A. Huber, Geschichte
Österreichs Bd. 1-5, Gotha
[* 2] 1885-96); ders., Österr. Reichsgeschichte
(Wien
[* 3] und
Prag
[* 4] 1895); H. von
Zeißberg, Geschichtliche Übersicht der Österreichischer M.
(Wien 1889; Bd. 3 der «Österreichischer
M. in Wort und
Bild»);
Luschin von Ebengreuth, Österr. Reichsgeschichte. Geschichte der Staatsbildung, der Rechtsquellen und des öffentlichen
Rechts
(Tl. 1, Bamb. 1895);
Bachmann, Lehrbuch der österr. Reichsgerichte
(Prag 1896). Für die Geschichte
einzelner
Perioden ist die Litteratur bei den betreffenden Herrschern, für die einzelner Kronländer bei diesen zu finden;
von Schriftstellern, die einzelne
Perioden behandeln, sind hervorzuheben außer
Chmel,
Alfred von
Arneth,
Gindely, Höfler,
Krones,
Lorenz,
Zeißberg,
AdamWolf und vielen andern:
Büdinger, Österr.
Geschichte bis zum Ausgang des 13. Jahrh. (Lpz. 1858);
Springer, Geschichte
Österreichs seit dem
Wiener Frieden 1809 (2 Bde.,
ebd. 1863-65);
Bidermann, Geschichte der österr. Gesamtstaatsidee (2 Bde.,
Innsbr. 1867-89);
Wertheimer, Geschichte
Österreichs und
Ungarns im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrh. (2 Bde.,
Lpz. 1884-90).
Zur Pflege der quellenmäßigen Erforschung der österr. Geschichte wurde eine
permanente
Kommission der kaiserl.
Akademie der Wissenschaften zu
Wien ernannt, die seit 1848 ein
«Archiv für
Kunde österr.
Geschichtsquellen» und seit 1849 die
«Fontes rerum Austriacarum» herausgiebt. Wichtig sind auch die «Mitteilungen
des
Instituts für österr. Geschichtsforschung» (Innsbr. 1880 fg.). Ein wesentlicher
Beitrag zur Geschichte
Österreichs, insbesondere in biogr. und litterarhistor. Hinsicht, ist
Wurzbachs
Biogr. Lexikon des Kaisertums
Österreich (60 Bde.,
Wien 1857-92). Weitere Litteraturnachweise enthalten: Schmit, Ritter von
Tavera,
Bibliographie zur Geschichte des österr. Kaiserstaates, Abteil. 1
(Wien 1858), und von
Krones, Grundriß der österr.
Geschichte mit besonderer Rücksicht auf
Quellen- und Litteraturkunde (4 Abteil., ebd. 1881-82).
Festungssystem.Österreich hat bei der Einrichtung und
Erhaltung seines Festungssystems
das polit. Verhältnis zu seinen jeweiligen Nachbarn sehr mitsprechen lassen. Gegen
Deutschland,
[* 6] besonders gegen einen von
Bayern
[* 7] kommenden
Angriff sind nur noch die Befestigungen am
Paß
[* 8]
Lueg vorhanden, die das Salzachthal sperren,
nachdem die von
Kufstein im Innthal als Verteidigungswerke aufgegeben zu sein scheinen, wenn auch ihre Einrichtungen noch
als Festungsgefängnis erhalten werden.
Im N. sind die ehemaligen Festungen
Theresienstadt und
Olmütz
[* 9] offen gelassen, die Hauptstadt
Wien selbst ist nicht befestigt.
Gegen
Rußland bilden in Galizien die Festungen Krakau
[* 10] an der Weichsel, welche neuerdings mit Panzerbauten
erheblich verstärkt worden ist, wie denn überhaupt
Österreich-Ungarn
[* 11] im
Begriff ist, vollständig zum Panzerbau überzugehen,
ferner Przemyśl am
San, das einen weiten Fortgürtel erhalten
hat (20 Werke), und Lemberg
[* 12]
die erste Linie; letzteres ist erst
in neuester Zeit durch
Forts mit Panzerbauten in die Reihe der Festungen getreten. In zweiter Linie wurde
(1894) die Stadt Eperies in
Ungarn
[* 13] in eine Festung
[* 14] umgewandelt, auch sollen noch Befestigungen bei Stry und Grodek geplant
sein, um die
Stellung von Lemberg zu erweitern.
