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aus Bayern, [* 2] Württemberg [* 3] und Sachsen, [* 4] während ein preuß. Fußartilleriebataillon (Nr. 13) zum württemb. 13. Armeekorps gehört. S. Deutsches Heerwesen (Bd. 5, S. 67) und die Karte: Militärdislokation im Deutschen Reiche und in den Grenzgebieten seiner Nachbarstaaten.
Vgl. ferner die Artikel: Generalstab, Kriegsministerium, Infanterieschulen, Militärschulen, Militärreitschulen, Militärschießschulen, Militärroßarztschule, Militärveterinärwesen, Artilleriedepot-Inspektionen, Artillerie-Prüfungskommission, Gewehrprüfungskommission, Gewehrfabrik, Bildungsanstalten (Militärärztliche).
Wappen. [* 5] Der Ursprung des preuß. Wappens ist auf den Deutschen Orden [* 6] zurückzuführen, welchem der Kaiser Friedrich II. als Anerkennung der Tapferkeit seiner Ritter den Reichsadler als Wappen verlieh. Als Sigismund den Reichsadler veränderte, blieb der alte Reichsadler das ausschließliche Eigentum der Deutschen Ritter. Mit ihren Farben schwarz und weiß ging er als Wappen an das Herzogtum P. über, als der letzte Großmeister, Albrecht (s. d.) von Brandenburg, [* 7] Protestant wurde und 1525 die Besitzungen des Ordens in ein weltliches erbliches Lehn verwandelte.
Als das Herzogtum P. 1618 an die Linie Kurbrandenburg (deren Landeswappen ein roter Adler [* 8] in silbernem Felde war) überging, erhielt diese auch den schwarzen Adler im silbernen Schilde als Wappen P.s. Dieser Adler ist rot gezungt, mit goldenem Schnabel, goldenen Fängen versehen, mit goldener Krone gekrönt und mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln und dem goldenen Namenszug ^[Sonderzeichen, siehe Faksimile] auf der Brust belegt u. s. w. In dem neuen großen preuß. Wappen, wie es durch den königl. Erlaß vom abgeändert ist, erscheinen im ganzen acht verschiedene Adler, je einer für P., Brandenburg, Posen, [* 9] Schlesien, [* 10] Niederrhein, Crossen, [* 11] Ostfriesland (gekrönter Jungfrauenadler) und Frankfurt [* 12] a. M. (Vgl. Stillfried-Alcantara, Die Titel und Wappen des preuß. Königshauses (Berl. 1875).
Das Staatswappen ist dreifach. Das kleine Wappen enthält in Silber den erwähnten preuß. Adler mit dem Scepter in der Rechten und dem Reichsapfel in der Linken. Das mittlere Wappen zeigt im Mittelschild das Wappen von P., in den übrigen 11 Feldern die Wappen der einzelnen Provinzen. Es ist mit der Königskrone bedeckt und wird von zwei wilden Männern mit Keulen gehalten und von der Kette mit dem Kreuz [* 13] des Schwarzen Adlerordens umgeben (s. Tafel: Wappen der wichtigsten Kulturstaaten, [* 1] Fig. 1, beim Artikel Wappen).
Das große Wappen enthält drei Mittelschilder (P., Brandenburg, Nürnberg-Zollern), 48 Felder mit den Zeichen der Provinzen bez. Landesteile und einen roten Schildesfuß; es wird von einem gekrönten Helm bedeckt, von den Ketten des Schwarzen, des Roten Adlerordens und des königl. Hausordens sowie von dem Bande des Kronenordens umgeben, von zwei Standarten haltenden, wilden Männern gestützt. Das Ganze umgiebt ein purpurnes, mit Adlern und Königskronen besticktes Wappenzelt (mit dem Wahlspruch «Gott mit uns»),
dessen Gipfel die Königskrone und das königl. Reichspanier decken.
Die Landesfarben sind Schwarz und Weiß.
Die Flagge zeigt inmitten des weihen, oben und unten schwarz eingefaßten Flaggtuchs mit dreieckigem Ausschnitt den preuß. Adler.
