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Vorstellung, die jetzt nicht mehr deren Übereinstim- mung rnit einem an sich gegebenen Gegenstand, son- dern den Zusammenhang unserer Erfahrungen un- ter den Gesetzen der Erfahrung selbst bedeutet. In- dem so erst der Erscheinung innerhalb der Erkennt- nis (nämlich der Erfahrung) ihr Oblaten gesetzt wird, vertritt der Gegenstand uns eben das, was das in der Erscheinung Erscheinende selbst ist. In der Grammatik ist Oblaten der Nominalbegriff, auf den sich die durch das Verbum ausgedrückte Zandlung erstreckt.
Gewöhnlich steht das Oblaten im Accusativ, z. B. «ich liebe ihn». Der Accusativ wird als der Casus des direkten oder nähern Oblaten be- zeichnet, der Dativ als der Casus des indirekten oder fernern Oblaten, indem in den Dativ die Perfon oder Sache tritt, die zu einer Thätigkeit in entfern- terer Beziehung steht, vgl. z. V. «ich gebe es ihm». Objektiv (tat.), gegenständlich, sachlich;
in der Psychologie und Erkenntnistheorie jede Vorstellung, die sich auf einen äußern Gegenstand bezicht;
ob- jektivieren, das Erzeugnis unferer Sinne als ein außer uns Vorhandenes, als Ding, auffassen; Objektivität, fachliche Beurteilung.
Objektiv oder Objektivalas/die dem Objekt zugewendete Linse [* 2] oder Linsenkombination eines optischen Instruments. Namentlich bei Mikroskopen, Fernrohren und photogr. Apparaten ist die Gestal- tung des Oblaten behufs Erzielung deutlicher Bilder von großer Wichtigkeit. (S. Linsenkombinationcn.) Objektivdiopter, s. Diopter. [* 3] Objektives Strafverfahren. Die Strafgesetze kennen als Nebenstrafe die Einziehung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung von Gegenständen, die durch ein Verbrechen oder Vergehen hervorgebracht eines solchen gebraucht oder bestimmt sind (z. B. beim Jagdfrevel die Gewehre), insbesondere auch von Druckschriften strafbaren Inhalts und den zu deren Herstellung bestimmten Platten und Formen.
Während diese Nebenstrafe der Regel nach in dein gegen einen Angeklagten ergehenden Urteil aus- gesprochen wird, kommen doch Fälle vor, in denen die Verurteilung einer bestimmten Person nicht aus- führbar ist und dennoch die vorgedachten Maßnah- men geboten erscheinen. Das zur Erwirkung der- selben auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Privatklägers eintretende gerichtliche Verfahren nennt man O. S. Zur mündlichen Verhandlung in demselben werden die Personen, welche einen recht- lichen Anspruch auf die betreffenden Gegenstände haben, geladen; sie können erscheinen oder sich ver- treten lassen, auch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Vgl. §§. 40-42 des Reichsstrafgesetz- buchs; §§.477-479 der Neichsstrafprozeßordnung; auch §. 493 der Österr.
Strafprozeßordnung. Objektivmikrometer, soviel wie Heliometer. [* 4] Objektsteuer, jede Steuer, welche von den Pflich- tigen nicht nach ihren persönlichen wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnissen erhoben wird, sondern sich an die Benutzung oder den Ertrag eines Sach- guts knüpft. Es gehören also hierher die Ver- brauchs-, die Nutzungs- und die Ertragssteuern. Ob-Ienifseifches Kanalsystem, System von natürlichen und künstlichen Wasserstraßen in den russ. -
sibir. Gouvernements Tomsk und Ienisseisk, das den Ob mit dem Ienissei verbindet. Es setzt sich zusammen aus dem Ket (s. d.; 586), dessen Nebenfluh Lomowataja (58), dessen Zufluß Iasewaja (31), dem See Bolschoje (7), dem Kanal [* 5] (9), der diesen See mit dem Kleinen Kaß verbindet, dem letz- tern selbst (48), dem Großen Kaß (160), der links in den Ienissei mündet; zusammen also 899 km. Obkönisch, in der Form eines umgekehrten, auf der Spitze stehenden Kegels. Obladis, Bad [* 6] bei Ladis (s. d.) in Tirol. [* 7] Oblastj (russ.), Gebiet. Oblaten (lat.), dünne, aus ungesäuertem Weizen- mehl gebackene Scheiben, die bei geringer Anfeuch- tung weich und deshalb statt des Siegellacks zur Besiegelung der Briefe (Siegeloblaten) oder als Unterlage für feine Backwaren oder zum Einhüllen unangenehm schmeckender Medikamente (Tasel- oblaten) gebraucht werden. - In der rom.-kath. und prot.
