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seine besondern Knlte (^cra), besetzte weltliche und geistliche Ämter, verfügte über das Gemeindeland gen Bevölkerung, [* 2] der Plebs (s. d.), schroff ab.
Die Patriot wurden so zu einem herrschenden Erbadel.
Erst nach langen Kämpfen hat die Plebs dessen Macht gebrochen und sich Gleichberechtigung erstritten. (S. Rom und [* 3] Römisches Reich.) Nach und nach bildete sich ein aus patricischen und plebejischen Familien bestehender Amtsadel, der den alten Erbadel poli- tisch ganz verdrängte.
Die den Patriot verbliebenen Vorrechte bestanden nur noch in der den Mti-68 vor- behaltenen, aber schon zum voraus zu erteilenden Bestätigung (patrum anctoi-itaZ) von legislativen Beschlüssen und Wahlen der Centuriatkomitien und der Bestellung von Interreges, außerdem in der Bekleidung priesterlicher Amter, wie das des Opfer- tönigs (liox Lkcroruui);
auch das Kollegium der Salier blieb patricisch. Um diesen altehrwürdigen Gebrauch zu erhalten, wurden, da die patricischen Geschlechter vor Ausgang der Republik arg zusam- mengeschmolzen waren, durch Julius Cäsar, Augu- ftus, Claudius und andere Kaiser neue patricische Geschlechter ernannt.
Alle Kaiser gehörten zu den Patriot. Seit Konstantin d. Gr. wurde die Würde des Patricius, der Patriciat, von den Kaisern als ein persönlicher, nicht vererbbarer hoher Adel ver- liehen und mit eigenen Insignien und Privilegien ausgezeichnet.
Der Patricius gehörte zu der Rang- klasse der Illustres.
Auch fremden Fürsten, die sich nominell in röm. Dienste [* 4] stellten, wie Odoaker und Theodorich, wurde er verliehen. In einer neuen Bedeutung erscheint das Wort Patricius, als Papst Stephan 754 den Franken- könig Pippin unter diesem Titel als Schutzherrn von Rom und dessen Gebiet und zugleich als Schirmvogt der röm. Kirche anerkannte.
Den nämlichen Titel nahm auch Karl d. Gr. an, ehe er zum Kaiser aus- gerufen wurde, und auf ihn berief sich Heinrich IV., als er die Absetzung Gregors VII. aussprach. Ein eigenes Patriciertum entstand im 12. und 13. Jahrh, in deutschen und schweiz. Reichsstädten aus den darin ansässigen freien Geschlechtern, die durch Landbesitz oder Großhandel mächtig, nament- lich eine ausschließende Berechtigung zum Eintritt in den städtischen Rat beanspruchten, ihre Herrschaft aber weiterhin nach heftigen Kämpfen meist mit den Zünften der Handwerker teilen mußten.
Noch jetzt nennt man einflußreiche und mit der Geschichte einer ^-tadt verwachsene Geschlechter Patriot. -
Vgl. Roth Ton Schreckenstein, Das Patriciat in den deutschen Städten (Tüb. 1856).
Patricius, s. Patricier und Patrick. Patrick (lat. ?Htriew8), Heiliger, Apostel und Schutzpatron Irlands, wurde in der zweiten Hälfte des 4. Jahrb. nach der angeblich von ihm selbst verfaßten " (^oick^io» als Sohn eines Diakonus Namens Calpornius aus vornehmem Geschlecht zu Bannavem-Taberniä (wahrscheinlich dem heutigen Kilpatrick) in Schottland geboren. Im 16. Lebens- jahr entführten ihn Seeräuber nach Irland, wo er das Vieh hüten mußte.
Nach sechs Jahren rettete er sich durch die Flucht in seine Heimat.
Nachdem er die Weihen als Priester und Bischof erhalten hatte, ging er 432 nach Irland zurück und begann unter gro- yen Gefahren die Verkündigung des Evangeliums. Er gründete viele Gemeinden, Kirchen, Klöster und Klosterschulen, die rasch emporblühten, und richtete ein völliges Kirchensystem ein, dessen erzbischöfl.
Sitz er später nach Armagh verlegte. Patriot starb in hohem Alter zwischen 457 und 469 und wurde später heilig gesprochen.
