Pontons (frz., spr. pongtóng), Schiffsgefäße,
die zum Material der Schiffbrücken (s. d.) gehören; sie sind aus Holz, aus
Eisenblech, aus Leder oder aus wasserdichter Leinwand. Die P. des deutschen Brückenmaterials sind aus verzinktem Eisenblech,
7,50 m lang, 1,50 m breit, 0,81 m tief, mit einem hölzernen Rande (Schaudeck) und wiegen 450 kg; neuerdings
werden vielfach Versuche mit zusammenlegbaren Booten aus Holz und wasserdichter Leinwand gemacht; solche Faltboote wurden 1894 auch
im deutschen Heer bei den Manövern versuchsweise der Kavallerie beigegeben. (S. auch Brückentrain.)
oder Puntormo, eigentlich Jacopo Carrucci, florentin. Maler, geb. 28. Mai 1494 zu Pontormo im Arnothal, gest. 2. Jan. 1557 zu
Florenz, eignete sich als Schüler des Andrea del Sarto dessen Stil an, den er aber im Laufe der Jahre unter dem Einfluß der
Werke Fra Bartolommeos und Michelangelos änderte. Von seinen Kirchenbildern und Porträten befinden sich manche in Florenz und
auch anderwärts; seine Hauptwerke waren aber Fresken, von denen die schöne Heimsuchung Mariä (1516)
im Vorhof der Kirche Santissima Annunziata zu Florenz noch vorhanden ist, während andere, wie die in der Certosa, worin er Dürer
nachahmte, und im Chor von San Lorenzo untergegangen sind.
Hauptstadt des Kreises Pontremoli (33722 E.) im N. der ital.
Provinz Massa e Carrara, 231 m ü.
d. M., an der Magra, in einem nach S. gehenden Thale der Apenninen, an der Linie Parma-Spezia
des Mittelmeernetzes, ist Bischofssitz, hat (1881) 2930, als Gemeinde 12604 E., eine Kathedrale (dell' Assunta) mit großer
Kuppel;
Gerberei, Wein- und Seidenbau. – Der Paß von Pontremoli an der Hauptstraße nach Parma (mittellat. Via
Francesca oder Romea) wird von dem Fort Bonnette beherrscht.
Dorf und Luftkurort im Bezirk Maloja des schweiz. Kantons Graubünden,
im Oberengadin, in 1802 m Höhe, am Fuße des Piz Languard
und an der Straße über den Berninapaß, hat (1888) 500 E., darunter 62 Katholiken, Post, Telegraph, große
Hotels und ist die Hauptstation für Ausflüge im Oberengadin. –
Vgl. Ludwig, Pontresina und seine Umgebung (7. Aufl., Chur 1886).
(spr. pong ßängtesprih), Stadt im franz.
Depart. Gard, Arrondissement Uzès, rechts an der Rhône, über die eine 840 m lange, 1265–1309 erbaute
steinerne Brücke führt, an der Linie Lyon-Gisors-Nimes der Mittelmeerbahn, hat (1891) 3488, als Gemeinde 5262 E., in Garnison
einen in der von Ludwig XIII. angelegten Citadelle untergebrachten Teil des 3. Infanterieregiments;
Handel mit Getreide, Olivenöl
und Seide.
(spr. pong ßür ßähn, Pont-le-Roi), Gemeinde im franz.
Depart. Aube, Arrondissement Nogent-sur-Seine, links von der Seine und an der Linie Paris-Troyes der Ostbahn,
hat (1891) 816 E., ein neues, Casimir-Perier gehöriges Schloß und in der Nähe eine 2 km lange Stalaktitenhöhle.
Südlich
die Ruinen der von Abälard gegründeten Abtei Paraclet.
