Mitella
(lat.), in der Chirurgie die Tragbinde, ein dreieckiges oder viereckiges Tuch zur Unterstützung des verletzten Arms.
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(lat.), in der Chirurgie die Tragbinde, ein dreieckiges oder viereckiges Tuch zur Unterstützung des verletzten Arms.
sind diejenigen, welche zusammen die Gesamtrechtsnachfolger eines Erblassers geworden sind. Der Begriff der Gesamtrechtsnachfolge (s. Erwerben) bringt es mit sich, daß die Anteile der Einzelnen nur Rechnungsteile (Bruchteile) sein können. Während aber dem Gemeinen Rechte nur die von dem Erblasser Berufenen oder nur die durch das Gesetz Berufenen Miterben sein können, kennen die neuern Rechte auch solche Miterben, von welchen einige durch das Gesetz, andere durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag berufen sind.
Für die Miterben ist durch die Erbschaft das Rechtsverhältnis der Gemeinschaft entstanden. In der Ausgestaltung dieses Gemeinschaftsverhältnisses gehen die geltenden Rechte auseinander. Das Gemeine Recht wendet auf das Verhältnis der Miterben die Vorschriften über Gemeinschaft an. Forderungen und Schulden der Erbschaft sind im Verhältnis der Erbteile unter den Miterben kraft Gesetzes geteilt und die übrigen zum Nachlaß gehörenden Gegenstände stehen den Miterben ebenso nach Bruchteilen zu. Jeder kann über seinen Anteil an den einzelnen Nachlaßgegenständen verfügen.
Die andern Miterben haben dadurch nicht mehr die Möglichkeit, sich wegen ihrer durch die Erbengemeinschaft begründeten Ansprüche (sie haben z. B. Erbschaftsschulden gezahlt) aus jenem Anteil zu befriedigen. Dieser Auffassung haben die meisten geltenden Rechte sich angeschlossen. Nach Preuß. Allg. Landr. I, 9, §§. 368, 382; I, 17, §§. 127 fg., 151. Dagegen kann der einzelne Miterbe bis zur Auseinandersetzung nur über seinen Anteil an dem Nachlaß, nicht aber seinen Anteil an den einzelnen Nachlaßgegenständen verfügen und in Ansehung der Nachlaßschulden besteht ein Gesamtschuldverhältnis.
Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 550, 649, 820, 821 sieht den Nachlaß bis zur Einantwortung der Erbschaft an die als eine Gesamtmasse an, welche als solche von den Erben vertreten wird, die auch nur zusammen belangt werden können. Selbst nach der Einantwortung der Erbschaft haften die Erben solidarisch, soweit nicht das Inventarrecht Beschränkungen in der Haftung zur Folge hat. Der Deutsche [* 2] Entwurf, Reichstagsvorlage §§. 2007 fg., hat sich im wesentlichen dem preuß. Rechte angeschlossen.
Die Verfügung des Miterben über seinen Anteil am Nachlaß bedarf notarieller oder gerichtlicher Beurkundung. Die Miterben haben in Bezug auf diesen Anteil ein auch noch gegenüber dem Käufer zustehendes Vorkaufsrecht. Die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßregeln kann jeder Miterbe allein treffen, ebenso kann er allein Erfüllung der Erbschaftsansprüche an alle Erben fordern. Im übrigen ist die Verwaltung des Nachlasses eine gemeinschaftliche. Wegen des Anwachsungsrechts unter s. Anwachsungsrecht, wegen der Auseinandersetzung unter den Erben s. Erbteilung und Ausgleichungspflicht. –
Vgl. Stobbe, Handbuch des deutschen Privatrechts, Bd. 5 (2. Aufl., Berl. 1885), §. 283 mit Bd. 2, §. 82.
ein Hautausschlag, s. Finne. ^[= # oder Akne, ein sehr gewöhnlicher Hautausschlag, der vorzugsweise im Gesicht, nächstdem am ...]
