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andern Körper die Fallbeschleunigung dieselbe ist, so hat man 1/^11/F und folglich , -^^. (S. Pen- del.) Das absolute Maßsystem nimmt diejenige Stoffmenge, die in 1 K3 enthalten ist, als Massen- einheit an, wogegen man zu praktischen Zwecken übereingekommen ist, den Druck von einem Kilo- grammgewicht als Krafteinheit anzunehmen.
Nach der
Gleichung i ^ inF ist
in ^ -, demnach in diefem letztcrn «terrestrischem» Maßsystem die Masséna
eines
Kilogrammgewichts 1:9,8 ^ 0,102. Masséna
und Gewicht sind überhaupt wohl zu unterscheiden.
Ein Körper hat überall dieselbe
Masséna
, sein Gewicht wechselt aber ein wenig an verschiedenen Orten der Erde, entsprechend der
(Hchwcrebcschleunigung.
Sucht man ein Schwungrad aus dem Lager
[* 2] zu he- ben, so empfindet man dessen Gewicht, sucht man dasselbe
aber zu dreheu, so fühlt man den Kraft- aufwand zur
Beschleunigung seiner
Masse. Ver- möge ihrer Masséna
üben alle Körper aufeinander
eine
Anziehung aus, deren Betrag außer von ihrer ge- genseitigen Entfernung nur von der
Größe ihrer
Masséna
abhängig ist. (S.
Schwere.)
Masse (Vermo'gcnsmasse
), s. ^Iu83a. Masse, Formmaterial, s. Formerei.
[* 3] Masse, unechter Meerschaum
(s. d.). Masse
forderungen, s. Massegläubiger.
Masseformerei, s. Formerei. Massegläubiger. Die Verwaltung und Ver- teilung der Konkursmasse verursacht regelmäßig Kosten, welche der Verwalter zu bestreiten hat (§. 51 der Deutschen Konkursordnung).
Außerdem können aus dessen Thätigkeit, insbesondere infolge der von ihm bewilligten Erfüllung der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners oder neu abgeschlossener Rechts- geschäfte^ Verbindlichkeiten entstehen, welche gleich- falls aus der Konkursmasse erfüllt werden muffen; ferner Ansprüche aus grundloser Bereicheruug der Masse (§.52).
Die Ausgaben der einen wie der an- vern Art ruhen gleichsam als eine Last auf der Kon- kursmasse, welche bloß infoweit zur Befriedigung der (gewöhnlichen und bevorrechtigten) Konkurs- gläubiger zu verwenden ist, als es sich um den nach Deckung der erwähnten Massekosten und Masse - schulden verbleibenden Überschuß (die reine Masse) handelt.
Die Gläubiger, deren Forderungen nach dem dargelegten Grundsatze vorweg aus der Kon- kursmasse zu befriedigen sind, werden fowohl in der Deutfchen wie in der Österr.
Konkursordnung Masséna genannt. Die Verbindlichkeiten der einen wie der andern Art sind Masfeschulden im weitern Sinne des Worts.
Die Verpflichtungen, bei welchen es sich nicht um Massekosten handelt, heißen Masscschul- den im engern (^inne des Worts. Reicht die Kon- kursmasse zur vollständigen Befriedigung aller Masséna nicht aus, so find zunächst die Masseschulden im engern Sinne des Worts, dann die Massekosten und von diesen letztern wieder zuerst die baren Auslagen, zuletzt aber die dem Gemeinschuldner und dessen Familie bewilligte Unterstützung zu berichtigen. Der Erlös aus Gegenständen, welche zur Abgesonderten Befriedigung (s. d.) dienen, darf zur Deckung der Masséna nur insoweit verwendet werden, als sich nach Durchführung der abgesonderten Befriedigung ein Überschuß ergiebt.
Wenn eine den Kosten des Kon- kursverfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist, kann die Konkurseröffnung (s. d.) abgelebnt oder das bereits eröffnete Verfahren eingestellt werden l§§. 99 und 190 der Konkurs ordnung).
Eine be- fondere Anmeldung und Prüfung der Masseforde- rungen ist nicht vorgeschrieben.
