Prätendieren
Prätension, Anspruch, Anmaßung. ^[= von Privatrechten, die nicht zustehen, veranlaßt für den dadurch beeinträchtigten Inhaber ...]
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Prätension, Anspruch, Anmaßung. ^[= von Privatrechten, die nicht zustehen, veranlaßt für den dadurch beeinträchtigten Inhaber ...]
(lat.), s. Übergehung. ^[= (lat. praeteritio), im ältern röm. Recht die Unterlassung des Erblassers, in der letztwilligen ...]
(lat., d. i. vergangen), in der Grammatik eine Form des Verbums, welche die Vergangenheit ausdrückt.
Das Ausdrucksmittel ist im Indogermanischen das Augment (s. d.).
(S. Tempus.)
toga (lat.), s. Toga. ^[= das angeblich aus Etrurien stammende Obergewand, welches der röm. Bürger, wenn er nicht im ...] [* 2]
Giovanni, ital. Dichter, geb. zu Dasindo bei Trient, [* 3] studierte zu Padua [* 4] die Rechte und widmete sich später der schönen Litteratur. Seit 1835 lebte er in seiner Heimat, seit 1840 in Padua, wo er «Edmenegarda» (1841), eine rührende poet. Erzählung in Byrons Manier, schrieb, die seinen Ruf als Dichter begründete. 1843 ging er nach Turin, [* 5] verherrlichte in einer Dichtung Karl Albert als Retter Italiens [* 6] und erhielt dafür eine Pension. Aus späterer Zeit sind namentlich die Dichtungen «Armando» (Flor. 1868),
«Iside»
(Rom
[* 7] 1880) zu erwähnen. Er lebte in
Venedig
[* 8] und in
Florenz,
[* 9] zuletzt in
Rom als Mitglied des höhern Unterrichtsrats, ward Senator und dann Direktor einer vom Minister
De Sanctis
gegründeten höhern Mädchenschule. Prati starb zu
Rom. Seine zahlreichen
Schriften zeichnen sich durch Bilderreichtum
und schwungvollen
Stil aus, sie lassen aber Ursprünglichkeit und Gefühlstiefe vermissen. Gesamtausgaben erschienen Genua
[* 10] 1851–52
(«Opere. Edizione ordinata e riveduta dall’autore», 4 Bde.),
Florenz 1862–65 («Opere edite ed inedite di Giovanni Prati», 5 Bde.) und Mailand [* 11] 1879 (5 Bde.). –
s. Prättigau. ^[= (d.i. Wiesengau), roman. Val-Partenz, Hochthal im schweiz. Kanton Graubünden, erstreckt ...]
von Phlius, der Erfinder des griech. Satyrspiels (s. d.).
Vogel, s. Schmätzer.
Stadt in der ital.
Provinz und im
Kreis
[* 12]
Florenz, 18 km im NW. von
Florenz, am Bisenzio und
der Linie
Bologna-Pistoja-Florenz des
Adriatischen
Netzes schön gelegen, ist Bischofssitz und hat (1881) 15510, als Gemeinde 42190 E.,
eine alte Citadelle, 20 öffentliche Plätze, einen
Dom aus dem 12. Jahrh., im 14. Jahrh, von Giov. Pisano
in got.
Stil umgebaut, mit Reliefs an der Façade von Donatello und Michelozzo (1434–38), einer Bronzekanzel und einer
Madonna
von
Andrea
della Robbia (1489), das
Innere hat Schmuck an Wandgemälden, Fresken,
Skulpturen u. s. w., wozu R. Ghirlandajo, A.
Gaddi,
Fra Fil.
Lippi,
Ben. da Majano u. a. beitrugen: die
Kirche
Madonna delle Carceri, von Giul. di San
gallo 1485–92
in Form eines griech. Kreuzes mit
Kuppel erbaut;
ferner 10 Pfarrkirchen;
den Palazzo comunale mit kleiner Gemäldesammlung, worin besonders Bilder der beiden Lippi sind;
ein Gymnasium, eine Bibliothek, ein Findelhaus und großes Hospital.
Die lebhafte Industrie erstreckt sich auf Strohflechterei, Weberei; [* 13] berühmt ist die Bäckerei, besonders Zwieback (Biscotti, Cantucci) u. a. Eine Dampftrambahn führt nach Florenz. – Nach Norden [* 14] beginnt das an Naturschönheiten und Industrie reiche Val di Bisenzio bis Vernio mit 4218 E., einschließlich 825 E. in Montepiano, einem 700 m hoch im schönsten Walde gelegenen Dorfe, das viel als Sommerfrische besucht wird. Im Nordosten liegen die Hügel von Monteferrato, wo Serpentin gebrochen wird.