Kirche heißt das konsekrierte Brot [* 8] im Abend- mahl Oblate, d. h. das Dargebrachte, weil es in der frühesten Kirche Sitte war, daß Brot und Wein zur Feier des Abendmahls von den Teilnehmern mitgebracht wurden. Der Nest wurde den Armen überwiesen. Diese Gaben hießen Oblationen, dann auch Hostien (s. d.), und der Diakonus, der dem Bischof bei dem Meßamt Brot und Wein zu- trägt, Odlatiouai'ws. Später fielen die Oblationen den Mönchen zu und bildeten einen Teil der geist- lichen Einkünfte.
Die Oblaten beim Abendmahl bestan- den ursprünglich aus gewohnlichem und gesäuertem Teig; erst seit dem 8. und 9. Jahrh, wurde im Abend- lande der Gebrauch des ungesäuerten Brotes üblich, während die grieck. Kirche bei der ältern Sitte ver- blieb. Dagegen batten die Oblaten schon in der alten Kirche seit dem 4. Jahrh, eine runde, kuchenförmige Gestalt (McentH), auch wurden sie bald mit Sym- bolen und Aufschriften versehen, namentlich mit dem Bilde Christi und einem Crucifix, [* 9] oder mit dem Bilde eines Lammes; als Aufschrift gebrauchte man gern die Buchstaben I. X. N. I. (s. d.). Oblaten (lat. Odiati und Odlawe, auch vouati und volmtHs), im Mittelalter nicht bloß Bezeich- nung der Laienbrüder und Laienschwestern in den Klostern, sondern auch derjenigen, die schon in der Kindheit von den Eltern für das Kloster bestimmt wurden, und derjenigen, die ihr Vermögen einem Kloster schenkten, um der Gebete und Verdienste des Ordens teilhaftig zu werden. In neuerer Zeit heißen Oblaten die Mitglieder einiger ordensähnlicher Vereine. Oblaten der heiligen Franziska Romana sind vor- nehme Damen, die nach einer von dieser Zeiligen 1433 entworfenen Regel, die sich an die der Olive- taner (s. d.) anschließt, ohne Gelübde in dem 'lor ä6' 8p6ccdi («Epiegelturm») zu Rom [* 10] leben, daher auch Oblaten diTorde'Specchi genannt.
Franziska selbst trat erst 1436 nach dem Tode ihres Mannes, Lorenzo de' Pontiani, ein und starb 1440. Die Oblaten vomheiligenAmbrosius sind ein von dem heil. Carlo Vorromeo 1578 zu Mailand [* 11] gestifteter Verein von Weltpriestern; Oblaten der heiligen Jungfrau (Ni88iouÄi'ii odiati üerieäietHS VirFinig Äari^6 sine 1al)6 coneepwß), auch Marienpriester oder Maristen, die Mitglieder einer vom Bischof Ma- zenod von Marseille [* 12] 1815 gestifteten, 1828 von Leo XII. bestätigten Genoffenschaft von Priestern, die sich der innern und äußern Mission widmen. Sie wurden 1880 aus Frankreich ausgewiesen. Eine an- dere Kongregation von Oblaten der heiligen Jung- frau, 1816 von Pius Bruno Lanteri zu Pignerol gestiftet, 1826 von Leo XII. bestätigt, wirkt in aus- wärtigen Missionen. 1895 erhielten die Oblaten die Er- laubnis , in Fulda [* 13] eine Niederlassung zur Ausbil- dung von Missionsprcdigern zu begründen. ¶