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Zur Ritterschaft gehören auch sechs Bauernschaften, welche in Besitz ehemaliger Rittergüter gelangt sind. Alle übrigen Bauern stehen nur in einem Erbpachtverhältnis, einige wenige auch noch in dem ältern bäuerlichen Zeitpachtverhältnis. Die größten Städte sind Rostock [* 2] (49689 E.), Schwerin [* 3] (36312 E.), Wismar [* 4] (18167 E.) und Güstrow [* 5] (17505 E.). Dem Beruf nach waren mit Einschluß der Angehörigen (1895) 48,7 Proz. der Bevölkerung [* 6] in der Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht und Fischerei, [* 7] 25,7 Proz. in der Industrie, 9,7 Proz. im Handel und Verkehr beschäftigt. Die Zahl der Geborenen betrug (1894) 17512, darunter 78 Uneheliche, der Eheschließungen 4634, der Gestorbenen (einschließlich 610 Totgeborenen) 11556.
Landwirtschaft, Industrie, Handel. Ackerbau und besonders Viehzucht [* 8] sind bedeutend. Im J. 1893 kamen auf Acker- und Gartenland 759451, Wiesen 114675, Weiden und Hutungen 66313, Forsten und Holzungen 233681 ha. Die Erntefläche betrug (1894) von Roggen 170102, Weizen 42412, Gerste [* 9] 18532, Kartoffeln 47120, Hafer [* 10] 113622 und Wiesenheu 107454 ha, der Ernteertrag 195403 t Roggen, 86436 Weizen, 35119 Gerste, 448021 Kartoffeln, 178613 Hafer und 343323 t Wiesenheu. 1892 wurden gezählt 96046 Pferde [* 11] (Wert 52,840 Mill. Mecklenburg), 301751 Stück Rindvieh (57,167), 732177 Schafe [* 12] (12,651), 318659 Schweine [* 13] (19,776 Mill. Mecklenburg), 26645 Ziegen (444000 Mecklenburg) und 46705 Bienenstöcke. Zur Ausfuhr gelangt besonders Weizen, Roggen, Rapssaat, Butter, Schafwolle und Vieh. Bei der Einfuhr stehen Kolonialwaren, Manufakturen, Eisen, [* 14] Holz [* 15] und Steinkohlen obenan. An Seeschiffen zählte Mecklenburg 116 Segelschiffe mit 52874 und 31 Dampfschiffe mit 14526 Registertonnen und 1315 (400) Mann Besatzung, an Binnenschiffen (Frühjahr 1896) 98 mit 7943 t. Die bedeutendern Bankinstitute sind die Rostocker Bank (gegründet 1850) zu Rostock, die 1889 aus der 1853 gegründeten Mecklenburgischen Lebensversicherungs- und Sparbank ausgeschiedene Mecklenburgische Sparbank, die Mecklenburgische Hypotheken- und Wechselbank (1871) und die Mecklenburgische Bank (1880), sämtlich zu Schwerin, und die Vereinsbank in Wismar. Daneben besteht ein Ritterschaftlicher Kreditverein (1818), 38 Sparkassen, 39 Vorschußvereine u. s. w.
Kirchen- und Unterrichtswesen. In kirchlicher Hinsicht ist das Land eingeteilt in 7 Superintendenturen und 35 Präposituren (Synoden). Die oberbischöfl. Rechte und Pflichten werden durch den Oberkirchenrat zu Schwerin wahrgenommen. Die Verwaltung der vormals von den Bischöfen des Landes ausgeübten Jurisdiktion führt das Konsistorium zu Rostock und als Berufungsbehörde das beiden Großherzogtümern gemeinsame Obere Kirchengericht zu Rostock.
