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Auswärtige behielt Graf Mensdorff-Pouilly, der schon im Okt. 1864 an Rechbergs Stelle getreten war, aber bei der geringen Kenntnis der Geschäfte nur den Namen hergab, während Esterházy der eigentliche Leiter der Politik war. Am wurde ein kaiserl. Manifest veröffentlicht, das die Verfassung sistierte, doch wurde dadurch die Lage -nicht gebessert, da die Regierung jetzt auch die Opposition der verfassungstreuen deutschen Landtage gegen sich hatte. In Ungarn [* 2] vermochte die altkonservative Partei, auf die das Ministerium sich stützte, wenig, und die vorherrschende Partei Deáks war entschlossen, sich nicht mit halben Zugeständnissen zu begnügen.
Präeminenz - Prag

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Prag.Inzwischen hatte sich der Gegensatz zwischen Österreich [* 3] und Preußen [* 4] immer mehr verschärft und der Krieg, in dem Italien [* 5] auf Preußens [* 6] Seite stand, war unvermeidlich geworden. (S. Deutscher Krieg von 1866 und Italienischer Krieg von 1866.) Durch die Präliminarien von Nikolsburg 26. Juli und den Frieden zu Prag [* 7] (s. d.) 23. Aug. wurde Österreich aus Deutschland [* 8] hinausgedrängt; in dem zu Wien [* 9] mit Italien abgeschlossenen Frieden (s. Wiener Friedensschlüsse) trat es Venetien an Italien ab. Den Ausgleich im Streit der Nationalitäten suchte Belcredi dadurch herbeizuführen, daß er die Monarchie in fünf nur durch Personalunion miteinander verbundene Königreiche: Österreich, Ungarn, Böhmen, [* 10] Polen, Kroatien-Slawonien, zerlegte, doch fand er bei der deutschen Bevölkerung [* 11] des Kaiserreichs einen derartigen Widerstand, daß er seine Entlassung erhielt. An seiner Stelle versuchte der schon für den Grafen Mensdorff in das Ministerium des Auswärtigen berufene frühere sächs. Minister Freiherr von Beust auf der Grundlage des Dualismus die Monarchie neu aufzubauen. Er wurde 7. Febr. zum Ministerpräsidenten ernannt, am folgenden Tage der Ausgleich mit Ungarn in Wien mit Franz Deák (s. d.) definitiv abgeschlossen, die Verfassung von 1848 wiederhergestellt und Graf Julius Andrássy beauftragt, ein ungar. Ministerium zu bilden.
Dasselbe wurde aus den Männern der Deák-Partei gewählt, leistete 15. März in Ofen dem Kaiser den Eid, und dieser wurde 8. Juni als König von Ungarn gekrönt. Mit Ungarn wurde Siebenbürgen und 1868 auch Kroatien vereinigt. Darauf wurden auch in den deutsch-slaw. Provinzen (Cisleithanien) verfassungsmäßige Zustände hergestellt und die neuen Staatsgrundgesetze veröffentlicht. Zugleich wurde für die westl. Reichshälfte 30. Dez. das sog. Bürgerministerium ernannt, an dessen Spitze Fürst Carlos Auersperg stand; Vicepräsident und zugleich Minister der Landesverteidigung war Graf Taaffe, Minister des Innern Giskra, der Justiz Herbst, der Finanzen Brestel, des Kultus und Unterrichts Hasner, des Handels Plener, des Ackerbauwesens Graf Potocki, Minister ohne Portefeuille Berger.
Für die den beiden Reichshälften gemeinsamen Angelegenheiten, das Auswärtige, die Finanzen und das Kriegswesen, wurde 21. Dez. ein besonderes Reichsministerium ernannt. Der Reichskanzler Beust übernahm das Auswärtige, Beke die Finanzen, Freiherr von John und nach dessen Rücktritt Feldmarschalllieutenant von Kuhn das Kriegswesen. Diese drei Reichsminister sollten mit den vom Reichsrat und Reichstag zu wählenden Delegationen (s. d.), die abwechselnd in Wien und in Pest sich zu versammeln hatten, die gemeinsamen Reichsangelegenheiten beraten.
