gestaltet. Besonders unterscheidet man die Natal von allem, was Produkt des
Gedankens, der
Absicht, der Kunst, der Kultur und
Erziehung ist: das Natürliche steht dem Gemachten und Gekünstelten als das von selbst Entstehende gegenüber. Insofern
aber für das geistige Leben das bewußte
Wollen und
Handeln charakteristische
Merkmale sind, erscheint der
Geist für sich selbst, samt allem, was
Ausdruck des geistigen Lebens ist, als Gegensatz der Natal, und somit spricht man von
einem Gegensatze bald der Natal und des
Geistes, bald der Natal und der
Freiheit, der Natal und der Kunst, der Natal und der Geschichte.
Natal im engern
Sinne dagegen nennt man den unermeßlichen Raum samt allen in ihm vereinigten
Stoffen und
Kräften, oder den
Inbegriff dessen, was durch die äußern
Sinne wahrnehmbar ist, im Gegensatz zu dem, was durch unmittelbares
Selbstbewußtsein im Innern vernommen wird.
Das Hirtenleben und
der Ackerbau bezeichnen die ältesten
Beziehungen des
Menschen zur Natal; die
Beobachtung
der
Vorteile, die ihm gewisse Naturprodukte gewähren, lehrte ihn frühzeitig die Natal für seine Zwecke benutzen.
Da nun die Natal dem menschlichen Willen bald hilfreich entgegenkommt, bald seine Ziele durchkreuzt, so erscheint
sie dem
Menschen bald als gütig und mild, bald als tückisch und grausam, und der noch kindliche Natursinn,
der die Zustände des eigenen
Bewußtseins leicht auf alles überträgt, was sich ihm als thätig und wirksam darstellt, kam
unwillkürlich dazu, die Natal mit Geschöpfen seiner
Phantasie zu bevölkern, die Naturereignisse zu personifizieren, dem Rollen
[* 2] des Donners wie dem Rauschen des
Baches lebende Wesen unterzulegen.
Hier liegt der Ursprung aller Naturreligion, d. h. einer Vergötterung
sowohl der Natal im ganzen, als der in ihr vorausgesetzten Kräfte, ja selbst einzelner Naturprodukte. Diese Form
der Naturbetrachtung tritt notwendig zurück, wenn die beweglichen
Bilder der
Phantasie in
Begriffen sich zu fixieren, wenn
die
Dichtung von der Wirklichkeit sich zu sondern beginnt. Auf den
Begriff eines Naturgesetzes führte
zunächst die wiederholte
Beobachtung solcher Erscheinungen, deren Regelmäßigkeit unverkennbar ist.
Die Anwendung des einmal gewonnenen
Begriffs erweiterte sich, je mehr der Fortschritt der Naturforschung zeigte, daß auch
das scheinbar Unregelmäßige nur auf verwickeltern Zusammenhängen beruhe, bis endlich unzählige Erfahrungen zu der allgemeinen
Voraussetzung drängten, daß die Natal überall nach unverbrüchlichen Gesetzen wirke und
daß die scheinbaren Ausnahmen nicht ein gesetzloses
Spiel seien, sondern nur
Lücken unserer Erkenntnis verraten, die noch
nicht alle Gesetze ergründet hat.
Die Ausbildung der Idee der Natal in ihrer Ganzheit ist die
Aufgabe der Naturphilosophie (s. d.). Das Bestreben der Naturwissenschaft
ist umgekehrt, den festen
Boden der Erfahrung nirgends unter den Füßen zu verlieren, und dieser
Beschränkung
verdankt sie ihre großen Entdeckungen. Die Hilfsmittel der Naturwissenschaft sind die Mathematik und das Experiment (s. d.).
Mit der Anwendung der Mathematik beginnt das strenge
Wissen über die Natal, und die verschiedenen Gebiete der Naturforschung
nähern sich um so mehr einer wissenschaftlichen Fassung, je mehr es gelingt, mathematisch bestimmte
Ausdrücke der Gesetze zu finden. Diese
Teile der Naturwissenschaft heißen daher auch vorzugsweise exakte Wissenschaften.
Die Erweiterung der Naturkenntnis ist
von der größten Wichtigkeit für die Gestaltung der menschlichen Lebensverhältnisse.
Die Herrschaft des
Menschen über die Natal, die Benutzung ihrer Reichtümer für seine Zwecke hängt von
der Kenntnis der Naturgesetze ab. Die Ergebnisse der Mechanik, der Physik, der
Chemie haben für den
Ackerbau, die
Gewerbe und
Künste, die
Mittel des Verkehrs u. s. w. eine unermeßliche Wichtigkeit erlangt, und wenn sich die
Kultur der Gegenwart über die des
Altertums wesentlich erhoben hat, so beruht dies zum größten
Teil
auf den Erfolgen des Naturstudiums.
nonsuntturpĭa (lat.), «natürliche
Dinge sind nicht schimpflich», natürlicher Dinge braucht man sich nicht zu schämen, Grundsatz der Schule der Cyniker.