Vielmehr haben sich die Masséna einfach an den Verwalter zu halten, der für die Befriedigung der ihm bekannten Masséna von Amts wegen Sorge zu tragen hat.
Masseansprüche, welche bei der Abschlagsverteilung bis zur Festsetzung des Prozentsatzes, bei der Schluhverteilung bis zur Be- endigung des Schlußtermins, bei der Nachtrags- verteilung bis zu deren Bekanntmachung nicht zur Kenntnis des Verwalters gelangt sind, tonnen auf den zur Verteilung bestimmten Massedestand nicht geltend gemacht werden, müssen also infolge der ver- späteten Geltung unbefriedigt bleiben, obgleich die Mittel zu ihrer Befriedigung vorhanden waren. Nach der Osterr. Konkursordnung (Kß. 28 - 30) gelten im allgemeinen dieselben Grundsätze.
Die Massekosten sind jedoch (nach§. 29) vor den übrigen Masseschulden zu berücksichtigen. feiten. Maßeinheiten, elektrische, s. Elektrische [* 4] Ein- Mafsekosten, s. Massegläubiger.
Masfekurator, s. Kontursverwalter.
Masselgraben, s. Eisenerzeugung.
Masseln, f. Eisen [* 5] und Eisenerzeugung. guminose (^cacia antkklininticll), deren Rinde ein lräftiges und sicheres Bandwurmmittel ist. Mafsöna, Andre», Herzog von Nivoli, Fürst von Eßling, franz. Marfchall, geb. zu Nizza, [* 6] ging, 13 I. alt, als Schiffsjunge auf ein Kauffahrteischiff, trat aber 1775 in ein franz. In- fanterieregiment. Masséna brachte es bis 1789 nicht weiter als bis zum Quarticrmeister, nahm dann seine Entlassuug, trat aber beim Ausbruch der Re- volution wieder in die Armee, wurde 1792 Batail- lonscommandeur, 1793 Vrigadegeneral und Tivi- sionsgeneral. Masséna zeichnete sich nun bis 1797 auf dem oberital.
Kriegsschauplatz auf das hervorragendste aus, ganz besonders bei Loano und Rivoli. Da die Truppen ihm Erpressungen zur Last legten und den Gehorsam verweigerten, legte er das Kommando nieder, erhielt aber schon Ende 1798 den Oberbefehl in der Schweiz [* 7] und schlug die Russeu bei Zürich. [* 8] 1800 wurde ihm die Verteidigung von Genua [* 9] übertragen, doch mußte er im Juni kapitu- lieren.
Nach der Schlacht von Marengo [* 10] wurde Masséna Oberbefehlshaber über die ganze ital. Armee. 1804 ernannte ihn Napoleon zum Marschall. 1805 erhielt Masséna uochmals den Oberbefehl in Italien; [* 11]
er eroberte 1801) Gaeta und vertrieb die in Ealabrien gelande- ten Engländer. 1807 übernahm Masséna nach der Schlacht von Eylau den Oberbefehl über den reckten Flügel der franz. Armee und wurde nach dem Frieden von Tilsit [* 12] zum Herzog von Rivoli ernannt.
In: Fclozug gegen Dsterreich kommandierte er 1809 auf dem rechten Donauufer und zeichnete ficb bei Landsbut, Eggmühl, Ebersberg a. d. Traun, bei Aspern [* 13] und Wagram [* 14] aus, wofür er später zum Fürsten von Ehling ernannt wurde. 1810 erhielt Masséna den Ober- befehl in Portugal, [* 15] hatte aber dort so geringe Er- folge, daß Napoleon ihn 1812 durch Marmont er- setzte und ihn nicht mehr im Felde verwandte. Masséna schloß sich infolgedessen 1814 an Ludwig XVIII. an, der ihn zum Pair erhob.
Während der Hundert Tage blieb in Zurückgezogenheit. Er starb M.s (Memoiren (7 Bde., Par. 1849-50) gab General Koch heraus;
Toselli fchrieb seine Biographie (Nizza 1869). ¶