Bei der formellen Auseinandersetzung (dem sog. Ausgleich) zwischen den Ländern der ungar. Krone und den im Reichsrat vertretenen deutschslaw. Kronländern, über die durch Deputationen des Reichsrats und des Reichstags verhandelt wurde, einigte man sich dahin, daß die gemeinsamen Ausgaben zunächst aus dem Ertrag der Zölle bestritten, der Rest aber mit 70 Proz. von der cisleithanischen, mit 30 Proz. von der ungar. Reichshälfte getragen werden sollte. Diese Abmachung sollte immer auf 10 Jahre gelten, worauf dann das Quotenverhältnis abgeändert werden kann.
Dagegen ward ein unabänderliches und endgültiges
Abkommen über die gemeinsame
Staatsschuld getroffen.
Danach sollte die cisleithanische Reichshälfte vorweg von den
Zinsen 25 Mill.
Fl. tragen und der Rest zwischen beiden Reichshälften
im Verhältnis von 70 und 30 Proz. geteilt werden. Diese
Summen berechnete man für 1868 auf 109 und 36 Mill.
Fl.;
von 1869 an sollte
Ungarn nur einen jährlichen festen Beitrag von 29100
000
Fl. zur Verzinsung leisten. Die bisherigen verschiedenen
Staatsschuldentitel sollten in eine einheitliche Staatenschuld umgewandelt werden, was im Juni 1868 bewerkstelligt wurde.
Von 1869 an sollten nur mit Zustimmung beider Parlamente Anleihen auf gemeinsame Rechnung und zu gemeinsamen Zwecken gemacht werden; dagegen hatte im übrigen sowohl die cisleithanische wie die ungar. Finanzverwaltung für ihren eigenen besondern Bedarf zu sorgen. Diese Abmachungen sowie ein Zoll- und Handelsbündnis wurden im Oktober von den Parlamenten Cis- und Transleithaniens genehmigt, und ein kaiserl. Handschreiben vom ordnete die Titelfrage dahin, daß der Monarch künftighin den Titel Kaiser von Österreich, König von Ungarn, und die Monarchie die Bezeichnung Österreichisch-Ungarische Monarchie und Österreichisch-Ungarisches Reich führen sollte.
Am notwendigsten, aber auch am schwierigsten war die Regelung der kirchlichen Verhältnisse oder die Konkordatsfrage. Die durch die Staatsgrundgesetze garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit konnte unter der Herrschaft des Konkordats nicht aufkommen. Die Regierung brachte drei Gesetzentwürfe ein: das Ehegesetz sollte das Eherecht des bürgerlichen Gesetzbuches wiederherstellen, die Gerichtsbarkeit in Ehesachen den Geistlichen abnehmen und den weltlichen Gerichten zurückgeben und die Notcivilehe einführen;
das Schulgesetz sollte die Leitung des Unterrichtswesens mit Ausnahme des Religionsunterrichts der Geistlichkeit entziehen und dem Staate übergeben;
das interkonfessionelle Gesetz sollte das Religionsbekenntnis der Kinder bei gemischten Ehen, den Übertritt zu einer andern Konfession, das Begräbnis u. s. w. regeln.
Österreichisch-Ungaris

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Seite 62.737.Diese drei Entwürfe wurden vom Abgeordnetenhause angenommen, vom Herrenhause nach heftigen Kämpfen genehmigt und vom Kaiser unterzeichnet. Inzwischen hatte letzterer mit dem Papst wegen Revision des Konkordats vergebens unterhandeln lassen. Pius IX. erklärte in seiner Allokution vom «diese Gesetze samt ihren Folgerungen für durchaus nichtig und immerdar ungültig». Infolgedessen forderten die meisten Bischöfe in ihren Hirtenbriefen alle Gläubigen auf, sich nicht um diese Gesetze zu kümmern und sich an die Bestimmungen des Konkordats zu halten, gegen das eine ebenso lebhafte Bewegung der Liberalen gerichtet war. Diese kam auch schließlich ans Ziel, da nach ¶
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der Verkündigung der Unfehlbarkeit des Papstes im Juli 1870 das Konkordat seitens der Regierung als nicht mehr zu Recht bestehend erklärt wurde.