(spr. mittf'rd), Mary Russell, engl. Schriftstellerin, geb. zu Arlesford (Hampshire), zeichnete sich durch ihre Trauerspiele «Julian» (1823),
«The Foscari» (1826),
«Rienzi» (1828),
«Charles I.» (1829) aus. (1854 erschienen die Dramen gesammelt.) Weniger gelangen ihr die Nachahmungen der kleinen poet. Erzählungen W. Scotts. Dagegen wurde sie besonders bekannt durch ihre Erzählungen: «Our village» (5 Bde., 1824–32 u. ö.),
«Belford Regis» (3 Bde., 1835 u. ö.),
«Country stories» (1837),
ferner «Stories of American life» (3 Bde., 1832),
und endlich: «Recollections of a literary life» (1852 u. ö.). Mitford starb zu Swallowfield. –
Vgl. L’Estrange, Life of R. Mitford (3 Bde., Lond. 1869), auch ihre Briefe enthaltend; ders., Friendships of R. Mitford (ebd. 1882).
oder Mitgabe, ein in vielen Gegenden geläufiger Ausdruck für Ausstattung (s. d.). Anderwärts wird Mitgift oder Heiratsgut (Brautschatz) als dasjenige Vermögen bezeichnet, welches von der Ehegattin oder einem Dritten dem Manne zur Erleichterung des mit der ehelichen Gesellschaft verbundenen Aufwandes übergeben oder zugesagt wird. In diesem Sinne hat die eine besondere Bedeutung bei der Güterordnung des sog. Dotalsystems (s. d.). Die bei der Verwaltungsgemeinschaft (s. d.) bestellte Mitgift wird nicht Eigentum des Ehemannes, unterliegt aber wie die Ausstattung dessen Verwaltung und Nutznießungsrechte. Bei der allgemeinen Gütergemeinschaft fällt die Mitgift im Zweifel in das Gesamtgut, bei der Errungenschaftsgemeinschaft nach dem Deutschen Entwurf (Reichstagsvorlage §. 1504) nicht. Letztere nennt die Mitgift Ausstattung (§. 1602), die Ausstattung Aussteuer (§. 1598). –
Vgl. Stobbe, Handbuch des deutschen Privatrechts, Bd. 4 (2. Aufl., Berl. 1884), §. 236; von Roth, System des deutschen Privatrechts (3 Tle., Tüb. 1880–86), §. 96; Förster, Preuß.
Privatrecht, bearbeitet von Eccius (6. Aufl., 4 Bde., Berl. 1892–93), Bd. 4.
Gott für König und Vaterland, von Friedrich Wilhelm III. bestimmte Devise des preuß. Landwehrkreuzes, später oft Losungswort der konservativen Partei in Preußen. [* 3]
Mytho, Stadt im franz. Cochinchina, am linken Ufer des östl. Mekongarms, 46 km oberhalb der Mündung, ist mit Saigon durch Eisenbahn (77 km) verbunden, besteht aus zwei Ansiedelungen, Dieu-bo und Dibn-tao, hat etwa 6000 E. und eine Citadelle, und ist wichtiger Stapelplatz für den Handel des Landes. Es wurde 1862 von Annam abgetreten.
andere Schreibung für Mitra [* 4] (s. d.). ^[= # (lat. mithras), eine altiranische, schon aus arischer Vorzeit stammende Gottheit, die ...]
(Mithridatium), eins der ältesten Arzneimittel, in Gestalt einer Latwerge, die als allgemeines Gegengift in hohem Ansehen stand und zu deren Zubereitung ursprünglich 54 verschiedene Substanzen Verwendung gefunden haben sollen.
Sie soll von dem pont.
König Mithridates Eupator erfunden worden sein.
Die Vorschrift zur Bereitung der Mithridat rührt jedoch von Damokrates, einem Leibarzt Neros, her. An Stelle des Mithridat wird jetzt meist der Theriak (s. d.) verabreicht.
Name mehrerer Arsaciden (s. d.). ^[= ist der Name der Könige des Parthischen Reichs, das 250 v. Chr. durch den Scythen Arsaces I. ...]
oder besser Mithradates ist der Name mehrerer Könige von Pontus (s. d.), unter denen Mithridates VI. Eupator, oder der Große, der berühmteste ist. Um 132 v. Chr. geboren, zu Sinope, der Hauptstadt des Reichs, erzogen, folgte er 120 seinem Vater, Mithridates V., zuerst unter Vormundschaft, bis er, nachdem er mit Mühe den Nachstellungen seiner nächsten Verwandten entgangen war, um 113 v. Chr. selbst die Regierung übernahm. Rasch unterwarf er Kleinarmenien und Kolchis, und dehnte von hier seine Herrschaft über die Nordküsten des Schwarzen Meers aus. Die Griechenstädte, ¶
namentlich der Krim, [* 6] die sich der eindringenden Nomadenvölker kaum erwehren konnten, begrüßten ihn jubelnd als Befreier. Hierauf wendete er sich gegen Süden und Westen und eroberte 103 einen Teil Paphlagoniens und Kappadociens, dessen minderjährigen König, seiner Schwester Sohn, er 100 ermorden ließ. So schuf er in kurzer Zeit ein wohlorganisiertes gewaltiges Reich. Da aber die Römer [* 7] damals bereits die Weltherrschaft beanspruchten, war eine Auseinandersetzung mit ihnen unausbleiblich. 93 und 92 fügte sich Mithridates äußerlich ihren Befehlen, als aber 88 der mit der Ordnung der kleinasiat. Verhältnisse betraute röm. Kommissar Manius Aquilius den Kampf erzwang, kam es zum sog. ersten Mithradatischen Kriege.
