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die Stadt [* 4] (s. unten) mit 29,7 ykra, die Stadt Travemünde (s. d.) und 5 Landbezirke (Ritzerauer, Mühlenthor-, Holstenthor-, Burgthor- und Trave- münder Bezirk), aus 49 selbständigen Gemeinden be- stehend, mit 247 hkm, sowie das Gebiet der Trave und des Dassower Sees (22 hkiu) mit zusammen (1890) 76485 E., darunter 74544 Evangelische, 1143 Katholikenund654Israeliten, (1895) 83324(40273 männl., 43051 weibl.) E., d. i. 279 E. auf 1 hkm. Lage, Bodengestaltung, Bewässerung.
Das Gebiet bildet teils ein geschlossenes Ganzes zwischen der Ostsee, Preußen, [* 5] Oldenburg [* 6] und Meck- lenburg (202,5 tikm), teils besteht es aus 9 einzelneil Enklaven in Lauenburg, [* 7] Holstein, Oldenburg und Mecklenburg-Strelitz (96,2 ykm). Das geschlossene Gebiet ist eine nur im Süden leicht gewellte Ebene zu beiden Seiten der untern Trave (s. d.), die hier die Stecknitz sowie den Abfluß des Ratzeburger Sees, die Wakenitz, empfängt und unterhalb Lübeck mehrfach zu Wieken, von denen das Pötenitzer Wiek und der Dassower See die größten sind, sich verbreitert.
Die schiffbare Trave steht durch den ^tccknitzkanal (s. d.) mit der Elbe in Verbindung. Über die Erweiterung desselben zu einem Elb-Trave-Kanal ist mit Preußen ein Staatsvertrag abgeschlossen (1894), und der Bau ist in Ausführung begriffen. Vom Gesamtflächen^ räum des Gebietes waren (1893) 17 728 lia Garten- und Ackerland, 2787 Wiesen, 700 Weiden, 4008 Wal- dungen, 494 Haus- und Hofräume, 53 Ade- und 11n- land, 4103 lia. Wegeland und Gewässer. Die Ernte- fläche betrug von Roggen 4659, Weizen 2111, Gerste [* 8] 621, Kartoffeln 6756, Hafer [* 9] 4876 und Wiesenheu 7233 Ka, der Ernteertrag 3686 t Roggen, 953 Wei- zen, 377 Gerste, 874 Kartoffeln, 3559 Hafer und 2494 t Wiesenheu. Am wurden gezählt 3438 Pferde, [* 10] 14 Esel, 8236 (1893: 7827) Stück Rindvieh, 4007 Schafe, [* 11] 7605 (1893: 8167) Schweine, [* 12] 1691 Ziegen und 1426 Bienenstöcke.
Von den Forsten waren (1893) 2916 Ka mit Laubholz bestanden, darunter 845 da mit Eichen und 1092 1^ mit Nadelholz. 2868 Ka waren Staats-, 645 da Privatforsten. Verfaffung und Verwaltung. Die Verfas- sung war ursprünglich rein aristokratisch, und die jnnnA Kämpfe der Stadt bis zum 16. Jahrh, hatten ihren Anlaß fast ausnahmslos in den: Streben der Bürgerschaft, die Rechte des Senats einzuschränken und Anteil an der Verwaltung und Gesetzgebung zu gewinnen. Erst durch den Hauptrezeß vom welcher dann 179 Jahre hindurch das gültige Grundgesetz des Staates war, gelang dies der Bürgerschaft; dem Senat blieben ausschließlich die Hoheits- und Iurisdiktionsrechte.
Nach mehrjähri- ger Vorbereitung einigten sich Senat und Bürger- schaft 1848 zu einer Revision der Verfassung, welche 1851 abgeschlossen, 1875 aber erneuert wurde. Nach der Verfassungsurkunde vom bilden Senat und Bürgerschaft die beiden höchsten Staats- körper. Der Senat besteht aus 14 auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern, nämlich 8 Gelehrten (min- destens 6 Rcchtsgelehrte) und 6 Nichtgelchrten (min- destens 5 Kaufleute). Die Wahl geschieht durch De- legierte des Senats und der Bürgerschaft.
