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sindet eine praktische und theoretische Weiterbildung durch besonders hierzu kommandierte Offiziere statt. Am Schluß der Übung L hat der Commandeur in die Überweisungsnationale einzutragen, ob er damit einverstanden ist, daß der Aspirant zum Reserve- offizier des Truppenteils oder zum Landwehroffizier in Vorschlag gebracht werde. Jeder Aspirant muß, ehe er zum Offizier in Vorschlag gebracht werden darf, gewählt werden; die Wahl erfolgt im allge- meinen durch das Offizierkorps desjenigen Land- wehrbezirks, welchem der betreffende Aspirant an- gehört, bei solchen Aspiranten aber, welche im Kriegs- fall zum Dienst einberufen sind, durch das Offizier- korps des betreffenden Truppenteils.
Zur Wahl dürfen nur solche Aspiranten gestellt werden, welche a. nach dem Urteil desBezirkscommandeurs mitRück- sicht auf ihre Lebensstellung und ihr außerdienst- liches Verhalten zum Offizier geeignet sind;
d. die Charge eines Vicefeldwebels (Vicewachtmeisters) bekleiden;
c. die nach Ablauf [* 2] der Übung 15 ausge- sprochene Einverständniserklärnng des damaligen Commandeurs besitzen;
ä. eine gesicherte bürgerliche Lebensstellung besitzen (für Studierende ist diese Frage als verneint anzusehen);
endlich 6. sich mit ihrer Beförderung zum Offizier schriftlich einverstan- den erklärt haben.
Der Vorschlag zum Offizier, nach erfolgter Wahl, wird für alle Aspiranten des Be- urlaubtenstandes, welche nicht zum Dienst im Kriegs- fall einberufen sind, durch den Bezirkscommandeur auf dem Dienstwege mittels Gesuchsliste zur Aller- höchsten Entscheidung gebracht. O. des Beurlaubten- standes dürfen zu Reserveoffizieren nur dann in Vorschlag gebracht werden, wenn dieselben sich schrift- lich verpflichtet haben, nach der Ernennung zum Reserveoffizier noch mindestens drei Jahre in der Reserve zu verbleiben.
Aspiranten, welche diese Ver- pflichtung nicht übernehmen, dürfen im Frieden erst nach abgeleisteter Dienstpflicht in der Reserve zu Landwehroffizieren in Vorschlag gebracht werden. Aspiranten der Landwehr ersten Aufgebots dürfen zu Landwehroffizieren nur dann in Vorschlag ge- bracht werden, wenn dieselben sich schriftlich ver- pflichtet haben, nach der Ernennung zum Landwehr- vfsizier eine besondere Übung bis zur Dauer von acht Wochen bei Linientruppenteilen abzuleisten.
Offizierburschen, die zur persönlichen Bedie- nung der Offiziere kommandierten Soldaten. Im deutschen Heere haben Anspruch auf Burschen alle Offiziere des Friedensstandes und der Gendarmerie, die Sanitätsoffiziere, die Oberjäger des reitenden Feldjägerkorps, die Zahlmeister und die Korps- und Oberroßärzte. Zu O. dürfen nur vollständig aus- gebildete Mannschaften ausgewählt werden. Offizierkorps, s. Korps und Offizier. Offiziermesfe (aus dem engl. m683, s. o.), zu- nächst der Wohnraum der Seeoffiziere auf den Kriegsschiffen, dann auch der Begriff der «messe- führenden» Vereinigung der Schiffsoffiziere, aus- genommen den Kommandanten, der seine eigene Hiesse führt. In letzterm Sinne ist der Zweck der O. die gemeinsame Verpflegung, zu deren Kosten- bestreitung die den eingeschifften Offizieren, Ärz- ten, Marinezahlmeistern und Maschineningenieu- ren zustehenden Tafelgclder durch einen Messe- vorstand verwaltet werden.
Präses des Messe- vorstands ist der Erste Offizier. An Bord jeden Schiffs befindet sich auch eine Seekadetten- oder Ka- dettenmessc und eine Deckoffiziermesse. Bedient wird die O. durch gemietete Stewards (s. d.). Offizierpatrouille, eine stärkere Kavallerie- patrouille, die unter Führung eines Offiziers zur Erkundnng des Feindes vorgeschoben wird. Die Stärke [* 3] der O. hängt von den Umständen ab, d. h. von dem Zwecke, kleine feindliche Patrouillen zurüct- zuweisen oder die Beförderung von Meldungen bei weiten Entfernungen durch mehrere Überbringer sicher zu stellen.
