in denen die Liquidationskasse selbst als Gegenkontrahentin angegeben ist. Die entsprechenden, für die Gesellschaft bestimmten
Schlußnotenhälften läßt der Makler von den Kontrahenten zum Zeichen der Unterwerfung unter das Regulativ der
Kasse unterschreiben.
Gleichzeitig mit der
Übergabe der Schlußscheine an die Gesellschaft hat jeder der beiden Kontrahenten zur Sicherung für
etwaige
Ansprüche an ihn einen Einschuß zu hinterlegen, der seinem Conto gutgeschrieben wird und auf
Verlangen der
Kasse durch Nachschüsse zu erhöhen ist.
Nach Erledigung des Einschusses erfolgt die Eintragung des Kontrakts in das Eingangsbuch. Die Schlußnote wird mit der Geschäftsnummer
versehen und ein derselben entsprechender Liquidationsschein am folgenden
Tage jedem Kontrahenten übersendet.
Da die Liquidationskasse überall Gegenpartei ist, so geht auch die
Kündigung (die Andienung) der Ware an die Gesellschaft
selbst. Diese weist den eingereichten Kündigungsschein irgend einem
Käufer zu, der einen Kontrakt für den betreffenden
Termin offen hat, d. h. nur als
Käufer, nicht auch als Verkäufer in ihrer Liste aufgeführt bleibt.
Zugleich mit der Andienung ist der Liquidationsschein über den bewirkten Verkauf sowie das von der Sachverständigenkommission
ausgestellte
Certifikat über die Lieferbarkeit der Ware der Gesellschaft einzureichen, desgleichen auch der indossierte Lagerschein
bei derselben zur
Verfügung des Empfängers zu hinterlegen, welcher die Übernahme der Ware innerhalb einer bestimmten Frist
gegen
Zahlung zu bewirken hat. Ist eine Partei mit der
Kündigung oder vorher mit der
Zahlung des Ein- oder Nachschusses säumig,
oder stellt sie während der
Dauer des Kontrakts die
Zahlungen ein, so hat die Gesellschaft das
Recht, das Conto für dieselbe
zu schließen und sich durch Selbsthilfe schadlos zu halten. Die Gesellschaft führt auch ein Conto für
den Makler, auf das sie ihm die von den Parteien zu leistende Courtage (s. d.)
gutschreibt. Durch Regulative ist bei den Lippert eine sachkundige Untersuchung vorgesehen zur Beurteilung darüber,
ob die zu liefernde oder gelieferte Ware auch der vereinbarten Qualität, dem sog.Typ, entspricht.
Was den volkswirtschaftlichen Wert der Lippert betrifft, so schreiben ihnen die Gegner der
Kassen eine
Begünstigung des
Börsenspiels
zu; die
Anhänger behaupten, daß man dieser Gefahr durch zweckentsprechende Reglementsänderungen leicht begegnen könne,
daß die
Kassen im übrigen aber durch die fast zur Vollendung gebrachte Erweiterung des Clearing-Systems demTerminhandel
und damit dem
Großhandel überhaupt bedeutende Dienste
[* 2] leisten. Nach dem
Deutschen Börsengesetz vom unterliegen
auch die Lippert der
Aufsicht der Landesbehörden und der mit der unmittelbaren
Aufsicht betrauten Handelsorgane. (S.
Termingeschäfte.)
Litteratur. A. Bayerdörffer, Der Kaffeeterminhandel (in den «Jahrbüchern für Nationalökonomie
und
Statistik», 3. Folge, Bd. 1,
Jena
[* 3] 1891);
ders., Der Zuckerterminhandel (ebd., 3. Folge, Bd. 4, 1892);
C. J. Fuchs,
[* 4] Der engl. Getreidehandel und seine Organisation (ebd.,
Neue Folge, Bd. 20, 1890);
ders., Der
Warenterminhandel,
seine
Technik und volkswirtschaftliche Bedeutung (in Schmollers «Jahrbuch für Gesetzgebung», 15. Jahrg.,
1891);
Ed. Jacobson,
Terminhandel in Waren, deutsch vonFranz Stapff (Rotterd. 1889).
undPrioritätsverfahren oder einfach Liquidationsverfahren, im gemeinrechtlichen Konkursprozeß
derjenige
Abschnitt des Konkursverfahrens, in welchem geprüft und festgestellt wurde, welchen
Gläubigern eine Forderung zustehe
und welcher Rang den einzelnen Forderungen zukomme. (S. Prüfungsverfahren.)
Der
Termin, in welchem die Forderungen anzumelden waren, wurde
Liquidationstermin oder Liquidationstagfahrt
genannt.
In der Österr. Konkursorduung wird der in der
Deutschen Konkursordnung als Prüfungstermin bezeichnete
Termin, an
welchem über die angemeldeten Forderungen zu verhandeln ist,
Liquidierungstagfahrt genannt.
ÜberLiquidationsverfahren in
einem andern
Sinne s. Liquidation.
anticritogamico, ein
Mittel gegen die
Traubenkrankheit, besteht aus einer konzentrierten
Kalkschwefelleberlösung (10,45 Proz.
Calciumoxyd, 15,4 Proz. Schwefel) und ist kurz vor dem Gebrauch mit dem 32fachen Raummaß
Wasser zu mischen.
Die bequemere Anwendung von Schwefel ist gebräuchlicher geblieben.
Pflanzengattung, soviel wie
Glycyrrhiza (s. d.) ^[= L., Süßholz, Pflanzengattung aus der Familie der Leguminosen (s. d.), Abteilung der Papilionaceen ...]
Liquor.
Ferri albuminati,
s. Eisenalbuminatlösung;
Liquor.
Ferri jodati, Liquor.
Ferri oxychlorati (oxydati dialysati, peroxychlorati oder subchloridati) und
Liquor.
Ferri sesquichlorati (muriatici oder perchlorati), s. Eisenchlorid;