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der armenischen Litteratur (Lpz. 1836); Boré, Le [* 2] convent de St. Lazare à Venise (Par. 1837); Zeitschrift für die histor. Theologie, Heft 1 (Lpz. 1841); F. Scherer, Die in Wien [* 3] (5. Aufl., Wien 1892).
der armenischen Litteratur (Lpz. 1836); Boré, Le [* 2] convent de St. Lazare à Venise (Par. 1837); Zeitschrift für die histor. Theologie, Heft 1 (Lpz. 1841); F. Scherer, Die in Wien [* 3] (5. Aufl., Wien 1892).
(spr. mecklĭnétt, von Mechlin, der engl. Form für Mecheln), [* 4] s. Fadengebilde (Bd. 6, S. 516 a).
Friedr. Wilh. Alex. von, Afrikaforscher, geb. zu Lauban in Schlesien, [* 5] erhielt seine Erziehung im Kadettenkorps, nahm an den Kriegen von 1866 und von 1870 und 1871 teil und wurde bei Wörth [* 6] schwer verwundet. Er nahm 1874 als Major seinen Abschied und beteiligte sich an der Loango-Expedition unter Güßfeldt. Die zweite größere Reise unternahm er 1878‒81 nach Angola, wo er den Mittellauf des Kuango erforschte, den «Kaiser-Wilhelms-Fall» entdeckte und den Fluß abwärts bis zur Steinbarre Kingunschi verfolgte. Er veröffentlichte: «Kartenwerk meiner Kuango-Expedition» (28 Blätter, Berlin). [* 7]
alte Form des Namens Mathilde.
(hebr.), Wort der Gaunersprache, soviel wie fertig, bankrott, ruiniert, zu Grunde gerichtet.
Joh. Friedr., der Jüngere, Anatom, geb. zu Halle, [* 8] der Sohn Philipp Friedrich Theodor M.s (geb. gest. als Professor der Chirurgie und Entbindungskunst zu Halle) und der Enkel Johann Friedrich M.s (geb. zu Wetzlar, [* 9] gest. zu Berlin, bekannt durch seine anatom. Arbeit «De quinto pare nervorum cerebri», Gött. 1748),
studierte zu Halle und Göttingen, [* 10] ging hierauf nach Würzburg [* 11] und Wien, später nach Paris [* 12] und endlich nach Italien. [* 13] 1806 erhielt Meckel, welcher schon durch seine Inauguraldissertation «De cordis conditionibus abnormibus» (Halle 1801) Aufsehen erregt hatte, in Halle die Professur der Chirurgie, die er bald mit der der Anatomie und Physiologie vertauschte. Er starb zu Halle. Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: die in Verbindung mit Froriep herausgegebene Übersetzung von Cuviers «Vergleichender Anatomie» (4 Bde., Lpz. und Riga [* 14] 1809‒10),
welche in den Anmerkungen einen Schatz der seltensten Kenntnisse enthält, der dieselbe weit über das Original stellt;
«Beiträge zur vergleichenden Anatomie» (2 Bde., Lpz. 1809‒12),
«System der vergleichenden Anatomie» (6 Tle. in 7 Bdn., Halle 1821‒33);
«Handbuch der pathol. Anatomie» (2 Bde., Lpz. 1812‒18),
«Handbuch der menschlichen Anatomie» (4 Bde., Halle 1815‒20),
«Tabulae anatomico-pathologicae» (4 Hefte, Lpz. 1817‒26),
«Descriptio monstrorum nonullorum» (mit Kupfern, ebd. 1826).
[* 15] ein deutsches Land an der Ostsee im ehemaligen niedersächs. Kreise, [* 16] liegt zwischen 53° 4’ bis 54° 22’ nördl. Br. und 10° 36’ bis 13° 51’ östl. L. von Greenwich, wird umschlossen von den preuß. Provinzen Pommern, [* 17] Brandenburg, [* 18] Hannover, [* 19] Schleswig-Holstein [* 20] und dem Gebiet der Stadt Lübeck [* 21] und zerfällt in die zum Deutschen Reiche gehörigen Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz mit einer Gesamtfläche von 16091,11 qkm. (Hierzu eine Karte: Mecklenburg und Pommern.)
