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Litterarischen Vereins in Stuttgart», [* 2] Bd. 8, Stuttg. 1844),
Vofanlll (Barcelona [* 3] 1860),
Coroleu (ebd. 1886),
und die Übersetzungen von Lenz (2 Bde., Lpz. 1842) und Buchon (im «?Hnt1i60ii littsraire»). Munter, Valthasar, Kanzelredner und geist- licher Liederdichter, geb. zu Lübeck, [* 4] studierte Theologie in Jena [* 5] und wurde hier 1757 Privatdocent, 1760 Prediger in Gotha, [* 6] 1765 Haupt- prediger an der deutschen Petrigemeinde in Kopen- hagen, wo er starb. Außer zahlreichen Predigtsammlungen erschienen von ihm zwei Samm- lungen «Geistliche Lieder» (Lpz. 1773). 1772 berei- tete er den Grafen Struensee (s. d.) zum Tode vor, dessen «Bekehrungsgeschichte» er herausgab (2. Aufl., Kopenh. 1773). - Seine Tochter war die Schrift- stellerin Friederike Sophie Christiane Vrun (s. d.). Munthe, Ludwig, Landschaftsmaler, geb. zu Aaröen bei Bergen [* 7] in Norwegen, [* 8] war kurze Zeit Schüler von Fr. Schiertz in Bergen und von Flamm in Düsseldorf. [* 9] Münze behandelt seinen Gegenstand als Realist und sucht durch scharfe Charakteristik der Formen, Farben und Lichter zu wirken.
Vortrefflich gelingen ihm düstere Wintcr- landschaften, Waldpartien bei herbstlicher Beleuch- tung, Strandgegenden, welche er mit ausdrucks- voller Staffage zu beleben versteht. Wir erwähnen von ihm: Winterlandschaft (1870; Hamburg, [* 10] Kunst- halle), eine andere im Museum zu Antwerpen, [* 11] Herbstbild mit Kühen, Birkenwald im Herbst (1886; Berliner [* 12] Nationalgalerie). Auch auf den großen Kunstausstellungen der letzten Jahre in Berlin [* 13] und München [* 14] fah man Winterlandschasten von ihm. 1875 wurde er Mitglied der Schwedischen Kunstakademie und erhielt 1878 in Paris [* 15] die erste goldene Medaille für einen Winterabend (jetzt in der Nationalgalerie zu Kristiania). [* 16] 1893 wurde er Professor. Er starb in Düsseldorf.
Muntjac ((^6rvu1u8 unintMc ^imme/'m.) oder Kid an g, ein rehbockgroßer Hirfch der großen Sunda-Inseln, dessen Geweih sich dadurch auszeich- net, daß sein knöcherner Teil (der sog. Rosenstock, der beim Wechsel nicht abgeworfen wird) sehr lang ist und von der Nase [* 17] beginnend, die Stirn entlang bis zu einem 8 cm langen Zapfen [* 18] auswächst, der dann erst seinerseits das kurze, aus einfacher Stange mit Augensprossen bestehende Geweih trägt. Die langen Eckzähne sind bei geschlossenem Maule, wie bei den Moschustieren, sichtbar.
