986 Der Enkel desselben, Ku-bi-lai, verlegte 1267 die Residenz der Mongolenkaiser von Karakorum nach ihr, wobei sie den
NamenTa-tu, große Hauptstadt, erhielt, bei den Mongolen hieß sie Khan-baligh (Cambalu). Nach der Vertreibung der Mongolen
verlegte der
KaiserJung-lo der Mingdynastie 1409 seine Residenz von Nan-king (Hauptstadt des
Südens) nach
Pe-king (Hauptstadt des Nordens), welches seit dieser Zeit unter dem
Namen bekannt ist. Unter den
Chinesen ist er nicht gebräuchlich;
sie nennen Peking
[* 2]
King-tscheng oder
King-tu, die Hauptstadt (Urbs).
große, von andern
Enten
[* 3] durch auf dem
Lande mehr aufrechte Körperhaltung auffallend verschiedene Hausente
mit langem
Halse, breitem, ziemlich langem Rumpf, aufrecht stehendem
Schwanze und kurzen orangefarbigen
Füßen. Der
Kopf ist dick, der Schnabel kurz, breit und rotgelb gefärbt mit weißer
Spitze. Das Gefieder ist reichlich vorhanden,
locker und weich und bildet an der
Brust eine Längsrinne, auf dem Oberhalse des
Erpels einen Federkamm. Die Gefiederfärbung
ist weiß mit gelblichem
Anfluge. Der
Erpel wird bis 4½ kg, die
Ente bis 3½ kg schwer. Die Pekingente ist eine
gute Nutzente. (S.
Enten und
Tafel: Geflügel,
[* 1]
Fig. 7.)
oder Cochin-Bantamhuhn, Zwergform des
Cochinchinahuhns (s. d.), in Körperform und Gefieder diesem gleich.
Es giebt gelbe, rebhuhnfarbige, gesperberte und weiße Pekinghuhn.
(vom grch. pektós, fest, geronnen), in fleischigen
Früchten und in den Rüben vorkommende, meist gallertartige
Verbindungen, deren Natur noch nicht hinlänglich aufgeklärt ist.
In den unreifen
Früchten und Rüben
kommt eine
Substanz, die
Pektose, vor. Diese wird beim Reifen der
Früchte oder beim
Kochen mit verdünnten Säuren in eine lösliche
Substanz,
Pektin, übergeführt, welche ihrerseits wieder durch längere Einwirkung von Säuren oder
Alkalien, oder eines eigentümlichen,
in den
Früchten selbst erzeugten Ferments, der
Pektase, sich in Metapektinsäure umwandelt. Von diesem Endprodukt ist neuerdings
nachgewiesen worden, daß sie relativ sehr reines
Arabin (der Hauptbestandteil des arab.
Gummis) ist. Das
Pektin befindet sich
am reichlichsten in dem Safte von
Birnen,
Äpfeln, Rüben u.s.w.
oder
Stimmvibration, ein eigentümliches Erzittern der Brustwand, welches die aufgelegte
Hand
[* 4] während
des lauten Sprechens an der Brustwand fühlt.
Der Pektoralfremitus ist ein wichtiges diagnostisches
Kennzeichen bei gewissen
Brustkrankheiten,
indem er bei
Lungenentzündungen verstärkt erscheint, bei Rippenfellentzündungen dagegen verschwindet.
(Peculium), im röm.
Recht dasjenige Vermögen, welches eine der Gewalt eines andern
unterworfene
Person (insbesondere ein Sklave oder Hauskind) mit der Bewilligung des Gewalthabers zur eigenen
Verwaltung in
Händen hatte. Im neuesten röm.
Recht wird noch unterschieden in Ansehung des Hauskindes (Sklaven bleiben hier außer Betracht):
dasjenige, was ein Hauskind aus dem Vermögen des
Vaters erwirbt, bleibt Vermögen des
Vaters;
gestattet
der
Vater, daß das
Kind das Erworbene verwalte, so entsteht ein Pekulium profectitium.
Anderweit Erworbenes wird Vermögen des
Kindes,
unterliegt aber der
Verwaltung und Nutznießung des
Vaters, bona adventitia regularia. Wenn unter gewissen
Voraussetzungen die
Verwaltung und Nutznießung wegfällt, z. B. weil es nur mit dieser Maßgabe erworben
ist, so wird von bona adventitia irregularia gesprochen. (S. auch
Adventizien und
Castrense peculium.)
eine im 5. Jahrh. zuerst in der abendländ.
Kirche als ketzerisch verurteilte theol.
Richtung, die die
Lehre
[* 9] von der Erbsünde bekämpfte und die Willensfreiheit und das auch durch den
Sündenfall nicht verlorene Vermögen des
Menschen zum Guten behauptete. Den
Namen haben die Pelagianer von dem brit. Mönch Pelagius, der
seit Anfang des 5. Jahrh. in
Rom
[* 10] lebte und dem sich der energische frühere
AdvokatCölestius
(Cälestius) anschloß. Nachdem
beide in
Rom durch ihren Eifer für Sittlichkeit und
Ascese allgemeine
Achtung erworben hatten, gingen sie 411 nach
Afrika,
[* 11] wo
ihnen
Augustinus und die von ihm vertretene
Richtung entschieden entgegentrat.
Cölestius wurde bei
Anlaß seiner Bewerbung um eine Presbyterstelle 412 von einer Provinzialsynode zu
Karthago
[* 12] exkommuniziert;
Pelagius hingegen, der sich in das seinen
Ansichten günstigere Morgenland begeben hatte, wurde auf zwei
Synoden zu
Jerusalem
[* 13] und
Diospolis (415) von dem Vorwurf der Ketzerei freigesprochen.
Augustinus und seine Freunde veranstalteten
nun zwei neue
Synoden, zu Mileve und
Karthago (416), gegen die Pelagianer, und als sich Papst Zosimus von Cölestius gewinnen ließ,
wandten sie sich um Hilfe an den
Kaiser Honorius.
Dieser befahl in seinem Sacrum rescriptum (418) die Vertreibung der Pelagianer, und nun schloß sich auch Zosimus
mit seiner verdammenden
Epistolatractoria. Achtzehn ital.
Bischöfe, darunter der geistig bedeutendste Theologe der Pelagianer, Julianus
von Eclanum, wurden vertrieben und suchten Schutz im Morgenland , namentlich bei
Bischof Nestorius (s. d.) von
Konstantinopel,
[* 14] so daß dann das
Konzil von Ephesus 431 sowohl
Nestorianer als Pelagianer verwarf. Die
Schriften der Pelagianer sind meist
verlorengegangen; doch finden sich Fragmente des Julianus bei
Augustinus und unter den Werken des Hieronymus drei
Schriften
des Pelagius: «Expositiones in epistolas Pauli» und «Libellusfidei». Trotz der Verdammung des Pelagianismus vermochte die strenge
Lehre des
Augustinus doch nicht
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