(lat.), alle durch Kunst nicht umgeänderte Naturkörper;
gewöhnlich versteht man unter Naturalien alle
aus der Natur entnommenen Dinge, die für Sammlungen (Naturaliensammlungen, auch Naturalienkabinette oder Naturhistorische
Museen genannt) oder zum
Studium in zweckentsprechender
Weise präpariert und konserviert sind.
(neulat.), die Verleihung der
Staatsangehörigkeit an einen Fremden. Das Reichsgesetz vom nennt
nur die Verleihung an einen
Ausländer Naturalisation, die an den
Angehörigen eines andern deutschen Einzelstaates
Aufnahme. Diese setzt, abgesehen von dem
Besitz einer deutschen
Staatsangehörigkeit, nur den Nachweis der
Niederlassung in dem
Staate, wo man um
Aufnahme nachsucht, voraus, und außerdem darf keine Möglichkeit der
Abweisung aus armen- oder sicherheitspolizeilichen
Gründen (§§. 2-5 des Gesetzes über die Freizügigkeit vom entgegenstehen.
Ausländern dagegen darf die Naturalisation nur erteilt werden, wenn sie 1) nach den Gesetzen ihrer bisherigen
Heimat dispositionsfähig sind, es sei denn dieser
Mangel durch Zustimmung des
Vaters, Vormundes,
Kurators ergänzt, 2) einen
unbescholtenen Lebenswandel geführt haben, 3) an dem Orte, wo sie sich niederlassen wollen, eine
eigene Wohnung oder ein Unterkommen finden, 4) sich daselbst zu ernähren im stande sind. Unter den gleichen
Voraussetzungen
können Fremde in den deutschen Schutzgebieten und Eingeborene derselben dortselbst unmittelbar als Deutsche
[* 3] naturalisiert
werden.
Ein
Recht auf Naturalisation haben nur
Personen, welche dieStellung eines ein Diensteinkommen aus der Reichskasse beziehenden
Reichsbeamten im
Ausland übernommen haben. Stillschweigend wird Naturalisation erteilt durch Anstellung im unmittelbaren oder
mittelbaren
Staats-, im
Kirchen- und Schuldienst. Die Naturalisationsurkunde wirkt vom Zeitpunkte ihrer
Aushändigung an und
erstreckt sich, sofern nicht eine positive Ausnahme gemacht ist, auf
Ehefrau und in väterlicher Gewalt
stehende minderjährige
Kinder. Art. 41 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerl. Gesetzbuch für das
Deutsche Reich nimmt davon
verheiratete und verheiratet gewesene
Töchter aus. (S. auch
Staatsangehörigkeit.)
die
Staatsangehörigkeit verleihen. (S.
Naturalisation.) ^[= (neulat.), die Verleihung der Staatsangehörigkeit an einen Fremden. Das Reichsgesetz vom 1. ...]
(neulat.), die metaphysische
Richtung, die ein höheres Princip über der Natur
(Geist, Gott) nicht anerkennt;
daher vielfach gleich Materialismus, etwa mit dem Unterschied, daß der Naturalist nicht genötigt ist,
ein geistiges Princip in der Natur (nur nicht getrennt von ihr) zu leugnen.
¶
mehr
In der ältern Kunstwissenschaft bedeutete Naturalismus die Ausübung einer Kunst lediglich auf der Grundlage der
natürlichen Begabung, ohne Schulung wie ohne Kenntnis der künstlerischen Gesetze und Technik, wie dies am meisten in der
Dichtung und der Schauspielkunst heimisch ist. Neuerdings nennt man Naturalismus die nach unbedingter Treue strebende Nachahmung der
Natur in der bildenden Kunst, d. h. Naturwirklichkeit, Realismus. Da jede Kunst von einer mehr
symbolischen, allgemeinern Darstellung der Natur in festen Typen ausgeht, so bildet der Naturalismus zumeist die letzte Stufe einer Kunstentwicklung,
und man kann im allgemeinen in der Kunstentwicklung ein stetiges Fortschreiten zum Naturalismus beobachten. In rascher
Folge hat die bildende Kunst des 19. Jahrh. diesen Weg durchgemacht, indem
jede jüngere Schule den Naturalismus in erhöhtem Grade auf ihre Fahne schrieb und dafür den Tadel der ältern Richtung auf sich lenkte.
Die jüngste Schule des Naturalismus stellt die Hellmalerei (s. d.) und
die Kunst der Impressionisten (s. d.) in der Malerei dar. Der Verismo
Italiens
[* 5] und Spaniens beruht auf denselben künstlerischen Absichten. -
Vgl. Valentin, Der Naturalismus und seine Stellung in der Kunstentwicklung
(Kiel
[* 6] 1891);
Reißmann, Der Naturalismus in der Kunst (Hamb. 1891);