Ⅰ. Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, dem Flächenraum nach der 7., der Einwohnerzahl nach der 9. Bundesstaat des Deutschen Reichs, bildet, abgesehen von einigen Exklaven (Rossow und Schönberg-Netzeband in der Prignitz, Ahrensberg in Mecklenburg-Strelitz), ein wohl abgerundetes Ganzes. Die 161 km lange Ostseeküste ist im allgemeinen flach und durch Dünen geschützt, nur an wenigen Stellen steil, besonders bei Doberan, wo die Kühlung (128 m) bis ans Meer tritt.
Hier befindet sich auch der sog. Heiligendamm (s. d.). Die wichtigsten Küsteneinschnitte sind an der Westgrenze die Travemündung mit dem Pötenitzer Wiek und Dassower See, die Wismarer Bucht mit der Insel Poel, das flache durch die Halbinsel Wustrow abgeschnittene Salzhaff, die verbreiterte untere Warnow (Breitling) mit dem Hafen von Rostock, [* 22] endlich an der Ostgrenze der Ribnitzer See, ein Teil des Saaler Boddens. Nur die Wismarer Bucht und die Warnowmündung bieten größern Schiffen Fahrwasser.
Das vorherrschend flache Land durchzieht von Südosten nach Nordwesten ein niedriger und breiter Landrücken (Mecklenburger Seenplatte) mit einzelnen Seitenverzweigungen, der bis zu 140 m aufsteigt (Hohe Burg nordöstlich Warin 144 m) und die Wasserscheide zwischen Ostsee und Elbe bildet. Außerhalb dieses Landrückens ist teils Heideebene, teils fruchtbares Flachland, welches mit niedrigen Hügeln und zahlreichen Wiesenniederungen abwechselt. An der Südgrenze gegen die Prignitz erheben sich die Ruhner Berge zu 178 m. Man zählt über 300 Landseen, von denen der Müritzsee (133 qkm) und der Schweriner See (61 qkm) die größten sind.
Von den Flüssen sind zu nennen die Warnow, welche bei Warnemünde, dem Vorhafen von Rostock, in die Ostsee, und die Elde, welche bei Dömitz in die Elbe mündet, ferner die Stepenitz an der West- und die Recknitz sowie die Peene mit Trebel an der Ostgrenze. Die wichtigsten Kanäle sind der Störkanal, Ludwigsluster Kanal und die Neue Elde. An Mineralquellen hat Mecklenburg die Stahlquellen zu Doberan und Goldberg und die Saline, zugleich Solbad, zu Sülze. Seebäder sind Arendsee, Boltenhagen, Brunshausen, Heiligendamm, Fulgen, Alt-Gaarz, Müritz, Warnemünde, Wendorf bei Wismar [* 23] und Wustrow.
Der Boden ist, je nachdem er aus Sand, Lehm oder einer Mischung von beiden besteht, an Fruchtbarkeit sehr ungleich. Etwa sieben Zehntel der Fläche wird landwirtschaftlich benutzt, während die Waldungen 2337 qkm betragen. Das Klima ist im ganzen feucht und verhältnismäßig mild, mit vorherrschendem Westwind. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt nach dem Durchschnitt der J. 1853 bis 1893 +7,9° C., die jährliche Regen- und Schneemenge reichlich 55 cm.
