tarisL.,Oranje-Freistaat morioL.,Oranje-FreistaatustulataL. und Oranje-Freistaat pyramidalisL., lauter Formen mit kugeligen
Knollen,
[* 2] die auch jetzt noch als
Tubera
Salep offizinell sind. Von einigen Orchisarten mit handförmig geteilten
Knollen, wie von dem gefleckten, Oranje-Freistaat maculataL. und
dem breitblättrigen
Knabenkraut, Oranje-Freistaat latifoliaL. (s.
Tafel: Orchideen,
[* 3] Fig. 4), spielen die
Knollen unter
dem
Namen Johannis- oder
Glückshändchen (Radix palmae Christi) im Volksaberglauben eine große Rolle. Die Oranje-Freistaat lassen sich
auch als Zierpflanzen in Gärten auf Moorbeeten kultivieren; die
Pflanzen werden für diesen Zweck während ihrer Blütezeit
auf ihren natürlichen
Standorten gesammelt und auf ihren
Bestimmungsort gepflanzt.
zwei alte griech.
Städte, die beide auf ihren Münzen
[* 4] und
Steinschriften den
Namen nach dem einheimischen
Dialekt Erchomenos schrieben. Das böotische Orchomenos, die Hauptstadt des in vorhistor. Zeit mächtigen
Staates der Minyer, lag
an der Nordwestküste des Sees Kopais, bei dem jetzigen Dörfchen Skripu, am linken Ufer des
Kephisos,
von welchem sich die Stadt am östl. Abhange des Akontionberges emporzog, von der
Akropolis,
[* 5] deren Ringmauern noch auf einem
steilen Felsgipfel erhalten sind, überragt; am Fuße des
Berges findet sich ein interessanter unterirdischer Kuppelbau, der
schon im spätern
Altertum als das Schatzhaus des (mythischen) Königs Minyas bezeichnet wurde, aber,
gleich den ähnlichen Denkmälern in Mykenä,
[* 6] ein altes Königsgrab ist; er ist neuerdings von Schliemann untersucht worden.
Die Stadt, deren Macht frühzeitig durch die Übermacht der an der
Spitze des Böotischen
Bundes stehenden
Thebaner gebrochen
worden war, wurde 367
v. Chr. von diesen gänzlich zerstört. Erst Philipp II. von Macedonien stellte
sie wieder her,
und sie bestand dann, wenn auch ohne polit. Bedeutung,
bis in das späte
Altertum fort. Bei Orchomenos besiegte 85
v. Chr.
Sulla den Feldherrn des
Mithridates,
Archelaus. -
C7H8O2 = C6H3(CH3) (OH)2, ein Dioxytoluol, welches sich in vielen Flechten
[* 7] der Gattungen
Roccella und
Lecanora findet und aus der gleichfalls in diesen Flechten enthaltenen Orsellinsäure, C6H2(CH3)
(OH)2(COOH), beim Erhitzen oder beim
Kochen mit Kalk unter Abspaltung von
Kohlensäure entsteht. Man gewinnt es auch beim
Schmelzen von Aloeextrakt mit
Ätzkali oder auf synthetischem Wege. Es krystallisiert aus wässeriger Lösung mit 1
MolekülKrystallwasser in großen farblosen Prismen von sehr süßem ekelerregendemGeschmack, welche bei 58°
schmelzen.
Wasserfrei schmilzt Orcin bei 108° und siedet unzersetzt bei 290°. Es ist in Wasser,
Alkohol und
Äther leicht löslich. An
feuchter Luft und im Lichte färbt es sich rot, in wässeriger Lösung auf Zusatz von Eisenchlorid violett. Bei gleichzeitiger
Einwirkung von Luft und
Ammoniak auf Orcin entsteht Orceïn, C7H7NO3, eine rotbraune amorphe
Substanz,
welche in natürlichem Zustande den Hauptbestandteil des aus Flechten gewonnenen Orseillefarbstoffes (Flechtenrot, auch
Persio
oder Cudbear) ausmacht.
