[* 1]Bank (NederlandscheBank), 1814 gegründete
Bank in
Amsterdam,
[* 7] die einzige Notenbank in den
Niederlanden.
Ihre derzeitigeVerfassung stammt aus dem J. 1888. Sie ist eine
Aktiengesellschaft mit 20 Mill.
Fl.
Kapital.
Die
Aktien sind mit 1000
Fl. voll einbezahlt. Die
Noten der
Bank müssen derzeit mit zwei Fünfteln metallisch
(Gold
[* 8] und
Silber)
gedeckt sein und dürfen nicht unter 25
Fl. lauten. Es existieren
Noten von 25, 40, 60, 100, 200, 300 und 1000
Fl.
Die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels besitzen sie nicht. Der Präsident, der Sekretär
[* 9] und ein Delegierter
sind vom König ernannt und der
Staat hat ähnlich wie bei der
Deutschen Reichsbank Anteil am Gewinn. Das Privileg der
Bank
läuft bis und dann stillschweigend 10 Jahre weiter, wenn der
Staat es nicht vorher kündigt.
[* 1]Befestigungsmanier.ZuEnde des 16. Jahrh. entwickelte sich
in den
Niederlanden während des Kampfes gegen die span. Herrschaft eine eigentümliche, hauptsächlich
durch die Bodenverhältnisse bedingte Befestigung, die aus Erdwällen mit bastioniertem Grundriß, breiten und tiefen Wassergräben,
einem gedeckten Weg mit großen Waffenplätzen, dem
Glacis und zahlreichen
Außenwerken bestand. Zur niedern
frontalen Grabenbestreichung diente die
Fausse braie (s. d.). Die niederländische Befestigungsmanier wurde
zuerst von dem Kriegsbaumeister Freitag («Architectura militaris nova et
aucta»,
Leid. 1630) in ein
System gebracht und eingehend beschrieben. Vorstehende
[* 1]
Fig. 2 zeigt die
Niederländische Front nach
Freitag,
[* 1]
Fig. 1 das Profil derselben. Die spätere niederländische Befestigungsmanier kam
in
Coehoorns Befestigungsmanier
[* 10] (s. d.) und der
Manier des jüngern Landsberg
[* 11] zum
Ausdruck
[* 1]
(Fig. 1, 2).
Sechs Halbregimenter, jedes in der Mitte aus
Pikenieren, nach den Flügeln aus
Musketieren bestehend, bilden drei
Treffen zu je zwei Halbregimentern, und zwar stehen die
Halbregimenter des ersten und dritten
Treffens dicht nebeneinander, während die Halbregimenter des zweiten
Treffens auseinander
gezogen sind und das erste
Treffen auf beiden Seiten überflügeln.
Eisenbahnen.In denNiederlanden fing man in der Meinung, daß die zahlreichen
Fluß- und Kanalverbindungen
den
Bau von Eisenbahnen entbehrlich machen, erst 1836 mit dem Eisenbahnbau
[* 12] an, da sich der deutsche
Handel nach den bereits
mit Eisenbahnverbindungen versehenen belg. Häfen zog.Die erste Eisenbahn wurde im Sept. 1839 von
Amsterdam
nach
Haarlem
[* 13] (17 km) eröffnet. Es waren im Betrieb Ende 1839: 17, 1845: 158, 1855: 309, 1865: 776, 1874: 1628, 1885: 2410,1892: 2623 und
1895: 2661, einschließlich der
Strecken auf fremden Gebieten 3689 km. Der Betrieb der Staatsbahnen
[* 14] wurde auf
Grund des
Gesetzes vom einer eigens gebildeten Gesellschaft und der
Holländischen Eisenbahngesellschaft übertragen.
Durch Gesetz vom ist ferner die Verstaatlichung der Niederländ. Rheinbahn genehmigt worden; zugleich hat die
Regierung mit den beiden Betriebsgesellschaften neue
Verträge geschlossen und sich darin weitgehende Befugnisse auf die Tarifgestaltung
und Feststellung der Fahrpläne vorbehalten. Die Gesellschaft für den Betrieb der Staatsbahnen, an die
auch die neu erworbenen Linien der Rheinbahngesellschaft verpachtet sind, hat nach dem mit ihr vereinbarten
Vertrage vom Anspruch
auf alle Betriebseinnahmen und zahlt dafür an die Regierung eine feste
Summe von jährlich 3,4 Mill.Fl.
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