wieder aufgehoben], Lazaristen, Priester vom Heiligen Geist und die Gesellschaft vom Heiligen Herzen Jesu bezieht)
und die übrigen Orden und Kongregationen teils beschränkt, teils staatlicher Aufsicht unterworfen. (S. Kloster.) Auch in Italien
sind die Orden beseitigt worden. Die evang. Kirche hat die Ordensgelübde principiell verworfen, und wenn
auch hier Institute bestehen, die zuweilen den kanonischen Ordensgrundsätzen angepaßt sind, so erscheinen dieselben doch
lediglich als Versorgungsanstalten (Fräuleinstift, s. d.). Über die rechtlichen Verhältnisse der Ordensgeistlichen s. Religion.
Über geistliche Ritterorden s. Ritterorden.
Vgl. Helyot, Histoire des ordres monastiques religieux et militaires (8 Bde.,
Par. 1714-19; neue Aufl. 1792; deutsch Lpz.
1753-56);
(Musson,) Pragmatische Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (im Auszuge, 10 Bde., Lpz. 1774-84);
M. W.
Döring, Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (2 Bdchn., Dresd. 1828);
Hinschius, Die Orden und Kongregationen der kath. Kirche
in Preußen (Berl. 1874);
Bertouch, Kurzgefaßte Geschichte der geistlichen Genossenschaften (Wiesb. 1888);
Heimbucher, Die
Orden und Kongregationen der kath. Kirche (Bd. 1, Paderb. 1896).
-
Über die rechtlichen Beziehungen der Orden vgl. die Lehrbücher des Kirchenrechts von Mejer (3. Aufl., Gött. 1869), Walter (14.
Aufl., Bonn 1871), Richter (8. Aufl., hg. von Dove und Kahl, Lpz. 1886), Schulte (Gießen 1886), Zorn (Stuttg. 1886).
weltliche, äußere Auszeichnungen, die gewöhnlich in Sternen und Kreuzen an Bändern bestehen und in fast allen
civilisierten und halb civilisierten Staaten für bürgerliches oder militär. Verdienst erteilt werden. Der Gedanke des Instituts
wurzelt in den mittelalterlichen Ritterorden (s. d.), aus welchen die von Monarchen
gestifteten Ordensverbindungen erwuchsen, denen schon der Gedanke des einem bestimmten Fürsten oder Staate
geleisteten Dienstes zu Grunde liegt.
Solche Orden waren der engl. Hosenbandorden (s. d.)
und der burgundische Orden vom Goldenen Vließ (s. Vließ), in denen sich schon der Übergang von dem mittelalterlichen Ordenswesen
zu dem modernen monarchischen kundgiebt. Mit dem 17. Jahrh. verwischte sich die
Erinnerung an das Mittelalter völlig, und die seitdem gegründeten Orden entsprangen dem monarchischen Interesse,
wie es sich seit Ludwig XIV. ausbildete. Auch die Römische Kurie und der türk. Sultan haben Orden in diesem Sinne.
Über die der erstern s. Kirchenstaat. Eine eigentümliche Ausnahme bildete der amerik. Cincinnatusorden
(s. d.). Jetzt bestehen in den meisten Staaten ein oder mehrere Orden, deren Erwerbung, abgesehen von einzelnen
aristokratischen Orden (Ritterorden im engern Sinne), nicht mehr durch einen höhern Rang des Empfängers bedingt ist. Nur die
verschiedene Klasse im O. selbst (gewöhnlich: Großkreuz, Commandeur 1. und 2. Klasse, Ritter 1. und 2. Klasse) macht einen
Unterschied. Die rein militärischen (z. B. Maria-Theresien-Orden) oder die Orden für
wissenschaftliches Verdienst (z. B. die Friedensklasse des preußischen Orden. Pour
le mérite sind auf gewisse Klassen der Gesellschaft beschränkt. (Hierzu die Tafeln: Die wichtigsten Orden I und II; über
die abgebildeten Orden s. die Einzelartikel.)