Muntok, Hauptort der Insel Banka (s. d.). Müntz, Eugene, franz. Kunstschriftsteller, geb. 1845 zu Sulz im Elsaß, wurde 1876 Bibliothekar an der Schule der schönen Künste in Paris, 1880 Konservator der Bibliothek, der Archive und des Museums. Seit 1893 ist er Mitglied der^caäkinie ä68ln3ci-ipti(M8. Außer vielen Aufsätzen in Fachzeit- schriften schrieb er: «1^63 art3 ü. 1a cour ä68 ?ap68 pon- dant 16 XV» 6t 1s XVI° 8i6ci6" (3 Bde., 1878-82), «lli8toir6 F6H6I-H16 äs 1a t9,pi336li6» (25 Lfgn., 1878 8yri6" (1882),
«1^68 Ki8t0li6N8 6t i68C1'itjHU68ä6NÄ- pkaöl 1483-1883» (1883),
«1.3. N6naj333.nc6 6N Ita1i6 6t 6U I3.nc6 ü. 1'6P0 äe ^1iari68 VIII» (1885),
«I^a. didliotlikHue äu. Vatican au XVI^ 8i6ci6» (1886),
«1^63 antihuit63 äe 1a. vi1i6 ä6 Koine lmx XIV°, XV°ot X VI° 3ieci68» (1887),
«lli^oire äs 1'art pLnäant 1a, ^6nai88anc6» (Bd. 1-3, 1888-94), «6uiä6 ä6 1'6C0i6 natioiiai6 6681)63.1.1X^^8» (1889), «1.63 arc1iiv68 ä68 art8» (1889). Seit 1882 giebt er die «LidliotilöHlis int6riiatioiiai6 ä6 1'art» heraus, für die er «I^tucl68 8ur 1'Iii3t0ir6 ä6 1a, p6intur6 6t ä6 1'ic0N0Frap1ii6» (1882; neue Aufl. 1885) schrieb. Muntzmetall, ein fchmiedbares Gußmefsing (s. Messing), 1832 dem Engländer Muntz patentiert, besteht aus 60 Proz. Kupfer [* 19] und 40 Proz. Zink, neuere Sorten auch mit einem geringen Eisengehalt. Es dient zu Schiffsbeschlägen, Schisfsbolzm u. s. w. Munychia, die Vurghöhe der attischen Halb- insel Peiraieus samt dem darunter liegenden runden, ausschließlich für die Kriegsflotte bestimmten sichern Hafenbecken. (S. Athen, [* 20] Bd. 2, S. 22 d.) Munychion, der zehnte Monat des attischen Kalenders, benannt nach dem in diesen Monat fallenden Fest der Artemis [* 21] Munychia.
Munzbecher, s. Münzhumpcn. Munzbesuchsmünzen, Münzen [* 22] oder Medail- len, die in Gegenwart von fürstl. Personen, die die Münzstätte besichtigten, geprägt worden sind und eine darauf bezügliche Aufschrift tragen. Munzbetrug, s. Münzfälschung. Münzbillets (holl. Nnnt1)ih6t6n), Name des niederländ. Staatspapiergeldes. Es hat gesetzlichen Umlauf (ist Reichsgeld, 1l^k8munt) und wird bei der Niederländischen Bank eingelöst. Es lautet auf 100, 50 und 10 Fl. und wurde ursprünglich 1845 ausgegeben, um die Einziehung älterer Münzen zu erleichtern.
Sein Gesamtbetrag ist 15 Mill. Fl. und seine Sicherstellung besteht in Staatspapieren, die bei der Niederländischen Bank hinterlegt sind. Münzbuchstaben, s. Münze (S. 84d) und Münzzeichen. Münze und Münzwesen. [* 23] Münze ist das in bestimmte Gewichtsstücke geteilte und mit einem Gepräge versehene Metallgeld. (S. Geld.) Die Er- findung der Münze wurde gewöhnlich dem König Pheidon von Argos (8. oder 7. Jahrh. v. Chr.) zu- geschrieben; neuerdings nimmt man an, daß sie in Lydien entstanden sei.
Schon die Münzen des Alter- tums zeigen größtenteils die für ihren Zweck geeig- netste Gestalt, die der Scheibe; abweichende Formen, z. V. viereckige, sechseckige und achteckige Platten, sowie kugelähnliche Klumpen sind selten angewendet worden. Ursprünglich prägte man die Münzen nur auf einer Seite; erst später stempelte man beide Flächen. Den Zusammenhang der Münze mit dem Gewicht deuten die Namen der bekannten ältesten Münzen und vieler neuern an, z. V. die griechische alte und jetzige Drachme; Pfund, Livre und Lira (das Pfund Sterling in England, die frühern Livres in Frankreich, die verschiedenen frühern Lire und die heutige Lira in Italien); [* 24] die Mark in Ham- burg, Lübeck, Mecklenburg, [* 25] Holstein, Dänemark [* 26] u. s. w. Die kleinen Silbermünzen wurden im Mittelalter in Deutschland, [* 27] den Niederlanden, Frankreich und England bei größern Zahlungen der Bequemlichkeit wegen noch gewogen, und so rechnete man namentlich Pfunde verschiedener Sor- ten Denare oder Pfennige.