Größe und Bevölkerung. [* 24] Von dem Gesamtflächenraum (13161,61 qkm, darunter 666,8 qkm Wasserfläche) kommen 5592,59 qkm auf den landesherrlichen Grundbesitz, 5598,81 qkm auf die ritterschaftlichen Güter, 450,26 qkm auf die Klostergüter und 1519,95 qkm auf die Städte und deren Güter. Das Großherzogtum hatte 1885: 575152, 1890: 578342 (285092 männl., 293250 weibl.) E., d. i. 43,9 E. auf 1 qkm, darunter 570200 Lutherische, 5034 Katholiken, 492 Reformierte, 434 sonstige Christen und 2182 Israeliten, 1895: 596883 (296740 männl., 300143 weibl.) E. Das landesherrliche Domanium (mit Einschluß der 76 sog. inkamerierten, d. h. früher ritterschaftlichen, später durch käufliche Erwerbung u. s. w. in landesherrlichen Besitz gelangten und der Verwaltung durch die großherzogl. Kammer einverleibten, seit 1894 einer Abteilung des Finanzministeriums unterstellten Güter) hatte 191195 E. Aller übrige ländliche Grundbesitz gehört den Mitgliedern der Ritterschaft (118477 E.), den Klöstern (8095 E.) und 42 Städten (278134 E.). ¶
Zur Ritterschaft gehören auch sechs Bauernschaften, welche in Besitz ehemaliger Rittergüter gelangt sind. Alle übrigen Bauern stehen nur in einem Erbpachtverhältnis, einige wenige auch noch in dem ältern bäuerlichen Zeitpachtverhältnis. Die größten Städte sind Rostock (49689 E.), Schwerin (36312 E.), Wismar (18167 E.) und Güstrow [* 26] (17505 E.). Dem Beruf nach waren mit Einschluß der Angehörigen (1895) 48,7 Proz. der Bevölkerung in der Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht und Fischerei, [* 27] 25,7 Proz. in der Industrie, 9,7 Proz. im Handel und Verkehr beschäftigt. Die Zahl der Geborenen betrug (1894) 17512, darunter 78 Uneheliche, der Eheschließungen 4634, der Gestorbenen (einschließlich 610 Totgeborenen) 11556.
Landwirtschaft, Industrie, Handel. Ackerbau und besonders Viehzucht [* 28] sind bedeutend. Im J. 1893 kamen auf Acker- und Gartenland 759451, Wiesen 114675, Weiden und Hutungen 66313, Forsten und Holzungen 233681 ha. Die Erntefläche betrug (1894) von Roggen 170102, Weizen 42412, Gerste [* 29] 18532, Kartoffeln 47120, Hafer [* 30] 113622 und Wiesenheu 107454 ha, der Ernteertrag 195403 t Roggen, 86436 Weizen, 35119 Gerste, 448021 Kartoffeln, 178613 Hafer und 343323 t Wiesenheu. 1892 wurden gezählt 96046 Pferde [* 31] (Wert 52,840 Mill. Mecklenburg), 301751 Stück Rindvieh (57,167), 732177 Schafe [* 32] (12,651), 318659 Schweine [* 33] (19,776 Mill. Mecklenburg), 26645 Ziegen (444000 Mecklenburg) und 46705 Bienenstöcke. Zur Ausfuhr gelangt besonders Weizen, Roggen, Rapssaat, Butter, Schafwolle und Vieh. Bei der Einfuhr stehen Kolonialwaren, Manufakturen, Eisen, [* 34] Holz [* 35] und Steinkohlen obenan. An Seeschiffen zählte Mecklenburg 116 Segelschiffe mit 52874 und 31 Dampfschiffe mit 14526 Registertonnen und 1315 (400) Mann Besatzung, an Binnenschiffen (Frühjahr 1896) 98 mit 7943 t. Die bedeutendern Bankinstitute sind die Rostocker Bank (gegründet 1850) zu Rostock, die 1889 aus der 1853 gegründeten Mecklenburgischen Lebensversicherungs- und Sparbank ausgeschiedene Mecklenburgische Sparbank, die Mecklenburgische Hypotheken- und Wechselbank (1871) und die Mecklenburgische Bank (1880), sämtlich zu Schwerin, und die Vereinsbank in Wismar. Daneben besteht ein Ritterschaftlicher Kreditverein (1818), 38 Sparkassen, 39 Vorschußvereine u. s. w.
Kirchen- und Unterrichtswesen. In kirchlicher Hinsicht ist das Land eingeteilt in 7 Superintendenturen und 35 Präposituren (Synoden). Die oberbischöfl. Rechte und Pflichten werden durch den Oberkirchenrat zu Schwerin wahrgenommen. Die Verwaltung der vormals von den Bischöfen des Landes ausgeübten Jurisdiktion führt das Konsistorium zu Rostock und als Berufungsbehörde das beiden Großherzogtümern gemeinsame Obere Kirchengericht zu Rostock.