Die Echtheit der «Oonfossio» so- wie seiner «NpiLtola aä ^oroticum» (hg. von Wa- räus, Lond. 1656, Villanueva, Dubl. 1835 und in Mignes «?Htro1oLw), Bd. 53), ja selbst die geschicht- liche Existenz des Patriot ist vielfach bestritten. Nach einer andern Annahme war er der Sohn eines röm. Kriegsmannes, hieß wahrscheinlich Succat und ver- tauschte diesen Namen gegen den gebräuchlichern Patricius, als er 432 in Rom von Papst Cölestin I. förmlich zum Apostel ernannt wurde. -
Vgl. Todd, 8aiut-strick, ^)08tl6 ok Irklanä (Dubl. 1864);
Skene, c^itic 8cotwiä (Lond. 1877);
Loofs, ^ntihUÄL VriwQum 8cot0i'uinHU6 6ccl68ia6 ^3.163 t'liorint nli0r68 etc. (Lpz. 1882);
Shearman, I^oca ?Hti-iciHna (Dubl. 1883);
Robert, Nwä6 cl-itiguß «ur lg. vi6 6t I'(Nuvi-6 cl6 8aint ?atri1c (Par. 1884); Morris, 11i6 lile ol saint-r^trick (Lond. 1888); Gradwell, 8nocat (Lond. 1892).
Patrickorden oder Adliger Ritterorden des heiligen Patricius, irischer Orden, [* 5] gestiftet von Georg III. Das ovale, von Klee- blättern eingeschlossene Ordenszeichen zeigt ein rotes Andreaskreuz, darauf ein grünes Kleeblatt, [* 6] um- geben von einem blauen Spruchband mit den Wor- ten: Hui8 86i)aral)it. Das Band [* 7] ist blau. Patrimonialgerichtsbarkeit, gründ Herr liche Gerichtsbarkeit, Guts- oder Privat- gerich tsdarkeit, die dem jeweiligen Besitzer eines bestimmten Gutes zustehende Befugnis zur Aus- übung der Gerichtsbarkeit über seine Gutseinge- sessenen.
Die Anschauung, daß die Gerichtsbarkeit nur dem Staate zustehen dürfe, gelangte in neuerer Zeit zum ^iege, und besonders seit der Bewegung von 1848 wurden die Patriot in vielen deutschen Staaten aufgehoben.
Aber erst das Deutsche [* 8] Gerichtsver- fassungsgesetz vom hob sie für den Umfang des Deutschen Reichs allgemein auf und beseitigte die letzten Reste, nämlich die vom Hause Arenberg-Meppen in Preußen, [* 9] sowie die vom Ge- samthause Schönburg in Sachsen [* 10] noch ausgeübte Patriot Patrimonialgüter, soviel wie Erbgüter (s. d.). Patrimonialprincip, die Theorie, welche die Staatsgewalt als Ausfluß [* 11] eines Eigentums am Grund und Boden darzustellen und das Wesen des Staates (Patrimonialstaat) auf diese Weise zu begründen sucht. Patrimonlum (lat.), das väterliche Erbteil; sodann das Vermögen einer rechtlich selbständigen Person.
Wie die röm. Kaiser ihr Vermögen Patriot oder Erbgut nannten, so wnrden auch die Kirchengüter als Patriot der Heiligen bezeichnet, welchen sie geweiht waren.
Ferner erhielt schon früh das Besitztum der röm.Kirche überhaupt, das später durch Schenkungen immer mehr anwuchs, nach dem Apostel Petrus, als Gründer dieser Kirche, den Namen des ?. ?6tri. (S. Kirchenstaat.) Patriot (grch.), zunächst der Lanoesemgeborene, dann ein mit Innigkeit an seinem Vaterland hän- gender Bürger, Vaterlandsfreund;
als polit. Be- zeichnung zuerst während der Holland.
Wirren in der zweiten Hälfte des 18. Jahrh, für die Gegner des Erbstatthalters gebraucht, dann in der Franzö- sischen Revolution für eins der ersten Bataillone, welche Paris [* 12] 1792 an die Grenze schickte, sowie für die Soldaten der Republik in den Vende'ekriegen für die Anhänger der Republik überhaupt. - In Eng- land war Patriot der ursprünglich spottend (dov ¶