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nur Samogitien ab. 1413 wurde die Vereinigung Litauens mit Polen und die Gleichstellung des Adels beider Länderteile ausgesprochen. 1433 wurde Rotrußland und Podolien unauflöslich mit der Krone Polen verbunden.
Auf Jagello (gest. 1434) folgte sein Sohn Wladislaw III., der, als Kaiser Albrecht starb, 1440 auch die Krone von Ungarn erhielt; doch verlor er im Kampfe gegen die Türken bei Warna Nov. 1444 sein Leben. Die Verbindung Ungarns mit Polen löste sich wieder auf. Dort wurde Albrechts nachgeborener Sohn Wladislaw (Ladislaus, s. d.) König, während in Polen nach einem Interregnum von drei Jahren der zweite Sohn Jagellos, Kasimir IV. (s. d.), den Thron bestieg. Der 13jährige Kampf mit dem Deutschen Orden erreichte erst 1466 durch den zweiten Frieden zu Thorn sein Ende, in welchem der Orden Westpreußen und Ermland an Polen abtreten mußte, Ostpreußen aber als poln. Lehn behielt.
Auf Kasimir IV. (gest. 1492) folgten kurz hintereinander seine drei Söhne: Johann I. Albrecht (1492-1501), Alexander (1501-6), Sigismund I. (1506-48). Der Versuch des Hochmeisters Albrecht von Brandenburg, Westpreußen wiederzuerobern, mißlang; doch erhielt Albrecht 1525 die Anerkennung als weltlicher Herzog von Preußen unter poln. Lehnshoheit. Während der Regierungszeit Sigismunds fand auch die luth. Lehre in Polen Eingang, besonders in Westpreußen, ferner in Ostpreußen, nachdem der Hochmeister Albrecht mit fast allen Ordensrittern zu ihr übergetreten war. Sigismunds Sohn und schon bei Lebzeiten des Vaters gekrönter Nachfolger war Sigismund II. August (1548-72), der seinen Plan, die allmählich erworbenen Länder Litauen, Preußen, Volhynien, Podolien und die Ukraine mit Polen zu einer Staatseinheit zu verbinden und einen gemeinsamen Reichstag für diese Gebietsteile zu konstituieren, endlich zu stande brachte in der Lubliner Union 1569. Unter ihm erreichte Polen auch seine größte Ausdehnung, fast 940000 qkm mit etwa 35 Mill. E.
3) Polen als Wahlreich bis zur dritten Teilung 1572-1795. Der Tod Sigismunds (1572), mit dem der jagellonische Mannsstamm ausstarb, gab dem bisher nur der Theorie nach bestehenden Recht der Königswahl eine praktische Bedeutung: Polen gestaltete sich seit 1572 zu einem wirklichen Wahlreiche. Von den verschiedenen Bewerbern um die poln. Krone kamen 1572 eigentlich nur zwei in Betracht: der Erzherzog von Österreich, Sohn Maximilians II., und Heinrich von Valois (s. Heinrich III., König von Frankreich). Letzterer wurde 1573 gewählt und beschwor die Pacta conventa; doch verließ er bereits nach drei Monaten, im Juli 1573, Polen, um als nächster Erbe den durch den Tod seines Bruders Karl IX. erledigten franz. Königsthron zu gewinnen, worauf 1575 Stephan Bathory als König erwählt wurde. Nach dessen Tode 1586 erfolgte die Wahl des schwed. Prinzen Sigismund III., der die beiden ersten nordischen Kronen zu vereinigen suchte. Aber Schweden riß sich bald von dieser Verbindung los. Infolgedessen entbrannte ein langwieriger Krieg zwischen Polen und Schweden, der erst durch den Frieden zu Oliva 1660 beendigt wurde; Polen verlor Livland und 1657 die Lehnshoheit über das Herzogtum Preußen. Nach dem Tode des Johann (s. d.) Sobieski (1674-96) schien der Thron dem Meistbietenden zuzufallen, jede Großmacht erkaufte sich für ihren Thronkandidaten eine Partei des Adels. Als der Kurfürst von Sachsen, August II. (s. d.), sich gegen den franz. Prinzen Conti behauptete und sich an Peter I. von Rußland anschloß, wurde Polen in den Nordischen Krieg (s. d.) verwickelt. Unter den siegreichen Waffen Karls XII. entsetzte der poln. Reichstag 1704 August II. des Throns und wählte Stanislaus (s. d.) Leszczynski zum Könige, der aber schon 1709 die Krone an jenen zurückgeben mußte. Nach Augusts II. Tode 1733 versuchte Stanislaus mit franz. Unterstützung den Thron wiederzugewinnen, aber mit Hilfe Rußlands und Österreichs erlangte August III. (s. d., 1733-63) die poln. Krone; nach dessen Tode ward durch die Bemühungen der Kaiserin Katharina II. 1764 die Wahl des Grafen Stanilaus August Poniatowski (s. Stanislaus II. August) zum König von Polen durchgesetzt. Als Rußland sich darauf der Sache der Dissidenten annahm, erhob sich die Barer Konföderation (s.d.), die Polen in wilde Unordnung brachte.
