unternommen, so 1888 die Expedition nach Sikkim gegen die Sikkimer und Tibetaner, die gleichartige Expedition gegen die Siahposch
am Indus in Kohistan und gegen die Luschai in den Gebirgen zwischen Assam und Oberbirma. Der afghan. Kronprätendent Ejjub-Chan
wurde 1887 in Persien den Engländern ausgeliefert und in Rawalpindi interniert.
In allen Feldzügen, die England unternahm oder beabsichtigte, wurden die ind.
Truppen zugleich mit den englischen zur Wahrung der brit. Interessen verwendet, und zwar
nicht bloß in dem Grenzlande Afghanistan, sondern auch an entlegenen Punkten. Als 1878 ein engl.-russ. Krieg auszubrechen
schien, wurden 6000 Mann ind. Truppen von Bombay nach Malta gebracht, und an dem Feldzuge, den die Engländer 1882 in
Ägypten gegen die Armee des rebellischen Arabi unternahmen, nahm eine ind. Division von 10000 Mann unter General Macpherson
teil. Es war bezeichnend für die engl. Regierung, daß sie sämtliche Kosten des Krieges von 1878 und 1879 mit Afghanistan
sowie auch die des birman.
Feldzuges Indien aufbürdete und sogar die Übernahme der Kosten für die Teilnahme des ind. Kontingents an dem ägypt. Feldzuge
(1142000 Pfd. St.) dem ind. Staatsschatz zuwies. Gegen die Verwendung der ind. Truppen für europ. Zwecke protestierte 1878 vergeblich
die Opposition des Parlaments. Als Nachfolger Lord Dufferins wurde im Dez. 1888 Lord Lansdowne Vicekönig
von Indien. Unter seiner Amtsführung wurde 1891 ein Zug
gegen den Schutzstaat Manipur unternommen, wo der engl.
Generalkommissar von Assam, der sich zur Schlichtung von Thronstreitigkeiten dorthin begeben hatte, mit seinem Gefolge ermordet
war.
Die Engländer übten rasche Vergeltung und ließen den Regenten hinrichten. Die Besetzung des Pamir durch
die Russen bot den Engländern Veranlassung, sich 1892 des südlich vom Hindukusch gelegenen Chanats Tschitral und der wichtigen
dortigen Gebirgspässe zu bemächtigen und im folgenden Jahr durch einen besondern Gesandten, Sir Mortimer Durand, das Schutzbündnis
mit dem Emir von Afghanistan zu erneuern. Dagegen duldete die brit. Regierung die Vergewaltigung
Siams durch Frankreich ohne Widerspruch und schloß 15. Jan. 1896 einen Vertrag mit Frankreich, worin diesem das gesamte auf dem
linken Ufer des Me-kong liegende Gebiet zugesprochen und das Königreich Siam neutralisiert wurde. Aufs härteste litt Ostindien durch
den stetigen Fall des Silberpreises, so daß es sich endlich 26. Juni 1892 zur Sistierung der freien Silberprägung
veranlaßt sah, wodurch wieder sein Export nach den übrigen ostasiat. Ländern, die Silberwährung besitzen, geschädigt
wurde. Im Nov. 1893 legte Lord Lansdowne sein Amt als Vicekönig nieder, und Lord Elgin trat an seine Stelle.
Litteratur zur Geschichte. Lassen, Ind. Altertumskunde (4 Bde., Bonn 1844-62; 2. Aufl., Bd. 1,
Lpz. 1867; Bd. 2, 1873);
von Orlich, Indien und seine Regierung (2 Bde., Lpz.
1859-61);
Elliot, The history of India comprising the Muhammedan period (8 Bde., Lond.
1867-77);
Wheeler, The history of India form the earliest ages (Bd. 1-4, ebd. 1867-81);
Torrens, Empire in
Asia, how we came by it (ebd. 1872);
Kaye, History of the Sepoy war in India (3 Bde., ebd.; Bd.
1, 4. Aufl. 1865; Bd. 2, 5. Aufl.
