(s. Großpolen), der masurische (in Masowien und im südl. Ostpreußen),
[* 2] der kleinpolnische (Krakau
[* 3] und Sendomir), der schlesische (das sog. Wasserpolakisch). Die ersten
grammatischen Bearbeitungen des
Polnischen gehören
Franzosen und
Deutschen im 16. Jahrh. an und waren für praktische Zwecke
bestimmt;
die erste wissenschaftliche
Grammatik verfaßte Kopczyński (1779 u. ö.). Von den zahlreichen
neuern Bearbeitungen seien genannt: Małecki, Gramatyka języka polskiego (Lemb. 1863);
Małecki, Gramatyka historyczno-porównawcza języka polskiego (2 Bde.,
Lemb. 1879);
Popliński,
Grammatik der Polnische Sprache (7. Aufl.,
Thorn
[* 4] 1881) u. a.;
von der histor.
Grammatik von Kalina ist bisher der
die Formen behandelnde 2.
Teil erschienen (Lemb. 1883).
Die alten Wörterbücher (Mączyński 1563 und
Knapski 1620 u. ö.) und die
Sprache
[* 5] des 16. bis 18. Jahrh. erschöpft das große, vergleichende Wörterbuch von
Linde (1811
fg); 2. Aufl., 6 Bde., Lemb.
1854-60), ferner das sog. Wilnaer oder Orgelbrandsche Wörterbuch (2 Bde.,
Wilna
[* 6] 1861). Von kleinern Wörterbüchern seien erwähnt: von Mrongovius (3. Aufl.,
1859),
Jordan, Booch-Arkossy (5. Aufl., 2 Bde.,
Lpz. 1890), Lukaszewski und Mosbach (Berl. 1893).
Recht, ein Zweig des slaw.
Rechts, blieb wie das czech.
Recht bis zum 14. Jahrh. bloßes Gewohnheitsrecht,
das nur aus
Urkunden und einigen Landtagsbeschlüssen sowie aus einer in deutscher
Sprache geschriebenen
Privatarbeit (dem sog.
Elbinger Rechtsbuch) erkannt werden kann. Erst 1347 erließ König Kasimir ein ausführliches Gesetz,
das sog. Wislitzer
Statut, welches das gesamte öffentliche und private
Recht umfassen sollte, dessen Bestimmungen jedoch nicht
mehr ausschließlich poln.-slaw.
Recht, sondern neben diesem bereits viele Grundsätze des deutschen, römischen und kanonischen
Rechts enthielten.
Seitdem vollzog sich im P. R. noch viel intensiver als im czech.
Recht eine Versetzung und Durchdringung slaw.-rechtlicher
Grundsätze insbesondere durch deutsch-rechtliche; das
deutsche Recht wurde am
Schluß des 14. Jahrh. schon zum herrschenden
Recht, dessen
Freiheiten sich der poln.
Adel durch ein allgemeines Reichsgesetz (1374) verleihen ließ.
Als zu Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrh. Masowien mit
Polen vereinigt wurde, gewann das auch Polnisches Rechtauch dort Geltung.
Doch blieben manche Eigentümlichkeiten und Grundsätze des ältern slaw.-masowischen
Rechts auch fernerhin bestehen und wurden
in das sog. letzte masowische
Statut von 1577 aufgenommen. Auch
Litauen undWeißrußland hatten sich ihre
Sonderrechte zum großen
Teile erhalten. (S.
Litauisches Recht.) Fortgebildet wurde das Polnisches Recht in späterer Zeit durch die
Entscheidungen
des sog. immerwährenden
Rates, der das Organ der authentischen Gesetzesauslegung bildete. 1808 wurde in einem großen
TeilePolens der
Code Napoléon eingeführt. -
Vgl. Bandtkie, Historya prawa polskiego (Warsch. 1850);
Lelewel,
Początkowe prawodawstwo polskie (1828);
die Werke von
Czacki, Hube, Maciejowski u. a. Die
Akten der
Burg- und Adelsgerichte,
die sog. Gródbücher, sind hg. von Lekszycki (in den «Publikationen
aus den königlich preuß. Staatsarchiven», Bd. 31
u. 38, Lpz. 1887-89).