Das gab Österreich, Rußland und Preußen den willkommenen Vorwand, die lange beabsichtigte Teilung P.s vorzunehmen. Die drei Mächte schlossen 5. Aug. 1772 darüber einen Vertrag, und die Republik Polen genehmigte 18. Sept. 1773 die schon vollzogene Teilung (erste Teilung), durch welche Polen von den 750000 qkm, die es damals noch enthielt, gegen 214000 verlor. Österreich erhielt die Grafschaft Zips, die Hälfte der Woiwodschaft Krakau, einen Teil der Woiwodschaft Sandomir, die Woiwodschaft Lemberg, das Land Halicz, die Woiwodschaft Belz und den westlichsten Teil von Podolien, zusammen 70480 qkm mit 2700000 E.; Preußen ganz Polnisch-Preußen, mit Ausnahme von Danzig und Thorn, und den Netzedistrikt, zusammen 34745 qkm mit 416000 E.; Rußland das poln. Livland, die Hälfte der Woiwodschaft Polozk, die Woiwodschaften Witebsk und Mstislaw und einen Teil von Minsk, zusammen 108750 qkm mit 1800000 E. Eine patriotische Partei begann nunmehr an der Wiederherstellung P.s zu arbeiten; aber Rußland fand Verbündete an einem Teil des poln. Adels, der zu Targowitz eine Konföderation gegen die bereits vom Reichstage angenommene Konstitution (vom 3. Mai 1791) geschlossen hatte. Hierauf verließ Preußen die Sache der Republik und willigte 4. Jan. 1793 in eine zweite Teilung P.s. Rußland bekam 250700 qkm mit 3 Mill. E., die Reste der Woiwodschaften Polozk und Minsk, die Hälfte der Woiwodschaften Nowgorodek und Brzesc, den östl. Grenzstrich der Woiwodschaft Wilna, die Ukraine (die Woiwodschaften Kiew und Braclaw), Podolien und die östl. Hälfte Volhyniens; Preußen 58370 qkm mit 1100000 E., die Woiwodschaften Posen, Kalisch, Sieradz, Lenczic und halb Rawa, nebst Danzig und Thorn, die Hälfte der Woiwodschaft Brzesc, das Ländchen Dobrzyn, die Woiwodschaft Plock, das Land Wielun und die Festung Czenstochau. Preußen bildete daraus die neue Provinz Südpreußen. Da erhob sich Kosciuszko (s. d.) an der Spitze der Konföderation von Krakau, März 1794, zum Kampfe für Vaterland und Freiheit. Doch es war zu spät. Ohne Festungen, ohne Taktik, ohne Bundesgenossen, ja ohne Waffen, mußte die Nation gegen Russen, Preußen und Österreicher nach dem Tage von Maciejowice, 10. Okt., und nach dem Falle von Praga, 1. Nov. 1794, unterliegen. Hierauf ward durch Traktat vom 24. Okt. 1795 die dritte Teilung P.s endgültig geregelt und Polen aus der Reihe der Staaten gestrichen. Rußland erhielt 111780 qkm mit fast 1200000 E., Preußen 54398 qkm mit beinahe
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1 Mill. E. und Österreich 45922 qkm mit mehr als 1 Mill. E. Stanislaus August erhielt ein Gnadengehalt, das er in Petersburg verzehren mußte, wo er 1798 starb.