1881; Bd. 3, 2. Aufl. 1876) und dessen
Fortsetzung: Malleson, The History of the Indian Mutiny (3 Bde., ebd. 1879-80);
Markham, Statement exhibiting
the moral and
material progress and condition of India (Bd. 1-6, ebd. 1873 fg.);
Ghose, The modern history of the Indian Chiefs,
Rajas and Zamindars (2 Bde., Kalkutta und Lond.
1883);
Trotter, History of India under Queen Victoria (2 Bde., Lond. 1887);
Statistical abstract relating to British India from 1879/80 to 1891/92 (ebd. 1893);
Lyall, The rise of
British dominion in India (ebd. 1893);
Keene, History of India (2 Bde., ebd. 1893).
im allgemeinen Schiffe, die regelmäßige Reisen nach Ostindien machen.
Zur Zeit der englischen, holländischen
und französischen ostind.
Handelscompagnien waren die Ostindienfahrer sehr große, stark bemannte und bewaffnete
Schiffe, die teils auf eigene Hand Krieg führten, teils als Bestandteile ihrer vaterländischen Kriegsflotten an größern
Seeschlachten teilnahmen.
In den Kämpfen des 17. Jahrh. zwischen Holland, England und Frankreich spielten namentlich auf holländ.
Seite die Ostindienfahrer eine bedeutende Rolle, und ebenso traten sie noch bis spät im 18. Jahrh.
auf.
Compagnien, Bezeichnung der von den Regierungen der Staaten, denen sie angehörten, für den Handel nach
Ostindien privilegierten Gesellschaften. (S. Handelscompagnien.) Sie gingen, mit Ausnahme der französischen, von den
mittel- und nordeuropäischen prot. Seemächten aus und entstanden zu Anfang des 17. Jahrh.
und im Laufe desselben, einzelne auch erst im 18., als für den kolonialen Besitz der Portugiesen und
Spanier die Zeit der Blüte schon vorüber war. Im Gegensatz zur Kolonialpolitik der letztern, die hauptsächlich nach Gold und
Grundbesitz strebten, suchten die Ostindische Compagnien lediglich Handelsgewinn. Dieser Art ind.
Compagnien sind der Zahl nach fünf, nämlich die Englische, die Holländische, die Dänische, die Französische
und die Schwedische, die hier in der Reihenfolge nach ihrer Stiftung genannt werden. Von ihnen sind die beiden erstgenannten
und ältesten, die Englische und Holländische, während ihres Bestehens bis in die neuere Zeit zu welthistor. Macht und Bedeutung
gelangt.
Die Englisch-Ostindische Compagnie entstand durch einen auf Ansuchen reicher Londoner Kaufleute ihnen 31. Dez. 1600 erteilten
Freibrief der Königin Elisabeth, durch den sie unter dem Namen Governors and Company of merchants of London trading to the
East-Indies auf 15 Jahre das Privilegium erhielten für den Handel nach allen den Plätzen in Asien, Afrika
und Amerika, die zwischen dem Kap der Guten Hoffnung und der Magalhãesstraße liegen. Zugleich ward ihr ein eigenes Siegel,
die Wahl eines Gouverneurs und von 20 Direktoren zugestanden, sowie die Erlaubnis, Korporationsgesetze (Bye-laws) zu entwerfen.
Mit einem Kapital von 72000 Pfd. St. wurden zuerst fünf Schiffe ausgerüstet, die unter
Kapitän James Lancaster 5. Juni 1602 zu Atschin auf Sumatra landeten. Die Expedition machte so vorteilhafte Geschäfte, daß 1604 eine
zweite, 1610 eine dritte abging. Eine Gesandtschaft an den Großmogul 1608 erwirkte der Compagnie das Recht des Handels und
der Niederlassung für die Westküste von Vorderindien, aber erst nach Besiegung der den Engländern erfolgreich
widerstrebenden Portugiesen (1612) konnte die Compagnie daselbst ihre Privilegien ausüben und ihre erste Niederlassung auf dem
Kontinent Ostindiens gründen. Durch ähnliche
forlaufend
Schwie-762
rigkeiten, die sie seitens der Holländer fand, konnte sie erst 1640 in Madras und Hugli den Grund zu den wichtigsten ihrer
spätern Besitzungen legen. Am 3. April 1661 bestätigte Karl II. nicht nur die frühern Privilegien, sondern verlieh der Com-
pagnie auch die Civilgerichtsbarkeit, Militärgewalt und das Recht, mit den Ungläubigen in Indien Krieg
zu führen und Frieden zu schließen. Auch schenkte er ihr Bombay als Lehn sowie einige Jahre später die Insel St. Helena.
