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franz. Quelle, [* 2] die ihrerseits aus den lat. «IlecoFui- ti0N63 sancti (^1om6nti8» (um 100 n. Chr.) schöpfte, übertragen hat (Straßb. 1535). Das oft aufgelegte Buch erzählt, wie Kaiser Oddfellows seine verleumdete Ge- mahlin mit ihren zwei Kindern verstößt, die ihr von einem Affen [* 3] und einer Löwin geraubt werden; nach vielen Abenteuern und Türkenkämpfen, in denenFlo- rens, der eine Sohn des Oddfellows, der Pflegling des Pariser Bürgers Clemens, einen Niesenfürsten erschlägt und das Herz der Sultanstochter Marcebilla gewinnt, findet sich die Familie wieder glücklich zusammen.
Simrock und Schwab haben den Oddfellows in ihren Volts- büchersammlungen ernenert, Tieck hat ihn znm Gegenstande eines von den Romantikern sehr be- wunderten Schanspiels gewählt lIcna 1804). Octavier, röm. plebejisches Geschlecht, das aus dem ehemals volskischen Veliträ in Latium ab- stammte und aus welchem zuerst Gajus Octavius Rufus gegen 230 v. Chr. zu eiuem Ehrenamt, der Quästur, gelaugte. Sein Sohn Gnüus Octa- vius, Prätor 205, zeichnete sich im zweiten Puui- 1'chen Kriege als Feldherr und Diplomat aus.
Gajus Octavius, der andere Sohn des er- wähnten Gajus Octavius Rufus, röm. Ritter, war der Stammvater eines andern Zweigs des octa- vischen Geschlechts, der, obwohl reich begütert, erst durch Gajus Octavius, den Vater des Angustus, zu fenatorifchcn Ehrenstellen gelangte. Dieser Gajus Octavius verwaltete, nach der plebejischen Ädilität, 61 die Prätur, 60 und 59 mit dem Titel eines Pro- konsuls die Provinz Macedonicn und bewährte sich als tüchtiger und gerechter Beamter. Er war in zweiter Ehe mit Atia, der Tochter des Marcus Atius Balbus und der Inlia, Cäsars jüngerer Schwester, vermählt, die ihm einen Sohn, Gajus Octavius, den spätern Kaiser Augustus (s. d.), und ciue Tochter, Octavia (s. d.), gebar, und starb > 58 kurz nach seiner Rückkehr nach Italien [* 4] zu Nola.
Octavlus, s. Octavicr. Octldt, im franz. republikanischen Kalender (s. d.) der achte Tag einer Dekade. Octli, Getränk der Mexikaner, s. Pulquc. Octoborsäure, s. Vorsäure. OotoZ^nus (grch., d. h. achtwcibig) oder okto- gynisch, eine Blüte [* 5] mit acht Narben oder Griffeln. OcwFMig. nannte Liunö die achte Ordnung in den Klassen I-XIII seines Systems. ootopöHI., s. Kopffüßer. Octroi (spr. oktröä) oder Octroy (Oktroi), ein Wort der alten franz. Kanzleisprache, aus dem lat. lnictoriuin (-- anctoi-itaZ) entstanden, das ur- sprünglich soviel wie Bewilligung, Verstattung einer Freiheit von feiten einer Regierung bedeutete und daher besonders von Handelsprivilegien gebraucht wurde, welche einer Gesellschaft oder einer Person er- Handelscompagnicn die, welchen das aus- schließliche Recht, einen bestimmten Handel zu trei- ben, durch ein Privilegium bestätigt worden war. In Frankreich versteht man unter Oddfellows die städtische Accise, eine indirekte Gemeindesteuer, die von Ge- tränken, Nahrungsmitteln, Brennmaterial, Vieh- futter und Baumaterial beim Eingang dieser Waren ' in die Städte erhoben werden darf.
Der Antrag des Gemeinderats auf Einführung des Oddfellows bedarf der Genehmigung der Regierung, ebenso der vom Gemeinderate anfznftellende Tarif. Das Oddfellows ist für die größern franz. Städte die wichtigste Finanz- quelle. Iu Paris [* 6] z. B. betrug das Oddfellows 1889: 30,24 Proz. der gesamten städtischen Einnahmen. An- gesichts dieser Thatsache konnte die Agitation für Äufhebuug des Oddfellows keinen Erfolg haben. In Belgien [* 7] dagegen wurde es 1860 abgeschafft und den Ge- meinden daher andere Einnahmequellen (besonders Anteil an gewissen Zöllen und staatlichen Ver- brauchssteuern) gewährt.
