1872;
Tl. 2: deutsch-lettisch, von Ulmann und Brasche, ebd. 1880). Eine neue Sammlung der lettischen Volkspoesie giebt die
Lettisch-litterarische Gesellschaft heraus;
vgl. außerdem
Bielenstein, Tausend lettische Rätsel (Mitau
[* 2] 1881);
ders., Die
Grenzen
[* 3] des lettischen Volksstammes und der lettischen
Sprache
[* 4] in der Gegenwart und im 13. Jahrh. (mit
Atlas,
[* 5] Petersb. 1892);
Treuland, Materialy po etnografii latyškago plemeni (Materialien zur Ethnographie
[* 6] des lettischen
Volks, Mosk. 1881).
Recht. Das im Großfürstentum
Litauen geltende
Recht war seinem Ursprunge nach altruss.
Recht. Die russ.
Prawda (s. Prawda russkaja) erhielt sich in
Litauen (Westrußland)
[* 7] bis ins 15. Jahrh. in Geltung. Die die Prawda ergänzende
Gesetzgebung der
Großfürsten von
Litauen äußert sich im 14. und 15. Jahrh. in Erteilung von Privilegien
an einzelne Landschaften und in Verleihung des
Magdeburger oder Kulmer
Rechts an einzelne
Städte. Seit dem 15. und 16. Jahrh.
zeigt sich ein immer wachsendes Eindringen des poln. und auch des röm.
Rechts, unter dessen Einfluß sich die Kodifikation des litauisches Recht vollzieht.
Das erste allgemeine Gesetzbuch für
Litauen wird 1468 von Kasimir IV. erlassen: das Gerichtsbuch (Ssudebnik). Eine umfassende
Kodifikation findet im 16. Jahrh. statt; das erste Litauische
Statut erscheint 1529, das zweite 1566 und das dritte 1588.
Alle
drei
Ausgaben des LitauischenStatuts sind im
Weißrussischen, der offiziellen
Sprache des Großfürstentums
Litauen, abgefaßt und erst später in das
Polnische übersetzt worden. Das Litauische
Statut galt, soweit es Privatrecht enthielt,
in den litauischen, weiß- und kleinruss. Gouvernements
Rußlands bis 1842, wo es durch das russ. Privatrecht ersetzt wurde.
-
Vgl. Berschadskij, Litovskij statut i polskija konstitucii (Petersb.
1893);
Ptaschizkij, Zur Frage der
Ausgaben und Kommentare des litauisches Recht (russisch, ebd. 1893);
ders., Zur Geschichte des litauisches Recht (russisch,
ebd. 1893);
Leontowitsch,Streitige Fragen in der Geschichte des Litauisches N. (russisch, ebd. 1893);
Demtschenko, Die
Strafe nach
dem litauisches Recht (russisch, Kiew
[* 8] 1894).
dejustice (frz., spr. li de schüstihß),
ursprünglich der erhabene Sitz, auf welchem die alten Könige von
Frankreich, umgeben von ihren
Baronen
und Pairs, Gericht hielten. Nachdem sich die Parlamente (s. d.) zu stehenden
Gerichtshöfen ausgebildet hatten, erschien der König mit den Pairs nur in außergewöhnlichen Fällen, z. B.
bei Rechtssachen der großen
Vasallen, Mündigkeitserklärungen, Staatsangelegenheiten, und gab persönlich seinen Willen
zu erkennen.
Eine derartige feierliche Sitzung erhielt den
Namen lit de justice Als später die Parlamente eine polit. Gewalt
geltend machten und nicht selten die Eintragung der
Edikte des
Hofs in ihre
Protokolle verweigerten, bedienten sich die Könige
solcher Sitzungen auch, um das sog. Enregistrement, welches die übliche Form der Gesetzpromulgation
war, zu erzwingen. Der König erschien in der Sitzung mit seinen Hofbeamten und ließ sich unter einem
Thronhimmel auf einem aus fünf
Kissen gebildeten Sitze nieder. Der Kanzler hielt dabei den Vortrag,
leitete die mündliche
Abstimmung, die jedoch ohne Diskussion vor sich ging, und befahl im
Namen des Königs die Einregistrierung der beliebten Verordnungen.
Leten, Lezzen (mittellat. liti), im ältern deutschen
Rechtsleben abhängige oder hörige Leute, die ungefähr auf gleicher
Stufe mit den Freigelassenen standen.
Handweiser zunächst für alle Katholiken deutscher
Zunge, zu
Münster
[* 9] in Westfalen
[* 10] monatlich zweimal
erscheinende Zeitschrift, die sich die kritische Besprechung neu erschienener
Bücher sowohl wissenschaftlichen wie populären
Charaktere vom kath. Standpunkt zurAufgabe stellt.