Vgl. Gottschalk, Almanach der Ritterorden (3 Bde., Lpz.
1817-19);
Perrot, Collection historique des ordres de chevalerie civils et militaires (Par. 1820);
das Prachtwerk von
Gelbke,
Abbildung und Beschreibung der Ritterorden u. s. w. (Berl. 1832-39), und
dessen specielle Arbeiten: Die Ritterorden und Ehrenzeichen der preuß. Monarchie (Erf.
1837), Ritterorden und Ehrenzeichen Sachsens (Weim. 1838) und Ritterorden, Verdienstkreuze und Medaillen
des russ. Kaiserreichs (Lpz. 1839);
Biedenfeld, Geschichte und Verfassung aller geistlichen und weltlichen Ritterorden (2
Bde., Weim. 1841);
H. Schulze, Chronik sämtlicher bekannten Ritterorden und Ehrenzeichen (Berl. 1855; mit zwei Supplementen, 1870 u.
1878);
van Hollebeke, Histoire et législation des ordres de chevalerie et marques d'honneur (Brügge 1875);
Die
Orden und Ehrenzeichen Deutschlands und Österreichs (12 Tafeln mit Text von Zoller, 2. Aufl., Frankf. 1881);
Orden, Wappen und Flaggen
aller Regenten und Staaten (2. Aufl., Lpz. 1880-83; Suppl.
1886-87);
Gritzner, Handbuch der Ritter- und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt (Lpz. 1893);
G. Lange, Die preußischen
Orden und Ehrenzeichen in Abbildungen (8. Aufl., Berl.
1896).
(Catocala), Bandeule, eine Gattung großer, besonders in Europa, Nordasien und Nordamerika verbreiteter Eulenschmetterlinge,
mit lebhaft gefärbten, blauen, roten oder gelben, schwarz gebänderten Hinterflügeln; ihre Raupen sind
schlank, durch Verkümmerung der vordern Bauchfüße spannerartig, fressen nächtlich das Laub von Eichen, Pappeln, Eschen, Obstbäumen
u. s. w., in deren Rindenrissen sie sich den Tag über versteckt halten. Die Puppen sind bläulich bereist. Von deutschen Arten
seien erwähnt: das rote Ordensband oder die Braut (Catocala promissa Esp., s. Tafel: Schmetterlinge II,
[* ]
Fig. 31)
mit roten Hinterflügeln, klaftert 55-62 mm, Raupe häufig auf Eichen (hierher gehört auch die Bachweideneule, s. d.), das
gelbe Ordensband (Catocala paranymphaL.) mit gelben, schwarz gebänderten Hinterflügeln, 54 mm breit, Raupe selten auf Schlehen und
Zwetschen, und das blaue Ordensband (Catocala fraxiniL.), 90-100 mm spannend, Hinterflügel mit breiter, hellviolettblauer
Binde, Raupe nicht selten auf Eschen, Pappeln und andern Laubbäumen. Das schwarze Ordensband (Mania mauraL.) gehört in eine andere
Gattung der Eulen, klaftert 62-67 mm, ist von braungrauer, rußiger Färbung, die Hinterflügel haben eine schwarze, grau
gesäumte Binde; Raupe nicht selten an verschiedenen Pflanzen am Ufer von Bächen.
oder indossable Papiere, Wertpapiere, die durch Indossament (s. d.) übertragbar sind.
Das wichtigste ist der Wechsel (s. d.), welcher nach deutschem Rechte indossabel ist, auch wenn er nicht ausdrücklich «an
Order» lautet;
er muß vielmehr, damit ihm die Indossabilität entzogen werde, ausdrücklich «nicht
an Order» gestellt sein. (S. Rektawechsel.) Durch den Willen des Ausstellers, d. h. durch die Orderklausel («an die Order
des ...», «an ... oder Order» u. s. w.), sind indossabel nach