mehr
gewannen die Konservativen allmählich wieder mehr Anhang, so daß ihr Leiter E. Stang im Juli 1889 im Verein mit den Radikalen Sverdrup stürzen konnte und mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt wurde. Auch ihm sollte es jedoch nicht gelingen, einen Streit zwischen Norwegen [* 2] und Schweden über die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten zu schlichten, dessen Beilegung Sverdrup schon 1885 vergebens versucht hatte. In N. verlangte man einen größern Einfluß auf die auswärtige Politik, die Schweden fast ausschließlich bestimmte, und die Regierung suchte diesem Verlangen N.s Rechnung zu tragen, indem sie dem Storting Febr. 1881 einen Gesetzentwurf vorlegte, wonach die gemeinsamen auswärtigen Angelegenheiten durch einen aus schwed. und norweg. Mitgliedern gleichmäßig gebildeten Staatsrat behandelt werden sollten.
Das Storting lehnte jedoch den Entwurf ab und forderte völlige Selbständigkeit N.s in der auswärtigen Politik, insbesondere einen eigenen auswärtigen Minister, worauf Stang 23. Febr. seine Entlassung einreichte und durch das liberale Ministerium Steen ersetzt wurde. In den Wahlen Nov. 1891 erlangte die radikale Partei eine bedeutende Verstärkung [* 3] und arbeitete nun mit erneutem Eifer an der Erreichung ihres Ziels, der gänzlichen Loslösung N.s von Schweden. Zunächst wurde im Etorting der Plan der Regierung, ein eigenes norweg. Konsulatswesen zu errichten, genehmigt und eine Summe für die vorbereitenden Maßnahmen bewilligt. Da der König diesen Beschlüssen seine Bestätigung versagte, gab Steen seine Entlassung, ließ sich dann aber doch wieder bereit finden, die Geschäfte weiter zu führen. Am erklärte das Storting durch eine Adresse an den König, die Konsulatsfrage sei eine ausschließlich norweg. Angelegenheit und demgemäß von Norwegen allein zu regeln; da der König dieser Auffassung nicht beitrat, trat das Ministerium Steen 22. April zurück, und Stang, der Führer der Konservativen, ward wieder mit der Führung der Geschäfte betraut.
Das Storting faßte 19. Juli den Beschluß, die Konsulargemeinschaft mit Schweden zum zu kündigen, und erneuerte ihn auch im folgenden Jahr, doch versagte der König seine Bestätigung. Um ihn gefügig zu machen, wurde 20. Juli seine Civilliste um 80000, die Apanage des Kronprinzen um 50000 Kronen [* 4] herabgesetzt. Die im Herbst 1894 stattfindenden Stortingsneuwahlen ergaben wieder einen Sieg der Radikalen, die allerdings einige Mandate einbüßten, aber immer noch die Mehrheit behaupteten.
Dieses Ergebnis veranlaßte das Ministerium Stang den König um seine Entlassung zu bitten, doch nahm es 27. April sein Entlassungsgesuch zurück und widmete sich mit neuem Eifer den Unionsverhandlungen. Am 7. Juni beschloß das Storting, mit Schweden über das Konsulatswesen und die Leitung der auswärtigen Politik in Unterhandlungen einzutreten. Dieser versöhnlichen Haltung gegenüber zeigte sich auch der König zum Entgegenkommen geneigt, und als das Ministerium Stang sein Entlassungsgesuch jetzt erneuerte, wurde es bewilligt, und 14. Okt. übernahm ein neues Kabinett unter dem Vorsitz von Hagerup, das aus Mitgliedern der gemäßigten Linken bestand, die Führung der Geschäfte. Am 5. Nov. wurde eine Unionskommission eingesetzt, die abwechselnd in Schweden und Norwegen tagt.
Inzwischen hatte Schweden im Juli 1895 das sog. Zwischenreichsgesetz, das die Handelsbeziehungen zwischen beiden Reichen regelt, gekündigt, und auch zur Regelung dieser Angelegenheit mußte eine aus Mitgliedern beider Staaten bestehende Kommission eingesetzt werden. In der neuen Reichstagssession wurde in den wichtigsten Fragen eine Einigung erzielt. So wurde das Budget für die gemeinsamen Konsulats- und Gesandtschaftsausgaben bewilligt und auch die erhöhten Forderungen des Kriegsministers und des Ministers für öffentliche Arbeiten genehmigt. Mit geringer Mehrheit wurde ein neues Kommunalgesetz mit allgemeinem Stimmrecht und Proportionalwahlsystem angenommen und vom König genehmigt.
Litteratur. J. Kraft, [* 5] Topographisk-statistisk Beskrivelse over Kongeriget Norge (6 Tle., Krist. 1820‒35) und Historisk-topographisk Haandbog over Kongeriget Norge (ebd. 1845‒48);
Blom, Das Königreich Norwegen statistisch beschrieben (2 Tle., Lpz. 1845);
Baedeker, Schweden und Norwegen (6. Aufl., ebd. 1894);
Passarge, Sommerfahrten in Norwegen (2. Aufl., 2 Bde., ebd. 1884);
Thormod Thorlak, Historia rerum norvegicarum (Kopenh. 1711; nur bis 1387);
Schöning, Norges Riges Historie (3 Bde., Sorö und Kopenh. 1771‒81; nur bis 995);
P. A. Munch, Det norske Folks Historie (8 Bde., Krist. 1852‒53; nur bis 1397 reichend; die vier ersten Hauptabschnitte deutsch von Claussen, 2 Tle., Lüb. 1853‒54);
J. E. Sars, Udsigt over den norske Historie (4 Bde., Krist. 1873‒91);
Överland, Illustreret Norges Historie (4 Bde., ebd. 1888‒90);
Keary, Norway and the Norwegians (Lond. 1892);
Vibe, Norges Land og Folk (Krist. 1893 fg.);
Nielsen, Der Vertrag von Moß vom und die schwedisch-norweg. Union (Kiel [* 6] 1895);
Norwegen Edén, Die schwedisch-norweg. Union und der Kieler Friede (Lpz. 1895).