(im
AltertumOrgus), linker Nebenfluß des Po in der ital.
ProvinzTurin,
[* 8] entspringt nordöstlich des Mont-Iseran
in den
Grajischen Alpen, fließt östlich durch dasThal
[* 9] von Locana, geht in der Ebene in mehrern
Armen
nach SSO. und mündet nach 180 km oberhalb Chivasso.
nach altitalischer
Vorstellung der dahinraffende Gott des
Todes, oft in schrecklicher und furchtbarer Gestalt
gedacht, dann das
Reich der
Toten, die
Unterwelt (s. d.).
[* 10] geistliche, in der kath.
Kirche vom Papst bestätigte
Verbindungen zu einem durch gewisse Ordnungen geregelten
andächtigen und enthaltsamen Leben. Von den religiösen
Kongregationen unterscheiden sie sich als vom Papste bestätigte
Genossenschaften und durch die von ihnen geleisteten lebenslänglichen Gelübde, die sog. vota
solemnia, sowie auch von den
Bruderschaften, d. h.
Verbindungen, deren Mitglieder keine Gelübde geleistet,
sondern sich zu einem löblichen kirchlichen Zweck unter
Aufsicht der
Bischöfe vereinigt haben. Die Klostergelübde (s. d.)
mußte jeder Novize nach überstandenem Noviziat (s. d.) ablegen. Die Gelübde
der
Kongregationen sind dieselben wie die der Orden, nur werden sie nicht als feierliche und indispensable
abgelegt (vota simplicia), wohl aber können sie als immerwährende (perpetua) geleistet werden.
Nach dem Geschlecht ihrer
Glieder
[* 11] teilt man die Orden in Mönchs- und Nonnenorden oder in Ordensbrüder und Ordensschwestern.
Beide werden auch mit dem gemeinsamen
Namen der Ordenspersonen oder Ordensleute bezeichnet; ihre ganze Gesamtheit wird nach
ihrem Aufenthaltsorte, den
Klöstern,
Klosterorden genannt. Die gewöhnliche Kleidung, die von den Ordenspersonen
getragen werden muß, heißt Ordenstracht. Bei besondern Gelegenheiten, namentlich im Chordienste, wird die gewöhnliche
Kleidung mit einem Festkleide, dem sog. Chorkleide, vertauscht. Die Gesetze, die von dem
Stifter eines Orden mit päpstl.
Bestätigung
oder von dem Papste für einen Orden gegeben wurden, heißen die Ordensregel.
Die Mönche und Nonnen im
Orient, besonders die griechischen, richten sich nach der sog. Regel des heil.
Basilius (s. d.), der auch die
Basilianer in
Spanien
[* 12] folgen. Im
Abendland war lange Zeit der Orden der
Benediktiner (s. d.) der einzige
geistliche Orden;
Benedikts Regel folgten dann die Kalmaldulenser, die grauen Mönche von
Vallombrosa, die
Silvestriner, der Orden von Grandmont (s. d.), die Kartäuser, die Cölestiner,
die
Cistercienser, nebst den von ihnen ausgegangenen
Bruderschaften, und der Orden von
Fontevrault, vor allem aber die
Cluniacenser
(s.
Cluny).
Das hohe Ansehen beim
Volke, ja selbst päpstl.
Bullen setzten die Ordensglieder wegen ihrer größern
Heiligkeit noch über die Weltgeistlichen, so daß diese genötigt wurden, häufig selbst in den Mönchsstand zu treten oder
sich doch zur
Beobachtung der Mönchsgelübde und des kanonischen Lebens zu vereinigen. Von dieser Art waren die nach der
Regel des
Augustinus gebildeten
Kongregationen der regulierten Chorherren oder Kanoniker. Eigentliche Mönchsorden
nach der angeblichen Regel des
Augustinus sind die Prämonstratenser,
Augustiner,
Serviten, Hieronymiten,
Jesuiten und der
Birgittenorden.