Dadurch können die O. die Stärke ganzer Züge erreichen. Im übrigen finden die O. ihre Sicherheit hauptsächlich in ihrer Beweglichkeit. Ohne bindende Vorschriften über den einzuschlagen- den Weg muß der Auftrag einer O. diejenigen Punkte unzweideutig bezeichnen, auf deren Auf- klärung es ankommt. Dabei sind Vorsichtsmaß- regeln nicht außer acht zu lassen; in Feindesland ist die wiederholte Berührung von Ortschaften zu ver- meiden. Unter Umständen läßt der Führer den gröhern Teil seiner Patrouille an leicht zu findender Stelle zurück, um allein oder mit einem gut berittenen Begleiter desto unbemerkter vorzudringen.
Öffizierreitschule, s. Militärreitinstitut. Offizierverein, Deutscher, s. Warenhaus sür Armee und Marine. sdruckerei. Offizin (lat., «Werkstatt»),
Apotheke; Buch- Offizinelle Pflanzen oder Arzneipflanzen, [* 4] die Pflanzen, die zur Herstellung von Arzneien oder zu andern mediz. Zwecken verwendet werden, im engern Sinne indes nur die in die Pharmakopöe des betreffenden Landes aufgenommenen. Die mei- sten der früher ofsizinell gewesenen Pflanzen find indes in der neuern Zeit durch die staatlich aufge- stellten Pharmakopöen als obsolet, d. h. als nicht mehr gebräuchlich für die Apotheken erklärt worden. So weift das Arzneibuch für das Deutsche Reich [* 5] (Berl. 1890) kaum noch 130 Pflanzen als ofsizinell auf.
Zwar werden in den Apotheken auch noch manche der als obsolet bezeichneten geführt, da sie vielfach als Hausmittel u. dgl. Verwendung finden, doch ist auch ihre Anzahl jetzt beschränkt. Offiziös, s. Offiziell. Offizlum, Heiliges, f. Inquisition. Vffner, Maschine, [* 6] s. Baumwollspinnerei. SfjordsKjöbsted,Stadt aufIsland, s.Akreyri. O'Flanagan (spr.oflännäggen), James Noderick, irifcher Schriftsteller, geb. zu Fermoy (Grafschaft Cork), wurde 1838 an die irische Barre berufen und 1846 zum Staatsanwalt in Cork er- nannt. Schon vorher hatte er sich durch «lmpi-63- 810N8 at Iioni6 anä adroaä» (2 Bde., Lond. 1837) bekannt gemacht.
Von 1845 bis 1852 redigierte er das «Irisli National NaM2in6», 1861 veröffentlichte er mit D'Alton «Lk6 Kistor^ ok vnnäaik», 1866 erschien sein «Dar [* 7] like 0k O'öonnsU» und der Ro- man «Li-^an O'N6F5m», 1870 fein Hauptwerk «Iiis ÜV68 Ol tii6 IiOI-ä OiiNNeLiioi-L 5Mä I(e6p6I-8 Ok tiiS 6r6at 8ca1 ok Irsl^nä» (2 Bde.). Unter den spätern Arbeiten O.s verdienen Erwähnung: «^K? Iri8ii wr» (1878),
«I'iiL Muster circuit» (1879),
Er- innerungen an seine eigene advokatorische Thätigkeit, und «^nnal8, an6cä0t68, trait8 Hnä traäition3 ok tli6 Iri8ii IHr1iHM6iit81772-1800» (Dublin [* 8] 1893). O. F'. Hl. oder 0. I". H5ü^., hinter den wissen- schaftlichen Namen von Organismen Abkürzung von Otto Friedrich Müller, einen dän. Natur- forscher, geb. 1730 zu Kopenhagen, [* 9] gest. ebenda 1784. Er schrieb: «Von Würmern des süßen und salzigen Wassers» (Kopenh. 1771; neue Ausg. 1809), «Vki-mium t6ri'68trwiu 6t ünviatilium I^toi-ia» l (2 Bde., ebd. 1773-74),
«Zoolo^ia 6anioÄ» (ebd. ¶