Die Wissenschaft, welche das Studium der Münzen zum Gegenstande hat, heißt Numismatik (s. d.). (Hierzu die Tafeln: Mün - zeu I-IV nebst Erläuterungen.) Das Bestreben, betrügliche Ausmünzungen auf Seite von Privaten zu verhinderu sowie das Be- dürfnis der Gleichförmigkeit der umlaufenden Sor- ten und einer vertrauenswürdigen Prägung waren der Anlaß, daß fast überall die Staatsregierungen das ausschließliche Münzrecht (Münzregal, s. d.) sich zueigneten. Im Mittelalter, das trotz der Vorrechte der Negierungen im Münzwesen weit größere Miß- 6* ¶
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brauche ausweist, als die sreien Münzer des Alter- tums je gewagt haben würden, erwarben sich auch die mächtig gewordene geistliche und militär. Aristo- kratie sowie die Gilden und nachmals die Städte das Münzrecht, verloren es aber wieder mit der gro- hern Stärkung der monarchischen Gewalt. Immer- hin dauerten die Münzverschlechterungen bis tief in das 18. Jahrh, hinein. (S. Kipper und Wipper.) Äußerlich hat man bei der Münze die Vorder- seite oder den Avers und die Kehrseite oder den Revers zu unterscheiden.
Die Charaktere der Münzen werden am zweckmäßigsten erhaben dar- gestellt, doch nicht in zu hohem Grade, um das schnelle Abschleifen im Umlause zu verhindern; die vertieften Gepräge kommen selten vor und sind nur auf dem Rande der Münze zweckmäßig. Gold- und Silbermünzen werden unter Zusatz eines geringern Metalls, jetzt immer des Kupfers, geprägt, um die Mifchung härter zu machen und der Abnutzung weniger auszusetzen, zugleich auch, was die kleinern Silbermünzen betrifft, um diesen eine für den Um- lauf genügende Größe oder Stärke [* 29] zu geben.
Das Gewicht einer Münze heißt auch ihr Schrot (Nauh- gewicht), diejenige Gewichtsmenge, welche sie an edelm Metall enthält, ihr Feingewicht; das Ver- hältnis des Feingewichts zum Schrot heißt Fein- heit oder Feingehalt. (S. Fein, Schrot und Korn.) Die gesetzliche Bestimmung über den durch Gewicht und Feinheit den Münzen zu gebenden Wert ist der Münzfuß (s.d.). Alle Münzstücke sollen die vorgeschriebene Fein- heit und das festgesetzte Gewicht wirklich besitzen.
Bei den wertvollern Stücken überzeugt man sich in den Münzstätten vom richtigen Gewicht durch ge- naues Nachwägen der einzelnen ausgestückelten Plat- ten vor der Prägung, das sog. Justier en(s.S. 85 d). Vollkommene Genauigkeit kann indes nur annähernd erreicht werden, und überall ist daher eine kleine Ab- weichung der Münzen von ihrem streng gesetzlichen Gehalt und Gewicht durch die Münzvorschriften ausdrücklich gestattet; diese erlaubte Fehlergrenze heißt das Remedium (s. d.) oder die Toleranz.
Die Münzgesetze bestimmen auch regelmäßig die Gewichtsgrenze, unter welcher die Münzen durch Ab- nutzung im Verkehr ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verlieren. (S. Passiergewicht.) Der Unterschied zwischen dem Marktpreise des in der Münze enthaltenen Goldes oder Silbers und dem- jenigen höhern Nominalwerte, welcher ihr gesetzlich beigelegt wird, ergiebt den Präge- oder Schlag - schatz (engl. 86iZn0i'ÄF6) im weitern Sinne. Im besondern wird darunter die Gebühr verstanden, welche die Münzstätte für Prägungskosten erhebt. So bezahlt das Deutsche Reich [* 30] an die Münzstätten der Einzelstaaten sür die Prägung von Doppelkronen (20-Markstücken) 2,75 Münze für 500 F Feingold, erhebt aber von Privatpersonen, welche Gold [* 31] zur Prägung einliefern, 3 Münze Prägegebühr für die gleiche Menge.
