gewöhnlich nur bei solchen, die außer dem eigentlichen Meistergesang sich auch auf andern Gebieten versuchten, wie
im 14. Jahrh. bei dem Meißner
Heinrich von Mügeln, im 15. bei Muscatblut und im 16. bei
HansSachs (s. d.), der seinen Ruhm
den 4275 Meisterliedern am wenigsten verdankt. Zu seiner Zeit war der Meistergesang bis nach
Magdeburg,
[* 2]
Danzig
[* 3] und
Iglau
[* 4] ausgedehnt. Aber mit dem 17. Jahrh. begann der
Verfall; die letzte Genossenschaft der
Meistersinger erhielt sich in
Ulm
[* 5] bis 1839, und ihr Inventar kam an den Liederkranz daselbst.
Unsere Kenntnis von den Gesetzen der
Singschulen des 16. Jahrh. verdanken wir vornehmlich demGörlitzer
Schulmeister
Adam Puschmann und dem Professor zu
Altdorf, Joh.
Christoph Wagenseil.
Jener, ein
Schüler von
HansSachs, schrieb
aus eigener unmittelbarer
Kunde seinen «Gründlichen
Bericht des deutschen Meistergesang»
(Görlitz
[* 6] 1571; neu hg. von
Jonas in den «Neudrucken
deutscher Litteraturwerke des 16. und 17. Jahrh.»,
Halle
[* 7] 1888); Wagenseil hat seinBuch «Von der
Meistersinger
holdseligen Kunst» aus andern
Büchern und mündlichen Nachrichten zusammengetragen (angehängt seiner «Commentatio
de civitate Norimbergensi»,
Altdorf 1697).
Proben aus der ältesten Sammlung von Meisterliedern teilt mit
Bartsch, Meisterlieder
der Kolmarer Handschrift (in der
«Bibliothek des Litterarischen
Vereins zu
Stuttgart»,
[* 8] Stuttg. 1862); die Meisterlieder des
HansSachs gab
Goedeke im 1.
Bande der
«Dichtungen des
HansSachs» (Lpz. 1870; 2. Aufl. 1883) heraus. Richard
Wagner hat in seinem Musikdrama «Die
Meistersinger von
Nürnberg»
[* 9] ein reizvolles, aus reicher Kenntnis erwachsenes
Bild der alten
Meistersingerei gezeichnet. –
Vgl. Jak.
Grimm,
Über den altdeutschen Meistergesang (Gött. 1811);
der
Befähigungsnachweis, der zur Zeit des Zunftwesens von denjenigen, die als Handwerksmeister aufgenommen
werden wollten, verlangt wurde, und der in der Anfertigung eines oft recht schwierigen Probestückes,
des sog.
Meisterstückes, bestand.
unter der Zunftordnung das von der Zunft verliehene
Recht des selbständigen Betriebes des betreffenden
Gewerbes. Je mehr die
Zünfte entarteten, um so schwieriger wurde die Erlangung der Meisterschaft für
alle diejenigen, die sich keiner nähern
Verbindungen mit den Zunftgenossen erfreuten.
Allgemein auch suchte man es dahin zu
bringen, daß die Zahl der Meisterstellen fest beschränkt und daß
Auswärtige von der Zunft ganz ausgeschlossen würden.
Die
Gewerbefreiheit (s. d.) machte diesen Meisterprivilegien ein Ende; doch
fehlt es auch gegenwärtig nicht an Bestrebungen, die Berechtigung der selbständigen Ausübung eines Handwerks von der Ablegung
eines
Befähigungsnachweises (s. d.) abhängig zu machen.
OttoGeorgAlexander, Jurist, geb. zu Zellerfeld im Oberharz, studierte zu Göttingen,
[* 21]
Berlin und
Jena,
[* 22] habilitierte sich 1842 in Göttingen, wurde
Ostern 1847 außerord. Professor daselbst, Herbst 1847 ord.
Professor in Königsberg,
[* 23] 1850 in Greifswald,
[* 24] 1851 in Rostock,
[* 25] 1874 in Göttingen, 1885 Präsident des Landeskonsistoriums
in Hannover,
[* 26] wo er starb. Er schrieb: «Institutionen des gemeinen deutschen Kirchenrechts» (Gött.
1845; 3. Aufl. u. d. T. «Lehrbuch
des deutschen Kirchenrechts», ebd. 1869),
«Die deutsche Kirchenfreiheit und die künftige kath.
Partei» (Lpz. 1848; gegen den
Ultramontanismus gerichtet),
«Die Propaganda, ihre
Provinzen und ihr
Recht» (2 Bde., Gött.
1852‒53),
«Die Grundlagen des luth. Kirchenregiments» (Rost.
1864),
«Zur Geschichte der röm.-deutschen Frage» (3 Bde.,
Rost., dann Freib. i. Br. 1871‒85),
«Einleitung in das deutsche
Staatsrecht» (Rost. 1861; 2. Aufl.,
Freib. i. Br. 1884),
(spr. mechilj-) del
Sur, Stadt in der chilen.
ProvinzAntofagasta, am
Stillen Ocean, unter 23°
1' südl.
Br., an der durch die nach Norden
[* 28] vorspringende, im Morro de Mejillones gipfelnden
Spitze gebildeten
Bucht gelegen und durch
Bahn mit
Ascotan und
Antofagasta verbunden, war früher als Ausfuhrhafen von Guano und Kupfer
[* 29] von Bedeutung.