Unter die
Klasse der nach der alten Idee des Mönchslebens mehr der
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stillen Betrachtung ergebenen Orden gehören die eigentümlich konstituierten Karmeliter. Am einflußreichsten und auch für
die weltlichen Angelegenheiten von hoher Bedeutung wurde das Ordenswesen durch die im Anfang des 13. Jahrh.
gestifteten Orden der Bettelmönche (s. d.), nämlich der Dominikaner und Franziskaner, während die aus letztern hervorgegangenen
Minoriten und Minimen mehr Neigung zum beschaulichen Leben zeigten. Obwohl seit 1215 die Stiftung neuer
Mönchsorden vom Papst und von Kirchenversammlungen untersagt worden war, so erhielten doch mehrere, seit Anfang des 16. Jahrh.
entstandene Institute dieser Art die päpstl.
Genehmigung, indem sie jenes Verbot dadurch umgingen, daß sie nicht für neue Mönchsorden gelten wollten, sondern
sich regulierte Chorherren des heil. Augustinus nannten und die schwarze Kleidung der Weltgeistlichen trugen. (S. Stift.) Der
große Verlust, den die alten Orden durch die Reformation erlitten, machte die Päpste geneigt, neue Ordensstiftungen wieder eifriger
zu unterstützen. Solche sind die Jesuiten, die Theatiner, Barnabiten, Priester vom Oratorium, Lazaristen, Bartholomiten, Piaristen
und die Barmherzigen Brüder und Schwestern.
Bei der Bildung neuer Mönchsorden schlossen sich gewöhnlich auch Nonnen (s. d.)
gleichen Namens und gleicher Regel an; man nannte dann den männlichen Zweig des Orden den ersten, den weiblichen den zweiten
Orden. Doch trugen diese weiblichen Orden nicht immer den Namen der entsprechenden männlichen, wie z. B. die
Klarissinnen, die Urbanistinnen, die Nonnen von der Empfängnis Unserer Lieben Frauen in Italien und Spanien und die Annunciaten
oder Nonnen von der Verkündigung Mariä, die zum zweiten Orden des heil. Franz gehören, und die Angeliken oder Englischen Schwestern,
die der Regel der Barnabiten folgen. Weibliche Orden, die keinem männlichen Orden angeschlossen sind
und sämtlich nach der Regel des heil. Augustinus leben, sind die Klosterfrauen von der Buße der Magdalena, die Salesianerinnen,
die himmlischen Annunciaten, die Ursulinerinnen und die Barmherzigen Schwestern.
Neuen Zuwachs erhielten fast alle geistlichen Orden dadurch, daß unter dem Namen von Oblaten (s. d.) und Donaten
(s. d.) viele Andächtige ihre Person oder ihr Vermögen und ihren Einfluß dem Dienste
[* 37] der geistlichen Orden widmeten. Ganze
Familien, Eheleute aus allen Ständen, traten auf diese Art in ein Verhältnis der Abhängigkeit zu der regulierten Geistlichkeit.
Der heil. Franz von Assisi gab diesem Verhältnis zuerst eine bestimmte Form, indem er Laien, die sich
mit den Mönchen verbrüdern wollten, ohne Mönche zu werden, in einer besondern Korporation unter dem Namen des dritten Orden der
Minoriten (Tertiarier, s. d.) vereinigte.
Nach diesem Muster gesellten sich außer sämtlichen Bettelorden auch die Cistercienser, Trinitarier und die Religiosen von
der Gnade dergleichen Tertiarier zu, deren meiste Mitglieder in ihren bürgerlichen und häuslichen Verhältnissen
blieben. Die Tertiarier durften die Kleidung ihres Orden anlegen, begnügten sich aber in der Regel, das Skapulier
[* 38] desselben unter
ihrer bürgerlichen Kleidung zu tragen. (S. die Artikel über die einzelnen Mönchsorden.)