(grch. Pontos, d. i. Meer, in weiterer Bedeutung «Meeresküste»),
Landschaftsname eines Teiles
der kleinasiat. Nordküste, der als solcher erst in der späthellen. Zeit aufkam. Der Pontus umfaßte
ungefähr das Land zwischen dem Halysfluß und den kolchisch-armenischen Gebirgen. Der volle
Name lautete damals Kappadocien
(s. d.) am Pontus. Vorher bestand überhaupt keine Abgrenzung des Küstengebietes;
Assyrer, Lyder, Meder, Perser haben hier nacheinander geherrscht, wenn auch nur nominell. Auch die seit
dem 8. Jahrh. v. Chr. hier gegründeten Griechenstädte: Trapezus, Kerasus, Kotyora, Amisus u. a. gewannen landeinwärts nicht
an Boden. Da gelang es 301 nach der Schlacht von Ipsus einem Fürsten aus dem Hause der frühern pers. Satrapen von Phrygien,
Mithridates III., dem Herrn von Kios und Arrhina, durch geschickte Benutzung der Diadochenkämpfe ein eigenes
Reich zu gründen (daher sein Beiname Ktistes, d. i. Gründer). 296 nahm er den Titel eines Königs von Paphlagonien und Kappadocien
am Pontus an. Auf ihn folgten Ariobarzanes III., Mithridates IV., Pharnaces I., Mithridates V. (156) und seit 120 v. Chr. Mithridates
VI. (s. d.) der Große, unter welchem das Reich Pontus seinen größten Umfang und seine höchste Blüte erreichte, aber auch in
dem blutigen Kampfe mit den Römern seinen Untergang fand.
Der Sieger Pompejus vereinigte 63 v. Chr. das Land westlich vom Flusse Halys als einen Teil der Provinz Bithynien mit dem Römischen
Reiche, während er andere Teile verschiedenen Fürsten Asiens überwies. Der an die Provincia Bithynia et Pontus anstoßende
Teil bis zum obern Halys mit einem Teil der Küste fiel an den Galaterfürsten Dejotarus und hieß nun Pontus Galaticus. Der mittlere
Teil des Landes kam später durch den Triumvir Antonius an einen Fürsten Polemo und erhielt den Namen Pontus Polemoniacus,
der dem Lande auch blieb, als es längst mit dem Römischen Reiche vereinigt war. Den Polemonischen Pontus selbst trat der Sohn
von Polemos Witwe Pythodoris, Polemo II., an Kaiser Nero ab, der 63 n. Chr. Pontus zur röm.
Provinz machte, die zunächst einen Teil von Galatien, später mit dem Pontus Galaticus von Kappadocien bildete.
Ende des 3. Jahrh. bilden dann die Pontus-Landschaften wieder zwei Provinzen, von denen die östliche den Namen Pontus Polemoniacus
behielt, die andere Hellenopontus genannt wurde. -
Vgl. Ed. Meyer, Geschichte des Königreichs Pontus (Lpz. 1879).
ein Teil der Orientalischen Frage (s. d.), der das Recht der Schiffahrt auf dem Schwarzen Meere betrifft.
Dies hatte die Pforte von jeher für sich allein in Anspruch genommen und daher auch die Einfahrt durch den Bosporus lange Zeit
allen fremden Schiffen verboten. Sie wurde aber im Frieden zu Küčük Kainardža 1774 von Rußland gezwungen,
diesem die freie Schiffahrt auf dem Schwarzen Meere und durch die Meerengen zuzugestehen. Dasselbe Recht erhielten Österreich
1784, Frankreich 1802, England 1803, Preußen 1806, die Handelsschiffe anderer Mächte 1829. Rußland schuf indessen allmählich
daselbst eine starke Kriegsflotte, die in Verbindung mit dem befestigten Hafen Sewastopol, von wo aus ein
Handstreich gegen Konstantinopel jederzeit zu befürchten stand, die Besorgnis der Mächte erregte. Deshalb bestimmte der
§. 11 des Pariser Friedens vom 30. März 1856, daß das Schwarze Meer neutral und den Kriegsflaggen der Uferstaaten sowohl wie
aller andern Mächte untersagt sein solle. Diese Bestimmung kündigte aber Rußland, durch die damalige
polit. Lage begünstigt, im Einverständnis mit der Pforte durch ein Rundschreiben vom 31. Okt.