Die Römer, die nicht genügende Streitkräfte zur Verfügung hatten, unterlagen zunächst. Mithridates eroberte schnell ganz Kleinasien; wenige Städte nur blieben den Römern treu. Um die Abgefallenen vollends loszureißen, befahl Mithridates die Hinschlachtung aller in den Städten anwesenden Italiker, und 80000, nach anderer Angabe sogar 150000 Menschen jeden Alters und Geschlechts fielen dieser kleinasiat. Vesper zum Opfer. Mithridates griff nun weiter auf die Inseln hinüber (nur Rhodus hielt dort zu Rom) [* 8] und zum griech. Festlande, wo Spartaner, Böotier, Athener u.a. zu ihm übergingen; erst Sulla, der 87 in Griechenland [* 9] erschien, brachte den Krieg zum Stehen. Er stürmte 80 Athen, [* 10] schlug M.’ Feldherrn 86 bei Chäronea, 85 bei Orchomenos und setzte nach Asien [* 11] über.
Mit Hilfe der dort gegen Mithridates selbst fechtenden Truppen unter Flaccus, später unter Fimbria, den die damals in Rom herrschende demokratische Partei eigentlich Sulla zum Trotz nach Asien gesendet hatte, die aber zu ihm übergingen, erzwang Sulla endlich 84 den Frieden von Dardanos. Mithridates mußte alle Eroberungen aufgeben, 3000 Talente zahlen und 80 Kriegsschiffe ausliefern. Durch das eigenmächtige Vorgehen des von Sulla zurückgelassenen Legaten Licinius Murena kam es 83 zum zweiten Mithradatischen Krieg, doch wurde 81 der Frieden auf den alten Bedingungen wiederhergestellt. Im dritten Mithradatischen Kriege griff in Verbindung mit seinem Schwiegersohn Tigranes von Armenien, mit Sertorius und den Mittelmeerpiraten selbst an und brach 74 in Bithynien ein.
Gegen ihn wandten sich aber die Konsuln Marcus Aurelius Cotta und Lucius Licinius Lucullus. Cotta erlitt zwar bei Kalchedon eine Niederlage, aber Lucullus wetzte die Scharte bald wieder aus, entsetzte 73 das von Mithridates. Belagerte Kyzikos und trieb den König nach Pontus zurück, 72 sogar zur Flucht zu Tigranes. Nach der Eroberung des Pontus folgte Lucullus, schlug 69 Tigranes bei Tigranocerta, wurde aber durch seine Truppen, die den Gehorsam weigerten, an der Ausnutzung seines Sieges gehindert.
Erst sein zweiter Nachfolger im Befehl, Pompejus (s. d.), erntete die Früchte. Er besiegte 66 Mithridates entscheidend am Lykos und jagte ihn in sein Bosporanisches Reich. Dort war unter einem von Mithridates' Söhnen, Machares, der Aufruhr ausgebrochen, Mithridates warf ihn aber rasch nieder; als dann 64 sein Lieblingssohn Pharnaces sich gegen ihn erhob und ihn in der Königsburg von Pantikapaion belagerte, suchte er 63 vergeblich sich mit Gift zu töten; einer seiner Getreuen stieß ihn endlich auf seine Bitte nieder. Mithridates gehört zu den gewaltigsten Männern, die der Orient seit der Blütezeit des Hellenismus gesehen hat, aber er ist kein Hellene trotz seiner hellenischen Bildung, trotz seiner ausgebreiteten Sprachenkenntnis (er verstand angeblich alle 22 Sprachen der von ihm beherrschten Völker), trotz der Beförderung von griech. Wesen und griech. Kunst, sondern ein echter Orientale, eine Sultansnatur mit allen ihren großen und niedrigen Eigenschaften. Die Geschichte der Mithradatischen Kriege beschrieb unter andrem Appian. –
Vgl. Th. Reinach, Mithridate Eupator (Par. 1890, deutsch Lpz. 1895).