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aufrecht erhalten werden, die wirklich ausreicht, um den Zugang zur feindlichen Küste zu verwehren. Dieser Deklaration traten die andern Staaten bei, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten [* 2] von Ame- rika, von Spanien [* 3] und einigen amerik. Republiken. (S. Kaper und Seerecht.) Pariser Fuß, s. Fuß (Längenmaß). Pariser Gelb, soviel wie Chromgelb (s. Blei- Pariser Gold, [* 4] s. Blattgold. lchromat). Pariser Grün, soviel wie Schweinfurter Grün (s. d.) und Methylgrün (s. d.). Pariser Gürtelbahnen, s. (^6inwr6 ä6 ?ai-i8. Pariser Handschrift, s. Manessische Hand- Pariser Lack, s. Karminlack. Schrift. Pariser Linie, s. Linie (Längenmaß).
Pariser Rot, s. Eisenoxyd. Pariser Schliff, eine Form von bearbeiteten Bernsteinstücken, s. Bernsteinindustrie. Pariser Stifte, s. Drahtstifte. Pariser Violett, s. Methylviolett. Pariser Weiß, eine sehr weiße Schlämmkreide. ?a.r"sk (mgl., spr. pärrisch), Kirchspiel, ist die kleinste Einheit für die Verwaltung in England. Die bürgerliche?, war ursprünglich identisch mit der kirchlichen; doch hat die Zunahme der Bevölkerung [* 5] namentlich in den Städten die Einteilung der alten Kirchspiele in mehrere Sprengel für kirchliche Zwecke nötig gemacht, die auch ?. genannt werden, wäh- rend die bürgerliche ?. unverändert blieb und noch mit dem Namen der alten Pfarrkirche bezeichnet wird.
Die Organisation der bürgerlichen ö. erin- nert noch immer an die Zeit, wo sie mit der kirch- lichen Gemeinde identisch war. Die Gemeindever- sammlung heißt V68tr^, weil sie sich ursprünglich in der Sakristei der Pfarrkirche versammelte. Der Vorsitzende ist in Dörsern noch immer der Pfarrer der Kirche, welche ursprünglich die Pfarrkirche der ganzen Ortschaft war. In den kleinern Ortschaften bestehen noch immer (^ominon V68tri68, in welchen jeder Hausvater Stimmrecht hat; Kirchspiele über 809 Einwohner sind berechtigt, statt ihrer sog. weiset V68tri68 einzuführen, in welchen sich nur die erwähl- ten V63ti')'in6n (12 für je 1000 Einwohner, jedoch nie mehr als 120) versammeln.
Die Hauptbeamten der 1. sind die 0v6i-866i-8, und ihre Hauptthätigkeit besteht in der Verwaltung der Armenpflege und der Eintreibung der Armensteuer (?00i- R^ts). Mit die- ser Steuer zusammen, die an die Union (s. ?0or I^a^v) eingezahlt wird, werden auch andere Steuern einge- trieben, welche im Auftrage anderer lokaler Behörden von der ?. zu erheben sind. Die Kirchspiele haben zum Teil die Verwaltung der öffentlichen Straßen llli^a.78) unter sich. (S. Wegeordnungen.) Parifh-Alvars (spr. Pärrisch-), Elias, Harfen- virtuos, geb. in London, [* 6] starb in Wien. [* 7] Er spielte Klavierwerke von Beethoven, Chopin u. a. mit Leichtigkeit auf der Harse; auch schrieb er für sein Instrument Kon- zerte, Duos, Phantasien u. s. w. ?a. ri8k vounoil (engl., spr. pärnsch kaunßll), die durch die I^ocal (^overnnient ^ct von 1894 für England neu geschaffenen Gemeinderäte, die zu- gleich mit den durch dasselbe Gesetz geschaffenen I)i8trict (^0uucii8 die Thätigkeit der 1888 eingeführ- ten (üouut^ (^ouncilZ (s. d.) ergänzen.
