Orbläst, um eine Lötrohr- oder
Stichflamme zu erzeugen, deren
Temperatur höher als die der in der
Atmosphäre brennenden
Flamme
[* 2] ist, und die daher zum Schmelzen kleiner Mengen von Metallen, wie Kupfer,
[* 3]
Silber,
Gold
[* 4] u. s. w., also auch zum Löten
(s. d.) derselben, sowie in der analytischen
Chemie zur Durchführung chem. Prozesse in kleinem Maßstabe
bei starker Hitze Verwendung findet. In nachstehender
[* 1]
Fig. 1 ist ein Löslichkeitskurven abgebildet.
Das Rohr
a b dient zum Einblasen der Luft mit dem Mund oder einem Gebläse,
[* 5] der kurze Cylinder c d, der Wassersack, zur
Aufnahme
und Zurückhaltung mitgerissener Feuchtigkeit.
Die eingeblasene Luft entweicht durch das Ansatzrohr f
g, das am besten in einer Platinspitze h mit sehr enger Öffnung endigt.
Bläst man den Luftstrom durch das Löslichkeitskurven von der Seite
her in eine Flamme, so wird letztere abgelenkt und zur
Stichflamme
[* 1]
(Fig. 2) zugespitzt.
Der
Teil derselben, der unmittelbar
vor dem innern dunkeln
Kerne bei a liegt, enthält noch unverbrannte
Gase,
[* 6] durch deren
Kohlenstoff- und
Wasserstoffgehalt den dort erhitzten Metalloxyden der Sauerstoff entzogen wird.
Hier ist die Reduktionszone oder Reduktionsflamme.
Dieselbe dehnt sich noch ein
Stück gegen die sichtbare
Spitze bei b hin aus.
Vor letzterer sind alle Flammengase verbrannt
und die Verbrennungsprodukte
(Kohlensäure und Wasser) nicht nur mit dem
Stickstoff eingeblasener, sondern
auch noch mit Sauerstoff von den Seiten her mitgenommener Luft gemengt.
Hält man daher an die
Stelle b einen bei hoher
Temperatur
oxydierbaren Körper, so vereinigt er sich mit Sauerstoff.
Diese Gegend der Lötrohrflamme wird daher Oxydationszone oder
Oxydationsflamme genannt. (S. auchLötrohranalvse.)
Lötrohrprobe, eine Gruppe von Untersuchungen, die in der Lötrohrflamme (s.
Lötrohr) zur Erkennung gewisser Elementarstoffe vorgenommen werden. Die Vorgänge dabei sind entweder rein physikalische
(leichtere oder schwerere Schmelzbarkeit und Verflüchtigung) oder chemische. Letztere laufen auf Reduktionsprozesse in der
innern oder Reduktionsflamme und auf Oxydationsprozesse in der
Spitze, der
Oxydationsflamme, hinaus. Als
Unterlage für die zu erhitzende
Substanz wendet man meist, namentlich bei Reduktionsvorgängen, ein
Stück Holzkohle, oder
auch ein Platinblech, oder einen zu einem
Öhr umgebogenen dünnen Platindraht an und erhitzt den zu untersuchenden Körper
entweder für sich oder unter Zusatz gewisser anderer chem. Körper, der
sog. Lötrohrreagentien. Letztere sind zum Zusammenschmelzen auf der
Kohle namentlich
Soda, zum Erhitzen im Platindrahtöhr
Phosphorsalz (s. Natrium-Ammoniumphosphat) oder
Borax
[* 7] (s. d.).
Man prüft nun,
ob der zu untersuchende Körper für sich oder mit
Soda gemuckt in der Reduktionsflamme zu einem Metall reduziert
wird oder nicht, ob letzteres zu Kügelchen schmelzbar ist (z. B.
Antimon,
Blei,
[* 8] Zinn, Kupfer,
Silber,
Gold)
oder nicht
(Eisen,
[* 9]
Mangan, Kobalt,
Nickel u. s. w.) und ob es nach dem Erkalten spröde oder dehnbar ist. Manche Metalle
verdampfen bei der hohen
Temperatur der
Lötrohrflamme vollständig oder teilweise, wobei die unedlen, sobald ihre
Dämpfe
aus der Reduktionsflamme heraustreten, wieder verbrennen. Dabei macht sich entweder ein eigentümlicher
Geruch geltend
(Arsen), oder die entstandenen Metalloxyde setzen sich mit ihrer oft charakteristischen Färbung auf kalten
Stellen des Kohlenstückes als
Beschlag (s. d.) ab. Hat man Schwefelverbindungen
(Sulfide,
Sulfite und
Sulfate) mit
Soda in der
Reduktionsflamme erhitzt, so entsteht Schwefelnatrium, das leicht erkannt werden kann.
In dem Platindrahtöhr zu einer
Perle schmelzendes
Phosphorsalz oder
Borax (Phosphorsalzperle,
Boraxperle) hat die Eigenschaft,
Metalloxyde zu lösen und dadurch oft gefärbt zu werden, zuweilen verschieden, je nachdem man in der Reduktionsflamme oder
Oxydationsflamme erhitzt hat. So wird die
Perle durch Kupferoxydsalzbildung in der
Oxydationsflamme durchsichtig grün, in der
Reduktionsflamme durch abgeschiedenes metallisches Kupfer undurchsichtig rot
u. s. w. -
das
Thal
[* 11] des Rhônezuflusses Lonza im schweiz. Kanton Wallis.
