«Grundriß der heutigen
Staatsverfassung von Teutschland» (7. Ausg., Tüb. 1754).
Auch seine
Schriften über das positive europ.
Völkerrecht, das er zuerst in ein
System brachte, waren von Bedeutung: «Versuch
des neuesten europ.
Völkerrechts» (1O
Tle., Frankf. a. M. 1777-80) und «Beiträge
zu dem neuesten europ.
Völkerrecht» (8
Tle., 1778-81). Außerdem lieferte er seine eigene
Lebensbeschreibung (3. Aufl., 4 Bde.,
Lemgo 1777-83). An seinem hundertsten Todestage 1885 wurde in
Stuttgart
[* 3]
M.s Erzbüste enthüllt. -
Vgl. A.
Schmid, Das Leben
J. J.
M.s (Gütersloh 1868);
Albert, Dichter, geb. in Göttingen,
[* 13] studierte daselbst 1855-62
die
Rechte, dann klassische
Philologie, war
Lehrer an der Krauseschen
Lehr- und Erziehungsanstalt in
Dresden,
[* 14] 1868-69 Gymnasiallehrer
in
Bielefeld,
[* 15] dann wieder an dem genannten
Institut sowie am Wettiner Gymnasium zu
Dresden. Moser veröffentlichte: «Gedichte»
(Lpz. 1865; 3. Aufl. 1890),
Justus, Publizist und
Historiker, geb. zu Osnabrück,
[* 18] studierte 1740-42 zu
Jena
[* 19] und Göttingen die
Rechte und wirkte dann als Sachwalter in Osnabrück. Das Vertrauen seiner Mitbürger erhob ihn 1747 zu
der wichtigen
Stelle eines
Advocatus patriae; auch ernannten ihn die Landstände zum Sekretär
[* 20] und zum
Syndikus der Ritterschaft.
Sein edler Charakter wie sein praktischer
Sinn bewährten sich vorzüglich in den Drangsalen des Siebenjährigen
Krieges. Möser war 20 Jahre
hindurch, während der Minderjährigkeit des
HerzogsFriedrich von
York, der als prot.
Bischof 1763 Osnabrück
erhielt, der erste Ratgeber des
Regenten. Von 1762 an war er als Justitiar beim Kriminalgericht in Osnabrück und,
nachdem
er diese
Stelle 1768 niedergelegt hatte, bis zu seinem
Tode als Geheimreferendar bei der Regierung angestellt. Er starb in
Osnabrück. Ein von
FriedrichDrake gefertigtes ehernes
Standbild wurde in Osnabrück (auf dem
Domplatz) enthüllt.
Mit Sachkunde und feinem
Humor schrieb er über
Fehler und Verbesserung der
Sitten, über öffentliche Einrichtungen, über
Geschichte,
Staats- und
bürgerliches Recht, und sowohl der Gehalt seiner
Schriften als seine Schreibart sichern ihm unter den
deutschen Prosaisten eine der ersten
Stellen. Seine «Osnabrückische Geschichte» (2 Bde.,
Osnabr. 1768; 2. umgearbeitete Aufl., Berl.
1780; 3. Aufl. 1819), die bis 1192 reicht, ist der erste Versuch einer Geschichtschreibung, die
das gesamte Leben des
Volks darzustellen sucht, nicht nur die Thaten der Fürsten, Feldherren und Staatsmänner. Den dritten
Teil dieses Meisterwerkes, mit
Urkunden, gab aus des Verfassers handschriftlichem Nachlasse Herburt von
Bar (Berl. 1824) heraus.
Ein wahres Nationalwerk sind seine «Patriotischen
Phantasien» (Osnabr. 1775-86; 3. Aufl. von seiner Tochter
J. W. J.
^[Johanne Wilhelmine Juliane] von Voigts herausgegeben, 4 Bde.,
Berl. 1804; neu hg. von Zöllner, Lpz. 1871),
die gesättigt sind von der Überzeugung, daß nur eine
rein nationale, organische und individuelle
Entwicklung Segen bringen könne, keine allgemeinen, von oben herab diktierten
Gesetze. Auch
M.s «Vermischte
Schriften», die Fr.
Nicolai mit einer
Lebensbeschreibung herausgab (2 Bde., Berl.
1797-98),
enthalten zahlreiche
Beweise seiner Menschenkenntnis und seiner gesunden Laune, z. B.
«Harlekin, oder
Verteidigung des Groteskkomischen» (gegen Gottsched) und
«Über die
deutsche Sprache und Litteratur» (gegen
Friedrich II.).
Seine «Sämtlichen Werke» (10 Bde.,
Berl. 1842-44) hat B. R.
Abeken herausgegeben. -
Vgl. Kreyßig, Justus Möser (Berl. 1857);
Lodtmann, Genealogie der M.schen Familie
(Osnabr. 1866).
Bilder, die von
Moser entdeckten Hauchbilder (s. d.). ^[= # Albert, Dichter, geb. 7. Mai 1835 in Göttingen, studierte daselbst 1855-62 die Rechte, dann ...]
(hebr. Moscheh, häufig fälschlich als «Der
Herausgezogene» [aus dem Wasser] gedeutet), Sohn Amrams und der Jochebed,
Bruder Mirjams und
Aarons, aus dem
StammeLevi, nach
der ältesten Überlieferung der Befreier Israels aus
Ägypten
[* 21] (um 1500
v. Chr.), der Begründer der Jahwereligion und damit
der israel. Nationalität im eigentlichen
Sinne, der Führer Israels während der Zeit seiner Wüstenwanderung
und Eroberer des Ostjordanlandes. Moses soll auf dem
BergeNebo, 120 J. alt, gestorben sein.
Mit der
Entwicklung Israels (s. d.) nimmt die
Vorstellung von der
Stiftung der
Religion Israels schließlich die Form an, es
habe Moses auf dem Sinai ein den Kult Israels stiftendes und ihn, wie die
Sitte, regelndes Gesetz geoffenbart
erhalten. Diese beeinflußt noch jetzt die
Vorstellungen, die man sich von Moses macht, namentlich stellt ihn sich das
Judentum
so vor. Es ist das jedoch eine Betrachtungsweise, die erst in exilischer und nachexilischer Zeit sich ausgebildet hat. Da
auch die ältesten Erzählungen von Moses über ein halbes Jahrtausend jünger sind als die Zeit
M.’, so begreift es sich leicht, daß auch sie durchaus sagenhaft gefärbt sind (die wunderbare Errettung M.’ aus dem
Nil, seine Wunder vor
Pharao, der Zug
durch das Schilfmeer u. s. w.). Doch läßt der
Gang
[* 22] der Geschichte Israels an der Geschichtlichkeit
der
Person M.’ keinen Zweifel. Doch hat er nicht
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mehr
ein organisiertes Volk im Sinne des spätern Volks Israel befreit und diesem auf dem Sinai Gesetze gegeben. Denn dieses Volk
hat sich erst später infolge der Einwanderung hebr. Stämme in Palästina
[* 27] gebildet, und die Idee des Gesetzes ist ein Erzeugnis
der prophetischen Bewegung. Moses hat hebr. Stämme aus Ägypten befreit, diesen den Kult des Gottes vom Sinai
übertragen und ist ihr Priester, d. h. Orakelgeber und Führer gewesen. - Über die Fünf BücherMose s. Pentateuch.