Die I)i8ti-iet (^0uncii8 haben die Funktionen der Urdan und der Kurai sanitär^ ^ut1ioi'iti68 (s. lloaltli ^ct8) und cbenso der Behörden für öffentliche Wege (s. Wege- ordnungen) übernommen, während sich die Befug- Vrvckhaus' Konversation» Lexikon. 14. Nnfl.. XII. nisse der?. lü. auf Beschaffung von Arbeiterwoh- nungen, von Ackerland für Arbeiter, Errichtung öffentlicher Bäder, Bibliotheken u. s. w. erstrecken. Parisien (frz., spr. -siäng, «Pariser»),
eine Art kleiner, leichter Stoßdegen. Parisienne, das Lied der Bürgermonarchie Ludwig Philipps. Es wurde von Casimir Delavigne (s. d.) zu einer bekannten Melodie Aubers während der Barrikadenkämpfe (1830) gedichtet und von Nourrit auf der Pariser Oper als «ll^innE doui-Asoi^) vorgetragen. Das Lied beginnt mit den Worten: »?6Upi6 t'rHNHÄi8) PLUpio (168 dlÄV68". Parisienne, ein kleingemustertes Seidengewebc. Parisii, kelt. Volk in GalliaLugdunensis, im cen- tralen Thalbecken der Seine, mit der Hauptstadt Lu- tetia (richtiger Lukotitia), dem spätern Paris [* 8] (s. d.). Parisismen, Wörter und Wendungen, die dem Pariser Volksdialekt eigentümlich sind. (S. auch Argot.) Parisius, Ludolf, Politiker und Schriftsteller, geb. in Gardelegen, [* 9] studierte in Halle [* 10] die Rechte, trat dann in den preuß. Iustizdienst, wurde 1858 Kreisrichter in Gardelegen, 1864 wegen Unterzeichnung des Wahlaufrufs der Fortschritts- partei seines Amtes entsetzt und nahm seitdem sei- nen Wohnsitz in Berlin. [* 11] 1861-66 gehörte er dem preuß. Abgeordnetenhause, 1867-87 dem Reichs- tag an. 1868-72 gab Parität das Wochenblatt «Der Volksfreund» heraus. Er griff hier insbesondere den reaktionären preuß. Kultusminister H. von Mühler an und verfaßte zwei Satiren auf diefen: «Ein preuß. Kultusminister, der seinen Beruf verfehlt hat» «15. Aufl., Lpz. 1871) und "Excellenz, warum so mißvergnügt?" (5. Aufl., ebd. 1871). 1882-91 war er an der Redaktion des «Reichsfreund» beteiligt. Er veröffentlichte einen «Kommentar zum preutz. Genossenschastsgesetz» (Berl. 1867),
einen «Kom- mentar zum norddeutschen Genossenschaftsgesetz» (ebd. 1868),
«Die Genossenschaftsgesetze im Deut- schen Reich» (ebd. 1876),
«Deutschlands [* 12] polit. Par- teien und das Ministerium Bismarck» (ebd. 1878), die Romane «Pflicht und Schuldigkeit» (Hannov. 1871) und «Im Wald und auf der Heide» (Berl. 1876),
ferner «Deutsche [* 13] Volkslieder» (Magdeb. 1879) und «Bilder aus der Altmark» (mit dem Maler Her- mann Dietrichs, 12 Lfgn., Hamb. 1882-84) u. a. Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, Paris-Or- löansbahn, s. Französische Eisenbahnen. Parität (lat.), der Zustand der Gleichberech- tigung von zwei oder mehrern verschiedenen Reli- gionsparteien. Paritätisch nennt man Staaten, welche nicht bloß der kath. und prot. Bevölkerung gleiche bürgerliche und polit. Rechte gewähren, son- dern darauf abzielen, die prot. und die kath. Kirche gleichmäßig und nebeneinander als Landeskirche zu behandeln.
Daß letzteres praktisch durchführbar sei, daß sich die Parität als Regierungsprincip bethätigen lasse, wenn die kirchlichen Beziehungen des Staa- tes nicht bloß eine äußerliche Natur haben sollen, wird von vielen bestritten, welche statt dessen von einem Simultanstaate reden, in welchem die Ne- gierung einen konfessionellen (entweder prot. oder kath.) Charakter bat, ohne daß dadurch die Selb- ständigkeit und Gleichberechtigung der beiden Kir- chen in ihrem Verhältnis zu einander, der Zugang der Angehörigen beider Konfessionen [* 14] zu Gemeinde- und Staatsämtern, der staatliche Schutz gegen Be- schimpfung der kirchlichen Einrichtungen beider Konfessionen ausgeschlossen wird. Die Gleichbc- 58 ¶