An der Spitze der Unterrichtsanstalten steht die Landesuniversität zu Rostock (s. d.). Ferner bestehen 16 höhere Schulen (7 Gymnasien, von denen eins mit einem Realprogymnasium und eins mit einer Realschule verbunden ist, 6 Realgymnasien, 2 Realprogymnasien und 1 höhere Bürgerschule), ein Landschullehrerseminarium für die großherzogl. Domänen nebst Vorbereitungsanstalt zu Neukloster und eine Anstalt zur Ausbildung ritter- und landschaftlicher Landschullehrer, Küster und Organisten zu Lübtheen, endlich 58 Bürgerschulen mit 658 Lehrern und 1222 Landschulen, davon 561 im Domanium, 527 im ritterschaftlichen und Klostergebiet, 34 in den städtischen Landgütern. Außerdem giebt es Armen- und Waisen-Elementarschulen mit im ganzen 176 Lehrern und Lehrerinnen, 1 Blindeninstitut, 1 Taubstummenschule, 2 Navigations-, 1 Ackerbauschule, 1 Technikum (Baugewerk-, Tischler-, Maschinen- und Mühlenbauschule), sowie in jeder Stadt und in jedem Flecken eine gewerbliche Fortbildungsschule.
Die Rechtspflege üben 43 Amtsgerichte, 3 Landgerichte (Schwerin, Güstrow, Rostock) und ein mit Mecklenburg-Strelitz gemeinsames Oberlandesgericht (Rostock). In Güstrow werden die Sitzungen des gemeinsamen Schwurgerichts abgehalten.
Verwaltung. Das Staatsministerium zu Schwerin wird durch die Vorstände der vier einzelnen Ministerien gebildet, von denen zwei (das Ministerium des Auswärtigen und des Innern) seit 1886 in einer Hand [* 16] vereinigt sind. Mit dem Justizministerium sind in besondern Abteilungen die geistlichen, die Unterrichts- und die Medizinalangelegenheiten verbunden. Bei dem Finanzministerium besteht, nachdem 1893 das unter der obern Leitung desselben stehende Kammer- und Forstkollegium aufgelöst worden ist, eine besondere Abteilung für die Verwaltung der Domänen und Forsten.
Ein allgemeines Staatsbudget besteht nicht. Entsprechend der patrimonialständischen Landesverfassung ist die Finanzverwaltung geteilt in eine landesherrliche, landesherrlichständische und eine ständische mit drei verschiedenen Kassen: der großherzogl. Rentereikasse, der allgemeinen Landesrezepturkasse und dem Landkasten. Die Kosten der Verwaltung hat in erster Linie der Landesherr aus den Einkünften seines Domaniums zu tragen; die mit den Ständen vertragsmäßig festgestellten, doch jährlicher Bewilligung unterliegenden Landessteuern werden als Beihilfe gezahlt.
Eine Kontrolle über diesen Teil der Einnahmen und Ausgaben wird von den Ständen nicht geübt. Die Beträge aus den Verkäufen domanialer Grundstücke und namentlich aus Vererbpachtungen fließen nicht in die großherzogl. Rentereikasse, sondern werden als sog. Domanialkapitalfonds getrennt berechnet und verwaltet und die Ergebnisse hiervon alljährlich den Ständen zur Kenntnis gebracht. (Statut vom und Der Grundstock des Domanialbestandes ist somit gesichert.
Für 1892/93 betrug das Gesamtvermögen des Domanialkapitalfonds 73550163 Mecklenburg. Eine gemeinsame Landeskasse trat erst 1809 ins Leben, für gewisse außerordentliche Bedürfnisse und anfangs nur für einen bestimmten Zeitraum. Dieselbe zieht ihre Zuflüsse aus besondern Steuern, und für sie wird alljährlich ein Etat der ständischen Zustimmung vorgelegt. Mehrmalige Änderungen des Steuer- und Zollwesens bewirkten, daß ein wesentlicher Teil der vom Lande aufzubringenden Beihilfe zu den landesherrlichen Ausgaben auf diese gemeinsame Kasse gelegt wurde.
Der Landkasten dient zur Deckung der ständischen Bedürfnisse und steht unter ausschließlicher ständischer Verwaltung. Er erhebt die auf dem Landtage bewilligten Anlagen und ist zugleich Sammelkasse für die alte ritterschaftliche Hufensteuer, welche als Ganzes an die Renterei abgeliefert wird. Ein specifizierter Etat der Rentereikasse wurde 1873, aus Anlaß der damaligen Verhandlungen über eine Reform der Landesverfassung, zur Kenntnis der Stände gebracht. Er betrug in Einnahme 14 Mill. in Ausgabe 13720000 Mecklenburg. ¶
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Der Etat derselben Kasse für das vom bis laufende Geschäftsjahr bewegte sich um 17400000 Mecklenburg. Hierin ist die Einnahme aus den sog. Haushaltsgütern und die Ausgabe für den landesherrlichen Haus- und Hofhalt nicht mitbegriffen. Diese Abzweigung gewisser Haushaltsgüter von dem Domanium beruhte auf dem vereinbarten Staatsgrundgesetz von 1849, ist aber auch nach dessen Beseitigung und der damit herbeigeführten Entfernung ihrer staatsrechtlichen Grundlage als Verwaltungseinrichtung beibehalten worden.