Sonst nahmen während der Reichsratssession von 1868 besonders die Verhandlungen über die Finanzen und das Heerwesen die öffentliche Aufmerksamkeit in Anspruch. Ein massenhafter Verkauf von Staatsgütern wurde vorgenommen, wodurch es Brestel wirklich gelang, das thatsächliche Deficit auf 3-4 Mill. Fl. herabzumindern. Bei der Neugestaltung des Heerwesens wurde die allgemeine Wehrpflicht zu Grunde gelegt, mit 12jähriger Dienstzeit, davon 3 Jahre in der Linie, 7 Jahre in der Reserve, 2 Jahre in der Landwehr.
Brunn - Brünn

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Brünn.Infolge der zunehmenden nationalen Agitationen in Böhmen und Mähren hatten sich die Czechen, die ihre Ansprüche auf Selbständigkeit nicht erfüllt sahen, von dem Reichsrat ganz zurückgehalten, zogen sich nun auch von den Landtagen zurück und übergaben in Prag 23. Aug., in Brünn [* 13] sog. Deklarationen, worin sie die Integrität und Selbständigkeit der böhm. Wenzelskrone verfochten und die Wiederherstellung des böhm. Staatsrechts als Vorbedingung eines Ausgleichs mit der Krone bezeichneten.
Den Polen wurden manche Zugeständnisse gemacht, indem in Galizien die poln. Sprache [* 14] statt der deutschen zur amtlichen Sprache der Behörden erhoben wurde. Dennoch hörte die nationale Opposition nicht auf und fand jetzt rückhaltslose Unterstützung bei den feudalen und klerikalen Elementen, die sich durch die neue Gesetzgebung verletzt fühlten. Sie wurde noch mehr ermutigt, seit man bemerkte, daß innerhalb des Bürgerministeriums selbst, an dessen Spitze nach dem Ausscheiden Auerspergs (Sept. 1868) Taaffe getreten war, eine Minorität (Taaffe, Potocki, Berger) im Einverständnis mit Beust einen Ausgleich mit den widerstrebenden Nationalitäten befürwortete.
Während Giskra, Herbst, Brestel, Hasner und Plener eine auch von ihnen als nötig anerkannte Revision der Verfassung durch den bestehenden Reichsrat gelöst sehen wollten, wünschten Berger, Potocki und Taaffe einen Reichsrat ad hoc einzuberufen und durcb diesen jene Frage entscheiden zu lassen. Am nahm das Herrenhaus eine im Sinne der Kabinettsmajorität gefaßte Adresse an, worauf noch am gleichen Tage Taaffe, Potocki und Berger ihr Entlassungsgesuch einreichten; die Ministerpräsidentschaft übernahm 25. Jan. Hasner.
Gortyn - Görz [unkorri
![Bild 58.176: Gortyn - Görz [unkorrigiert] Bild 58.176: Gortyn - Görz [unkorrigiert]](/meyers/thumb/58/58_0176.jpeg)
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Görz.Ein neuer Zwiespalt entstand im Ministerium über die Frage der Wahlreform, infolge dessen Giskra seine Entlassung nahm. Die Regierung legte 30. März das sog. Notwahlgesetz vor, worauf für den Fall der Nichtannahme oder Zurückgabe der Reichsmandate direkte Reichsratswahlen eingeführt werden sollten. Der Ausschuß genehmigte 31. März den Entwurf. Darauf erklärten die Polen ihren Austritt aus dem Reichsrat, und diesem Beispiel folgten die Slowenen sowie die Abgeordneten aus Görz, [* 15] Triest, [* 16] Istrien [* 17] und Bukowina. So blieben fast nur Vertreter deutscher Nationalitäten im Abgeordnetenhause, die jedoch noch die beschlußfähige Zahl hatten.