Budapest
[* 15] ist nur durch ein
Fort beschützt. Zwischen
Wien und
Budapest liegt die starke Festung Komorn. Gegen
Italien
[* 16] unterhält
Österreich zahlreiche Befestigungen zur Sperrung der Eisenbahnen und
Straßen. Zahlreiche
Forts und vereinzelte
Werke sind auf die verschiedenen
Thäler und Pässe verteilt: als die hauptsächlichsten sind anzuführen: die Ferdinandsfeste
im obern Innthal, das
Fort Gomagoi am
Stilfser Joch, das
Fort Strino an der Tonalestraße, die Werke von
Lardaro in
Judikarien, die Werke von Riva, das
Fort im Vallarsathal und das
Fort Grigno, endlich das
Fort bei Primiero.
Die Eisenbahn und
Straße im Etschthal werden durch die Werke von
Trient
[* 17] verteidigt, welches außerdem als Mittelpunkt und
Reduit für alle genannten Einzelbefestigungen anzusehen ist.
Über das Trentin hinaus sind noch die
Forts
Lawdro und Raibl sowie die Werke von Sexten, Malborghet und bei der
FlitscherKlause zu erwähnen, die ebenfalls ein ganzes
Straßennetz (Strada Alemagna,
Straße von Montecroce,
Straße und Eisenbahn von
Tarvis und das Isonzothal) zu verteidigen haben.
Bei der geringen Wahrscheinlichkeit eines
Krieges mit
Rumänien
[* 18] sind von
Österreich nach dieser Seite nur
wenige Befestigungen errichtet; die alten Befestigungen kleiner
Städte sind meist fallen gelassen worden, nur die Festung
Karlsburg ist erhalten und sogar noch verbessert und verstärkt; im Marosthale besteht zur Sperrung des Eintritts in
Ungarn
die Citadelle
Arad. Die ehemalige Militärgrenze (s. d.) gegen die
Türkei
[* 19] enthielt eine ganze Anzahl befestigter
Städte, von denen jetzt noch
Alt-Gradiska,
Brod, Esseg, Peterwardein und
Karlstadt nicht völlig aufgegeben sind. In
Bosnien
[* 20] und der
Herzegowina sind etwa 16-18 befestigte Punkte teils aus alter Zeit erhalten, teils neu errichtet und durch Eisenbahnen
miteinander verbunden worden.
Endlich besitzt
Österreich starke Hafenbefestigungen, wie
Triest,
[* 21] Pola,
[* 22]
Fiume,
[* 23] Zara,
[* 24]
Sebenico,
Spalato, Ragusa
[* 25] und
Cattaro.
Heerwesen. I. Landheer. (HierzuKarte: Militärdislokation in
Österreich-Ungarn.) Die Landmacht
der Österreichisch-Ungarischen Monarchie besteht aus dem (gemeinsamen)
k. und k.
Heer sowie der
k. und k. (d. h. cisleithanischen)
und der königlich ungar. Landwehr (letztere Honved [s. d.]
genannt). Außerdem stellen im
Kriege beide Reichshälften einen Landsturm auf. Den Oberbefehl führt der
Kaiser. Die Leitung
der militär., administrativen und ökonomischen Angelegenheiten erfolgt durch das Reichskriegsministerium,
für die Landwehr und den z Landsturm durch die Landesverteidigungsministerien (in
Ungarn Honvedministerium genannt). I Die
Wehrgesetze sind wenig voneinander verschieden. Die allgemeine persönliche Dienstpflicht besteht seit
dem und ist durch die Wehrgesetze vom neu geregelt worden. Die Stellungspflicht beginnt mit dem 1. Jan. des
Jahres, wo der Wehrpflichtige das 21. Lebensjahr (bis 1889 das 20. Lebensjahr) vollendet, und dauert 3 Jahre. Die
Dienstpflicht dauert 12 Jahre und zwar 1) im
Heere:
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mehr
3 Jahre bei der Fahne (Präsenzdienstpflicht) und 7 Jahre in der Reserve, oder 10 Jahre in der Ersatzreserve. Unter besondern
Verhältnissen können die Reservisten des jüngsten und die Ersatzreservisten der drei jüngsten Jahrgänge zum Präsenzdienst
herangezogen werden;
2) in der Landwehr: 2 Jahre für diejenigen, welche nach vollendeter Dienstpflicht im Heere oder in der
Ersatzreserve desselben in die Landwehr versetzt werden, 12 Jahre für die unmittelbar in die Landwehr oder deren Ersatzreserve
eingereihten Wehrpflichtigen. Die untauglichen, vom Militärdienst befreiten und die auswandernden Dienstpflichtigen zahlen
alljährlich während der ganzen Zeit der Dienstpflicht eine Steuer von 1 bis 100 Fl. (Militärtaxe, s.