Magno (spr. mannjo), Teil des Apennins (s. d., Bd. 1, S. 729b).
bei den Römern der nächst den Konsuln, die ursprünglich auch Prätor genannt wurden, oberste Magistrat, sein Amt Prätur. Die Prätur als Sonderamt wurde im Ständekampfe zwischen den Patriciern und Plebejern, nach der Überlieferung 366 v. Chr., geschaffen, um für die Patricier, die damals der Plebs Teilnahme am Konsulat einräumen mußten, die Rechtsprechung zu retten. Der Wirkungskreis des Prätor war deshalb von vornherein die Rechtspflege. 337 erlangten die Plebejer den Zutritt auch zu diesem Amte. Um 242 kam, da die Zahl der in Rom ihren Aufenthalt nehmenden Fremden (peregrini) immer wuchs, ein zweiter Prätor, der später praetor peregrinus hieß, hinzu, dem die Behandlung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Fremden oder zwischen Bürgern und Fremden oblag, während dem ersten als praetor urbanus oder praetor urbis die Jurisdiktion unter Bürgern verblieb.
Nur bisweilen wurden anfangs noch bei anderweitiger Verwendung des einen Prätor die Geschäfte beider verbunden. Zwei neue Prätor wurden seit 227 zur Verwaltung der Provinzen Sicilien und Sardinien, [* 15] und noch zwei seit 197 für die Verwaltung der beiden span. Provinzen gewählt. Als aber für gewisse Verbrechen ständige Gerichtshöfe (die quaestiones perpetuae) in Rom eingerichtet wurden, blieben auch diese Prätor, um dabei den Vorsitz zu führen, in der Stadt und gingen erst nach Ablauf [* 16] ihres Amtsjahres in die Provinzen.
Wegen Vermehrung der Quästionen fügte Sulla noch zwei Prätor hinzu; Cäsar erhöhte die Zahl auf 10, dann auf 14 und 16. In der ersten Kaiserzeit war die Zahl schwankend, bis vielleicht Claudius sie auf 18 festsetzte. Die Prätor wurden in denselben Komitien und unter denselben Auspizien wie die Konsuln gewählt und als Kollegen der Konsuln betrachtet; ihr Imperium galt aber doch für ein geringeres. Ihr Wirkungskreis verteilte sich auf die Civiljurisdiktion, den Vorsitz in den quaestiones perpetuae und die Provinzialverwaltung. Unter ihnen war der praetor urbanus der angesehenste; er versah auch die städtischen Geschäfte der Konsuln in deren Abwesenheit und ihm kam die kostspielige Haltung der Apollinarischen Spiele zu. Als curulische Magistrate mit Imperium hatten die Prätor die Ehrenzeichen der sella curulis, der toga praetexta und Liktoren, wahrscheinlich in Rom zwei, in den Provinzen sechs.
Aus den Botschaften, den sog. Prätorischen Edikten (s. Edictum), bildete sich das Prätorische Recht (s. d.).
s. Pretoria. ^[= Hauptstadt der Südafrikanischen Republik (Transvaal), Sitz des Volksraads und der Regierungsbehörd ...]
die Gardetruppen der röm. Kaiser. Schon die Feldherren der Republik hatten von alter Zeit her eine Schar erprobter Soldaten zu ihrer persönlichen Bedeckung und nächsten Umgebung verwendet, die sog. cohors praetoria, die aber zu einer der Legionen gehörte, der Hauptsache nach nur durch die höhere Schätzung des Feldherrn vor den übrigen Kohorten ausgezeichnet wurde, äußerlich von den übrigen Linientruppen sich nicht unterschied. Als ständiger Oberbefehlshaber der gesamten Armee bildete dann Augustus unter dem Namen cohortes praetoriae neun eigene Kohorten, die später um eine vermehrt wurden, jede zu 1000 Mann. Zu jeder Kohorte kam noch eine Abteilung Reiterei. Ihre Vorrechte vor den Legionen, außerhalb deren Verband [* 17] sie standen, waren kürzere Dienstzeit, höhere Löhnung und größeres Geschenk bei der ¶
Entlassung. Sie wurden von den praefecti praetorio (s. Präfekt) befehligt und bis auf Septimius Severus (193) bloß aus Italien [* 19] und den ganz romanisierten Ländern, wie Spanien, [* 20] Macedonien und Noricum, und zwar überwiegend aus Freiwilligen ergänzt. Seit Severus dagegen gelangten die Soldaten der Legionen aus dem ganzen Reich durch Avancement in die Garde. Unter Augustus lagen nur drei Kohorten, durch die der Wachdienst im Palatium versehen wurde, in Rom, die übrigen waren in Landstädten untergebracht.
Tiberius vereinigte sie insgesamt in einem großen verschanzten Standlager, das auf der Nordostseite Roms, vor der Porta Collina und Viminalis, angelegt war. Wiederholt erlangten sie den bedeutendsten Einfluß. Schwächere Kaiser wurden ganz abhängig von den Prätorianer und deren Präfekten, die oft genug mit dem Throne gewaltthätig schalteten, Kaiser, die ihren Unwillen erregt hatten, mordeten und bei der neuen Wahl die gewichtigste Stimme hatten, während sie doch beinahe niemals im Kriege zur Verwendung kamen. Septimius Severus vermehrte die Zahl der Prätorianer, Diocletian setzte ihre Zahl und Bedeutung herab. Konstantin d. Gr. löste sie nach seinem Siege bei Saxa Rubra 312 ganz auf.