im allgemeinen das
Verfahren, einem Körper aus geschmeidigem Material durch Druck oder
Stoß eine bestimmte Gestalt zu geben, sofern es mittels einer
Maschine
[* 4]
(Prägmaschine, Prägstock,Prägpresse oder Prägwerk)
und mittels entsprechend gravierter stählerner Formen
(Prägstempel) geschieht.
In den meisten Fällen, wie in der Münztechnik
(s. Münze, Bd. 12, S. 85b) und der
Buchbinderei (s. d., Bd.
3, S. 652a), liegt dem Prägen die
Absicht zu
Grunde, auf flachen Gegenständen Reliefzeichnungen,
Aufschriften u.dgl. hervorzubringen;
doch erzeugt man durch Prägen auch die ganze Gestalt eines Gegenstandes, wie Gabeln, Eßlöffel, Gardinenhalter u.s.w.
In alter Zeit geschah das Prägen in der
Weise, daß man den unternStempel auf einem
Blocke feststellte und
auf den mit der
Hand
[* 5] gehaltenen Oberstempel mit einem Hammer
[* 6] schlug; dieses
Verfahren brauchte viel Zeit und lieferte eine
schlechte Prägung.
Daß man später den Oberstempel mit seinem Stiel schieberartig in einer
Führungauf und nieder gehen ließ (bei dem sog. Klippwerk),
konnte wohl das Prägen etwas bequemer machen, das Erzeugnis aber nicht verbessern.
Die erste wirkliche
Prägmaschine
in der Form der
Balancierpresse
[* 7] (s. d.) soll bereits 1558 in
Frankreich gebraucht, nach andern erst Ende des 17. Jahrh. erfunden
worden sein. Selbst in seinem vollkommensten Zustande hat dieses
Stoßwerk für das Prägen von Münzen
[* 8] fühlbare Mängel;
es nimmt wegen der Kreisbewegung seines langen Schwengels einen großen Raum in
Anspruch, erfordert viel Menschenhände und
erzeugt bei seinem
Gange erschütternde
Stöße, ist jedoch noch jetzt in der
Blechbearbeitung
[* 9] (s. d.) gebräuchlich.
Man strebte nach Prägwerken, welche bei geringem Raumbedarf leicht in
Verbindung mit einem Motor gesetzt werden konnten und
durch Druck (nicht durch
Stoß) das Prägen bewirken. Als besonders geeignet zur Erzeugung des erforderlichen hohen Druckes erwies
sich der
Kniehebel.
[* 10] Das erste Prägwerk mit
Kniehebel ist von Nevedomski zu
Petersburg
[* 11] erfunden worden, aber zu keiner großen
Verbreitung gelangt.
Größern Erfolg hatte eine von
Uhlhorn in Grevenbroich ausgeführte
Prägmaschine, die
jetzt überall eingeführt ist. (S. Münze, Bd. 11, S. 85b.)
Kompaktaten, s.
Baseler Konzil^[= die letzte der allgemeinen Kirchenversammlungen des 15. Jahrh., auf der eine Kirchenreform angestreb ...] und
Hussiten.
(vom grch. pragma,Handlung,Geschäft, Sache), sachlich, der Geschäftskunde gemäß,
in
Geschäften gewandt, erfahren;
man spricht demnach von einem pragmatischenKopfe, einem pragmatischenGenie und von pragmatischenRegeln, d. h. Regeln der Klugheit.
Eine besondere Bedeutung erhält das Wort in der Geschichtschreibung, wo man diejenige
Darstellungsweise, welche die Begebenheiten nach ihrem ursachlichen Zusammenhang entwickelt, die pragmatischeDarstellung
(den historischenPragmatismus) nennt. (S. Geschichte.) Eine Dienstpragmatik ist eine Verordnung, welche
die Regeln für den staatlichen Verwaltungsdienst enthält.
Sanktion (Sanctiopragmatica), ein
Staatsgrundgesetz, das unverletzlich sein und für ewige
Zeiten in Kraft
[* 13] bleiben soll. Die wichtigste derartiger
Urkunden ist das Gesetz, durch welches
KaiserKarl VI., da er ohne männliche Nachkommen
war, die
Nachfolge unter seinen weiblichen Nachkommen ordnete. Dies Gesetz wurde von
Karl VI. bereits als
Hausgesetz erlassen, aber später den Landtagen aller österr.
Länder vorgelegt. Von den
Ständen Niederösterreichs und
Böhmens
wurde es 1720, vom ungar. Landtage, unter Verwahrung der ungar.
Verfassungsrechte, 1722, von den übrigen Landtagen in den J. bis 1724 angenommen und darauf als
Grundgesetz verkündet.
In dem Gesetz war bestimmt, daß die gesamten österr.
Staaten für immer ungeteilt beisammen bleiben und zunächst auf die
männlichen Nachkommen des regierenden
Kaisers, in deren Ermangelung auf seine weiblichen Nachkommen, bei deren Abgang auf
die
Töchter seines
BrudersJoseph und deren männliche und weibliche Nachkommenschaft , jederzeit nach
dem
Rechte der Erstgeburt übergehen sollten. (S.
Deutschland
[* 14] und
Deutsches Reich, Bd. 5, S. 181b, und
Österreichisch-Ungarische
Monarchie, Bd. 12, S. 721a und 730a.) Zu nennen ist ferner die
von
Karl VII. von
Frankreich 1438 zuBourges nach den
Beschlüssen des
BaselerKonzils gegebene Pragmatische Sanktion, auf
welcher die
Freiheit der Gallikanischen
Kirche (s. d.) beruhte; ebenso die Pragmatische Sanktion des
DeutschenReichstags zu Mainz
[* 15] von 1439 zur
Annahme derselben
Beschlüsse; endlich auch die Pragmatische Sanktion, die
Karl III. von
Spanien
[* 16] erließ, als er 1759 den
Thron
[* 17] beider
Sicilien seinem dritten Sohn und dessen Nachkommen abtrat.
bedeutungsvoll, inhaltsschwer, bündig, besonders gebraucht für einen
Ausdruck, der
in einem übertragenen, die gewöhnliche Bedeutung gleichsam potenzierenden
Sinne angewendet wird;
Gemeinde im Gerichtsbezirk Welsberg der österr. Bezirkshauptmannschaft
Bruneck in
Tirol,
[* 18] im PragserThale, einem
Seitenthale des Pusterthals, hat (1890) 618 E. Das PragserThal
[* 19] mündet bei Gassen in das Rienzthal. Bis zur
Teilung in den
westl.
Arm (Inner-Pragser
Thal) und in den südlichen (Alt-Pragser
Thal) heißt es Außer-PragserThal. Das
erstere führt zu dem grünen, am Fuße des Roßkofls (2588 m) und Seekofls (2810
m) in 1479 in Höhe gelegenen PragserWildsee.
In demselben Thalzweige liegt das
Bad
[* 20]
Neu-Prags oder
Mögelbad (1325 m). –
(frz., spr. prag'rih), der
Aufstand der franz.
Großen 1440 gegen
Karl VII., der durch die 1439 organisierte
Errichtung eines stehenden
Heers (s. Ordonnanzcompagnien) in die
Vorrechte des hohen
Adels eingegriffen hatte;
die Opposition,
zu der auch der Dauphin (der spätere
Ludwig XI.) gehörte, wurde durchKarlsEnergie nach sechs
Monaten
unterdrückt.