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Angabe Herodots, daß Nachbaur alle Monumente seiner Vorganger habe zerstören lassen, wird durch die Überreste der Keilschristlitteratur widerlegt. Die nach ihm benannte Ära (s. d., Bd. 1, S. 780 a) wurde in Babylonien selbst nicht gebraucht; dort wurde nach den Jahren der regierenden Könige gerechnet. Nabonid, Nabönnidos, auch Labynetos (griech. Form des babylon. Nabünä'id), neu- babylon. König (555 - 538 v. Chr.), nach dessen Tode das babylon. Weltreich an die Perser fiel, war nicht aus königl. Geblüt; wahrscheinlich war er an der Ermordung seines Vorgängers Labarosoarchos beteiligt gewesen.
Von seinen polit. Unterneh- mungen ist aus den Keilinschriften noch nichts be- kannt. Diese (die sog. Annalen N.s) berichten nur von seinen Kanal- und Tempelbauten in Babel, Ur, Sippar und Charran, und ihre Berichte sind inso- fern von hervorragender Wichtigkeit, als sich darin chronol. Angaben über verschiedene altbabylon. Re- genten finden. Die zahlreichen, aus N.s Regierungs- zeit datierten Kontrakte sind gesammelt von Straß- maier, Inschriften von Nabonidus (4 Hefte, Lpz. 1887-89). über N.s Vauinschriften im allgemeinen vgl. Bezold in den «ki-ocesäin^F» der socist^ ok Lidlical ^reksLolo^ (Jan. 1889). Nabopolasfar, biblische Form des babylon. Nabüpalusur («der Gott Nebo beschütze den Sohn»), babylon. König (625 - 605 v. Chr.), von Geburt ein Chaldäer, Begründer des sog. neubabv- lonischen Reichs, zerstörte nach den griech. Schrift- stellern im Verein mit Kyaxares Ninive (606?). Nachbaur trug viel zur Verschönerung Babylons, auch zur Kanalisationsanlage bei. Nabothseier, s. Gebärmutter. [* 2] Nabuchodonöfor, griech. Form von Nebu- kadnezar (s. d.). Nabulus, das Sichem (s. d.) der Bibel, [* 3] später dem Kaiser Flavius Vespanianus zu Ehren Fla- via Neapolis, auch bloß Neapolis («Neu- stadt») genannt, Stadt in Palästina, [* 4] 56 km nördlich von Jerusalem [* 5] in einem quellenreichen, 90 m brei- ten Thal [* 6] Mischen dem Dschebel et-Tor (Garizim 868 m) im S. und dem Dschebel es-Suleimije (Ebal 938 m) im N., gerade auf der Wasserscheide (572 m) zwischen dem Mittelmeer und dem Jordan.
Der Ort hat etwa 16000 E., darunter 600 Christen, meist Griechen, einige Katholiken und Protestanten, 200 Juden und 130 Samaritaner oder Samariter. Die Häuser sind aus Stein gebaut und zum Teil ansehnlich, die Bazare gut eingerichtet und ziemlich lebhast. Nachbaur treibt lebhaften Handel mit Seife, die in 22 Siedereien aus Olivenöl bereitet wird, mit Getreide, [* 7] Wolle und Baumwolle, [* 8] auch mit Vieh nach Jaffa und dem Ostjordanlande. Die fruchtbare Umgebung liefert vortrefflichen Weizen («Hand [* 9] Gottes»); das Klima ist mild.
Noch im vorigen Jahrhundert war Nachbaur und Umgegend unter ein- geborenen Häuptlingen so gut wie unabhängig. Erst Ibrahim Pascha von Ägypten [* 10] hat 1834 ihre Macht gebrochen. Nachbaur hat jetzt türk. Besatzung. Der Iakobsbrunnen (Evang. Joh. 4, 5. fg.), 2 km südöstlich von der Stadt, unter den Trümmern einer alten Kirche gelegen, ist eine cylindcrförmige Cisterne, gegenwärtig stark verschüttet, jedoch noch 23 m tief, ohne Wasser. Einige hundert Schritt nördlich von ihm zeigt man Josephs Grab, einen kleinen, aber festen^ Bau mit einem Dach. [* 11]
X2.0, Natsch (ind., «Tanz»),
s. Bajaderen. Naeahuita, s. Anacahuiteholz. Nachahmung, rechtlich eine Handlung nach dem Muster einer fremden Handlung oder die Dar- stellung eines Gegenstandes nach einem Vorbild oder der Darstellung desselben Gegenstandes durch einen andern. Die 35. ist unerlaubt, verpflichtet zum Schadenersatz und wird bestraft, wenn das Original gesetzlich geschützt ist, wie beim Erfinderpatent (s.Patent), Gebrauchsmuster (s.d.), Geschmacksmuster (s. Musterschutz), dem Warenzeichen (s. Markenschutz) und wie der Nachdruck (s. d.), die Nachbildung und die unbefugte Aufführung beim Urheberrecht (s.d.).