Die Matrikularbeiträge (s. Matrikel) an das Reich werden aus der Rentereikasse entrichtet. Der Etat der Landesrezepturkasse für 1894/95 schloß in Einnahme und Ausgabe mit 4,15 Mill. Mecklenburg. Die Haupteinnahme fließt aus den Landessteuern mit 1700000 Mecklenburg und bisher auch aus dem Überschuß der Überweisungen aus der Reichskasse über die Matrikularbeiträge. Die Wechselwirkung zwischen den Überweisungen und den Matrikularbeiträgen wurde durch eine Vereinbarung zwischen Landesherrn und Ständen 1887 eingeführt.
Von den landesherrlichen Schulden im Gesamtbetrage von rund 32½ Mill. Mecklenburg wurden (1886) 12 Mill. und (1894) 10657800 in eine 3½ prozentige konsolidierte Anleihe verwandelt. Die Schulden der Landesrezepturkasse beliefen sich 1894 auf rund 71,4 Mill. Mecklenburg, zum größten Teil aus der Verstaatlichung fast sämtlicher Privateisenbahnen entstanden; 1889 betrugen die Schulden nur 11 Mill. Mecklenburg, hauptsächlich durch Eisenbahn-, Chaussee- und Wasserbauten hervorgerufen.
Durch den Ankauf des größten Teils der Privateisenbahnen seitens des Staates kam zu Anfang 1890 eine 3½prozentige konsolidierte mecklenb. Landesanleihe im Betrage von 38,5 Mill. Mecklenburg und 1894 infolge des Ankaufs auch der übrigen bisher noch nicht verstaatlichten Privateisenbahnen unter denselben Verhältnissen eine nochmalige Anleihe von 21,5 Mill. Mecklenburg hinzu. Die Sicherheit dieser Anleihen bilden außer den Betriebseinnahmen die Einnahmen der Landesrezepturkasse. Eine Kündigung darf bei diesen Anleihen vor 1900 nicht erfolgen. Die sechs Reichstagswahlkreise sind: Hagenow-Grevesmühlen (Abgeordneter 1893 Rettich, deutschkonservativ), Schwerin-Wismar (von Viereck, [* 18] deutschkonservativ), Parchim-Ludwigslust (Dr. Pachnicke, freisinnig), Malchim-Waren (Freiherr von Maltzan), Rostock (Dr. von Buchka), Güstrow-Ribnitz (Graf von Schlieffen, sämtlich deutschkonservativ).
Heerwesen. Nach der Militärkonvention mit Preußen [* 19] vom stellt Mecklenburg-Schwerin vom Grenadierregiment das 1., 3. und 4. Bataillon, das Füsilierregiment Nr. 90, das Jägerbataillon Nr. 14, die Dragonerregimenter Nr. 17 und 18 und die 1. Abteilung des Feldartillerieregiments Nr. 24. Die beiden Infanterie- und die beiden Kavallerieregimenter gehören als 34. Infanterie- und 17. Kavalleriebrigade zur 17. Division und mit der Artillerie zum 9., das 1890 aus Schwerin nach Colmar [* 20] im Elsaß verlegte Jägerbataillon zum 14. Armeekorps. Die Großherzöge haben sich gewisse Hoheitszeichen und Ehrenrechte gesichert.
