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ob der Rechtsnachfolger des Vermieters an den Ver- trag gebunden ist, s. Kauf bricht Miete. Nder das Rechtsverhältnis der Aftermiete s.d. Nack der Deut- schen Konkursordnung §. 41 und dem Reicksgesetz vom steht dem Vermieter von Grund- stücken oder Wohnungen im Konkurse des Mieters Abgesonderte Befriedigung (s. d.) aus den vom Mie- ter eingebrachten Sachen zu, sofern sich diese uock auf dem Grundstück befinden, wegen des laufenden und des für das letzte Jahr vor der Eröffnung des Verfahrens rückständigen Mietzinses sowie wegen anderer Forderungen.
Erhebt er solche Forderuug infolge der Kündigung des Konkursverwalters, so hat er den Anspruch auf abgesonderte Befriedigung nicht. Dieses gesetzliche Pfandrecht und ein Zurück- bchaltungsrecht an den eingebrachten Sachen geben dem Vermieter auch die meisten neuern Gesetzgebun- gen außerhalb des Koukurses. Der vielfack ausge- sprochenen Ansicht, dasi diesem Recht Sacken, welcke nach der Civilprozeftordnung der Pfändung nicht unterliegen, nicht unterworfen feien, haben die neueste preusi.
Gesetzgebung (1894) und der Tcutscke Ent- wurf §.501 Rechnung getragen. Die Migne endigt mit Ablauf [* 2] der Zeit, auf welche sie geschlossen ist. Dock [* 3] kaun die Migne nach Ablauf der Zeit stillsckweigend fortgesetzt werden; die Gesetze enthalten verschiedene Bestimmungen darüber, auf wie lange die Parteien in folchem Fall gebunden sind. Der Vermieter kann die Migne vor Ablauf der Zeit nach den meisten Gesetz- gebungen wegen Misibrauchs des gemieteten Gegen- standes, und wenn der Mieter mit zwei aufeinander folgenden Mietzinsraten im Rückstände bleibt, nack Osterr.
Bürgert. Gesetzb. ß. 1118 und ^ckweizer Obligationenrecht Art. 287 schon wegen Rückstandes einer Rate, aufheben. Die meisten Gesetzgebungen geben dem Vermieter auch ein Kündigungsrecht, wenn ein den vertragsmäßigen Gebrauck aus- schliesicuder Hauptbau des vermieteteu Gebäudes notwendig wird. Der Tod des Mieters giebt dein Vermieter und den Erben des Mieters nach Preuß. Allg. Landrecht, dem Schweizer Obligationenreckt und dem Deutschen Entwurf ein Kündigungsreckt; ebenso, wenn der Mieter Beamter ist, seine Ver- setzung.
Über die Beendigung der Migne im Fall des Konkurses hat die Deutsche [* 4] Konkursordnuug ߧ. 17,18 Bestimmung getroffen. Nack Ablauf der Migne ist der gemietete Gegenstand dem Vermieter so zurückzugeben, wie es nach ordnungsmäßigem Ge- brauch möglich ist. Mietschisko, Stadt im Kreis [* 5] Wongrowitz des preuh. Reg.-Bez. Vromberg, an der Welna, bat (1895) 1051 (1890:977) E., darunter 85 Eoangeliscke und 60 Isracliten, Postagentur. Telegraph, [* 6] kath. Pfarrkirche. Mietsteuer, eine als Aufwandsteuer zu betrack- tcnde Abgabe, die nach dem Mietwerte der Wobnung des Steuerpflichtigen bemessen wird.
Technisch bat dic Migne den Vorteil, daß sie sich nach einem verbält- nismä'ßig leicht festzustellenden äußern Merkmal richtet, das mit dem Einkommen des Besteuerten in einem gewissen, wenn auch keineswegs gleichmäßi- gen Zusammenhange steht. Im Gegenteil stellt sie namentlich in Großstädten eine verhältnismäßig be- deutende Belastung der untern gegenüber den obern und reichen Klassen dar. Als Staatssteuern besteht die in England (inwiditeä Iiousß taxs), in Frankreick als Teil der sog. Personal- und Mobiliarsteuer (coMi-idution I)6i'80ini6^L-in in Belgien [* 7] und den Nieder- landen. In Deutschland [* 8] und Österreich [* 9] ist die Migne dagegen nur Gemeindeabgabe.