Sinkt der Marktpreis des Münzmetalls weit unter den Ausmünzungswert (Nominalwert) desselben, wie gegenwärtig beim Silber, so kann der Staat zeitweilig aus der Prägung (in Deutschland das Reich) einen großen Gewinn ziehen, der aber doch wegen der später etwa erforderlichen Einlösung der Münzen leicht sich als trügerisch herausstellen kann. Die streng nach dem Hauptmünzsuße einer Sil- berwährung geprägten Stücke heißen Courant- münzen (s. Courant), die nach einem etwas ge- ringern Fuß gemünzten kleinen Sorten Scheide- münzen (s. d.); wo reine Goldwährung herrscht, gehören alle Silbermünzen zur Scheidemünze und natürlich überall alle Münzen ans unedelm Metall.
Immer bildet nur entweder das Gold oder das Sil- ber das Hauptzahlungsmittel eines Volks, so auch die Goldmünze oder die Silbermünze seine eigent- liche Münzart, und danach ist es zu verstehen, wenn man sagt, ein Land habe Goldwährung (Gold- valuta) oder Silberwährung (Silber- valuta). Wo man Goldwährung und Silber- währung nebeneinander hat (Alternativwäh- rnng, Doppelwährung), wo man mithin in Goldmünzen oder Silbercourantmünzen alle Geld- verpflichtungen lösen darf, wird doch je nach den Preisverhältnissen dieser Metalle oder der Münz- politik des Staates die eine oder die andere beider Valuten die vorherrschende werden, wie neuerdings in Frankreich die Goldwährung. (S. Geld, Währung, Goldwährung, Silberwährung, Doppelwährung.) Rechnungsmünzen, fingierte Münzen oder Idealmünzen nennt man diejenigen Geld- rechnungseinheiten oder Rechnungsstufen, welche nicht wirklich ausgeprägt, nicht durch Münzen ver- treten sind (s. Rechnungsgeld).
Handels- oder Fabrikationsmünzen heißen diejenigen Stücke, welche nicht sowohl behuss des Umlaufs im Inlande als vielmehr für den Bedarf des auswärtigen Han- dels entweder für Staatsrechnung oder für Privat- rechnung geprägt werden und einen in der gesetz- lichen Landesmünze veränderlichen Wert (Kurswert) haben. Zu diesen Handelsmünzen gehören bei- spielsweise die Dukaten (s.d.), ferner der Erythräische Thaler (s.d.), der österr.3Naria-Theresien-Thaler (s.d.) u. s. w. Insofern diefen Münzen, sowie ausländi- schen Geldsorten ein fester Wert in der Landesmünze schätzungsweise beigelegt wird, spricht man von einem Valvations- oder Schätzungswert der- selben (s. Valvation).
Die meisten Staaten liefern dem Einbringer ungemünzten Goldes und Silbers (in beliebiger Form und gewisser Minimalfeinheit) die dieselbe Menge des gleichen edeln Metalls ent- haltenden fertigen Münzen in den von ihm ge- wünschten inländischen Courantstücken, doch unter Abzug der Kosten für Schmelzung und Affinierung sowie zumeist der gesetzlich festgestellten Münzungs- kosten (des Schlagschatzes); natürlich aber geschiebt dies nicht bezüglich der Scheidemünze.
Wegen Rück- gangs des Silberpreises haben in neuerer Zeit die Staaten der Doppelwährung und selbst Silberwäh- rungsländer (Indien) auch die freie Prägung von Silbercourant eingestellt. Das Gepräge einer Münze soll den Feingehalt derselben garantieren, den Nennwert bezeichnen und die Oberfläche vor betrügerischer Entziehung von Metall schützen; zu letzerm Zwecke dienen auch namentlich die verschiedenen Nändelungen. Außer dem Bilde des Landesherrn, dem Landeswappen u. s. w. zeigen eine oder beide Seiten meist noch eine besondere Inschrift oder Umfchrift (s. Legende), sowie einen Münz buch staben zur Bezeichnung, der Münzstätte (des Prägeortes), und zwar be- zeichnet ^ meist die erste Münzstätte eines Landes (wie auf österr. Münzen Wien, [* 32] auf französischen Paris, auf frühern preußischen Berlin) u. s. w. (S. auch Münzzeichen.) Die beigefügte Tabelle giebt eine Übersicht der gegenwärtig bestehenden Münzen und Münzsysteme, wobei der Wert der Goldgeldeinheiten in deutscher Reichsmark nach dem Prägungssatze von 1395 M^ ¶