(s. d.), vom Habitus der Schwalben, weshalb die frühere
Systematik ihn zu dieser Familie stellte.
Der Schnabel ist auffallend
kurz, der
Rachen tief gespalten, die Schwingen sind sehr lang und schmal, die Füße sind schwach, die Zehen sehr verkürzt,
aber mit derben Krallen;
der
Vogel vermag demzufolge nicht zu laufen, aber wohl sich an
Wänden u. s. w.
fest anzuheften. Er ist ein insektenfressender
Vogel, der Anfang Mai zu uns kommt, um nur zu brüten, und Anfang
August wieder
verschwindet, aber während der Zeit nicht wenig dazu beiträgt, unsere
Städte, in deren
Türmen und Häusern er nistet, namentlich
abends mit munterm Geschrei zu beleben.
Nahe mit der Mauer verwandt ist der Felsensegler (s. d.).
See in Ostpreußen,
[* 2] im S. von Insterburg,
[* 3] 105 qkm groß, 20 km lang, hat eine vielfach gewundene Gestalt
und in seinen
Teilen verschiedene
Namen;
die durch Berechnung und Erfahrung festgesetzte Norm der
Dicke einer
Mauer (s. d.).
Sie richtet sich im allgemeinen nach der Belastung oder dem Seitendruck, der Grundbeschaffenheit, der Höhe und dem Material
oder dem mehr oder weniger regelmäßigen
Verbande. Sehr hohe
Mauern werden in
Absätzen mit nach unten zunehmender
Stärke
[* 6] aufgeführt
und durch Querscheidungen,Balkenlage,
[* 7] verankert. Von großem Einfluß auf die Konstruktion der
Mauer und
ihre
Stärke sind die
Durchbrechungen der
Mauer durch Bogenöffnungen, Fenster und
Thüren. Die Mauerstärke verhalten sich bei Anwendung
von Werksteinen, Ziegelsteinen, lagerhaften
Bruchsteinen, Geschiebesteinen wie 5-6:8:10:15.
Erfahrungsgemäß und dem Baugesetz entsprechend kann man die in folgender
Weise festsetzen: a. Umfassungsmauern
erhalten bei 4,20 m Geschoßhöhe im obersten
Geschosse
[* 8] 1½
SteinStärke, in jedem tiefer liegenden
Stockwerke werden sie um
½
Stein stärker gemacht.
Haben diese Außenwände auf mindestens 7,5 m Länge eine Scheidewand, so können die Umfassungswände
der beiden obersten
Stockwerke je 1½
Stein stark und je zwei darunter liegende
Geschosse um ½
Stein stärker
gemacht werden. Kellermauern sind unter allen Umständen ½
Stein stärker zu machen als die Mitte auf Mitte auf ihnen stehenden
Mauern des Erdgeschosses. Umfassungswände von großer Höhe (h, in Metern) erhalten:
b. Giebelwände bei freistehenden
Gebäuden mit Walmdächern sind wie Umfassungsmauern zu behandeln.
c. Freistehende Grenzgiebel erhalten im Dache 1
SteinStärke mit Verstärkungspfeilern, den Bundsäulen entsprechend, von
mindestens 2
Stein Länge
und ½
SteinStärke. Im obersten
Geschosse 1½
Stein; darunter das zweite 1½ oder 2
Stein, das dritte 2
Stein,
das vierte 2½
Stein. Die größern
Maße gelten für große
Tiefen und hohe
Geschosse.
d. Nicht freistehende Grenzgiebel. Gemeinschaftliche im Dache 1
Stein stark, je zwei
Geschosse darunter
mit ½
Stein Verstärkung.
[* 10] Nicht gemeinschaftliche im Dache 1
Stein, zwei
Geschosse darunter auch 1
Stein, die zwei folgenden
Geschosse 1 oder 1½
Stein, je nachdem die Frontlänge geringer (9-13 m) oder größer ist.
e.
HoheWände bei Pultdächern. Freistehende, bei Stuhlwänden 1
Stein stark, ganz massiv, für drei
Geschosse
1½
Stein stark, dann für je zwei
Geschosse ½
Stein mehr. Nichtfreistehende werden wie Grenzgiebel betrachtet.
f. Mittelmauern, balkentragende, vier
Stockwerke übereinander 1½
Stein stark, die folgenden beiden darunter 2
Stein.
Sollen
russ. Rohre nicht durch
Vorlagen gebildet oder die Korridore gewölbt werden, mindestens 2
Stein.
g. Treppenmauern erhalten durchgängig die mittlere Wandstärke sämtlicher
Geschosse, um die
Absätze in
Mauern der einzelnen
Geschosse zu vermeiden.
h. Scheidewände. Gewöhnlich durch alle
Etagen ½
Stein stark, bei
Fluren und großen Räumen auch wohl 1-1½
Stein stark; in
Cement gemauert wohl auch ¼
Stein stark.
i.
Brandmauern erhalten stets 1
SteinStärke und sind 20 cm hoch über die Dachfläche aufzuführen.
k. Plinthenmauern springen außen in der Regel 4-5 cm vor, werden abgewässert, bei Kellerwohnungen 1,3-1,6 m hoch. Gewöhnlich
½
Stein stärker als die darauf ruhenden ersten Geschoßmauern.
l. Die
Stärke der
Grund- und Fundamentmauern läßt sich so festsetzen, daß ihre obere
Stärke gewöhnlich
½
Stein stärker gemacht wird, als die auf ihnen ruhenden Plinthenmauern.
Ihre untere
Stärke s1 beträgt, wenn die obere mit
s, die Höhe mit h bezeichnet wird:
s1 = s + 1/6 h bis s1 = s + ¼ h.
Die ganze Höhe teilt man gewöhnlich in 1,5 m hohe
Absätze, dem untersten
Bankett giebt man 0,30 bis
0,40 m Höhe, während man die einzelnen
Absätze sich um ½
Stein in Ziegeln, 15 cm in
Bruchstein nach unten verbreitern läßt.
Die geringste Fundamenttiefe oder Höhe ist die sog. Frosttiefe, welche mit 0,80 bis 1,30
m inRechnung
gesetzt werden kann.
oder
Mowi, eine der Sandwich- oder
Hawaii-Inseln, 1268 qkm groß, mit (1890) 17 357 E., besteht
aus zwei gebirgigen
Teilen, welche durch eine niedrige
Landenge verbunden sind.
Auf dem östl.
Teil, zunächst
Hawaii, erhebt
sich der
Vulkan Haleakala, d. h. Haus der
Sonne
[* 14] (3058 m), mit dem größten, aber erloschenen Krater
[* 15] der Welt, der gegen 32 km
Umfang und 830 m
Tiefe hat.
Name für eine Reihe von bei
Pferden und Rindern vorkommenden Hauterkrankungen, wie
¶
mehr
Ekzem, Erysipel u. s. w. Insbesondere bezeichnet man als ekzematöse Mauke ein nässendes
Ekzem, das in der Fesselbeuge der Pferde
[* 17] auftritt und im wesentlichen wohl auf Unreinlichkeit zurückzuführen ist.
Der stärkste
Grad der Mauke ist die Brandmauke, bei der ein Hautstück abstirbt und ausfällt.
Die Brandmauke entsteht durch einen besondern
Infektionsstoff bei gleichzeitiger Einwirkung von Nässe und starker Kälte.
Joh. Heinr. Wilh., s. Perthes
(Friedr. Christoph). ^[= und Montigny-Mitrailleuse, eine 1869 in Belgien und Österreich eingeführte, nach ihren Erfindern ...]