An der Spitze der Unterrichtsanstalten steht die Landesuniversität zu Rostock (s. d.). Ferner bestehen 16 höhere Schulen (7 Gymnasien, von denen eins mit einem Realprogymnasium und eins mit einer Realschule verbunden ist, 6 Realgymnasien, 2 Realprogymnasien und 1 höhere Bürgerschule), ein Landschullehrerseminarium für die großherzogl. Domänen nebst Vorbereitungsanstalt zu Neukloster und eine Anstalt zur Ausbildung ritter- und landschaftlicher Landschullehrer, Küster und Organisten zu Lübtheen, endlich 58 Bürgerschulen mit 658 Lehrern und 1222 Landschulen, davon 561 im Domanium, 527 im ritterschaftlichen und Klostergebiet, 34 in den städtischen Landgütern. Außerdem giebt es Armen- und Waisen-Elementarschulen mit im ganzen 176 Lehrern und Lehrerinnen, 1 Blindeninstitut, 1 Taubstummenschule, 2 Navigations-, 1 Ackerbauschule, 1 Technikum (Baugewerk-, Tischler-, Maschinen- und Mühlenbauschule), sowie in jeder Stadt und in jedem Flecken eine gewerbliche Fortbildungsschule.
Die Rechtspflege üben 43 Amtsgerichte, 3 Landgerichte (Schwerin, Güstrow, Rostock) und ein mit Mecklenburg-Strelitz gemeinsames Oberlandesgericht (Rostock). In Güstrow werden die Sitzungen des gemeinsamen Schwurgerichts abgehalten.
Verwaltung. Das Staatsministerium zu Schwerin wird durch die Vorstände der vier einzelnen Ministerien gebildet, von denen zwei (das Ministerium des Auswärtigen und des Innern) seit 1886 in einer Hand [* 36] vereinigt sind. Mit dem Justizministerium sind in besondern Abteilungen die geistlichen, die Unterrichts- und die Medizinalangelegenheiten verbunden. Bei dem Finanzministerium besteht, nachdem 1893 das unter der obern Leitung desselben stehende Kammer- und Forstkollegium aufgelöst worden ist, eine besondere Abteilung für die Verwaltung der Domänen und Forsten.
Ein allgemeines Staatsbudget besteht nicht. Entsprechend der patrimonialständischen Landesverfassung ist die Finanzverwaltung geteilt in eine landesherrliche, landesherrlichständische und eine ständische mit drei verschiedenen Kassen: der großherzogl. Rentereikasse, der allgemeinen Landesrezepturkasse und dem Landkasten. Die Kosten der Verwaltung hat in erster Linie der Landesherr aus den Einkünften seines Domaniums zu tragen; die mit den Ständen vertragsmäßig festgestellten, doch jährlicher Bewilligung unterliegenden Landessteuern werden als Beihilfe gezahlt.
Eine Kontrolle über diesen Teil der Einnahmen und Ausgaben wird von den Ständen nicht geübt. Die Beträge aus den Verkäufen domanialer Grundstücke und namentlich aus Vererbpachtungen fließen nicht in die großherzogl. Rentereikasse, sondern werden als sog. Domanialkapitalfonds getrennt berechnet und verwaltet und die Ergebnisse hiervon alljährlich den Ständen zur Kenntnis gebracht. (Statut vom und Der Grundstock des Domanialbestandes ist somit gesichert.
Für 1892/93 betrug das Gesamtvermögen des Domanialkapitalfonds 73550163 Mecklenburg. Eine gemeinsame Landeskasse trat erst 1809 ins Leben, für gewisse außerordentliche Bedürfnisse und anfangs nur für einen bestimmten Zeitraum. Dieselbe zieht ihre Zuflüsse aus besondern Steuern, und für sie wird alljährlich ein Etat der ständischen Zustimmung vorgelegt. Mehrmalige Änderungen des Steuer- und Zollwesens bewirkten, daß ein wesentlicher Teil der vom Lande aufzubringenden Beihilfe zu den landesherrlichen Ausgaben auf diese gemeinsame Kasse gelegt wurde.
Der Landkasten dient zur Deckung der ständischen Bedürfnisse und steht unter ausschließlicher ständischer Verwaltung. Er erhebt die auf dem Landtage bewilligten Anlagen und ist zugleich Sammelkasse für die alte ritterschaftliche Hufensteuer, welche als Ganzes an die Renterei abgeliefert wird. Ein specifizierter Etat der Rentereikasse wurde 1873, aus Anlaß der damaligen Verhandlungen über eine Reform der Landesverfassung, zur Kenntnis der Stände gebracht. Er betrug in Einnahme 14 Mill. in Ausgabe 13720000 Mecklenburg. ¶