Wehrsteuer). Die Landsturmpflicht dauert vom 19. bis 42., für Offiziere und Gleichgestellte bis zum 60. Lebensjahr. Die
Bosnier und Herzegovzen sind seit 1881 zu 3jährigem Präsenz- und 9jährigem Reservedienst vom 20. Lebensjahr beginnend
verpflichtet. Stellvertretung ist für sie gestattet.
Die Heranziehung der direkt in die Landwehren eingereihten Wehrpflichtigen zum aktiven Dienst erfolgt
auf Grund der Landwehrgesetze (für Österreich, Ungarn und Tirol).
[* 27] Die Landwehrrekruten können bis zu 2 Jahren zum aktiven
Dienst herangezogen werden. Ein Teil macht nur die Rekrutenausbildung durch, welche in Cisleithanien für Infanterie 8 Wochen,
für Kavallerie 3 Monate, in Ungarn für Infanterie etwa 8 Wochen beträgt.
Die Begünstigung des einjährigen Dienstes erlangen, ohne Rücksicht ob die Assentierung freiwillig oder
im Wege der Haupt- oder Nachstellung erfolgt, diejenigen Inländer, die a. spätestens 1. März jenes
Jahres, für welches ihre Stellung erfolgt, ein inländisches Obergymnasium oder eine inländische Oberrealschule oder eine
diesen gleichgestellte Lehranstalt mit Erfolg absolviert haben; b. die 1. März jenes Jahres, für welches
ihre Stellung erfolgt, im letzten Jahrgang einer achtklassigen inländischen Mittelschule sich befanden und dieselbe spätestens
bis 1. Okt. desselben Jahres mit Erfolg absolviert haben; c. die bis zum 1. März des Jahres, in welchem sie das 21. Lebensjahr
vollenden, eine Prüfung mit Erfolg abgelegt haben. Es gilt als Norm, daß die österr. Landwehr nur 10 Proz.,
die ungarische 15 Proz. der in einem Jahr absentierten Einjährig-Freiwilligen erhalten darf.
Den Einjährig-Freiwilligen ist die Wahl des Truppenteils, jenen, welche ihr Studium an höhern Lehranstalten fortsetzen, auch
die Wahl des Jahres für den einjährigen Präsenzdienst freigestellt; der Aufschub des Präsenzdienstes
über den 1. Okt. desjenigen Jahres, wo sie das 24. Lebensjahr vollenden, ist nicht zulässig.
Am Schlusse des Präsenzdienstjahres haben die Einjährig-Freiwilligen durch eine Prüfung die Befähigung für die Ernennung
zum Reserveoffizier nachzuweisen. Diejenigen, welche die Prüfung bestehen und den sonstigen, für die Erlangung der Offizierscharge
erforderlichen Bedingungen entsprechen, werden nach Bedarf zu Reserveoffizieren, oder, wenn der Bedarf gedeckt ist, zu Kadetten
ernannt. Diejenigen Einjährig-Freiwilligen, welche die Prüfung nicht bestehen, haben ein zweites Jahr präsent zu dienen,
wobei es denselben freigestellt ist, den Dienst auf eigene Kosten mit der Begünstigung des ersten Jahres, außerhalb der
Kaserne zu wohnen, abzuleisten. Auch kann ihnen
gestattet werden, an dem theoretischen Unterricht der
Einjährig-Freiwilligen teilzunehmen, da sie am Schluß des zweiten Jahres die Prüfung wiederholen können.
