Pensionsanstalt für Lehrerinnen und Erzieherinnen - Pentateuch
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Tem-1003 3.
Klasse 30 M.; die monatlichen Beiträge je nach der
Klasse 2,50, 5 und 10 M. Die Karenzzeit beträgt 10 Jahre,
kann jedoch auf 5 Jahre abgekürzt werden, wenn der Eintretende für mindestens 5 Jahre Nachzahlung leistet. Mitglieder,
die vor
Ablauf
[* 2] der Wartezeit invalid werden, erhalten fünf Sechstel ihrer Beiträge zurück. Die
Kasse
zerfällt in
Leibrenten- , Invaliden-, Reserve- und Unterstützungsfonds.
In den Invalidenfonds fließen ein Sechstel der gezahlten
Beiträge sowie die außerordentlichen Einnahmen. Die Anstalt, die die
Rechte einer jurist.
Person besitzt, gliedert sich in
Ortsverbände
(Berlin,
[* 3]
Wien,
[* 4]
München,
[* 5]
Hamburg,
[* 6]
Leipzig,
[* 7]
Dresden,
[* 8]
Stuttgart,
[* 9]
Karlsruhe,
[* 10]
Brünn,
[* 11]
Darmstadt,
[* 12]
Augsburg);
[* 13] die
Geschäftsführung besorgt der Vorstand und ein Aussichtsrat. Sitz der Anstalt ist
München. Die Mitgliederzahl beträgt (Ende
1895) 524, das Vermögen 206000 M.
(lat., «das Zugewogene», Mehrzahl
Pensa), das (in bestimmter Zeit) zu Leistende, die tägliche
Aufgabe, namentlich die
Aufgabe, die derLehrer
den
Schülern zuerteilt.
(grch.), bei den Griechen Bezeichnung für einen Zeitraum von vier (nicht,
wie man erwarten sollte, von fünf) Jahren, insbesondere für die zwischen zwei Olympischen Festen liegende Frist.
Bei spätern
Schriftstellern findet sich jedoch in demselben
Sinne das Wort
Tetraeteris, während Polybius den
Ausdruck
Pentaëteris in
Bezug auf die alle fünf Jahre wiederkehrende Schatzungsperiode der
Römer
[* 14] (s.
Lustrum) anwendet.
(Pentacrinĭdae), die merkwürdigsten und höchsten unter den fossilen Seelilien (s. d.)
oder Crinoiden.
Ihre Hauptverbreitung haben sie im untern Jura, wo festsitzende
Arten von 1 m Kronendurchmesser
und
mehr als 17 m langen Stielen begraben liegen, andere schwammen frei umher.
(grch.), ein aus fünf Füßen zusammengesetzter
Vers; er gehört zur daktylischen Gattung und besteht
aus zwei Hälften oder Hemistichien, die durch eine unveränderliche Incision
(Cäsur) geschieden werden.
Jede Hälfte bietet eine sog. Penthemimeres (s. d.).
Das Schema ist demnach:
Der
Name Pentameter ist also ungenau (es sind in Wirklichkeit sechs Füße); er rührt vermutlich daher, daß man
den 3. und den 6. Fuß zusammen als einen
Spondeus zählte. Der Pentameter kommt nur in
Verbindung mit dem Hexameter
vor (s. Distichon).
das Gebiet der fünf Seestädte,
Ariminum, Pisaurum, Fanum, Senogallia und
Ancona
[* 20] an der Ostküste
Italiens
[* 21] (vgl. HistorischeKartenvonItalien
[* 22] 1 und 2, Bd. 9, S. 756), das nach dem Zusammenbruch
der Ostgotenherrschaft (555) einen
Teil des
ByzantinischenReichs bildete.
Diesem wurde es von den Langobarden
entrissen.
Von ihnen eroberte es 756 Pippin und schenkte es mit dem größten
Teil des
Exarchats dem Papst (Pippinische Schenkung).
– Pentapolis ist auch der spätere
Name von
Kyrenaika (s. d.).
(d. h. das aus fünf
Teilen bestehende
Buch), die griech.-alexandrinische Bezeichnung
für die
Thora der
Juden, die man mit leicht mißzuverstehendem
Namen die FünfBücherMose nennt. Die griech.-alexandrinischen
Namen der fünf
Bücher sind: Genesis,Exodus, Leviticus,Numeri (Arithmoi),
Deuteronomium (s. die Einzelartikel). Der Pentateuch ist
das Gesetzbuch des
Judentums; daraus folgt, daß er sich mit dem
Judentum gebildet haben, mit ihm fertig
geworden sein wird. Er ist als litterar.
Niederschlag derjenigen geistigen
Bewegungen zu begreifen, durch die sich aus dem alten
Volke Israel die religiöse Gemeinde
der
Juden gebildet hat. Die Entstehung des Pentateuch aufgehellt zu haben, ist ein
Triumph moderner deutsch-prot. Wissenschaft.
Die erste Anregung zu diesen Untersuchungen ging schon zu Ende des 18. Jahrh. von
einem franz.
Arzte,
Astruc, aus.
Alles weitere aber knüpft sich an die
Namen der deutschen
ProtestantenIlgen,
George, Batke, Reuß,
[* 23] Hupfeld,
Graf, Wellhausen und des
Holländers A.
Kuenen. Seine jetzige Gestalt hat der Pentateuch erhalten durch die nach 444
v. Chr.
erfolgte Zusammenfügung zweier Gesetzbücher, des bis dahin im Gebrauche der
Jerusalemer Gemeinde befindlichen DeuteronomischenGesetzbuches und des von
Esra (s. d.) aus
Babylonien nach
Jerusalem
[* 24] gebrachten, aber nicht von ihm verfaßten GesetzbuchesEsras,
oder, wie man auch sagt, des
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