Herrschaftsverhältnisse von
Menschen über
Menschen
(Leibeigenschaft, Hörigkeit) bestehen nicht mehr. Nach manchen
Rechten
sind die sog.
Religiosen (s. d.) nicht oder doch nur beschränkt rechtsfähig; diese
Auffassung wird von der Rechtsphilosophie
bekämpft und nur noch vereinzelt vertreten. Der bürgerliche
Tod, welcher einer lebenden Person die Rechtsfähigkeit entzog,
ist in
Deutschland
[* 2] nicht mehr in Geltung (s.
Bürgerlicher Tod). Mit Person bezeichnet man dann auch das berechtigte
und verpflichtete
Subjekt, den
Träger
[* 3] der diesem
Subjekt zustehenden
Rechte und der ihm obliegenden Pflichten. In diesem
Sinne
überträgt einerseits die Rechtswissenschaft den
Begriff der Person auf Personengesamtheiten, Korporationen u. s. w., auf Anstalten
und
Stiftungen, beides unter dem
Namen Juristische Person (s. d.). Insoweit sodann der einzelne
Mensch in
verschiedenen voneinander unabhängigen Rechtskreisen stehen und so nach verschiedenen
Richtungen selbst oder durch Organe
handeln und wirken kann (z. B. der König als Staatsoberhaupt, als Familienoberhaupt und
als Privatperson; die Einzelperson für sich und als Mitglied einer Handelsgesellschaft oder Genossenschaft;
als Privatmann oder als öffentlicher Beamter u. s. w.), spricht man andererseits in diesem
Sinne davon, daß der einzelne
Mensch verschiedene Rechtspersönlichkeiten darstellt (plures personas sustinet). Daraus ergiebt
sich dann wieder die
Identität der Person des Königs u. s. w. mit seinem Nachfolger, den er durch
seine Handlungen berechtigt und verpflichtet. -
Vgl. Stobbe, Handbuch des deutschen Privatrechts, Bd. 1 (3.
Aufl., Berl. 1893), §. 36;Roth,
System des deutschen Privatrechts, Bd. 1 (Tüb.
1880), §§. 59 fg.;
Becker in der «Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht», IV
(Erlangen
[* 4] 1861), S. 499; Windscheid, Lehrbuch
des Pandektenrechts (7. Aufl., 3 Bde, Frankf. a. M. 1891),
Bd. 1, §. 49, Anm.
3, 5, §. 50.
in der
Sprachwissenschaft die Endungen der Verbalformen, durch die angezeigt ist, welches von den
Pronomina ich, du, er, wir, ihr, sie das
Subjekt der durch die Form ausgedrückten Handlung ist, z. B. in «lieb-st»
das
Pronomen du. In ältern indogerman.Sprachen kommt durch die Personalendungen zugleich der Unterschied des
Aktivs
und des
Mediums oder
Passivs zum
Ausdruck, z. B. lat. ama-t «liebt»,
ama-tur «wird geliebt». Die Personalendungen waren zum großen
Teil ursprünglich selbständige Personalpronomina, die mit dem vorausgehenden
Verbalwort zu einer Einheit verschmolzen. Z. B. war das
-mi, -m vom griech. ei-mí, lat. su-m
«bin» wahrscheinlich mit dem in mi-r,
mi-ch, lat. me, grch. me steckenden
Stamm me- «ich» identisch.
diejenigen
Steuern, die nicht wie die Real- oder Ertragssteuern (s. d.)
gewisse Ertragsquellen oder wie die indirekten
Steuern gewisse Verbrauchsgegenstände oder Verkehrsakte treffen, sondern unmittelbar
nach den persönlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen, besonders nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen
werden, so die
Kopfsteuer (s. d.), die Klassensteuer (s. d.)
und die Einkommensteuer (s. d.).
Nach Gemeinem
Rechte und nach einzelnen deutschen Gesetzen haben
Geschwister, welche von demselben
Vater erzeugt sind wie der
Erblasser, gegenüber der als
Erben eingesetzten Persona turpis einen
Anspruch
auf den Pflichtteil (s. d.).
Von jeher hat die Etymologie dieser
Namen die Neugier gereizt, aber erst durch die
Fortschritte der
Sprachwissenschaft sind richtige und bleibende Resultate in der Namenkunde erzielt worden. Die
Indogermanen,
mit Ausnahme der
Italiker, zeigen in der
Bildung der Personenname eine so genaue Übereinstimmung, daß ihr Namensbildungsprincip notwendig
aus der Zeit der Urgemeinschaft ererbt sein muß. Danach wurden die
Namen aus zwei Worten (Wortstämmen)
beliebiger Bedeutung zusammengesetzt, z. B. grch. Στρατό-νικος,
Strato-nikos (στρατός, stratos
«Heer», νίκη, nike
«Sieg»),
altind. Dēva-dattas (dēvas «Gott», dattas «geschenkt»).
