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Litteratur. Vcust, Versuch einer Erklärung des Postrcgals (3 Bde., Jena [* 2] 1748);
Matthias, Nber Posten und Postregale (2 Bde., Verl. 1832);
Stängel, Das deutsche Potchesstrom in geschichtlicher und rechtlicher Beziehung (Stuttg. 1844);
Hüttner, Beiträge zur Kenntnis des deutschen Potchesstrom (4 Bde., Lpz. 1847-50); Stephan, Geschichte der preuß. Post nach amtlichen Quellen (Berl. 1859);
dessen Artikel Potchesstrom im «Staats- Lexikon» von Notteck und Welcker (3. Aufl., Bd. N, Lpz. 1804) und Das Verkehrsleben im Altertum (im «Hiftor. Taschenbuch», Jahrg. 1868);
Jung, Ent- wicklung des deutschen Post- und Telegraphenwcscns in den letzten 25 Jahren (3. Aufl., Lpz. 1893);
serncr Dambachs Kommentar zumPostgesctz (5. Aufl., Verl. 1892);
Fischer, Die deutsche Post- und Telegraphen- gesetzgebung (3. Aufl., ebd. 1886);
Lewins, Her iI^68tx'8 mail3 (Lond. 1865);
Arthur Rothschild, Ilistoil-o ä" 1a p08t6 aux 1ottre8 (4. Aufl., 2 Bde., Par. 1879);
Zur Geschichte des Vriefschreibens und des Briefgeheimnisses (in «Unsere Zeit», Jahrg. 1872, 2. Hälfte);
G. Tybusch, Die internationale Post- reform (in «Unsere Zeit», Jahrg. 1875,1. Hälfte); Die deutsche Feldpost (in «Unsere Zeit», Jahrg. 1872,1. Hälfte);
Das Neichspostgebiet (2 Bde., Verl. 1878);
Emil Sar, Die Verkehrsmittel in Volks- und Staatswirtscha t (2 Bde., Wien [* 3] 1878-79);
Sieblist, Die Post im Auslande (Berl. 1892);
Veredarius, Das Buch von der Weltpost (3. Aufl., ebd. 1894); van der Vorght, Das Verkehrswesen. 7. Bd. des Hand- und Lehrbuchs der Staatswisseuschaften, hg. von Frankcnstein (Lpz. 1894);
endlich als wichtige urkundliche Quelle [* 4] das Archiv für Post und Tele- graphie (seit 1871).
Pöstyön, ungar.Groß-Gcmeinde, s. Pistyän. Post-Zeitungsamt, eine Abteilung des Reichs- postamtes in Berlin, [* 5] welches den Absatz aller in Berlin erscheinenden, im Postwege bezogenen Zei- tungen und Zeitschriften an die Postanstalten im gesamten deutschen Reichspostgebiete, in Bayern [* 6] und Württemberg, [* 7] Luxemburg, [* 8] Österreich-Ungarn, [* 9] Dänemark, [* 10] Italien, [* 11] Schweiz, [* 12] Schweden [* 13] und Nor- wegen und Rußland vermittelt. Es vermittelt ferner bei Ausführung der Bestellungen russ. Postanstal- ten auf amerik., belg., dän., norweg., schwed., engl., franz., ital., niederländ., schweiz., span. und portug. Blätter, der Bestellungen dän. und schwed. Post- anstalten auf russ. und schweiz. Blätter und der Bestellungen ital., niederländ. und schweiz. Post- anstalten auf dän., schwed. und russ. Blätter.
Postzwang, das Gebot des Staates, daß ent- weder alle oder einzelne bestimmte Gattungen von schriftlichen Mitteilungen und andern Sendungen ausschließlich mit der Post von Ort zu Ort beför- dert werden. Die Übertretung dieser Vorschrift wird als Defraudation bestraft. (S. Postübertrewngcn.) Der Potchesstrom war früher auf eine größere Anzahl von Sendungen ausgedehnt; auch erstreckte er sich auf die gewerbsmäßige Beförderung von Personen. (S. Postregal.) Bis zur Begründung der Neichspost waren die Bestimmungen über den Potchesstrom in den ein- zelnen deutschen Ländern verschieden.