Orden. Der schwarze Adlerorden (s. d.) ist der vornehmste. Ihm zunächst steht der rote Adlerorden (s. d.). Der Orden Pour le mérite (s. Mérite) wurde 1740 von Friedrich d. Gr. gestiftet. Zur Belohnung für Gelehrte und Künstler besteht ferner eine Civilklasse dieses Ordens sowie eine goldene und eine silberne Verdienstmedaille. Der Hausorden von Hohenzollern (s. Hohenzollernscher Hausorden) zerfällt in den königl. preuß. und in den fürstl. Hausorden. Am wurde von König Wilhelm I. der Kronenorden (s. d. 4) gestiftet.
Das Eiserne Kreuz (s. d.) wurde gestiftet und 1870 wiederum erneuert. Außerdem bestehen noch das Militärverdienstkreuz, das Militärehrenzeichen (s. d.) und das Allgemeine Ehrenzeichen (s. Ehrenzeichen), endlich das Verdienstehrenzeichen für Rettung (eines Menschenlebens) aus Gefahr (Rettungsmedaille). Schließlich wären zu nennen die Landwehrdienstauszeichnung 1. und 2. Klasse, ein Dienstauszeichnungskreuz für Offiziere des stehenden Heers, eine Dienstauszeichnung für Unteroffiziere und Gemeine, eine Erinnerungsmedaille für alle, welche 1848-50 unter den Fahnen gestanden sowie dergleichen Medaillen für die an den Kriegen seit 1864 beteiligt Gewesenen. Auch kommt hier der Johanniterorden (s. d.) in Betracht. Der Luisenorden (s. d.) wurde das Verdienstkreuz für Frauen und Jungfrauen gestiftet. (Vgl. Tafel: Die wichtigsten Orden. I. [* 1] Fig. 8, 18, 24-28, 31; II. [* 1] Fig. 7 u. 8.)
Litteratur zur Geographie, Statistik und Verfassung. Karten. Außer den im Artikel Deutschland [* 14] und Deutsches Reich (Bd. 5, S. 166) ausgeführten Werken und Karten seien genannt:
1) Geographie. Müller-Köpen, Die Höhenbestimmungen der königlich preuß. Landesaufnahme (Berl. 1875 fg., einzelne Provinzhefte, noch nicht abgeschlossen);
Ungewitter, Die preuß. Monarchie, geographisch, statistisch, topographisch und historisch ausführlich dargestellt (ebd. 1859): Keller, Der preuß. Staat, ein Handbuch der Vaterlandskunde (2 Bde., Mind. 1864-66);
Meitzen, Der Boden und die landwirtschaftlichen Verhältnisse des preuß. Staates (4 Bde. mit Atlas, [* 15] Berl. 1868-72);
Krantz, Topogr.-statist.
Handbuch des preuß. Staates (3. Aufl., ebd. 1860), sowie die zahlreichen Zeitschriften der Zentralstellen (z. B. des Bergwesens) des Staates und die Artikel P. in Rottecks und Welckers «Staats-Lexikon» (3. Aufl., Bd. 12, Lpz. 1865); Neumann, Geogr. Orts-Lexikon des Deutschen Reichs (Lpz. und Wien [* 16] 1894).
2) Statistik. Hauptquellen für die Statistik sind die Veröffentlichungen des königlich preuß. Statistischen Bureaus, namentlich die Preuß. Statistik in zwanglosen Heften (seit 1861), die Zeitschrift des königlich preuß. Statistischen Bureaus (seit 1861); das Jahrbuch für die amtliche Statistik des preuß. Staates (Berl. 1863,1867, 1869, 1876, 1883) und dessen Fortsetzung, Statist. Handbuch für den preuß. Staat (ebd. 1883 und 1893);
das Jahrbuch der Unterrichtsverwaltung;
Statistik des zollvereinten und nördl. Deutschland;
Dieterici, Handbuch der Statistik des preuß. Staates (ebd. 1861);
ferner Herrfurth, Beiträge zur Finanzstatistik der Gemeinden 1878 (ebd. 1879);
ders., Finanzstatistik der Kreise [* 17] des preuß. Staates (ebd. 1880);
ders. und von den Brincken, Beiträge zur Finanzstatistik der Gemeinden 1881 (ebd. 1882);
ders. und von Tzschoppe, Beiträge zur Finanzstatistik der Gemeinden ¶
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1883-84 (ebd. 1884);
Engel, Das Zeitalter des Dampfes (2. Aufl., ebd. 1881);
ders., Die deutsche Industrie 1875 und 1861 (2. Aufl., ebd. 1881);
Petersilie, Die öffentlichen Volksschulen in P. und ihre Kosten (ebd. 1882);
Die öffentlichen Volksschulen im preuß. Staate 1882 (2 Tle., ebd. 1882 u. 1883);
Standesamts-Lexikon für das Königreich P. (ebd. 1884);
Viehstands-Lexikon für das Königreich P. (ebd. 1884);
Guttstadt, Krankenhaus-Lexikon für das Königreich P. (2 Tle., ebd. 1885).