Die Länge dieser
Namen veranlaßte aber vielfach Kürzungen, die man dann als Kosenamen bezeichnet. Die
gewöhnlichste Art der Kürzung bestand darin, daß nur entweder das erste oder das zweite
Glied
[* 5] der Zusammensetzung gesprochen
wurde, wie z. B. Ζεῦξις (Zeuxis), der
Name des berühmten Malers, eine
Abkürzung von Ζεύξ-ιππος, Zeux-ippos
(ἵππος, hippos
«Pferd»)
[* 6] war; ebenso z. B. unserWolf =
Wolf-gang,
Wolf-hard,
Arn-ulf u. s. w., altgallisch
Toutus = Touto-bocio altind.
Dēvas und Dattas = Dēva-dattas u. s. w. An diese Kurznamen, wie sie auch genannt werden,
hängte man oft noch Diminutivendungen, z. B. grch. Θρασύ-λο-ς
(Thrasylos), got. Wulfi-la («Wölflein»),
altind. Datti-la-s. Eine bei den Griechen und
Germanen nachweisbare
Sitte war, daß
in den Kindesnamen eins der
Glieder
[* 7] der Zusammensetzung herübergenommen wurde, die den
Vater- oder Mutternamen
bildete, z. B. Δινο-κράτης (Dino-krates), Sohn des Δινο-κλῆς (Dino-klēs),
Ἀνδρό-νικος
(Andro-nikos), Sohn des Νικο-κλῆϛ (Niko-klēs), althochdeutsch
Wald-bert und
Wolf-bert,
Söhne des
Hram-bert, Wine-gaudus, Sohn der Wine-burgis. Hieraus wird die
Thatsache verständlich, daß man oft Worte der verschiedenartigsten
Bedeutung zu einem
Namen zusammenstellte, z. B. Ἱππό-λας,
Hippo-las (ἵπποϛ, hippos
«Pferd»,
λαός, laos
«Volk»),
Bei den Griechen gab es keine eigentlichen Familiennamen. Doch war es
Sitte, die
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mehr
Abstammung anzugeben durch ein Patronymikon (s. d.),
z. B. ̓Αχιλλεὺς ὁ Πηλείδης (Achilleus ho Pēleidēs),
Achill der Sohn des Peleus, eigentlich «der Peleische», oder durch Zusetzung des Vatersnamens
im Genitiv, z. B. Σωκράτης ὁ Σωφρονίσκου (Sōkratēs ho Sōphronisku), Sokrates, der (Sohn) des Sophroniskos.
(Vgl. Pape, Wörterbuch der griech. Eigennamen, Braunschw. 1843; 2. Aufl.
1850; Fick, Die griechischen Personenname, 2. Aufl., Gött.
1894.)
Die Römer
[* 9] hatten gleich den andern Italikern schon in vorhistor. Zeiten das indogerman. Princip der Zweistämmigkeit der Personenname eingebüßt
und bildeten ihre Namen nur aus einem einfachen Nominalwert. Sie führten ursprünglich nur einen Namen; doch schon seit den
ältesten Zeiten der Republik regelmäßig drei, von denen der eine (nomen) das Geschlecht (gens) bezeichnete,
zu dem der Träger gehörte, und fast stets auf -ius auslautete, wie Fabius, Julius, Tullius. Da aber die Geschlechter in Familien
(familiae) sich spalteten, trat zur unterscheidenden Bezeichnung ein Familienname (cognomen) hinter den Geschlechtsnamen,
wie Cicero, Cäsar, Scipio.
Endlich kam für jeden einzelnen ein vor den Geschlechtsnamen tretender Vorname (praenomen) hinzu, Aulus, Cajus, Marcus, Titus.
Ein vollständiger Name ist also z. B. Marcus (praenomen) Tullius (nomen) Cicero (cognomen). Zuweilen tritt auch noch hinter
diese Namen ein vierter, ein Zu- oder Beiname (agnomen), durch berühmte Thaten, Adoption oder andere Umstände
erworben, wie Africanus oder Cunctator. Feierlich beigelegt wurde den Knaben ihr Name am neunten, den Töchtern am achten Tage
nach der Geburt, und zwar dem ältesten Sohne gewöhnlich das praenomen des Vaters, während die Töchter in der Regel nur den
weiblich abgewandelten Geschlechtsnamen des Vaters führten, als Tullia, Livia, und, wenn ihrer mehrere
vorhanden waren, durch major und minor (ältere und jüngere) oder durch prima, secunda, tertia. u. s. w.
(erste, zweite, dritte u. s. w.) unterschieden wurden.