Das Gesetz über das PostWesen des Deutschen Reichs vom machte diesen Abweichungen ein Ende und regelte die Materie einheitlich für das ganze Reich. Danach ist der Veförderungszwang für Per- sonen ganz aufgehoben, derP. aber dahin beschränkt, daß es verboten ist:
1) alle versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Briefe, 2) alle Zeitungen polit. Inhalts, welche öfter als einmal wöchentlich erscheinen, gegen Bezahlung von Orten mit Post- anstalt nach andern Orten mit einer Postanstalt des In- oder Auslandes auf andere Weise als durch die Post zu befördern; hinsichtlich der polit. Zeitungen erstreckt dieses Verbot sich nicht aus den zweimeiligen Umkreis ihres Ursprungsortes. Dem Potchesstrom unterliegen ferner 3) die telegr.
Depeschen (doch wird dies von Autoritäten wie Laband bc- stritten). Das wichtigste Kriterium des Potchesstrom besteht hiernach darin, daß die Beförderung der ihm unter- liegenden Gegenstände gegen Bezahlung verboten ist. Unentgeltlich darf jedermann verschlossene Briefe befördern. Auch können verschlossene Briefe und polit. Zeitungen in ein Paket gelegt werden, sofern letzteres nur mit der Post versendet wird. Die Be- förderung offener Briefe unterliegt dem Potchesstrom nicht.
Ebenso können verschlossene Pakete, aber ohne Bei- gabe verschlossener Briefe, mit jeder beliebigen an- dern Veförderungsgelegenheit versendet werden. Innerhalb desselben Ortes dürfen auch verschlossene Briefe beliebig befördert werden, welchen Umstand sich besonders die sog. Privatposten zu Nutze ge- macht haben. Nur m einem Falle dürfen post- zwangspstichtige Briefe und polit. Zeitungen gegen Bezahlung anders als durch die Post versandt wer- den, nämlich durch einen erpressen Privatboten; doch darf ein solcher Expresser nur von einem Absender abgeschickt sein und dem Potchesstrom unterliegende Gegen- stände weder von andern mitnehmen noch für andere zurückbringen. -
Vgl. außer den im Artikel Post- gesetz genannten Lehrbüchern über das Historische: Stephan, Geschichte der preuß. Post (Berl. 1859).
InÖsterreich-Ungarnunterliegen dem P.ver- schlossene Briefe und periodische Schriften;
inFrank- r eich: verschlossene und offene Briefe, überhaupt auf- geschriebene Gegenstände jeder Art;
in Großbri- tannien und Irland: Briefe;
in Italien: Briefe, Kartenbriefe und Postkarten;
in der Schweiz: ver- schlossene Briefe sowie alle andern verschlossenen Gegenstünde jeder Art (Pakete, Gelder u. s. w.) bis zum Gewicht von 5 1c^, in der regelmäßigen Per- sonenbeförderung und in der Beförderung von Rei- senden durch ExtraPosten. In allen übrigen Ländern erstreckt sich der Potchesstrom im allgemeinen auf Briefe und Postkarten und teilweise auch auf Zeitungen. Pot (frz., spr. po), Tops; I. äs ckamws (spr. pod'schängbr), Nachtgeschirr. Pot (Pott), Flüssigkeitsmaß; in der Schweiz - 1,5 1, in Dänemark - 0,9c,6i I. Pota, altes portug. Maß in Lissabon [* 14] -- 8,3? I, in Oporto [* 15] -- 12,08 I. Potage (frz., spr. -tahsch'), Suppe. Potala, Residenz des Dalai-Lama, s. Lhassa. ?otäinoolioern8, s. Maskcnschwein. IOt2.lnoßK1o, s. Otterigcl. Potaro, südamerik. Fluß, s. Essequibo. Potafche (Pottasche), s. Kaliumcarbonat. Potasflum, soviel wie Kalium.
Iota.to-dnF (engl., spr. -tchto bögg), s. Colo- Potator (lat.), Säufer. ' ^radokäfer. Iot-2.u-tsu (spr. potoföh), die franz. National- fuppe, eine kräftige Fleischbrühe, die samt dem darin gekochten Fleisch und Wurzelwerk über geröstetem Weißbrot angerichtet wird. Potchefstrom, ehemals Vrijburg, vormals Hauptstadt der kleinen Republik A. in Transvaal (Südafrika), [* 16] jetzt Hauptort des Distrikts Potchesstrom, am Mooi- River, einem rechten Nebenfluß des Vaal, 1190 in ü. d. M., in fruchtbarer Gegend, hat etwa 1500 E, ¶