Ballspiel für Berittene, das schon 600
v. Chr. von orient. Fürsten gespielt wurde. Engl. Offiziere adoptierten
es als
Sport inIndien und setzten bestimmte Spielregeln fest. Von hier aus gelangte das
Spiel nach
Großbritannien.
[* 8] Der erste und wichtigste Poloklub war der zu Hurlingham bei
London.
[* 9] Von England aus verbreitete sich das Polo nach
Frankreich,
Amerika
[* 10] und
Spanien.
[* 11] Zwei Parteien von je vier Berittenen spielen den Polo, indem sie einen Holzball mit
dünngestielten Hämmern nach einem Gewinnposten auf ihrer Seite zu treiben suchen.
Water Polo (Wasserpolo), ist ein für geübte
Schwimmer auf ähnliche Grundlagen aufgebauter
Sport. -
(frz., spr. -nähse), auch (ital.)
Polacca genannt, ein poln. Nationaltanz, der sich über ganz Europa
[* 12] verbreitet, dabei aber auch
manche Abänderung erfahren hat. Die
Musik ist stets eine Melodie im Dreivierteltakt, bestehend aus zwei Wiederholungen von
6, 8 oder 10
Takten; später hat man ihr noch einTrio von ebensoviel
Teilen, ja auch zwei
Trios und eine
Coda angehängt. Der Charakter der Polonaise ist feierlicher Ernst und ihre
Bewegung noch langsamer als die der
Menuett.
Berühmt ist die sog. Kosciuszko-Polonaise («Auf
zur
Rach', ihr
Brüder»); andere ausgezeichnete Polonaise hat man vom FürstenMich. Kleophas Oginski. Auch wird die
Polonaisenbewegung (alla Polacca genannt) bei Instrumentalstücken von brillantem Charakter, in den variierten Polonaise und
Konzertpolonaisen, ja sogar bei Gesangstücken und in
Opern (wie z. B. von
Spohr im
«Faust») mannigfaltig angewendet. (S. auch
Fackeltanz.) -
Über diePolonaise als Studentenrock s.
Pekesche.
1)
Kreis
[* 13] im westl.
Teil des russ. Gouvernements Witebsk, im Gebiet der Düna, hat 4856,6 qkm, davon 92 qkm Seen, 105803
E., meist Westrussen, dann
Polen,
Juden;
Ackerbau, Waldindustrie und Fischerei.
[* 14] - 2) Pólozk, richtiger
Polotsk, poln. Połock, Kreisstadt
im
Kreis Pólozk, an der Mündung der Polota in die Düna und an der Eisenbahn Dwinsk (Dünaburg)-Witebsk,
hat (1888) 20064 E., über die Hälfte
Juden, vier russ., eine kath.
Kirche, ein Mönchs-, ein Nonnenkloster (beide russisch),
mehrere
Synagogen und israel. Bethäuser, altertümliches Schloß, ein
Denkmal zur
Erinnerung an 1812, Kadettenkorps, Lehrerseminar,
zwei
Banken,
Handel mit Getreide,
[* 15] Flachs, Leder
u. s. w. - Pólozk war früher Hauptstadt der Fürsten von Pólozk, wurde im 13. Jahrh.
von
Litauen erobert, kam 1563 an die
Russen, denen es 1579
StephanBáthory entriß. 1772 kam es wieder zu
Rußland, war 1777-96
Hauptstadt eines Gouvernements Pólozk, 1812 wurde es von den
Franzosen zerstört. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrh.
war Pólozk der Mittelpunkt des aus Westeuropa vertriebenen Jesuitenordens.