Durch den selbst bei ihren Handelsgeschäften interessierten Jakob II. erhielt sie, um sie der Holländischen Compagnie gleichzustellen,
noch das Recht, Festungen zu bauen, Truppen auszuheben, Kriegsgericht zu halten und Münzen zu schlagen.
So begünstigt, hob sich der Handel dergestalt, daß 1680 der Preis der India- Stocks 360 Proz. betrug mit angemessenen Divi-
denden. Trotz der Anfeindung, die sie wegen ihrer drückenden Herrschaft in Indien und durch den Neid der von dem Monopol ausgeschlossenen
Kaufmann- schaft im Parlament erfuhr, wurden ihre Privilegien 1694 neu bestätigt.
Aber schon 1698 erhielt eine Konkurrenzgesellschaft von der Regierung das gleiche Handelsrecht und nötigte bald die alte
Compagnie, sich mit ihr (1708) unter dem Namen Unitkä ^N8t- Inäig. (^ompan^ zu vereinigen. Die Aktien wurden auf 500 Pfd.
St. festgesetzt und jedem Inhaber einer solchen eine Stimme in der Generalversamm- lung ftd6 M16I-H1 court)
bewilligt, während die 24 Direktoren nur unter den Besitzern von vier solcher Aktien gewählt werden durften. Die Blüte des
auswärtigen Handels hob sich bald zu noch nie dagewesener Hohe, wozu die ruhigen Zeiten nach dem Iltrechter Frieden
(1713) nicht wenig beitrugen, und die Compagnie gewann sichtlich an Einfluß auf die polit.
Verhältnisse Indiens. Allmählich aber brach sich die Überzeugung Bahn, daß die staatliche Selbständigkeit der Compagnie
beseitigt und die Verwaltung ihrer Besitzungen unter die Oberauf- sicht der Regierung gebracht werden müßten, denn bei der
engen Berührung der Angelegenheiten der Compagnie mit den allgemeinen polit. Staats- angelegenheiten
war die bisherige Trennung nicht auf die Dauer durchzuführen. Nachdem das Mini- sterium For-North 1783 eine bezügliche Bill
ver- geblich durchzusetzen versucht hatte, ordnete die Indiabill Pitts vom 13. Aug. 1784 die Com- pagnie in Politik, Verwaltung
und Rechtspflege einem Kontrollamt (Noai-ä ol coutrol) unter, das eine besondere Ministerialabteilung
bildete. In Handelssachen behielt sie ihre alten Privilegien und ihre Selbständigkeit, aber die Anstellung der höhern Beamten,
Richter und Heerführer wurde der staat- lichen Aufsicht unterstellt.
Hierdurch wurde die unabhängige Stellung der Compagnie so gut wie aufgehoben. Der Hof der Direktoren war
von jetzt an bloß eine unterge- ordnete Behörde zur Ausführung der Beschlüsse des Vorsitzeuden in der Oberaufsichtsbehörde,
in- soweit diese nämlich die bürgerlichen und militür. Verhältnisse des Angloindischcn Reichs und das Budget betrafen.
Da die Beamtenstellen in den Präsidentschaften zum größten Teil vom Hofe der Direktoren, den Statthaltern und Räten
der ind. Regierung befetzt wurden, so fanden die Mitglieder der Compagnie Gelegenheit zu guter
Versorgung ihrer Anaehörigen.