4) Polen nach der Teilung bis zur Gegenwart. Die Ausbreitung der Napoleonischen Macht, für die eine poln. Legion unter Dombrowski (s. d.) gestritten, gab einem Teile von Polen wieder eine scheinbare nationale Existenz. Aus dem Tilsiter Frieden und den Abtretungen Preußens ging 1807 das Herzogtum Warschau hervor, welches in König Friedrich August I. (s. d.) von Sachsen seinen Regenten erhielt und nach franz.-rheinbündischen Grundsätzen organisiert ward. Der Wiener Friede (Okt. 1809) vergrößerte das Herzogtum durch die Erwerbung von Neugalizien, und es erwachte die Hoffnung, Napoleon werde mit der Wiederherstellung P.s Ernst machen. Wie unbegründet diese Erwartung war, erwies sich im Feldzuge von 1812, indem Napoleon nur Soldaten aus Polen ziehen wollte und an eine Entflammung des Nationalgeistes nicht dachte. Das Herzogtum Warschau fand durch die Katastrophe von 1812 sein rasches Ende. Nach der Bestimmung des Kongresses zu Wien sollte fortan die Stadt Krakau mit ihrem Gebiet eine selbständige Republik bilden, der 1810 an Rußland abgetretene Tarnopoler Kreis an das österr. Königreich Galizien zurückfallen, der Kulmische und Michelauische Kreis, Thorn mit seinem Gebiete, ferner Posen und Teile von Kalisch unter dem Namen eines Großherzogtums Posen an Preußen abgetreten, alles übrige aber mit dem Russischen Reiche als Königreich Polen vereinigt werden.
Eine Verfassung, die Kaiser Alexander I. 27. Nov. 1815 erließ, versprach den Polen eine aus zwei Kammern bestehende Landesvertretung und eine eigene Verwaltung, die in Abwesenheit des Zaren ein Statthalter führen sollte. Zwar wurde 27. März 1818 der erste Reichstag eröffnet, aber durch die Zusatzakte zur Konstitution (Febr. 1825) ward die Preßfreiheit beschränkt und die zweijährige Periodicität und Öffentlichkeit der Reichstagsverhandlungen aufgehoben. Der Tod des Kaisers Alexander verschlimmerte das Verhältnis. Der russ. Militärgouverneur Großfürst Konstantin herrschte unbeschränkt, und seit 1826 wurde die Statthalterschaft nicht wieder besetzt. Unter diesen Verhältnissen gewann der Gedanke, die russ. Herrschaft abzuschütteln, immer mehr Anhänger im Lande. Geheime Verbindungen unter der Jugend, im Heere, zahlreiche litterar. Vereine u. s. w. waren die Träger jener Idee. Unter den Gelehrten war es namentlich Lelewel (s. d.), unter den Dichtern Mickiewicz (s. d.), welche die Pflege dieser nationalen Opposition auf dem geistigen Gebiet leiteten. Infolge der Nachrichten von den gelungenen Revolutionen in Frankreich, Belgien u. s. w. brach 29. Nov. 1830 die Insurrektion in Warschau aus. Ein Häuflein Akademiker und Fähnriche überfiel am Abend das Belvedere, die Residenz des Großfürsten, und dieser verließ mit einem Teile der Truppen (die andern waren übergegangen) die Hauptstadt. Bis zum 13. Dez. 1830 hatten die Russen das Königreich Polen vollständig geräumt, und das ganze Land erklärte sich einmütig für die Bewegung. Den Oberbefehl über die Armee erhielt General Chlopicki (s. d.); auch ward eine provisorische Regierung unter dem Vorsitze des Fürsten Adam Czartoryski (s. d.) bestellt. Während aber die Demokraten offenen Bruch mit Rußland wollten, dachte die Aristokratie und namentlich Chlopicki an eine friedliche Ausgleichung mit dem Zaren. Letzterer drang jedoch auf