Centralblatt für
Deutschland,
[* 11] 1850 in
Leipzig
[* 12] von Friedr.
Zarncke (s. d.) gegründete kritische Wochenschrift,
die in kurzen Besprechungen eine Übersicht über die wissenschaftliche Litteratur
Deutschlands
[* 13] und die
wichtigsten Erscheinungen des
Auslandes giebt.
(poln.), Uniformrock mit niedrigem Kragen,
Schößen undZug,
der durch dunkle Knöpfe oder
durch
Haken und Ösen geschlossen wird.
Die Litewka der preuß. Invaliden ist langschößig, blau mit rotem Kragen und einer
Reihe Knöpfe.
Die Litewka ist außerdem als Bekleidungsstück für die Landwehr und den Landsturm bestimmt.
Die vorhandenen Vorräte
dürfen im Frieden statt der Drillichjacke, zuweilen auch statt des Waffenrocks, getragen werden, um
eine Auffrischung der
Bestände herbeizuführen.
eine von
AndréStahl (Köln)
[* 14] in den
Handel gebrachte Reinigungsflüssigkeit für
verschiedene Zwecke, besteht aus einer konzentrierten Lösung von rohem
Ätznatron.
(chem. ZeichenLi,Atomgewicht 7), ein metallisches einwertiges Element, dessen
Oxyd, Li2O,
das
Lithion, an
Kieselsäure gebunden, 1817 von Arfvedson in dem Mineral
Petalit (s. d.) entdeckt wurde. Es erhielt seinen
Namen
vom grch. litheios,d. i. steinern, weil der Entdecker glaubte, es gehöre ausschließlich dem
Mineralreiche an, da er es vergeblich
in den Pflanzenaschen als Begleiter von Kalium und Natrium suchte.
Das Lithium findet sich in
¶
0223a
Diese Tafel veranschaulicht das Entstehen eines Farbendruckes durch neun übereinander gedruckte Farbenplatten.
Zur Ausführung
einer solchen ist vor alle, von dem betreffenden Originalbild eine Pause, Konturen=Lithographie, erforderlich, welche als
Anhalt
[* 16] für die auszuführenden einzelnen Platten dient und hier in den Konturen der Farben deutlich dargestellt ist;
in das
Bild selbst wird dieselbe nicht eingedruckt. (Bild) Konturen=Lithographie 1. P la t t e: F le i s c h t o n,
liegt unter dem ganzen Bild, d.h. (in verschiedenen Abtönungen) mit Ausnahme der Stellen, die in reinem Blau erscheinen sollen,
oder wo das Gelb mit dem späteren Blau als frisches Grün wirken soll. 2. P la t t e : G e l b, verlangt
alle Partien, die im fertigen Bilde in gelber Farbe wirken sollen, dann auch diejenigen, die grün erscheinen, da das Grün
durch den Übereinanderdruck von Gelb und Blau je nach Art und Stärke
[* 17] der Punktierungen in verschiedenen
Abtönungen erzeugt wird, wenn nicht der betreffende Gegenstand des Bildes ein besonderes Grün erfordert.
Gelb wird ferner
da unterlegt, wo das Rot orangefarbig wirken und im Fleisch die warmen Schattenpartien erzeugen sollen. 3. P la t t e : B r au n, ist die Hauptzeichnungsplatte des Bildes, markiert alle Mittelpartien, die Schatten= und Vordergrundpartien
kräftiger als jene, fällt jedoch in einzelnen Licht= und Hintergrundpartien ganz weg, da durch das später folgende zweite
Grau Zeichnung und Konturen dieser Partien ersetzt werden. 4. P la t t e : E r s t e s B l a u, ist, wo es
rein liegt.
Grundfarbe, ergiebt in seinen verschiedenen Punktierabtönungen die Himmelsfarbe, auf das Gelb gedruckt die grüne
Farbe, und muß auch da untergelegt werden, wo später durch Übereinanderdruck mit dem ersten Rot die violetten Töne erzielt
werden sollen;
auch ergibt es, wo das erste Blau über den Fleischton gelegt wird, graue Grund=Nuancierungen. 5.
P la t t e : E r s t e s R o t, auch als Rosa bezeichnet, ist, wo es auf dem betreffenden Kleid oder Gegenstand des Bildes rein
liegt, Grundfarbe, wird bei allen braunen oder orangegelben Tönen untergelegt und ist in der Markierung
der Fleischpartien eine Hauptfarbe, je nach Art und Stärke der Punktierung.
