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von denen die erstern am zuverlässigsten wirken, aber schwerer in Stand zu halten und darum auck weniger gebräuchlich sind. Die nachstehenden [* 1] Fig. 1 u. 2 zeigen ein sog. Quecksilber-Gefäßmanometer, bei welchem die Quecksilbersäule direkt aus dem Quecksilbergcfäß in die .höhe gepreßt wird; [* 1] Fig. 3 stellt ein Federmanometer dar. Die Manövrieren [* 2] geben gewohn- lich den in dem betreffenden Raum herrschenden Überdruck in Kilogrammen pro Quadrat- centimeter an. Wenn demnach das Manövrieren auf 5kf? zeigt, so be- deutet dies, daß auf jeden Quadratcentimeter der Wan- dung des unter Druck stehen- den Gefäßes ein Druck von 5 kF mebr als der Druck der atmosphärischen ^uft (der an- nähernd 1 k^ auf denQuadrat- centimeter beträgt) ausgeübt wird.
Ihre hauptfächlickste Ver- wendung finden die Manövrieren bei Dampfkesseln (s. d.), um den im Innern derselben herr- schenden Dampfdruck anzu- zeigen, außerdem namentlich bei hydraulischen Pressen und Pumpen. Für letztern Zweck werden Federmanomcter an- ^. i o.. .. gefertigt, welche bis zu W00 «»'!' «'^ ^ Atmospbären (2000 1lF pro Quadratcentimer) Überdruck anzeigen. Zu den Manövrieren gehören auch die Vakuummeter, die,ähnlich wie dieFeder- manometer konstruiert, nicht wie diese den Über- druck, sondern die Luft- verdünnung in einem Raun: anzeigen und bei allen Vakuumapparaten Verwenduug finden. Das neuerdings von Cailletet am Eiffelturm [* 3] errichtete Riefenqueck- silbermanometer erlaubt die Messung von Pres- sungen bis 400 Atmo- sphären und dient auck zur Aichung von Federmanometern für hohe Drucke Nlanon (frz., Manövrieren -nöng), Koseform von Nai-ie, Mariechen. Manono, eine der Samoa-Inseln, s. Apolima. Manopan, mechan. Musikwerk, s. 3.1iusitinstru- mcnte, mechanische. NIa.nor (spr. männ'r), engl. Bezeichnung für das Gebiet einer Grundherrschaft, deren Herr tke ^I.) gewisse Rechte über dasselbe ausübt lz. V. ein Recht auf Zahlung von Gebühren bei Veräuße- rung der im Gebiet befindlichen Grundstücke, Recht auf Ausbeutung der Bergwerke, häufig auch eine kleine jährliche Gebühr, Hnit reut genannt).
Seit Erlaß des 8t^tnt6 (Hni^ Nin^wio^ (1W1) sind keine neuen ^VI. begründet worden, aber die früber ge- schaffenen bestehen weiter und können fowohl unter Lebenden als dnrch letztwillige Verfügung veräußert [* 1] Fig. 3. werden. Am weitesten geht das Recht des I^oni ok ins N. bei den ^o^iioläki-Z (s. d.); doch giebt es auck I"l-66iio1ä3, die noch grundherrlichen Reckten unterworfen sind. Die Gesetzgebung des 19. Jahrb. und namentlich die (^op^iwiä ^ct von 1887 hat die Ablösung derartiger Rechte wesentlich erleichtert, und sie werden wobl bald ganz verschwinden. Manora, Fort bei Karatschi (s. d.). Manöver lfrz. n^nwuvie), größere Truppen- übungen zum Zweck der Schulung der Truppen in der angewandten Taktik und der Führer in der Leitung größerer Verbände.
Zur ausgedehnten Benutzung des Geländes auch ausserhalb der eigentlichen Übungsplätze finden die Manövrieren im Herbst statt und werden daber auch Herbstübungen genannt. Im deutschen Heere umfasfen die regelmäßigen Herbst- Übungen in steigender Stufenfolge zunächst das Exer- zieren der Regimenter und Brigaden der einzelnen Waffen [* 4] und der zu Übungszwecken zusammengestell- ten Kavalleriedioisionen. Dann folgen die Brigade- manöver (Deta ch e m e n t s ü b u n gen), bei denen jede Infanteriebrigade unter Zuteilung andererWaf- sen in zwei Parteien gegeneinander übt, dann die Divisionsmanöver, die gleich den letztern in zwei Parteien gegeneinander oder in der ganzen Division gegen einen markierten Feind stattfinden.
Hieran schließen sich bisweilen Korpsmanöver, in denen beide Divisionen eines Armeekorps gegeneinander oder das ganze Korps gegen einen Markierten Feind (s. d.) übt. Alljährlich haben gewöhnlich zwei Armee- korps sog. Kaisermanöver, d. h. sie üben vor dem Kaiser zunächst einzeln im Armeekorpsverbande und dann gegeneinander. Da bei den Friedens- übungen zweier Parteien die zahlreichen Momente, von denen im Ernstfalle der Ausgang des Kampfe? abdangt lz. B. die Feuerwirkung), sich gar nicht oder nur in beschränktem Umfange geltend machen, so sind böbere Offiziere als Schiedsrichter auf dem Manöverfelde verteilt. Die Herbstübungen der andern großen Mächte sind dem deutschen Muster nachgebildet. - Manövrieren bezeichnet ferner eine Be- wegung, durch die man ein taktisches oder stra- tegisches Ziel obne direkte Gefechtsthätigkeit zu er- reichen strebt: so sucht man z. B. durch eine Um- gebung oder Bedrohung der Rückzugslinie den Feind aus einer Stellung ohne Gefecht hinaus- zumanövrieren. - Ganz allgemein ist Manövrieren Be- zeichnung für eine beliebige taktifche Maßregel: in diesem Sinne spricht man z. B. von einem dreisten oder unvorbergesebenen oder übereilten Manövrieren Manöverdivision im Seewesen, s. Division.
Manövcrkartuschen, Kartuschen [* 5] (s. d.) ohne ^ Geschoß, [* 6] die bei Friedensübungen verfeuert worden, ! feuernder Gefchütze hervorzurufen. ! Manöverpostordnung, s. Feldpost und Sol datenpostsendungen. ^S. 949a). Manövrierartillerie, s. Artillerie (Bd. 1, Manövrieren im Wirbelfturm. Auf der nördl. Halbkugel, dem Winde [* 7] zugewendet, hat man das Centrum eines Wirbclsturms zur Rechten und bintcr sich, auf der südl. Halbkugel dagegen zur linken und hinter sich. Beim Vorwärtsgehen des Centrums auf der nördl. Halbkugel ist für Schiffe [* 8] rechts von der Bahn ss. umstehende Abbildung) der Wind rechtsdrebend, für solche auf der linken Seite linksdrebend. Da nun bei starkem Winde ein Schiff [* 9] nicht beim Winde oder mit Wind querein, sondern nur mit achterlichem Wind vorwäNs kommen kann, ¶