Zugleich beantragte das Kabinett beim Kaiser die Auflösung sämtlicher Landtage, deren Mitglieder den Reichsrat verlassen hatten, und als der Kaiser ablehnend antwortete, nahm es 4. April seine Entlassung. Diese wurde angenommen und Graf Potocki mit der Bildung eines neuen Kabinetts beauftragt, worin Graf Taaffe das Innere übernahm. Da dieses Kabinett weder einen Vergleich mit den Czechen und Polen zu stande brachte, noch die deutschen Verfassungstreuen des Reichsrats gewinnen konnte, so wurden 21. Mai das Abgeordnetenhaus und sämtliche Landtage (der böhmische erst 31. Juli) aufgelöst.
Beim Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges von 1870 verhandelte Napoleon anfangs wegen eines Bündnisses mit Österreich und Italien. Die raschen Erfolge der deutschen Waffen [* 18] ließen jedoch den Gedanken an eine Allianz mit Frankreich keine feste Gestalt gewinnen. Unterdes war die Stellung des Ministeriums Potocki bereits unhaltbar geworden, und da sowohl im Herrenhause wie auch im Abgeordnetenhause Adressen angenommen wurden, die auf ein förmliches Mißtrauensvotum gegen das Ministerium hinausliefen, reichte dies 23. Nov. seine Entlassung ein, die es erhielt.
In dem neuen Kabinett übernahm Graf Hohenwart das Innere und den Vorsitz, Habietinek Justiz, von Holzgethan Finanzen, Schäffle Handel, Jirecek Kultus und Unterricht, von Scholl Landesverteidigung; nachträglich wurde Grocholski als Minister ohne Portefeuille hinzugezogen. Das Kabinett zeigte durchweg föderalistische, feudalklerikale Tendenzen. Als eine Vorlage, betreffend die Autonomie Galiziens, im Verfassungsausschuß beraten wurde, erklärte Graf Hohenwart 10. Mai, daß, wenn die böhm. Opposition sich mit ähnlichen Konzessionen zufrieden geben wolle, eine entsprechende Vorlage auch betreffend Böhmen eingebracht werden solle. Diese Erklärung erregte einen Sturm des Unwillens, und das Abgeordnetenhaus beschloß 26. Mai eine Adresse an den Kaiser, die gegen föderalistische Experimente Verwahrung einlegte. Dies blieb erfolglos; der Kaiser antwortete 30. Mai, daß das Ministerium sein volles Vertrauen besitze.
Unterdes war Graf Hohenwart bemüht, den parlamentarischen Widerstand der Verfassungspartei gegen seine böhm. Ausgleichspläne zu brechen. Nachdem die Vorverhandlungen mit den Czechenführern zum Abschluß gediehen waren, verfügte ein kaiserl. Patent vom 11. Aug. die Auflösung des Abgeordnetenhauses und derjenigen Landtage, in denen die Verfassungspartei die Mehrheit hatte. Die Wahlen für die Landtage ergaben eine Niederlage der verfassungstreuen Partei, die im Abgeordnetenhause nur auf 66 Stimmen gegen 137 rechnen konnte und daher sich vom Reichsrat fern zu halten beschloß. Im böhm. Landtage kamen die Abmachungen Hohenwarts mit den Czechenführern zur Vorlage.
Ein kaiserl. Reskript vom 12. Sept. erkannte das sog. böhmische Staatsrecht grundsätzlich an. Die czech.-feudale Majorität bestellte nunmehr einen Ausschuß von 30 Mitgliedern, um das staatsrechtliche Verhältnis Böhmens zu den übrigen Königreichen und Ländern zu regeln. Dieser legte in den 18 Fundamentalartikeln eine ganz neue Verfassung zunächst für Böhmen, im weitern aber für die ganze cisleithanische Reichshälfte, auf durchaus föderalistischer Grundlage vor, die von dem böhm. Landtag, aus dem 16. Sept. sämtliche deutsche Abgeordnete ausgetreten waren, einstimmig angenommen wurde. In einem großen Ministerrate wurde die böhm. Frage 20. Okt. verhandelt. Der Reichskanzler Graf Beust und Graf Andrássy sprachen sich gegen die czech. Vorschläge aus, und 21. Okt. entschied sich der Kaiser dahin, daß die böhm. Fundamentalartikel zur Vorlage im Reichsrate nicht ¶