das Qolasta ist von Euting (Stuttg. 1807) herausgegeben, eine Mandäische
Grammatik verfaßte
Th. Nöldeke
(Halle
[* 2] 1875).
Mitteilungen über die Mandäer gaben J. H. Petermann in den
«Reisen im
Orient», Bd. 2 (Lpz. 1861),
sowie Lycklama a Nijeholt, «Voyage en Russie, au Caucase etenPersie, dans laMésopotamie etc.» (4 Bde.,
Amsterd. 1872–75). –
Vgl. Chwolsohn, Die Ssabier und der Ssabismus (2 Bde., Petersb.
1856);
Siouffi,Études sur la religion des Soubbas ou Sabéens (Par. 1880);
E. Babelon, Les Mendaites, leur histoire etdoctrine religieuse (ebd. 1882);
Keßler in der «Theol. Realencyklopädie», Bd. 9 (2.
Aufl., Lpz. 1881), S. 205. Epochemachend sind die Forschungen von J.
H. W.Brandt: Die mandäische
Religion, ihre
Entwicklung und geschichtliche Bedeutung (Lpz. 1889) und Mandäische
Schriften aus
der großen Sammlung heiliger
Bücher, übersetzt und erläutert (Gött. 1893).
Mandelay oder
Pattaniapura, Stadt in
Birma in Hinterindien,
[* 4] liegt etwa 45 km nördlich von
Amarapura (s. d.)
und 3,2 km vom östl. Ufer des
Irawadi, auf einer dürren Ebene, Endpunkt der
Bahn von Rangun,
[* 5] hat (1891) 188815
E., darunter 160574 Buddhisten, 15514 Mohammedaner, 7892
Hindu und 2996
Christen, und besteht aus drei ineinander geschobenen
Vierecken, von denen die zwei innern von
Mauern umschlossen sind. Mandale steht in regemHandel mit den Seestädten
Rangun und
Bassein; derselbe wird zum größten
Teil durch die Wasserstraßen des
Irawadi und
Sittang und auch durch die
Bahn
Mandale-Rangun vermittelt.
Eine Bahnlinie nach Jün-nan ist im
Bau, ebenso das kurze
Stück nach dem gegenüberliegenden Sagaing, wodurch dann auch mit
Wun-tho verbunden ist. Die wichtigsten Einfuhrartikel sind: Reis, Stückgüter, Baumwollgarn, Rohseide,
Arekanüsse, Dörrfische,
Salz
[* 6] und Irdenwaren;
zur Ausfuhr kommen namentlich Rohbaumwolle,
Teakholz, Petroleum,
Katechu, Moskovade-Zucker
und Melasse,
Häute,
Hörner, Elfenbein,
Stocklack, Weizen und Hülsenfrüchte,
Tabak,
[* 7] Farbstoffe und Salzthee. Mit
China
[* 8] wird
ein reger Überlandhandel getrieben, der auf jährlich 15 Mill. Mandale geschätzt wird. Mandale ist 1892 zur
Hälfte niedergebrannt.
oder
Wándala, kleines Negerreich im mittlern
Sudan,
Bornu tributär und südlich davon gelegen, seit 1893 teils
zur englischen, teils zur deutschen Interessensphäre (Hinterland von
Kamerun) gehörig. Es ist ein wildzerklüftetes Gebirgsland
mit einer durchschnittlichen
Erhebung von 800 m, mit den
Bergen
[* 9] Kamalle und Mendif (1800
m) als höchsten
Gipfeln.
ehemaliger Negerhäuptling in
Dschagga (s. d.) ^[= Landschaft in Deutsch-Ostafrika, liegt 1000–1800 m ü.d.M. auf der untersten, gegen 16 km ...] in
Deutsch-Ostafrika.
die europ. Entstellung des Sanskritwortes mantrin, Ratgeber,
Minister, das mit vielen andern von alters her in
den
Sprachen der Malaien eingebürgert, bei diesen Völkern ein
Titel ihrer
eigenen wie der Würdenträger
Chinas geworden ist.
(frz., spr. mangdarinahsch'), soviel wie
Mandarindruck (s. d.). ^[= ein Zeugdruck, speciell Reservagedruck, der auf der Eigenschaft der Salpetersäure, ...]
Mandarinage, ein Zeugdruck, speciell Reservagedruck, der auf der Eigenschaft der
Salpetersäure,
Seide
[* 10] dauernd gelb zu färben, beruht und zur Herstellung von seidenen Tüchern
(Mandarins) mit weißen oder
farbigen
Mustern auf gelbem
Grunde dient. Die
Stellen des
Musters werden mit einer säurefesten
Reservage von Harz und Fett bedeckt,
worauf die Zeuge 1–3 Minuten in das 30–50° warme Säurebad (1
Teil Wasser, 1–2
Teile Salpetersäure)
getaucht werden. Nach dem
Auswaschen und
Kochen in einer mit
Soda versetzten Seifenlösung erscheint an den nicht reservierten
Stellen die schöne gelbe
Farbe.
ein gelber Farbstoff, der durch Einwirkung von Salpetersäure auf den bei der trocknen
Destillation
[* 12] von Apfeltrestern gewonnenen
Teer erhalten wird;
es bildet eine rötliche breiartige
Masse, deren wässerige Lösung
direkt zum
Färben von
Seide und
Wolle verwandt werden kann.
die durch
Mandarindruck (s. d.) ^[= Mandarinage, ein Zeugdruck, speciell Reservagedruck, der auf der Eigenschaft der Salpetersäure, ...] hergestellten
Tücher.
(lat. mandatum), der
Vertrag, wodurch ein Kontrahent
(Mandánt) dem andern
(Mandatār) die Ausführung eines
Geschäfts überträgt. (S.
Auftrag.) Auch die Funktion der
Abgeordneten (s. d.) wird als Mandat bezeichnet. Im röm.
Rechte führten den
Namen Mandat solche kaiserl. Gesetze, welche in der Form von
Instruktionen für höhere
Beamte gehalten waren. Daraus erklärt sich die auch in deutschen
Staaten vordem gebräuchliche
Benennung von Mandat für allgemeine landesherrliche Verordnungen. Zur Zeit des Römisch-Deutschen
Reichs erließ das Reichskammergericht
Mandat oder Friedensgebote, wenn ein Reichsstand den Rechtsweg verließ und seine
Ansprüche durchKrieg und
Befehdung verfolgte.
Über Mandat im Postwesen (Postmandat) s. Postanweisung und Postauftrag.
im frühern deutschen Civilprozeß ein
Verfahren, dessen Eigentümlichkeit darin bestand, daß der
Richter auf einseitigen
Antrag der einen Partei gegen die andere sofort ein
Mandat, d. h. die
Auflage, den
Kläger durch
Erfüllung der Klagbitte klaglos zu stellen, erteilte. Man unterschied
Mandate mit
Klausel und ohne solche, d. h.
den bedingten und unbedingten Mandatsprozeß, wobei die
Klausel bedeutete, daß ausdrücklich dem Verklagten ein
Termin zur Geltendmachung
etwaiger Einreden vorbehalten werde. Die
Deutsche Civilprozeßordnung
[* 13] hat den Mandatsprozeß nicht übernommen, vielmehr
dafür das Mahnverfahren (s. d.) eingeführt. Im
Strafprozeß wird Mandatsprozeß das bei leichtern Straffällen eintretende
Verfahren
genannt, welches mit Festsetzung der
Strafe durch ein bedingtes
Mandat ohne vorgängiges
Gehör
[* 14] des Beschuldigten beginnt. So
kann nach §. 460 der Österr.
¶