Die Orden älterer Stiftung regierten sich anfangs auf aristokratisch-republikanische Weise selbst. Die Benediktinerklöster
blieben lange voneinander ganz unabhängig. Die Cistercienser gehorchten einem hohen Rate, der den anfangs jährlich, später
in jedem
dritten Jahre gehaltenen Generalkapiteln der Äbte und Prioren aller Cistercienserklöster verantwortlich war. Schwächere
Orden, wie die Kartäuser, Grandmontenser u. s. w., hatten bei ähnlichen Verfassungen überdies noch mit den Bischöfen zu kämpfen,
deren alte Ansprüche auf die Gerichtsbarkeit über alle Klöster ihres Sprengels sie nicht so leicht abzuweisen
vermochten, wie die eximierten Benediktiner und Cistercienser. In ein engeres Verhältnis zum Papst setzten sich aber gleich
bei ihrem Entstehen die Bettelorden.
Vermöge der ihnen verliehenen Sonderrechte unmittelbar abhängig von Rom,
[* 39] bewährten sie die Stärke
[* 40] ihrer
monarchisch-militärisch geordneten Verfassung mit großem Erfolge. Bald folgten die meisten übrigen Orden diesem System, wonach
an der Spitze des Orden ein General oder Regent steht, der alle drei Jahre gewählt wird, zu Rom seinen Sitz hat und nur dem Papst
verantwortlich ist. Bei einigen Orden steht ihm noch ein Admonitor zur Seite, der seine Schritte
im Namen des Orden überwacht.
Die Definitoren oder Räte des Generals sind die Ordensprovinzialen, Obere, denen die Aussicht und Regierung der Klöster in
den einzelnen Provinzen obliegt. Sie bilden unter dem Vorsitz des Generals das Generalkapitel des ganzen Orden und präsidieren
wieder als Generalvikare auf den Provinzialkapiteln, an denen die Obern der einzelnen Klöster einer
Provinz als stimmfähige Kapitularen teilnehmen. Diese verhandeln die Angelegenheiten eines Klosters in einem Kapitel oder Konvent
mit den zum Chor gehörigen Religiosen desselben.
Daher führen die Religiosen (auch wohl Choristen genannt) den Namen der Konventualen und Väter (patres), zum
Unterschiede von den niedern Mönchen, den Brüdern (fratres), die als Neulinge der höhern Weihen noch nicht teilhaftig sind
oder als Laienbrüder (fratres conversi, barbati) zu Hausdiensten des Klosters gebraucht werden. Auch werden bei den Bettelorden
nur die letztern zum Terminieren (Betteln) ausgesendet, während die Väter zur Verwaltung priesterlicher Amtshandlungen im
Kloster und auf den zum Patronat des Klosters gehörenden Pfarreien berechtigt sind.
Die Kapitel der einzelnen Klöster einer Provinz stehen unter dem Provinzial, als ihrer Behörde in erster Instanz. Die letzte
Instanz für alle Glieder eines Orden ist der General desselben, der auch dem zweiten und dritten (s. oben)
vorsteht. Die Frauenorden haben eine ähnliche Verfassung, nur können sie nicht ohne einen Propst bestehen, der mit seinen
Kaplänen das geistliche Amt bei ihnen verwaltet; wenn sie dagegen keinem zweiten Orden angehören, sind sie der Gerichtsbarkeit
und Aufsicht des Bischofs untergeben, zu dessen Sprengel sie gehören.
Galten schon die Bettelmönche als Stützen des röm. Stuhls, so gewannen doch die Jesuiten (s. d.) unter
allen geistlichen Orden die größte Bedeutung, so daß ihr Fall der Vorbote der Beschränkung oder selbst des Untergangs mehrerer
anderer Orden war. Die Staatsgesetzgebung der neuern Zeit hat das Ordenswesen stark berücksichtigt. Der Josephinismus
(s. d.) hob alle bloß beschaulichen, die Französische Revolution sämtliche Orden auf. Der Reichsdeputationshauptschluß
von 1803 hatte den Untergang des Klosterwesens in Deutschland
[* 41] zur Folge, und die neueste Entwicklung der staatskirchlichen Gesetzgebung
hat den Jesuitenorden aus Deutschland vertrieben (Reichsgesetz vom das sich auch auf die Redemptoristen [für diese
jedoch seit
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