unbedingte Unterwerfung, woraufhin Chlopicki seine Stelle niederlegte; Fürst Michael Radziwill ward an seiner Statt zum Oberbefehlshaber des Heers gewählt. Nunmehr sprach der seit Dezember versammelte Reichstag 25. Jan. 1831 die Absetzung des Hauses Romanow vom poln. Throne aus. Aber unterdes war der russ. Feldmarschall Diebitsch-Sabalkanskij (s. d.) mit 120000 Mann über den Bug gerückt und drang gegen Warschau vor. Vom 14. Febr. an folgte Gefecht auf Gefecht. Nachdem die Vereinigung der verschiedenen russ. Armeekorps trotz aller Hindernisse bewerkstelligt worden war, kam es 25. Febr. bei Grochow zur Schlacht. Nach tapferster Gegenwehr mußten die Polen sich über die Weichsel nach Warschau zurückziehen. Radziwill legte das Kommando nieder und erhielt zum Nachfolger den General Skrzynecki. Die Hauptarmeen standen sich darauf wochenlang beobachtend gegenüber, bis 26. Mai eine zweite Hauptschlacht bei Ostrolenka (s. d.) ohne Entscheidung erfolgte. Zu der beiderseitigen Erschöpfung kam noch der Ausbruch der Cholera, die in Polen auf die furchtbarste Weise wütete und im Juni auch Diebitsch und den Großfürsten Konstantin hinwegraffte. So fand abermals eine längere Waffenruhe statt. Inzwischen waren die diplomat. Agenten der Warschauer Regierung im Auslande bemüht, für Polen Unterstützung nachzusuchen; aber sie fanden überall nur unfruchtbare Sympathien.
Der neue Befehlshaber der russ. Armee, Paskewitsch (s. d.), bewerkstelligte 27. bis 29. Juli den Weichselübergang bei Wroclawek, unweit der preuß. Grenze; dann rückte er auf dem linken Ufer langsam gegen das auf dieser Seite schlecht befestigte Warschau vor. Da Skrzynecki eine Schlacht anzunehmen zögerte, ward er (10. Aug.) des Oberbefehls entsetzt und Dembinski zu seinem Nachfolger ernannt; aber auch dieser mied die Schlacht und zog sich auf Warschau zurück. Unter dem Eindruck dieser Vorgänge erfolgten dort die blutigen Scenen der Nacht vom 15. zum 16. Aug.; mehrere gefangene Generale, des Verrats bezichtigt, wurden aus den Gefängnissen gerissen und ermordet. Die Regierung, an deren Spitze noch immer Fürst Czartoryski stand, dankte ab, und der Reichstag ernannte 17. Aug. den General Krukowiecki zum Regierungspräsidenten, während General Malachowski den Oberbefehl über das Heer erhielt. Paskewitsch rückte mit seiner ganzen Macht gegen Warschau vor. Am 6. und 7. Sept. stürmten die Russen die Stadt; die Polen leisteten verzweifelten Widerstand, aber die Übermacht war zu groß. Da schloß Krukowiecki 7. Sept. morgens eine Kapitulation mit Paskewitsch, der gemäß Polen unter Ausbedingung einer Amnestie sich unterwarf. Allein der Reichstag wollte diesen Vertrag nicht genehmigen, worauf Krukowiecki abdankte und Niemojewski Regierungspräsident wurde. Dieser schloß am Abend des 7. Sept. eine bloß militär. Kapitulation, wodurch Warschau und Praga den Russen übergeben wurden; dagegen erhielten die poln. Regierung, Reichstag und Armee freien Abzug nach der Festung Modlin. Von dort aus wurden nochmals Unterhandlungen mit Paskewitsch angeknüpft; dieser forderte unbedingte Unterwerfung und Eidesleistung für den «Kaiser» Nikolaus. Lieber aber gingen die Polen in die Verbannung. Der Rückzug ward von Modlin über Plock nach der preuß. Grenze fortgesetzt. Am 25. Sept. traten Regierung und Reichstag