England besitzt nur in den zu London [* 8] bestehenden Abgaben für Kohlen, Wein und Getreide [* 9] etwas dem Oddfellows. Ähnliches. Oster- reich hat eine dem Oddfellows entsprechende Verzehrungs- steucr auf Wein, Most, Vier, Branntwein, Fleifch, Zucker [* 10] und Mineralöl. (S. auch Fleifchsteuer, Ge- meindesteuern und Mahlsteuern.) Octroi-Konvention (spr. oktröä), s. Rhein. Octroyieren (frz., spr. oktröaji-), auch oc- troieren, bewilligen, verleihen; dann aufdrängen, eigenmächtig erlassen.
Octroyierte Verfassungen sind, im Gegensatz zu den mit einer Volksvertretung vereinbarten (paktierten) oder von einer konstitnieren- den Nationalversammlung (Konvent) beschlossenen, diejenigen, welche einseitig von Fürsten gegeben werden. Ebenso bezeichnet man als octroyierte Gesetze diejenigen Rechtsnormen, welche der Fürst ohne vorherige Zustimmung der Volksvertretnng, alfo im Verordnungswege, mit oder ohne Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung der letztern erläßt. (S. auch Octroi.) Ocubawachs, s. N^i-ist^a. und Wachs.
Ooüii (lat., ^meine^ «Augen»),
der dritte Fastcn- sonntag, nach seinem mit Psalm 25,15. beginnenden Ocültos, s. Kammratten. ^Inti-oiwZ (s. d.). 0oü1u8 inuiiÄi (lat., «Wcltaugc»),
alte Ve- nennnng des Hydrophans (s. d.). Od, bei Karl von Rcichcnbach (s. d.) Bezeichnung einer von ihm angeblich entdeckten Kraft. [* 11] Nach Rei- chcnbach sollte sich das Od aus den Fingerfpitzen er- heben und im schwachen Tageslichte über denselben eine feine, einige Millimeter hohe, zarte Lohe (duf- tigen Hauch) bilden, die aufwärts zieht, jedoch etwas nach Süden geneigt; indes sehen nicht alle Men- schen diesen Vorgang, sondern nur gewisse bevor- zugte reizbare, sog. sensitive. Diefes Od, das aus den Händen ausströmt, kann auch auf andere Kör- per, z. B. Wasser, übertragen (verladen) werden. Die verschiedenen chem. Substanzen, die verschiede- nen Pole der Magnete, die verschiedenen Seiten der Krystalle sollten entgegengesetztes Od ausströmen. Sowohl die Erscheinungen selbst als die darauf ge- baute Theorie haben sich indes als Irrtum erwiesen. -
Vgl. Fcchncr, Erinnernngen an die letzten Tage der Odlchre und ihres Urhebers (Lpz. 1876).
Odal (schwed.) oder Odel (norwcg.), ursprüng- lich das Geerbte (Erbgut), häufig m Zusammen- setzungen^ wie Odalman, Odalbonde, Odaljord. Odalänow, poln. Name von Adclnau (s. d.). Odaliske (vom türk. Odalyk, Zimmcrmagd), im Orient eine weiße Sklavin, der in den von der Gebieterin bewohnten Räumen des Harems der Dienst obliegt. In der Regel versteht man unter Oddfellows die Mägde des großherrlichen Harems zu Kon- stantinopel, die, meistens Kaukasicrinnen, in der Zahl von mehrern Hunderten für das Serail käuf- lich erworben werden. Der Sultan, dem ein Palast- herkommen eine Ehe mit freien Türlinnen nicht ge- stattet, ernennt aus ihrer Mitte sieben Kadinen (s. d.), unter die die übrigen Oddfellows als Dienerinnen verteilt werden. Oddfellows (spr. -lohs; InäepeuäLnt Oräer ok 0., abgekürzt I. 0. 0.1?., d. i. Unabhängiger Orden [* 12] ¶