dern, ohne daß aber für die Erregung der erstern der Willensimpuls maßgebend gewesen ist. So pflegt sich z. B.
bei der
Beugung des
[* 2] dritten Fingers der vierte unwillkürlich mitzubewegen, bei der Kontraktion des geraden innern Augenmuskels
die
Pupille zu verengern, beim Heben schwerer Gegenstände eine Reihe von Gesichtsmuskeln zusammenzuziehen u. s. w.
Die Erscheinung beruht nicht, wie man wohl annahm, auf sog. Reflexbewegungen
(s. d.), sondern auf gleichzeitiger Erregung der verschiedenen
Centralorgane für die
Bewegung der genannten
Teile, die ja unter
sich durch Leitungen in
Verbindung stehen.
(spr. mittschĕm),Ort in der engl.
GrafschaftSurrey, im E. von
London,
[* 3] nordwestlich von Croydon, hat
(1891) 12 127 E., Fabrikation von Firnis und Wachstuch;
(spr. mittschĕl), wichtiger
Fluß auf der
York-Halbinsel der brit.-austral.
Kolonie Queensland, entspringt
nur etwa 30 km von der Ostküste, nimmt links den Lynd und rechts den goldreichen
Palmerauf und mündet in den
Carpentariagolf.
(spr. mittschĕl),DonaldGrant, amerik. Schriftsteller, geb.
im April 1822 zu
Norwich
[* 4] (Connecticut), studierte im Yale College, machte
Reisen in Europa,
[* 5] studierte dann die
Rechte in Neuyork,
[* 6] besuchte abermals Europa, wurde 1853 Konsul in
Venedig,
[* 7] kam 1855 wieder nach den
Vereinigten Staaten
[* 8] und lebt seitdem auf seinem
Gute Edgewood bei New-Haven. Unter dem
PseudonymIk Marvel veröffentlichte er «Fresh gleanings» (1847;
neue Ausg. 1851),
«Reveries of a bachelor» (1850). Von seinen zahlreichen andern Werken, die unter seinem
Namen erschienen,
sind die bedeutendsten: «Dream life» (1851),
Kur
(Weir MitchellscheKur,Playfair-Mitchellsche Kur,
Mastkur), vom amerik.Arzt Weir
Mitchell (spr. wihr mittschĕl) in
Philadelphia
[* 9] gegen schwere Nervenleiden empfohlene Heilmethode. Sie verfolgt den Zweck,
bei den herabgekommenen
Kranken in verhältnismäßig kurzer Zeit (wenigen Wochen)
Blut und Fett in reichlicher Menge neu zu
bilden und
so den allgemeinen Kräftezustand und die Ernährungsverhältnisse sämtlicher Körpergewebe und speciell diejenigen
desNervengewebes zu heben und aufzubessern.
Die Kur setzt sich aus fünf verschiedenen Heilfaktoren zusammen. Der erste ist die vollständige
Trennung des
Kranken aus
seiner gewohnten Umgebung; der
Kranke muß isoliert und hinsichtlich seiner Lebensweise streng von dem
Arzt und Pflegepersonal
überwacht werden. Ein zweites wichtiges
Moment ist vollständige körperliche und geistige Ruhe; der
Kranke muß 6-8 Wochen zu
Bett
[* 10] liegen, darf in den ersten vier Wochen weder aufsitzen noch lesen und schreiben und nur allmählich
und vorsichtig zu aktiven
Bewegungen wieder übergehen.
Der dritte Heilfaktor, welchem die ganze Kur auch den
Namen der
Mastkur verdankt, besteht aus der sehr reichlichenErnährung
des
Kranken. Zu Beginn der Kur erhält der
Kranke als ausschließliche Nahrung
Milch, und zwar beginnt man mit
kleinen, schluckweise
zu genießenden Quantitäten und läßt zunächst nur alle 2-3
Stunden 90-120 ccm (0,09 bis 0,12 l)
Milch verabreichen; diese
Portionen werden schon nach wenigen
Tagen derart gesteigert, daß in 24
Stunden 3-4 l
Milch genossen werden.