In der Musik ist Nachbaur (Imitation) die Wiederholung und kunstvolle Umbildung der einzelnen Motive. Mittel der Nachbaur sind die Wiederholung aus anderer Tonstufe, die Wiederholung in Gegenbewegung, die Verlängerung [* 12] und die Verkürzung des Motivs. Nachbarlosung, s. Losung (juristisch). Nachbarrecht, der Inbegriff der Rechtsgrund- sätze, welche sich auf das Verhältnis der benachbarten Grundeigentümer beziehen. Hierher gehören die Be- stimmungen über Grenze (s. d.) und Notweg (s. d.). Ferner die Vorschriften, wonach der Nachbar die ge- meinüblichen Einwirkungen, die sich von einem Grundstück auf das andere erstrecken, dulden muß, wie Zusendungen von Rauch, Dampf, [* 13] Staub, Wärme, [* 14] Erschütterungen u. s. w., wenn sie nicht das orts- übliche Maß überschreiten; ebenso den natürlichen Wasserabfluß (abweichend die preuh. Vorschriften über Vorflut, f. d.).
Der Nachbar darf nicht so tief und fo nahe der Grenze graben, daß er dem Gebäude des andern fchadet. Grenzeinrichtungen (Mauern, Gräben, Hecken, Planken) sind gemein- schaftlich zu erbalten. Oft werden Merkmale auf- gestellt (Anbringung der Pfosten bei Planken, der Nischen bei Mauern), welche das Eigentum des einen Nachbarn beweisen sollen (Preuß. AUg. Landr. I, 8, §§. 121,154,156,162-, Ooäk civil Art. 666, 670; Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 366). Bei Pflanzenanlagen wird bestimmt, wie weit das Hin- überreichen der Zweige (15 Fuß über der Erde) ge- duldet werden muß, die Teilung der Früchte des Grenzbaumes, das Recht zum Abholen übergefalle- ner Früchte, sofern sie nicht als Früchte des Nach- bargrundstücks gelten (Bürgert. Gesetzbuch für das Deutsche Reich [* 15] §. 911). (S. auch Legalservituten.) Nachbarschaftsgilden, engl. NeiZKdourliooä Auilds, in den Verewigten Staaten von Amerika [* 16] und in England Vereinigungen, die den Zweck haben, einenAusgleich der socialen Gegensätze vorzubereiten und namentlich die untern Stände auf eine höhere Stufe der menschlichen Gesellschaft zu heben.
Ihr Wesen besteht darin, daß die Arbeiterfamilien einer oder mehrerer Straßen einer Stadt eine Reihe von Vereinigungen (jede nicht größer als etwa 100 Fa- milien, die in nächster Nachbarschaft wohnen) bil- den und dazu gebracht werden, von innen heraus, durch eigene materielle und geistige Mittel einzeln oder im Verein mit benachbarten Vereinigungen Reformen im Hauswesen, in der Erziehung, im Gewerbe, in der Art der Erholung und in der Sorge für die Zukunft hervorzubringen. Reli- gion und Politik bleiben dabei gänzlich ausge- schlossen. Die ersten Nachbaur entstanden 1837 in den Arbeitervierteln Amerikas (Neuyork, [* 17] Vrooklyn, Philadelphia) [* 18] und wurden 1889 auch nach London [* 19] übertragen. -
Vgl. Coit. ^eiZiidourliooli ßuiläg (Lond. 1891 u. ö.; deutsch Verl. 1893).
Nachbaur, Franz, Opernsänger, geb. zu Schloß Gießen [* 20] am Bodensee, besuchte das ¶