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Thatbestand verwirklichen, und ferner, daß die Mitwirkung von der
Absicht getragen ist, die That als eigene im gewußten
und gewollten Zusammenwirken mit andern zu begehen. In der
Theorie wie in der Praxis herrscht Meinungsverschiedenheit über
die Abgrenzung der Mittel von der Gehilfenschaft, z. B. ob derjenige, welcher beim
Diebstahl Wache steht, nur
Gehilfe oder ob er auch Mitthäter sein kann. Der Unterschied zeigt sich in der
Strafbemessung. (S.
Beihilfe.)
ErnstSiegfried, königl.Hofbuchhandlung
und Hofbuchdruckerei in
Berlin,
[* 2] im
Besitz von Dr.TheodorToeche, geb. in
Berlin, Verfasser von
«KaiserHeinrich VI.»
(Lpz. 1867), 1870 zum Hofbuchhändler, 1879 zum Hofbucbdrucker ernannt, seit 1869 Mitglied des
königlichen litterar. Sachverständigenvereins. Das
Geschäft wurde 1789 von WilhelmDieterici (geb. inBerlin,
gest. als Buchdruckerei mit Buchverlag begründet, die sein Schwiegersohn ErnstSiegfriedMittler (geb. in
Halle,
[* 3] 1838–68 Mitglied des litterar. Sachverständigenvereins, 1866 zum Hofbuchhändler
ernannt, gest. 1828 mit einer von ihm 1816 gegründeten Sortimentsbuchhandlung verband.
Teilhaber seit 1848 (von da an die jetzige Firma) war der Sohn des vorigen, ErnstSiegfriedWilhelm (geb.
gest. Der jetzige
Besitzer ist Enkel von
Mittler sen. und war Teilhaber seit 1862. Das Sortiment wurde 1849 an
Alex.
Bath verkauft. Filialen bestanden in
Posen
[* 4] (1820–55) und
Bromberg
[* 5] (1827–48). Der Verlag war von
Anfang an patriotisch und militärisch, 1830–50 kamen dazu
Theologie (Eylert, Neander),
Philosophie
(Beneke), Naturwissenschaften
(Mitscherlich,
Rose),
Statistik (Dieterici, von Reden), Schulbücher (auch polnische),
Stolze, «Anleitung zur deutschen
Stenographie»
(1845 u.ö.; bis 1893 220000 Exemplare).
Seit 1870 wurden
Philosophie
(Überweg,
Bergmann) und Geschichte (Dahn, Prutz, Schottmüller, Usinger, Winkelmann) reichhaltiger.
Das Hauptgebiet blieben aber immer die Militärwissenschaften: Publikationen des
Großen Generalstabs
über die
Kriege von 1864, 1866, 1870/71, die
KriegeFriedrichs d. Gr. u.a.;
Herm.,Freiherr von, württemb. Minister, geb. in
Stuttgart,
[* 6] studierte in
Tübingen
[* 7] und
Heidelberg
[* 8] die
Rechte und trat 1849 in den württemb. Justizdienst, in welchem er als
Staatsanwalt, Stadtgerichtsvorstand
in
Stuttgart sowie als Obertribunalsrat und Mitglied des Oberhandelsgerichts thätig war. 1861 in die württemb. Abgeordnetenkammer
gewählt, errang er sich an der
Spitze der konservativen Partei rasch eine hervorragende
Stellung. Mittnacht war 1867 Mitglied der
Bundesliquidationskommission in
Frankfurt
[* 9] a.M. und trat im April desselben Jahres als Justizminister in
das Ministerium
Varnbüler. Er führte eine neue Gerichtsorganisation und Prozeßreform durch und beteiligte sich 1870 in
wesentlich fördernder
Weise an den Verhandlungen in
München
[* 10] und Versailles,
[* 11] die der Gründung des
DeutschenReichs und später
dem
Abschluß der Friedenspräliminarien vorangingen.
Seit dem Rücktritt von
Varnbülers im Äug. 1870 das Haupt der Regierung, übernahm Mittnacht im Nov. 1873 auch
das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (mit den Verkehrsanstalten) und des königl.
Hauses und wurde 1876 Ministerpräsident. Auch war Mittnacht Mitglied des Zollparlaments, wo er der partikularistisch-konservativen
Partei angehörte, und ist seit Gründung desDeutschenReichs Mitglied des
Bundesrats. Das Justizministerium
gab er 1878 ab. 1887 wurde er in den erblichen Freiherrenstand erhoben.
eine akustische Erscheinung, die darauf beruht, daß ein tönender Körper durch Vermittelung der Luft
einen andern gleichgestimmten Körper ertönen läßt. Eine schwingende
Stimmgabel auf einem Resonanzkästchcn regt eine zweite
gleichgestimmte Gabel auf einem hohlen Kästchen in beträchtlicher Entfernung zum an. Eine geringe Verstimmung
der beiden Gabeln gegeneinander verhindert das Mittönen oder Mitschwingen, da jetzt die kleinen
Stöße, die von der ersten Gabel
ausgehen, auf die zweite nicht mehr in demselben
Takte treffen, als diese zu schwingen strebt, weshalb die Wirkung
der vorhergehenden
Stöße durch die nachfolgenden wieder aufgehoben wird. Ähnlich verhalten sich auch andere schwingungsfähige
Körper. Durch
Anschlagen eines
Accordes kann man denselben
Accord auf einem entfernten von der Dämpfung befreiten
Klavier zum
Klingen bringen.
ein Negerstamm im obern Nilgebiet, zwischen den
Flüssen Rohl und Roah und dem 5. und 6.°
nördl.
Br. seßhaft, umfaßt nach
Sitten und
Sprache
[* 12] auch die kleinern Völkerschaften Abaka,
Luba und
Madi (nicht zu verwechseln
mit dem südlicher wohnenden großen
Volke der
Madi). Die Mittu sind von schwächlicher Körperbeschaffenheit; sie haben krauswolliges
Haar,
[* 13] das sie kurz scheren.
Beschneidung üben sie nicht, aber sie tättowieren sich. Sie durchbohren Ober-
und Unterlippen, um Scheiben von Elfenbein oder kleine Quarzkegel in die erweiterten Löcher zu stecken.
Arm und
Beine zwängen
sie in schwere Eisenringe; um den
Hals legen sie förmlich einen metallenen Panzer. Die
Männer tragen um die Lenden einen
Schurz von Fell, die Weiber begnügen sich mit einer Hüftschnur,
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