[* 12] Die Oberstufe vom Lötschengletscher, 12 km
lang, bis Ferden (1389 m) ein prächtiges Hochthal, liegt zwischen dem Hauptkamm der
Berner Alpen und der Bietschhornkette
(3953 m), hat (1888) 953 deutsche E.; die untere
Stufe, eine wilde Schlucht, fast ohne
Ansiedelungen, öffnet
sich bei dem Dorfe
Steg gegen das Hauptthal des Wallis;
der
Thalweg endet bei der
Station Gampel (840
m) an der
Simplonbahn. Nur Gletscherpässe
(Lötschenpaß 2695 m) führen in die Nachbarthäler.
Seeleute, die in engen gefährlichen
Gewässern an derKüste, in
Strömen und in Häfen
das Ein- und Auslaufen der Schiffe
[* 13] leiten. Die Lotsen sind entweder
Beamte oder Gewerbtreidende und müssen im
Besitz eines Befähigungszeugnisses
(Reichsgewerbeordnung §§. 31
u. 34) sein, das sie nach Ablegung einer Prüfung in allgemein nautischen und in besondern
Kenntnissen der Fahrwasser ihres
Bezirks erhalten. Das Lotsenwesen steht in
Preußen
[* 14] unter dem Handelsministerium,
mit Ausnahme der Jadelotsen, die dem Marinestationskommando der Nordsee unterstellt sind.
Die Organisation der Lotsenstationen ist noch keine einheitliche; teilweise sind es
Aktiengesellschaften, die Lotsen unterhalten,
teilweise haben Hafenstädte und
Staaten Lotsen als
Beamte angestellt. An der
Spitze einer oder mehrerer Lotsenstationen steht
ein Lotsencommandeur, ein inaktiver Seeoffizier oder Schiffsführer der Handelsmarine, der den Dienstbetrieb der Lotsen zu
beaufsichtigen hat und auch die
Aufsicht über die Seezeichen des Fahrwassers seines
Bezirks führt; auf kleinern
Stationen
versieht ein
¶
mehr
Oberlotse diesen Dienst. Unter diesen stehen die und Lotsenaspiranten, meist tüchtige Steuerleute der Handelsmarine. Man
unterscheidet Seelotsen, Binnen-, Revier- oder Flußlotsen und Hafenlotsen. Seelotsen kreuzen in größern Lotsenkuttern vor
ihrer Station in See; so findet man die See- oder Außenlotsen der Elbe, Weser und Ems
[* 16] bereits im Kanal
[* 17] oder
auf der Doggerbank, um die nach diesen Flußeinfahrten bestimmten Schiffe mit Lotsen versehen zu können. Außer der Lotsenflagge
führen diese Kutter in ihrem Großsegel die Bezeichnung «Elbe», «Weser» u. s. w. Erst
wenn alle Lotsen abgegeben sind, kehren diese Fahrzeuge auf ihre Station zurück, um die Lotsen von neuem in See zu
bringen.
Die Binnenlotsen sind an den Einfahrten der Binnengewässer nach See zu stationiert, also z. B.
die für die Elbe auf der Lotsengalliot, die gleichzeitig das zweite Feuerschiff der Elbmündung ist. In den meisten Flußmündungen
und Flüssen in Deutschland
[* 18] sowie in England und andern Staaten besteht Lotsenzwang, d. h. jeder Schiffer ist
verpflichtet, einen durch Lotsenschild beglaubigten Lotsen für die Fahrt in oder aus dem Hafen oder bis außerhalb der Flußmündung
zu nehmen.
Ausgenommen auf Kriegsschiffen, trägt der Lotse während seiner Anwesenheit an Bord die Verantwortung für die Sicherheit
des Schiffs, und somit muß auch der Schiffsführer seinen Anordnungen Folge leisten. Ist bei einem Seeunfall
ein Lotse an Bord gewesen, so ist nach §. 4 des Gesetzes betreffend Untersuchung von Seeunfällen festzustellen, ob er sich
eine Vernachlässigung hat zu schulden kommen lassen; für eine solche ist der Reeder nicht verantwortlich. Das Anrufen der
Lotsen von seiten der Schiffe geschieht nach den Signalen der deutschen Not- und Lotsensignalordnung, meist
durch Heißen des Lotsensignals (der Lotsenflagge; s. Signale und Tafel: Flaggen
[* 19] des DeutschenReichs [Bd. 5, S. 154],
[* 15]
Fig. 8).
Die Thätigkeit der Lotsen wird mit dem Lotsengeld bezahlt.
Häufig ist der Reeder zur Bezahlung von Lotsengeld auch dann verpflichtet, wenn das Schiff
[* 20] die Dienste
[* 21] eines Lotsen gar nicht benutzt hat. Im letztern Falle haben die Lotsengelder die Natur öffentlicher Schiffahrtsabgaben.
Nach Deutschem Handelsgesetzbuch Art. 757, Ziffer 3 und 5 gewähren die Forderungen auf Lotsengelder die Rechte eines Schiffsgläubigers
(s. d.). Patentlotsen nennt man in Hamburg
[* 22] eine Art von Privatlotsen, die besondere Privilegien besitzen.