3) Staatsrecht, Verwaltung und Unterrichtswesen. Wiese, Das höhere Schulwesen in P. (3 Bde., Berl. 1864-74);
Hinschius, Die preuß. Kirchengesetze 1873-87 (ebd. 1874-87);
E. Meier, Die Reform der Verwaltungsorganisation unter Stein und Hardenberg (Lpz. 1881);
Lage, Grenzen von Rönne, Das Staatsrecht der preuß. Monarchie (4. Aufl., 4 Bde., ebd. 1881-84);
Petersilie, Die öffentlichen Volksschulen in P. und ihre Kosten (Berl. 1882);
Der Schutz der jugendlichen Personen im preuß. Staat (ebd. 1883);
Freiherr von Stengel, [* 19] Die Organisation der preuß. Verwaltung nach den neuen Reformgesetzen (Lpz. 1884);
H. Schulze, Das Staatsrecht des Königreichs P. (im «Handbuch des öffentlichen Rechts», hg. von Marquardsen, Bd. 2, 2. Halbbd., Freib. i. Br. 1884);
Bornhak, Geschichte des preuß. Verwaltungsrechts (3 Bde., Berl. 1884-86; Ergänzungsband 1893);
ders., Preuß. Staatsrecht (3 Bde., Freib. i. Br. 1888-90; Ergänzungsband 1893);
Schneider und von Bremen, [* 20] Das Volksschulwesen im preuß. Staat (3 Bde., Berl. 1886-87);
H. von Schulze-Gävernitz, Das preuß. Staatsrecht auf Grundlage des deutschen Staatsrechts (2. Aufl., 2 Bde., Lpz. 1888-90);
Grotefend, Lehrbuch des preuß. Verwaltungsrechts (2 Tle., Berl. 1890-92);
G. Meyer, Lehrbuch des deutschen Staatsrechts (3. Aufl., Lpz. 1891);
ders., Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts (2 Bde., ebd. 1893-94);
Graf Hue de Grais, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in P. und dem Deutschen Reiche (9. Aufl., Berl. 1893);
Freiherr von Stengel, Das Staatsrecht des Königreichs P. (Freib. i. Br. 1894).
4) Karten. Reymanns topographische Specialkarte von Mitteleuropa (s. d.);
Ißleib, Specialatlas des preuß. Staates (16 Blatt, [* 21] Gera [* 22] 1869);
Sohr, Wandkarte des preuß. Staates (12 Blatt, Glogau [* 23] 1872);
Übersichtskarte von den Waldungen P.s (amtlich, 8 Blätter, Berl. 1887);
die öfters erneuerte Postkurs-Karte in 9 Blättern;
Geolog. Karte von P. und den thüring.
Staaten. Hg. vom königl. preuß. Ministerium der öffentlichen Arbeiten, 1 : 25000 (Berlin); [* 24] vorzüglich aber die Generalstabskarte (s. d.) und die 3698 Meßtischblätter von P., den norddeutschen Kleinstaaten, Hessen [* 25] und Elsaß-Lothringen [* 26] von 1 : 25000, von denen große Teile von Ost- und Westpreußen, [* 27] Provinz Sachsen, Hannover, [* 28] Westfalen [* 29] und Rheinland zur Zeit noch ausstehen. - Einen Nachweis der Litteratur giebt der «Katalog der Bibliothek des königlich preuß. Statistischen Bureaus» (2 Bde., Berl. 1874-79).
Die brandenburgischen Kurfürsten und preußischen Könige.
Friedrich I. von Hohenzollern 1415-1440.
Friedrich II. 1440-1470.
Joachim I. 1499-1535.
Joachim II. 1535-1571.
