gewöhnlich nur bei solchen, die außer dem eigentlichen Meistergesang sich auch auf andern Gebieten versuchten, wie
im 14. Jahrh. bei dem Meißner Heinrich von Mügeln, im 15. bei Muscatblut und im 16. bei Hans Sachs (s. d.), der seinen Ruhm
den 4275 Meisterliedern am wenigsten verdankt. Zu seiner Zeit war der Meistergesang bis nach Magdeburg, Danzig und
Iglau ausgedehnt. Aber mit dem 17. Jahrh. begann der Verfall; die letzte Genossenschaft der Meistersinger erhielt sich in Ulm
bis 1839, und ihr Inventar kam an den Liederkranz daselbst.
Unsere Kenntnis von den Gesetzen der Singschulen des 16. Jahrh. verdanken wir vornehmlich dem Görlitzer
Schulmeister Adam Puschmann und dem Professor zu Altdorf, Joh. Christoph Wagenseil. Jener, ein Schüler von Hans Sachs, schrieb
aus eigener unmittelbarer Kunde seinen «Gründlichen Bericht des deutschen Meistergesang» (Görlitz 1571; neu hg. von Jonas in den «Neudrucken
deutscher Litteraturwerke des 16. und 17. Jahrh.», Halle 1888); Wagenseil hat sein Buch «Von der Meistersinger
holdseligen Kunst» aus andern Büchern und mündlichen Nachrichten zusammengetragen (angehängt seiner «Commentatio
de civitate Norimbergensi», Altdorf 1697). Proben aus der ältesten Sammlung von Meisterliedern teilt mit Bartsch, Meisterlieder
der Kolmarer Handschrift (in der «Bibliothek des Litterarischen Vereins zu Stuttgart», Stuttg. 1862); die Meisterlieder des
Hans Sachs gab Goedeke im 1. Bande der «Dichtungen des Hans Sachs» (Lpz. 1870; 2. Aufl. 1883) heraus. Richard
Wagner hat in seinem Musikdrama «Die Meistersinger von Nürnberg» ein reizvolles, aus reicher Kenntnis erwachsenes Bild der alten
Meistersingerei gezeichnet. –
Vgl. Jak. Grimm, Über den altdeutschen Meistergesang (Gött. 1811);
Lyon, Minne- und Meistersang
(Lpz. 1883);
Plate, Die Kunstausdrücke der Meistersinger (im 3. Bande der «Straßburger Studien», 1888).
der Befähigungsnachweis, der zur Zeit des Zunftwesens von denjenigen, die als Handwerksmeister aufgenommen
werden wollten, verlangt wurde, und der in der Anfertigung eines oft recht schwierigen Probestückes,
des sog. Meisterstückes, bestand.
Über die in der Neuzeit hervorgetretenen Bestrebungen für oder gegen die s. Befähigungsnachweis.
unter der Zunftordnung das von der Zunft verliehene Recht des selbständigen Betriebes des betreffenden
Gewerbes. Je mehr die Zünfte entarteten, um so schwieriger wurde die Erlangung der Meisterschaft für
alle diejenigen, die sich keiner nähern Verbindungen mit den Zunftgenossen erfreuten. Allgemein auch suchte man es dahin zu
bringen, daß die Zahl der Meisterstellen fest beschränkt und daß Auswärtige von der Zunft ganz ausgeschlossen würden.
Die Gewerbefreiheit (s. d.) machte diesen Meisterprivilegien ein Ende; doch
fehlt es auch gegenwärtig nicht an Bestrebungen, die Berechtigung der selbständigen Ausübung eines Handwerks von der Ablegung
eines Befähigungsnachweises (s. d.) abhängig zu machen.
Aug., Statistiker, geb. 16. Dez. 1822 zu Breslau, studierte in Breslau, Heidelberg und Tübingen, trat 1846 in den
Justizdienst, wurde 1853 Bürgermeister von Hirschberg, trat 1856 in den Staatsdienst zurück und wurde 1861 Grundsteuerregulierungskommissar. 1865 übernahm
in Berlin die Bearbeitung des Werkes «Über den Boden und die landwirtschaftlichen Verhältnisse des preuß. Staates», wurde 1868 Regierungsrat
und Mitglied des preuß. Statistischen Bureaus, 1872 Geh.
Regierungsrat und erstes Mitglied des Kaiserl. Statistischen Amtes des Deutschen Reichs, 1875 außerord., 1892 ord. Honorarprofessor
der Universität. Seit 1882 ist er vom Statistischen Amt verabschiedet und hat, zum Teil amtlich, einen großen Teil Europas zu
agrarischen Studien bereist. Außer zahlreichen Abhandlungen in Zeitschriften, Sammelwerken und der «Statistik des Deutschen Reichs»
schrieb er hauptsächlich: «Der Boden und die landwirtschaftlichen Verhältnisse des preuß. Staates nach dem Gebietsumfange
vor 1866» (4 Bde. und Atlas, Berl. 1873; ein 5. Band ist im Erscheinen begriffen),
«Die internationale land- und forstwirtschaftliche
Statistik» (ebd. 1873),
«Das deutsche Haus in seinen volkstümlichen Formen» (ebd. 1882),
«Die Frage des Kanalbaues in Preußen»
(Lpz. 1885),
«Geschichte, Theorie und Technik der Statistik» (Berl. 1886),
«Siedelung und Agrarwesen der
Westgermanen und Ostgermanen, der Kelten, Römer, Finnen und Slawen» (3 Bde., mit Atlas, ebd. 1896).
Otto Georg Alexander, Jurist, geb. 27. Mai 1818 zu Zellerfeld im Oberharz, studierte zu Göttingen, Berlin und Jena,
habilitierte sich 1842 in Göttingen, wurde Ostern 1847 außerord. Professor daselbst, Herbst 1847 ord.
Professor in Königsberg, 1850 in Greifswald, 1851 in Rostock, 1874 in Göttingen, 1885 Präsident des Landeskonsistoriums
in Hannover, wo er 24. Dez. 1893 starb. Er schrieb: «Institutionen des gemeinen deutschen Kirchenrechts» (Gött.
1845; 3. Aufl. u. d. T. «Lehrbuch
des deutschen Kirchenrechts», ebd. 1869),
«Die deutsche Kirchenfreiheit und die künftige kath.
Partei» (Lpz. 1848; gegen den Ultramontanismus gerichtet),
«Die Propaganda, ihre Provinzen und ihr Recht» (2 Bde., Gött.
1852‒53),
«Die Grundlagen des luth. Kirchenregiments» (Rost.
1864),
«Zur Geschichte der röm.-deutschen Frage» (3 Bde.,
Rost., dann Freib. i. Br. 1871‒85),
«Einleitung in das deutsche Staatsrecht» (Rost. 1861; 2. Aufl.,
Freib. i. Br. 1884),
«Febronius, Weihbischof J. N. von Hontheim und sein Widerruf» (Tüb. 1880),
«Biographisches» (Freib. i. Br.
1886),
«Das Rechtsleben der deutschen evang. Landeskirchen»
(Hannov. 1889).
(spr. mechilj-) del Sur, Stadt in der chilen. Provinz Antofagasta, am Stillen Ocean, unter 23°
1' südl. Br., an der durch die nach Norden vorspringende, im Morro de Mejillones gipfelnden Spitze gebildeten Bucht gelegen und durch
Bahn mit Ascotan und Antofagasta verbunden, war früher als Ausfuhrhafen von Guano und Kupfer von Bedeutung.