Möglichst bald giebt man dann dem
Kranken neben
Milch noch
Zwieback, dann auch feste
Mahlzeiten, so daß schließlich die Speisenzufuhr
in vielfachen
Mahlzeiten eine wirklich enorme ist. Der vierte wichtige
Faktor der ist die ausgiebige Massage des Körpers,
welche die nachteiligen Folgen der anhaltenden Bettruhe abwenden und gleichzeitig das erschöpfte
Nervensystem
anregen und beleben soll. Die Massage wird vom dritten oder fünften Kurtage an allmählich steigend bis zu zweimal täglich
1½
Stunde lang geübt und soll alle Weichteile der Extremitäten, des Rückgrats, der
Brust und des
Bauches umfassen. Als wichtigstes
Unterstützungsmittel der Massage dient der fünfte Heilfaktor der
Mastkur, die Anwendung der Elektricität
oder die
Faradisation der
Muskeln,
[* 11] welche den schädlichen Folgen der einförmigen Ruhe entgegenwirkt. In 6-9 Wochen ist die
Kur beendet. Durch das Mitchellsche
Verfahren sind wiederholt bei schweren, anscheinend unheilbaren Nervenleiden geradezu
erstaunliche Kurerfolge erzielt worden. -
Vgl. Mitchell,
Fat and blood: an assay on the treatment of certain
forms of neurasthenia and hysteria (Philad. 1877; 4. Aufl. 1885;
deutsch von Klemperer, Berl. 1887);
Playfair, The systematic treatment of nerve prostration (Lond. 1883; deutsch von Tischler,
Berl. 1883);
Burkart, Zur Behandlung schwerer Formen von
Hysterie und Neurasthenie (Lpz. 1884).
das mehrern
Personen zustehende Eigentum. Regel ist, daß das Eigentum den Beteiligten nach Bruchteilen
zusteht, daß ein jeder über seinen Anteil frei verfügen kann und daß das innere Verhältnis sich nach den Vorschriften
über Gemeinschaft richtet
(Deutscher Entwurf, Reichstagsvorlage §§. 992 fg., §§. 728 fg.). Zu allen
Verfügungen, welche
die ganze Sache betreffen, ist Mitwirkung aller Beteiligten erforderlich. Der germanistische
Begriff des Gesamteigentums (s. d.),
condominium pluridum
in solidum, scheitert an dem innern
Widerspruche, daß von den mehrern ein jeder Eigentümer des Ganzen
sein soll (vgl. Sächs.Bürgerl. Gesetzb. §. 225); aber es giebt ein Miteigentum, welches man wohl Miteigentum zur
Gesamten
Hand
[* 12] (s. d.) genannt hat.
Im röm.
Recht gilt die Regel, daß bei allen
Verfügungen über die Sache jeder Genosse verbieten kann (melior conditio prohibentis).
Die
Schärfe dieses Princips ist im modernen
Recht dadurch gemildert, daß im weitern
Umfange jeder Genosse den dem gemeinsamen
Interesse entsprechenden Mehrheitsbeschlüssen sich unterwerfen muß
(Preuß. Allg. Landr. I, 12, §§.
10, 25, 30; Österr.
Bürgerl. Gesetzb. §§. 833; Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §. 331,
Deutscher Entwurf § 732). Den dinglichen,
auch den Sondernachfolger bindenden vertragsmäßigen
Ausschluß der
Teilung hat schon das röm.
Recht zugelassen, ebenso der
Deutsche
[* 13]
Entwurf § 994; oft wird die Wirkung des
Ausschlusses zeitlich begrenzt, im franz.
Recht auf 10 Jahre,
nach dem Sächs.
Bürgerl. Gesetzbuch auf 20 Jahre. Die
Teilung geschieht nach
Umsetzung in
Geld durch Versteigerung oder durch
Naturalteilung. Nach preuß.
Recht kann jeder Genosse auf der Versteigerung bestehen.
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