Mediziner dienen ½ Jahr mit der Waffe, ½ Jahr als Arzt; Pharmaceuten und tierärztliche Praktikanten 1 Jahr als solche. Die
Reservisten des Heers sind zu 3 Waffenübungen à 4 Wochen verpflichtet; Reserveoffiziere und Kadetten
(s. d.) können jährlich auf diese Zeit eingezogen werden.
Die nicht aktiven Landwehrmannschaften sind, soweit sie direkt in die Landwehren eingestellt wurden, in Österreich zu 5 Waffenübungen
à 4 Wochen, in Ungarn zu 5 Waffenübungen à 5 Wochen verpflichtet. Die aus dem Heer (nach 1Ojähriger
Dienstzeit) in die Landwehren Versetzten können in Österreich einmal auf 4, in Ungarn einmal auf 5 Wochen eingezogen werden.
Die Ersatzreserve dient im Kriege als Ersatz für die Abgänge im Heere und den Landwehren. Sie wird im Frieden 8 Wochen ausgebildet
und ist zu 3 vierwöchigen Waffenübungen verpflichtet.
Das Rekrutenkontingent ist durch die Wehrgesetze von 1889 für 10 Jahre auf 125600 Mann festgestellt worden (Decennat). Außerdem
stellt Tirol für seine Landwehr (Landesschützen genannt) ein jährliches Kontingent von 510 Mann. Von den 125600 Mann erhält
das Heer und die Marine 103100, die österr. Landwehr (ohne Tirol) 10000, die Honvéd 12500 Mann. Alle Mindertauglichen
und Überzähligen werden der Ersatzreserve zugewiesen (etwa 20-25000 Mann alljährlich), welche zwischen dem Heer und den
Landwehren nach dem Verhältnis der Rekrutenkontingente geteilt wird.
Die Monarchie ist (einschließlich Bosnien und Herzegowina) in 15 Territorialbezirke und 1 Militärkommandobezirk zu Zara eingeteilt.
Jeder Bezirk steht unter einem kommandierenden General, der zugleich Korpskommandant des in dem Bezirk dislocierten
Korps ist. Jedes Korps besteht aus 2 (Wien aus 3) Infantene-Truppendivisionen zu 2 Infanteriebrigaden zu 1-3 Regimentern,
und event, einigen detachierten und Jägerbataillonen. Zu 4 Korps gehört je 1 Kavallerie-Truppendivision zu 2 Brigaden; 2 Korps
haben keine, ein Korps 2 Kavalleriebrigaden zu 2-3 Regimentern. Ferner hat jedes Korps eine Artilleriebrigade
zu 1 Korps-Artillerieregiment und 3 Divisions-Artillerieregimentern sowie 1 Traindivision. Die technischen Truppen sind verschieden
verteilt. Das 15. Korps (Bosnien) hat keine Kavallerie- und keine Artilleriebrigade. 6 von den 70 Infanteriebrigaden führen
den Namen Gebirgsbrigaden.
Die Infanterie besteht aus 102 Regimentern zu 4 Bataillonen und 1 Ersatzbataillon. Im Kriege formiert jedes
Regiment noch 1 oder mehrere Stabszüge, von denen je 4 zu einer Stabscompagnie zusammentreten. Im Occupationsgebiet sind
aus Einheimischen 4 Regimenter (zu 3 Bataillonen à 4 Compagnien) und 1 Ersatzbataillon gebildet, welche alljährlich bis
zur vollen Ausnutzung der Wehrkraft dieser Provinzen um 4 Compagnien verstärkt werden. Die Jäger umfassen: 4 Tiroler
Kaiserjägerregimenter zu je 4 Bataillonen und 4 Ersatzbataillone;
26 Feldjägerbataillone mit je 1 Ersatzcompagnie.
Die Infanteriecompagnien
zählen 131, 95 oder 86, die Jägercompagnie 95 Köpfe.
Kavallerie: 1 Leibgardereitereskadron, 15 Dragoner-, 16 Husaren- und 11 Ulanenregimenter zu je 2 Divisionen
(à 3 Eskadrons), 1 Pionierzug
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