Für die Vorbildung für die ind. Laufbahn wurde (1806) die Schule zu Hailey- bury für den Civildienst,
die zu Woolwich
und Addiscombe für den Militärdienst errichtet. Nach Ablauf der gewöhnlich auf 20 Jahre verliehenen
Freibriefe suchte die Compagnie, ungeachtet wieder- holter Beschränkungen, jedesmal um Erneuerung ihres Privilegiums nach.
Mit dem Freibrief von 1833 verlor sie aber ihre Sonderrechte in betreff des Handels, während die oberste Gewalt in allen bürgerlichen
und militär. Angelegenheiten, seit 1833 auch in der Gesetzgebung, dem Generalgouverneur mit seinen vier
Räten blieb.
Beim Ablauf des letzten Freibriefs 1854 wurden die Rechte der Com- pagnie noch stärker eingeschränkt; aber in Indien war man
hiermit noch keineswegs zufrieden, es bildeten sich Volksvereine, und im April 1855 wurde eine Petition an das Parlament
abgesandt, die Macht der Compagnie ganz zu beseitigen. Das Parlament beschloß die Abstellung der in der
Pe- tition hervorgehobenen Mißstände, besonders aber steigerte der Aufstand der Sipahi 1857 (s. Ostindien, Geschichte) die
feindselige Stimmung gegen die Com- pagnie, und es erfolgte nach langem Streit 8. Juli 1858 im Nnterhause, 2. Aug. im Oberhause
die An- nahme eines neuen Indiagesetzes, wonach die Herr- fchaft der Compagnie unmittelbar an die Krone
England überging. Am 30. Aug. hielt die Com- pagnie ihre letzte Sitzung.
Die Holländisch-Ostindische Compagnie^ die nächst der englischen wichtigste Handelscom- pagnie, entstand 20. März 1602 durch
die Vereini- gung mehrerer, 1595 -1602 für den Handel nach Ostindien gestifteten kleinern Gesellschaften.
Die Regierung verlieh ihr sofort das Monopol für den Holland. Handel östlich vom Vorgebirge der Guten Hoffnung bis zur Magalhaesstraßc,
das Recht, im Namen der Generalstaaten Bündnisse und Ver- träge zu schließen, Festungen anzulegen, Gouver- neure und andere
Beamte anzustellen, Militär zu halten und ihre innere Organisation nach eigenem Gutdünken einzurichten.
In kurzer Zeit erlangten die Holländer, die sich vorzugsweise auf die ostind.
Inseln beschränkten, das Übergewicht über die Por- tugiesen, Spanier und selbst über die Engländer da- selbst. Am 7. Aug. 1619 wurde
zu London ein Ver- trag geschlossen, nach dem der Handel in den Mo- lukken durch die Holländische und Englische
Com- pagnie gemeinschaftlich betrieben werden sollte. AlK aber die Holland. Behörden 1623 auf Amboina 18 Engländer wegen Verschwörung
gegen die Com- pagnie hatten hinrichten lassen, gaben die Engländer zuletzt den Handel in den Molukken auf.
Die Com- pagnie erwarb 1605 Amboina, 1607 Ternate und Tidor und gründete 1611 Handelsniederlassungen auf
Banda und Java; der Mittelpunkt ihrer Herr- fchaft wurde Batavia (f. d. und Coen). Große Reichtümer flössen nach Holland; einmal
(1606) zahlte die Compagnie ihren Aktieninhabern eine Jahresrente von 75 Proz. Während des 17. Jahrb.
wuchs ihre Macht noch bedeutend. Sie erhielt 1637 den ausschließlichen Handel mit Japan, entriß den Portugiesen 1641 Malaka, 1656 Ceylon
und 1663 die wichtigsten Punkte auf der Küste von Malabar. Sie gründete 1651 eine Kolonie am Vorgebirge der Guten Hoffnung,
bemächtigte sich 1669 der Insel Celebes, lieh sich 1659 auf Sumatra nieder, vertrieb 1672 die Engländer und Franzofen aus
den ind. Gewässern und besetzte die Küste von Koromandel. Doch zeigten sich schon gegen das Ende des 17. Jahrh,
die ersten Spuren des Verfalls. Bereits 1696 überstiegen die Schulden das Einlagekapital