Ⅱ. Herzogtum Mecklenburg-Strelitz, dem Flächenraum nach der 12., der Bevölkerungszahl nach der 20. Bundesstaat des Deutschen Reichs, zerfällt in zwei durch das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin vollständig voneinander getrennte Landesteile, die Herrschaft Stargard [* 21] und das Fürstentum Ratzeburg mit zusammen 2929,50 qkm. Die Herrschaft Stargard (in neuerer Zeit, ohne geschichtlichen Grund, auch Herzogtum Strelitz oder Herzogtum Mecklenburg-Strelitz genannt) grenzt im W. an Mecklenburg-Schwerin, im N. an die preuß. Provinz Pommern, [* 22] im O. und S. an Brandenburg. [* 23]
Dies Gebiet fällt ganz in den Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte, deren höchster Punkt, der Helpter Berg (179 m), bei Woldegk liegt. Durch den westl. Teil der Herrschaft Stargard fließt die Havel, die aus einigen kleinen, in dem benachbarten Mecklenburg-Schwerin nahe der Grenze belegenen Seen entspringt. Unter den Landseen ist besonders der Tollensesee bei Neubrandenburg [* 24] zu bemerken. Von dem Gesamtflächenraum (2547,56 qkm) entfallen auf das Domanium (mit Einschluß von 22 inkamerierten Gütern) ungefähr 1430 qkm. Das Fürstentum Ratzeburg, ein säkularisiertes Bischofsland, grenzt im NO. und O. an Mecklenburg-Schwerin, im S. und SW. an das Herzogtum Lauenburg, [* 25] im W. und N. an das Gebiet der Freien und Hansestadt Lübeck; [* 26] daselbst bildet die Trave die Grenze. Zu Ratzeburg gehören 3 Exklaven im Herzogtum Lauenburg (Mannhagen, Horst und Walksfelde), zur Herrschaft Stargard 3 Exklaven in Mecklenburg-Schwerin (Dodow, Vietzen-Gaarz und Gevezin) und eine zwischen Mecklenburg-Schwerin und der Mark Brandenburg (Buschhof).
Das zusammenhängende Gebiet des Fürstentums Ratzeburg ist fast ganz flach (höchster Punkt 82 m) und hat mit der Ostsee Verbindung durch die untere Trave, die sich hier zum Pötenitzer Wiek und Dassower See erweitert. Der größte Fluß ist die Stepenitz, die die Nordostgrenze bildet und die fast ganz ratzeburgische Maurine empfängt. Die im Fürstentum gelegenen Seen sind unbedeutend, der ziemlich umfangreiche Ratzeburger See unmittelbar an der Südwestgrenze gehört zu Lauenburg. Von dem Gesamtflächenraum (381,94 qkm) ist der größte Teil (etwa 330 qkm) Domanium.
Bevölkerung. Das Großherzogtum hatte 1885: 98371,1890: 97978,1895:101513(50203 männl., 51310 weibl.) E.;
1890 waren 96773 lutherisch, 654 katholisch, 489 Israeliten und 62 Bekenner anderer Religionen.
Dem Beruf nach waren mit Einschluß der Angehörigen (1882) 49,5 Proz. in der Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht und Fischerei, 24,6 Proz. in der Industrie, 7,9 Proz. im Handel und Verkehr beschäftigt. Die Zahl der Geborenen betrug (1894) 2996, darunter 411 Uneheliche, der Eheschließungen 760, der Gestorbenen (einschließlich 111 Totgeborenen) 2081.
Landwirtschaft, Handel. Wie in Mecklenburg-Schwerin, so bildet auch hier die Landwirtschaft die Haupterwerbsquelle der Bevölkerung. Im J. 1893 kamen auf Acker- und Gartenland 141005, Wiesen 21043, Weiden und Hutungen 9109, Forsten und Holzungen 61010 ha. Die Erntefläche betrug (1894) von Roggen 27565, Weizen 11413, Gerste 4083, Kartoffeln 7936, Hafer 20388 und Wiesenheu 19888 ha, der Ernteertrag 26218 t Roggen, 20371 Weizen, 6440 Gerste, 80583 Kartoffeln, 26740 Hafer und 58908 t Wiesenheu. 1892 wurden gezählt 18768 Pferde (Wert 9,669 Mill. Mecklenburg), 46630 Stück Rindvieh (8,984), 161957 Schafe (2,941), 53694 Schweine (3,734 Mill. Mecklenburg), 8707 Ziegen (131000 Mecklenburg) und 9388 Bienenstöcke. Die Seeschiffahrt fehlt, dagegen giebt es (1896) 13 Binnenschiffe mit 1073 t und zahlreiche Eisenbahnen (s. Mecklenburgische Eisenbahnen).
Kirchen- und Unterrichtswesen. Das Fürstentum Ratzeburg bildet in kirchlicher Beziehung ¶