Als solche hat sie zunäckst in Preußen [* 10] Eingang gefunden und besteht noch in Frankfurt [* 11] a. M., Halle, [* 12] Danzig, [* 13] Emden, [* 14] Ottensen, Tönning und einigen andern kleinern Orten. Berlin [* 15] beschloß infolge der Kommunal- steuerreform die Aufhebung der Migne; sie wurde 1894 zum letztenmal erhoben. In Osterreich bildet die Migne unter dem Namen Zins kreuz er eine Gemeindeanlage auf den Mietzins und trägt in Wien [* 16] durchschnittlich 3,4 Mill. Fl. ein. (H. auch Gebäudesteuer.) Mietstruppen, s. Söldner.
Mietvertrag, Mietzins, s. Miete. Miflorence (frz., fpr. -rangß'), eine Art Tasfet (s. d.). ftiitaio. Migliaio (spr. miljaio), Handelsgewicht, s. Cen- AliTlio (ital., spr. miljo), Meile (s. d.). Mignard (svr. minnjahr), Pierre, sranz. Maler, geb. im Nov. 1612 zu Troycs,warSchüler von Simon Vouet in Fontainebleau, ging 1635 nach Rom, [* 17] wo er Studien nach der Antike, nach Raffael, Poussin und den Carracci machte und als Bildnismaler be- rübmt wurde. Nach 22 Jahren lieft ihn Ludwig XIV. nach Frankreich zurückberufen. Er malte nun dic Bildnisse der tönigl.
Familie und aller Großen des Hofs. Die Königin-Mutter beauftragte ihn, die Domkuppel des Val de Grace in Fresko aus- zumalen; er malte (bis 1663) das Himmelsgewölbe hinein, mit der Herrlichkeit des Paradiefes, eine weitläufige Komposition von 200 überlebensgroßen [* 1] Figureu, die von Moliere in einem Gedicht geseicrt wurde. Später wurde Migne erster Hofmaler, Direktor der königl. Gobelinsmanufaktur, endlich 1690 Direk- tor der Akademie, deren erbittertster Gegner er jahre- lang gewesen war. Er starb Die meisten seiner Bilder (13) sind im Louvre, darunter: Die Kreuztragung, Die schmerzensreiche Mutter Maria, Die Madonna mit der Traube, Die heil. Cäcilie, das Bildnis der Frau von Maintenon, der Familie des Dauphins; audere in der Eremitage zu Petersburg [* 18] (Iephthas Rückkehr), im Museum zu Madrid [* 19] (Bildnisse).
Von seinen anmutigen Ma- donncnbildern besitzt ein Exemplar die Münchener Pinakothek. Seine Bilder sind warm und klar in der Farbengebung, aber nicht tief in der Charakteristik. Sein älterer Bruder, Nicolas Migne, geb. 1605 zu Troyes, war ein tüchtiger Porträtmaler. Er ließ sich nach seiner Rückkehr aus Italien [* 20] in Avignon nieder, wurde 1661 nach Paris [* 21] berufen, 1663 Mit- glied der Akademie und starb 1668. Sein Selbst- bildnis ist im Museum zu Lyon. [* 22] Mignardise (frz., fpr. minnjardihs', d. i. Zier- lichkeit), zur Verzierung dienende Litzen oder Gim- pen, besonders leinene oder baumwollene Vörtchen, welche bei gehäkelten Spitzen in der Art Verwen- dung finden, daß beim Häkeln der Faden [* 23] durch die feinen Qsen derselben hindurchgezogen wird.
Migne (spr. minnj), Jacques Paul, Abbe, geb. zu Et. Flour (Depart. Cantal), stu- dierte im theol. Seminar zu Orlöans, erhielt 1824 die Priesterweihe, war dann Pfarrer zu Puisseaur bei Orleans, siedelte aber 1833 nach Paris über, wo er zunäckst das Blatt [* 24] «I^'Univers roUFieux» (später «i^nivei'Z») und 1836 in Petit Montrouge bei Paris eine Buckdruckerei (Iinpriinm-i" catlio- lihue) begründete. Aus derselben ist vor allem eine große Ausgabe der Kirchenväter hervorgegangen: «^Htro^o^iae cui'FN8 C0ini)l6ti.i3 81V6 Vibliotliec^ 55* ¶