 1224 Danzig, [* 19] zerstörten Oliva, verwüsteten Masovien und alle von Christian gestifteten Klöster und Kirchen.
Dieser begründete zum Kampfe gegen die Preußen den Orden [* 20] der Ritterbrüder von Dobrin. Da dessen Macht jedoch nicht ausreichte, so riefen Christian und Herzog Konrad von Masovien den Deutschen Orden (s. Deutsche Ritter) [* 21] zu Hilfe. Der Hochmeister Hermann von Salza sandte 1230 eine Anzahl von Ordensmitgliedern unter dem Landmeister Hermann Balko (s. d.) nach P., und 1234 begann der große Krieg wider die Preußen, der unter Hinzuströmen deutschen Adels und deutscher Fürsten erst 1283 mit Unterwerfung des ganzen Preußenlandes endete. Durch Begünstigung deutscher Kolonisten, die aus allen Teilen des Reichs einwanderten (besonders zahlreich aus den niederrhein. Gebieten), wurde dem Lande allmählich ein deutsches Gepräge gegeben. Die Städte erhielten zumeist Lübisches Recht; die Bauern freie ¶
mehr
Gemeinde-Verwaltung. Diese freien Bauern führten nach dem Culmer Recht den Namen Kölmer. Der deutsche Adel des Ordens hielt hier im Osten eine enge Verbindung mit dem Bürgertum aufrecht; die Hansa und der Orden gewannen, Hand [* 23] in Hand gehend, die Herrschaft auf der Ostsee und an deren Küsten.
Pomerellen (Westpreußen), um das die brandenb. Askanier mit dem Polenkönig haderten, erwarb der Orden, indem er sich mit großem diplomat. Geschick in den Streit einmischte (1311). Der Hochmeister Siegfried von Feuchtwangen verlegte die Residenz des Ordens-Hochmeisters von Venedig [* 24] nach der Marienburg [* 25] an der Nogat. Der Hochmeister Winrich von Kniprode (1351-82) führte die langen Kämpfe mit den Litauern zu Ende. Das Land wurde vom Orden trefflich verwaltet, Ackerbau und Handel, Schiffahrt und Fischerei [* 26] nahmen einen großartigen Aufschwung.
Als jedoch durch den zum Christentum übergetretenen Polenkönig Wladislaw II. (s. Jagello) Litauen und Polen vereinigt wurden (1386), war der Orden dem Übergewicht dieses großen slaw. Reichs nicht mehr gewachsen, zumal da die in P. eingesessenen Adligen und die stolzen städtischen Patricier, vor allem die Danziger Stadtjunker, des strengen Ordensregiments überdrüssig, zu Polen hinneigten. (S. Deutsche Ritter, Bd. 5; S. 51 b fg.) Um einen Halt in Deutschland [* 27] zu gewinnen, suchten schließlich die Ordensritter die Hochmeisterwürde auf Sprößlinge deutscher Fürstendynastien zu übertragen. So wurde zuerst (1498) ein Wettiner, darauf 1510 der Markgraf Albrecht (s. d.) von Brandenburg-Ansbach zum Hochmeister erwählt, der sich weigerte, den Eid als Lehnsunterthan des Königs von Polen zu leisten, und nachdem er mehrere Jahre hindurch unglückliche Kriege geführt hatte, sich zu einer ihm von mehrern Seiten (so auch von Luther) angeratenen Staatsveränderung entschloß, die zwar in den äußern Beziehungen zu Polen keine Verbesserung herbeiführte, dagegen der Verfassung des Landes einen ganz andern Charakter verlieb. Er hob 1525 den Orden auf und verwandelte P. in ein erbliches Fürstentum.
Der Polenkönig ging darauf ein und übertrug, unter der Bedingung des von Albrecht anerkannten Lehnsverhältnisses, durch den Vertrag von Krakau [* 28] P. dem Markgrafen als weltliches, erbliches Herzogtum. Der Beifall, den dieser Schritt im Lande bei Rittern und Unterthanen fand, war hauptsächlich der großen Verbreitung reformatorischer Ideen in P. zu verdanken. Zu den ersten, die dem Herzog huldigten, gehörten die der Kirchenneuerung zugethanen Bischöfe von Samland und Pomesanien, die von der Regierung ihrer Hochstifte zurücktraten und deren Güter dem Herzog überließen.
Dieser gewährte dem Adel und den Städten landständische Rechte. Papst Clemens VII. protestierte zwar heftig gegen die Säkularisation des Ordenslandes, doch blieb Albrecht in ungestörtem Besitz des neuen Herzogtums, führte das luther. Bekenntnis in P. durch und gründete die luther. Universität Königsberg [* 29] (1544). Auf Herzog Albrecht folgte 1568 sein minderjähriger Sohn Albrecht Friedrich, für den, da er gemütskrank wurde, sein Vormund, der Markgraf Georg Friedrich (s. d.) von Brandenburg-Ansbach, die Regierung übernahm.