Der Vor- sitzende des Senats wird von diesem auf je zwei Jahre gewählt und führt während diefer Zeit den Titel Bürgermeister. Der Senat repräsentiert die Souveränität des Staates, ihm und der Stadt lei- sten die Bürger den Eid der Treue. Er ernennt und beeidigt die Richter sowie den größten Teil der Staatsbeamten, besitzt das Begnadigungsrecht in Kriminalsachen, führt die Aufsicht über^die Ver- waltung des Staatsvermögens und übt unter Mit- wirkung der Bürgerschaft das Recht der Gesetz- gebung.
Die Bürgerschaft besteht aus 120 auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern, welche die Gesamt- heit aller Staatsangehörigen vertreten. Sie wählt aus ihrer Mitte einen aus 30 Personen bestehenden Ausschuß, welcher alle an die Bürgerschaft zu brin- genden Anträge des Senats vorher begutachtet, auch in weniger wichtigen Angelegenheiten selb- ständig beschließt. Wähler und wählbar sind alle Bürger des lübeckischen Freistaates, welche in dem- selben ihren regelmäßigen Wohnsitz haben.
Die meisten Verwaltungsbehörden des Staates bestehen aus Mitgliedern des Senats, die den Vorsitz führen, und sog. bürgerlichen Deputierten, die auf Vorschlag des Vürgerausschusses vom Senat gewählt werden. Der (^taat ist souveränes Mitglied des Deutschen Reichs, hat eine Stimme im Bundesrat und sendet einen Abgeordneten (seit Juni 1893 vi-. Görtz, Frei- sinnige Vereinigung) in den Reichstag. Bis 1879, wo das deutsche Gerichtsverfassungs- gesetz in Kraft [* 13] trat, war Lübeck Sitz des Oberappel- lationsgerichts der ehemaligen vier Freien Städte (mit Frankfurt [* 14] a. M.), jetzt bestehen ein Landgericht, zu dessen Bezirk das großherzoglich oldenb. Fürsten- tum Lübeck mit den Amtsgerichten Ahrensböck, Eutin und Schwartau gehört, und ein Amtsgericht (beide inL.); die höhere Instanz bildet das Hanseatische Oberlandesgcricht zu Hamburg. [* 15]
Die Militärhoheit ist durch Konvention vom an Preu- ßen abgetreten: das Kontingent bildet das zum 9. prcuß. Armeekorps gehörige 3. Bataillon des 2. hanseatischen Infanterieregiments Nr. 76. Das Wappen ist der zweiköpfige Adler [* 16] mit einem weiß und rot wagerecht geteilten Brustschild; die Land es färben sind Weiß und Not. Finanzen. Die Abrechnung über das Rech- nungsjahr 1895/96 ergab an Einnahmen 4616194 M., darunter 571893 M. aus Domänen, 579080 M. aus Reichszöllen und Reichssteuern, 1812278 M. aus Steuern, Abgaben und Gebühren, 595437 M. aus Zinsen und Dividenden, 213476 M. aus Schu- len; an Ausgaben 4616194 M., darunter für Senat und Bürgerschaft 203 757 M., für Reich und Aus- wärtiges 603350 M., Rechtspflege 228985 M., Ver- waltung 322240 M., Polizei und Gefängniswesen 289584 M., öffentliche Bauten und Lotsenwcsen 568660 M., Schulen W6407 M. und Staats- schuld 730 280 M. Die Matrikularbeiträ'ge betrugen (1894/95) 597851 M., die Überweisungen 593179 M. Die Staatsschuld bclief sich (Ende 1895) aus ¶