Das erste Rot ergiebt auf erstes Blau gelegt die
violetten Abtönungen, auf grüne Farben gelegt, die warmen grünen, terra=sienafarbigen Nuancierungen. 6. P la t t e : Z w
e it e s B l a u;
er ergiebt alle dunklern sowie Schattenpartien auf dem ersten Blau, desgleichen alle
verschiedenen dunkelgrünen Abschattierungen auf dem durch Gelb und erstes Blau erzielten helleren Grün sowie tiefere Markierungsdrucke
in Braun. 7. P la t t e : E r s t e s G r a u;
es kann meist voll über das ganze Bild, mit Ausnahme der
hellsten Lichter und brillanten reinen Farben, gelegt werden, in dem es die Farben nur wenig beeinträchtigt, aber Ruhe und
Glätte der Chormolithographie erzeugt und dem ganzen Bild die malerische Verbindung der verschiedenen Farbennuancierungen
verleiht. 8. P la t t e : Z w e it es R o t. Diese Farbe ergiebt dunkle Schattenpartien auf dem ersten Rot, sowie die Hauptmarkierungsstellen
im Fleisch;
sie erzeugt durch Überlegen auf Braun saftigbraune Stellen und wo Gelb unterliegt, die zinnoberrote Färbung.
es wird auf die Schattenpartien aller Farben gelegt, muß bis zu den Mittelpartien
gut auspunktiert werden, dient teilweise als Hilfsschatten und als Effektplatte und giebt schließlich
dem Bilde die fertige Darstellung.
Die Chromotafeln in Brockhaus' Konversations=Lexikon, 14. Aufl., sind zur Erzielung einer
künstlerischen, originalgetreuen und nuancierten Wiedergabe meist in 12-21 Farben hergestellt.
¶
0223b
Erste Farbe. 1. Platte Fleischton Orange u. Krapp. Erste und zweite Farbe. 2. Platte GelbHellu. dunkel Chromgelb. Erste bis dritte
Farbe. 3. Platte BraunTerra de Siena, Krapp u. Schwarz. Erste bis vierte Farbe. 4. Platte I. Blau Hellblauer Lack u. Milori. Erste
bis fünfte Farbe. 5. Platte
I. Rot Krapp. Erste bis sechste Farbe. 6. Platte II. Blau Milori u. dunkelblauer
Lack. Erste bis siebente Farbe. 7. Platte I. GrauBlauer Lack, Krapp u. Schwarz. Erste bis achte Farbe 8. Platte II. Rot Krapp u.
Geranium. Erste bis neunte Farbe. 9. Platte II. Grau Milori, Krapp u. Schwarz¶
mehr
der Natur ziemlich verbreitet, aber nie in großer Menge. Außer im Petalit kommt es vor im Spodumen, Amblygonit, Triphyllin,
Lepidolith, Turmalin. In vielen Mineralwässern ist es in sehr geringer Menge gefunden worden, so in den von Karlsbad, Franzensbad,
Nauheim, Baden-Baden,
[* 20] Pyrmont, Marienbad, Kissingen,
[* 21] Hofgeismar, Bilin, Hall
[* 22] in Österreich,
[* 23] Kreuznach,
[* 24] Klausen
in Steiermark
[* 25] und in großer Menge in einer heißen Quelle
[* 26] in der Nähe von Redruth in Cornwall, deren Wasser innerhalb 24 stunden 8 Centner
Lithium zu Tage fördern soll.
Das reine metallische Lithium wird an besten dargestellt durch Zersetzung des Chlorlithiums mit Hilfe eines starken elektrischen
Stroms. Lithium gehört zu den Alkalimetallen, ist silberweiß, läuft aber schnell an der Luft gelblich an;
es ist weit leichter als Wasser (spec. Gewicht 0,59), schmilzt bei 180° C. und verflüchtigt sich in der Rotglut noch nicht.
Lithium ist härter als Kalium und Natrium und weniger leicht oxydierbar als diese, zersetzt jedoch Wasser energisch.
Auch ist es dehnbar und zähe, so daß man Draht
[* 27] aus ihm ziehen kann. An der Luft bis über seinen Schmelzpunkt erhitzt, verbrennt
es mit intensivem Lichte zu Lithion.
Die Verbindungen des Lithium zeigen im Spektrum eine karminrote Linie. Interesse hat von ihnen nur das Lithiumcarbonat (Lithium carbonicum).
Es findet mediz. Verwendung bei Nierenkrankheiten, Gicht u. s. w., zur Umsetzung der Ablagerungen von harnsaurem
Natrium in leicht lösliches harnsaures Lithium. Das Lithiumcarbonat wird entweder aus Triphyllin, der 5-8 Proz. Lithion enthält,
oder aus Lepidolith, mit einem Gehalt von 2-5 Proz. Lithion, dargestellt.