Gustav
Friedrich, luth. Theolog der konfessionellen
Richtung, geb. zu
Ebingen (Schwäbische
Alb), studierte
in
Tübingen,
[* 2] wurde 1834
Lehrer an der
Baseler Missionsanstalt, 1837 Repetent am
TübingerStift, 1840 Professor am
theol. Seminar zu Schönthal, 1845 ord. Professor in
Breslau,
[* 3] 1852 in
Tübingen, wo er zugleich Ephorus des theol.
Stifts war
und starb. O. war einer der bedeutendsten alttestamentlichen Theologen seiner Zeit; er schrieb: «Prolegomena zur
Theologie des Alten
Testaments» (Stuttg. 1845),
«Veteris Testamenti sententia de rebuspost mortem futurisillustrata» (ebd. 1846),
«Die Grundzüge der alttestamentlichen Weisheit» (Tüb.
1854),
«Über das Verhältnis der alttestamentlichen
Prophetie zur heidn. Mantik» (ebd. 1861),
«Theologie des Alten
Testaments»
(2 Bde., ebd. 1873–74; 3. Aufl.
1891, hg. von
Th. Öhler),
«Lehrbuch der
Symbolik» (hg. von J.
Delitzsch,
[* 4] ebd. 1876; 2. Aufl., Stuttg. 1891,
hg. von
Th. Herrmann). –
OttoKarl von, Präsident des deutschen Reichsgerichts, geb. als Sohn eines ostpreuß.
Rittergutsbesitzers, studierte 1850–53 in Königsberg
[* 13] die
Rechte und wurde 1858 Gerichtsassessor. Er verwaltete zunächst
Richterstellen in Schwetz und
Löbau
[* 14] in Westpreußen,
[* 15] ging dann zur
Staatsanwaltschaft über, war nacheinander in
Danzig,
[* 16] Schwetz, Marienwerder
[* 17] und Königsberg angestellt, in letzterm Orte als Erster
Staatsanwalt, und wurde 1874 zur Vorbereitung
der Reichsjustizgesetze als vortragender
Rat in das Justizministerium berufen.
Während dieser Zeit war er vielfach als Regierungskommissar im
Reichs- und Landtage und in der Reichsjustizkommission thätig
und beteiligte sich später an den Vorarbeiten für die Durchführung der Reichsjustizgesetze in
Preußen.
[* 18] Im Dez. 1879 trat er als
Generalauditeur und Wirkl.
Geh. Oberjustizrat an die
Spitze der Militärjustiz; er bearbeitete nun
Entwürfe für die
Reform des Militärgerichtsverfahrens und
Errichtung eines Reichsmilitärgerichts und war Mitglied der hierfür
berufenen, 1880–81 tagenden Immediatkommission. 1884 wurde er Kronsyndikus und Mitglied des
Staatsrates
und in das Herrenhaus berufen, Chefpräsident des Kammergerichts, im Mai 1888 von
KaiserFriedrich geadelt und Staatssekretär
des Reichsjustizamtes und Wirkl. Geheimrat. 1891 wurde er Präsident des Reichsgerichts in
Leipzig,
[* 19] welche Stadt ihn 1895 zu
ihrem Ehrenbürger ernannte.
GeorgSimon, Physiker, geb. zu
Erlangen,
[* 30] wurde 1817
Lehrer der Physik und Mathematik am
Gymnasium zu Köln,
[* 31] 1826 an der
Kriegsschule zu
Berlin,
[* 32] war seit 1833 Professor an der Polytechnischen Schule in
Nürnberg,
[* 33] seit 1849 Professor der Physik in
München
[* 34] und starb daselbst. Seinen Ruf begründete er durch die
Abhandlung: «Bestimmung
des Gesetzes, nach welchem die Metalle die Kontaktelektricität leiten» (1826),
in der er das nach ihm
benannte
Ohmsche Gesetz (s. d.) erörtert, und durch das Werk: «Die
galvanische Kette mathematisch bearbeitet» (Berl. 1827).
Unter seinen übrigen
Schriften sind von Bedeutung: «Beiträge zur Molekularphysik» (Bd.
1, Nürnb. 1849),
«Erklärung aller in einachsigen Krystallplatten zwischen geradlinig polarisiertem
Lichte wahrnehmbaren Interferenzerscheinungen»
(Münch. 1852–53). Auch hat Ohm die für die Natur des
Klanges wichtige
Theorie der
Obertöne
[* 35] gefunden (1843). Ohm zu Ehren wurde die absolute Widerstandseinheit von der
BritishAssociationfor the advancement of science als
Ohmadbezeichnet (1864); . später (1881) nannte der
PariserKongreß der Physiker die absolute
Einheit des elektrischen
WiderstandesOhm (s. Leitungswiderstand, elektrischer). 1895 wurde ihm in
München ein Marmorstandbild (von Rümann) errichtet.–
Erwin,Maler, geb. zu
Dresden,
[* 36] arbeitete zuerst bei seinem
Vater, dem Landschaftsmaler
ErnstFerdinandÖhme (geb. 1797, gest. 1855), dann beiL.Richter und in der
Akademie. Mit Erfolg versuchte er sich namentlich als Landschaftsmaler sowie in dekorativen
Aufgaben, worin
er, besonders in Imitation alter
Gobelins, Treffliches leistete. Von seinen Landschaften, welche von einer reichen, echt malerischen
Veranlagung zeugen, besitzt dieDresdenerGalerie das 1860 gemalte
Bild: Steinbruch in der Sächsischen
Schweiz,
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