Die Kinder der alten Germanen erhielten den Namen bald nach der Geburt. Der Name, der meist schon durch den Inhalt das Kind als
Sproß seiner Vorfahren erkennen ließ, war ein einziger. Wohl gab es Geschlechter der Merowinger, Agilolfinger
u. s. w., aber der einzelne führte den Geschlechtsnamen noch nicht. Mit der Einführung
des Christentums ward ein einzelner Taufname üblich, zu dem man teils die althergebrachten heimischen, teils biblische und
kirchliche Benennungen verwandte. Familiennamen kamen erst im spätern Mittelalter auf, zuerst bei dem
Adel mit dem 12. und 13. Jahrh. nach den Stammsitzen, wie Konrad von Wettin, Rudolf von Habsburg, dann bei dem Bürgerstande
seit dem 14. Jahrh. und wurden allgemein üblich seit dem 16. Jahrh.
Der Schatz der deutschen Familiennamen zerfällt in zwei große Klassen:
1) Namen, welche auf die heidnischen sowie auf die mit dem Christentum eingeführten zurückgehen und teilweise
jetzt noch zugleich als Vornamen (z. B. Friedrich, Dietrich, Peter, Paul) gebräuchlich sind. Zweistämmige Namen dieser Art sind
z. B. Humboldt aus altem hun-bold, Gieseler aus gisal-heri, Gervinus, latinisiert aus ger-win. Andere wurzeln in der oben erwähnten
Formkürzung, z. B. Goethe, Giese (neben Giese-brecht). Manche Namen haben zwar jetzt eine bestimmte Bedeutung
(z. B. Hammer,
[* 10] Tuch, Pilz
[* 11] u. s. w.), doch ist diese in vielen Fällen nachweisbar erst auf dem Wege der Volksetymologie den
zu Grunde liegenden alten Formen (hademar, tucco, pilizo) aufgeprägt.
2) Namen aus ursprünglichen Beinamen, deren Bildung den verschiedensten Veranlassungen entnommen sein kann.
Im allgemeinen sind sie entweder Lokalnamen, oder eigentliche Beinamen (Prädikate), oder patronymische Bildungen. a. Lokalnamen
alle diejenigen, welche den Namen von Ländern und Ortschaften (Bayer, Schwabe u. s. w.) entlehnt sind, oder auf Eigentümlichkeiten
des Wohnsitzes oder Besitztums (Lage, Lehnsverhältnis, Hausschild u. dgl.) ihres ersten Trägers beruhen (z. B. Winkler,
Wegener, Gruber, Lindner, Buchner, Höfer, von Hagen
[* 12] u.s.w.). b. Zu den prädikativen Namen gehören alle diejenigen, welche eine
physische oder moralische Eigenschaft (Große, Lange, Kurz, Langbein, Breitkopf; Wunderlich, Hitzig, Kluge), eine gewerbliche
(Schneider, Müller, Wagner, Fischer, Zeidler, Ziegler, Küchler, Schlosser, Pfeifer) oder amtliche Berufsthätigkeit (Schulze,
Richter, Vogt u. s. w.) oder eine sociale Beziehung (Hübner, Maier, Bauer, Hausmann, Lehmann, Bürger) bezeichnen.
Hierher gehören außer den imperativischen Namensformen (Schlagintweit, Hauenschild, Hassenpflug, Suchenwirth, Schaffrath)
auch in den meisten Fällen die Personenname, welche Tiere, Pflanzen, Werkzeuge,
[* 13] Trachtu. dgl. bezeichnen und teils als Übertragungen,
teils als wirkliche Spitznamen zu fassen sind. c. Patronymische Namen sind die Familiennamen mit der lat.
oder deutschen Genitivendung (Georgi, Fabri, Pauli, Ulrici; Hinrichs, Jacobs), die durch Anfügung von -sohn (niederdeutsch,
friesisch und dänisch -sen) gebildeten Formen (Wilmsen, Michelsen, Mendelssohn, viele Namen deutscher Israeliten), teilweise
wohl auch die Namen auf -ing, -ling (Kinderling, Kayserling). -
Tobler-Meyer, Deutsche
[* 17] Familiennamen nach ihrer Entstehung und Bedeutung, mit besonderer Rücksichtnahme
auf Zürich
[* 18] und die Ostschweiz (Zür. 1894);
ein reichhaltiges Verzeichnis von Werken über Namenkunde (Onomastik) in Techmers «Internationaler
Zeitschrift für allgemeine Sprachwissenschaft), I, 33.
Eine eigentümliche Art der Namengebung hat sich bei den Isländern erhalten. Hier hat jedes Kind außer
seinem Namen den des Vaters im Genitiv mit angefügtem -son; Jóns Sohn Egil z. B. heißt «Egil
Jónsson», dessen Sohn Finnur «Finnur Egilsson». Über die Namenbildung bei den Arabern s. Abu.