Joachim Friedrich 1598-1608.
Johann Sigismund 1608-1619.
Georg Wilhelm 1619-1640.
Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, 1640-1688.
Friedrich III. (als König von Preußen, [* 30] seit 1701: Friedrich I.) 1688-1713.
Friedrich Wilhelm I. 1713-1740.
Friedrich II. 1740-1786.
Friedrich Wilhelm II. 1786-1797.
Friedrich Wilhelm III. 1797-1840.
Friedrich Wilhelm IV. 1840-1861.
Wilhelm I. (seit 1871 zugleich Deutscher Kaiser) 1861-1888.
Wilhelm II. seit 1888.
Geschichte.
1) Die Entwicklung des preußischen Staates bis 1640 (hierzu: Historische Karte von Preußen). Die Länder an der Ostsee, die später den Namen P. erhielten, sind durch den Bernsteinhandel schon den Alten bekannt geworden. Um 320 v. Chr. gelangte der griech. Seefahrer Pytheas von Massilia (Marseille) [* 31] bis an die Küsten der Ostsee; er nennt als Bewohner jener Gegenden die Guttonen, womit vielleicht der deutsche Stamm der Goten gemeint ist. An die Stelle der bei den großen Wanderungen abziehenden ältesten Bevölkerung, [* 32] die vermutlich eine germanische gewesen ist, traten slaw.-finn. Stämme.
Tacitus nennt sie Aestii, d. h. Ostleute oder Esten, ein Name, der später auf die finn. Einwohner des heutigen Esthland [* 33] überging. Der Volkszweig, der dem Lande P. östlich von der Weichsel (in Westpreußen, Pomerellen, saßen die Pomerani) den Namen gegeben hat, die Porussi (Borussi, Prussi, Pruzzen, d. h. die Klugen, die Wissenden), wird zuerst im 10. Jahrh. erwähnt; er war den Litauern nahe verwandt. Das Gebiet zerfiel in 11 Gaue, deren Namen (Pomesanien, Pogesanien, Natangen, Nadrauen, Samland u. s. w.) bis auf den heutigen Tag sich erhalten haben.
Die Preußen lebten als Hirten und Ackerbauer; an ihrer Religion, einem einfachen Naturdienst, hielten sie mit großer Zähigkeit fest. Die ersten Bekehrungsversuche, die von dem heil. Adalbert von Prag und von Bruno von Querfurt unternommen wurden, scheiterten. 1015 machte der Polenherzog Boleslaw Chrobry die Preußen tributpflichtig. Seine Nachfolger führten fortdauernd Kämpfe mit den Preußen, die immer von neuem gegen die Polenherrschaft und gegen das Christentum sich auflehnten.
Erst Anfang des 13. Jahrh. gelang es dem Mönch Christian, in dem Gebiet östlich von der Weichsel eine größere Anzahl von Heiden, auch einige Stammeshäuptlinge, zur Annahme der Taufe zu bewegen. Christian wurde daraufhin vom Papst zum ersten Bischof P.s ernannt. Allein alsbald erhoben sich die heidn. Preußen, verjagten die christl. Lehrer, drangen verheerend in die benachbarten Länder ein, erstürmten 1223 und 1224 Danzig, [* 34] zerstörten Oliva, verwüsteten Masovien und alle von Christian gestifteten Klöster und Kirchen.
Dieser begründete zum Kampfe gegen die Preußen den Orden der Ritterbrüder von Dobrin. Da dessen Macht jedoch nicht ausreichte, so riefen Christian und Herzog Konrad von Masovien den Deutschen Orden (s. Deutsche Ritter) [* 35] zu Hilfe. Der Hochmeister Hermann von Salza sandte 1230 eine Anzahl von Ordensmitgliedern unter dem Landmeister Hermann Balko (s. d.) nach P., und 1234 begann der große Krieg wider die Preußen, der unter Hinzuströmen deutschen Adels und deutscher Fürsten erst 1283 mit Unterwerfung des ganzen Preußenlandes endete. Durch Begünstigung deutscher Kolonisten, die aus allen Teilen des Reichs einwanderten (besonders zahlreich aus den niederrhein. Gebieten), wurde dem Lande allmählich ein deutsches Gepräge gegeben. Die Städte erhielten zumeist Lübisches Recht; die Bauern freie ¶