Georg Friedrich wußte durch seine fränk. Beamten eine gute Verwaltung in Ostpreußen einzuführen und die Übergriffe der Stände einzuschränken. Für den Fall des Aussterbens der fränk. Linie der Hohenzollern hatte 1569 Polen die Mitbelehnung und die Anwartschaft auf P. der brandend. Linie zuerkannt; daher folgten nach dem Tode Georg Friedrichs (1603) die Kurfürsten Joachim Friedrich und Johann Sigismund in der Vormundschaft für den kranken Herzog, und als dieser 1618 starb, ward P. mit Brandenburg [* 30] (s. d.) zu einem Staate vereinigt.
Seit 1415 befand sich die Dynastie der Hohenzollern in dem Besitz der Kurmark Brandenburg. Dem Kurfürsten Friedrich I. (s. d., 1415-40) war die schwierige Aufgabe zugefallen, das unter der luxemb. Herrschaft gänzlich zerrüttete Land gegen außen sicher zu stellen und im Innern Ordnung und Frieden von neuem zu befestigen. Nach wechselvollen, meist glücklichen Kriegen gegen Mecklenburg [* 31] und gegen Pommern [* 32] wurde die Ukermark wieder mit Brandenburg vereinigt. Die an den Adel und andere Gläubiger verpfändeten Ämter und Städte wurden eingelöst, die Ritterschaft wurde zur Huldigung und zur Annahme eines Landfriedens genötigt.
Die widerspenstigen selbstbewußten Adelsführer, die von Quitzow, von Puttlitz, von Rochow u. a., wurden mit Gewalt zur Unterwerfung gebracht. Friedrichs Nachfolger als Kurfürst war sein zweiter Sohn, Friedrich II., der Eiserne (s. d., 1440-70), wogegen die fränk. Besitzungen dem dritten Sohne, Albrecht Achilles, zufielen. Wie der Vater den Adel, so demütigte Friedrich II. die Städte in Brandenburg. Die trotzige Hauptstadt Berlin-Cöln erhielt eine zweigeteilte Verwaltung; es wurde ein vom Kurfürsten bestätigter Rat eingesetzt.
Der Aufruhr von 1447, der sog. «Berliner [* 33] Unwille» (s. Berlin, Bd. 2, S. 812 b), endete mit einem völligen Siege des Kurfürsten über die Städter. 1445 erwarb er in der Lausitz Cottbus [* 34] und Peitz, 1462 wurde ihm im Frieden von Guben [* 35] die Herrschaft Teupitz überlassen. Besonders wichtig war 1454 die Rückerwerbung der Neumark von dem Deutschen Orden; außerdem erfolgte 1450 der Anfall der Grafschaft Wernigerode. [* 36] 1470 trat Friedrich II. die Regierung in Brandenburg an seinen Bruder Albrecht Achilles (s. d., 1470-86) ab. Dieser erschien selten in den Marken, bewährte aber, so oft er eingriff, seine feste Thatkraft und seinen Scharfblick. Er gab 1473 das unter dem Namen Dispositio Achillea bekannte Hausgesetz, das die Unteilbarkeit der brandenb. Lande feststellte und für die weitere Ausbreitung des Staates von großer Bedeutung wurde.
Den Ständen legte er eine direkte Vermögenssteuer auf, richtete Zollabgaben ein und versuchte auch schon eine indirekte Besteuerung, eine Bierabgabe, einzuführen. Albrecht Achilles und sein Minister Ludwig von Eyb schufen eine für jene Zeit musterhafte Finanzverwaltung. Durch einen glücklichen Krieg zwang der Kurfürst die Pommernherzöge zur Anerkennung der brandenb. Lehnshoheit (1472), dann schlug er den schles. Herzog Hans von Sagan, [* 37] der in die Neumark eingebrochen war, zurück. Im übrigen überließ er die Regierung Brandenburgs und die Kriegführung gegen Hans von Sagan seinem Sohne Johann Cicero (s. d.). Nach wechselvollen Kämpfen erwarb dieser im Frieden von Kamenz [* 38] 1482 die bisher schles. Herrschaften Crossen [* 39] und Züllichau sowie Land und Stadt Sommerfeld. Er folgte 1486 dem Vater als Kurfürst, kaufte 1490 die Herrschaft Zossen und schloß 1493 mit den pommerschen Fürsten den Vertrag von Pyritz, [* 40] durch den die Oberlehnsherrlichkeit über Pommern in eine event. Erbfolge umgewandelt ward. 1488 legte er, da er sich in Geldnot befand, den Städten eine Bierziese auf, bezwang ¶