Steuer-153 man die
Kopie in den Räucherkasten,
d. i. ein großer
Papp-,
Blech- oder Holzkasten. An der Innenseite des Deckels
dieses Kastens befestigt man ein mit Wasser befeuchtetes
Stück Flanell und ein zweites
Stück Flanell, auf welches man einige
Kubikcentimeter folgender Anilinlösung gießt: 10 ccm
Anilin, 160 ccm
Benzin. Von beiden Lösungen darf
nichts auf die
Kopie tropfen, da sonst Flecke entstehen. Nach 5–10 Minuten haben sich die gelben Linien kräftig dunkelblaugrün
gefärbt: man wäscht dann die
Kopie kurze Zeit und trocknet.
Durch
Baden
[* 2] der
Kopie in verdünntem
Ammoniak wird die dunkelgrüne
Farbe der Linien violett. Färbt sich auch der
Untergrund des Papiers beim Räuchern, so hat man zu kurz, kommen die feinen Linien der Zeichnung nicht zum Vorschein,
zu lange belichtet. Zur
Entwicklung der Anilindrucke ist Feuchtigkeit unbedingt erforderlich.
Vgl.
Vogel, Handbuch der
Photographie,
Bd. 1 (4. Aufl., Berl.
1890): Die modernen Licénz (3. Aufl., Düsseld. 1892);
Schuberth, Das Licénz (2. Aufl.,
Wien
[* 3] 1893).
Photophobie, die durch eine abnorm gesteigerte Empfindlichkeit der Netzhaut des
Sehnerven oder der die Sehnervenfasern
abgebenden Hirnpartien bedingte Unverträglichkeit des
Auges gegen Helligkeitsgrade, die dem gesunden
Auge
[* 4] nicht lästig sind.
Der Lichtscheue sucht sich in jeder
Weise vor dem Lichteinfalle zu schützen durch Aufsuchen dunkler Räume,
Verdecken der
Augen, Zusammenkneifen der Lider. Bei stärkerer Lichtscheu tritt ein unwillkürlicher krampfhafter
Schluß der Lidspalte
ein (Lidkrampf).
Auch diejenigen Formen von Lidkrampf (s. d.), die in Reizzuständen anderer sensibler
Nerven
[* 5] ihre
Ursache haben, werden durch Lichteinfall gesteigert und sind daher gewissermaßen mit Lichtscheu kompliziert.
Ferner sind in der Regel mit
Trübungen der Hornhaut oder der Linse
[* 6] behaftete
Augen lichtscheu, weil diese
Trübungen das auffallende
Licht
[* 7] diffus zerstreuen und dadurch das Gefühl der
Blendung hervorrufen.
Beschattung schafft diesen
Augen ein besseres
Sehen,
[* 8] weil nicht nur hierbei die
Blendung wegfällt, sondern auch in dem beschatteten
Auge die
Pupille sich erweitert.
Einige Verwandtschaft mit der Lichtscheu haben gewisse Zustände des
Auges, bei denen im Gegensatz zur
Hemeralopie (s. d.) in der Dämmerung
besser gesehen wird als bei heller Tagesbeleuchtung, und die man deshalb als
Tagesblindheit (s. d.) bezeichnet. Lichtscheue
Augen schützt man durch Schutzbrillen (s.
Brille,
[* 9] Bd. 3, S. 539b).
in der Forstwirtschaft die zum Zwecke der
Vorverjüngung im
Femelschlagbetrieb dem Dunkelschlag (s. d.)
zunächst folgende Lichtung des alten
Bestandes. Man entfernt die Hälfte bis zwei Drittel der noch vorhandenen
Stämme, um
dem jungen Nachwuchs Licht und Luft,
Regen und
Tau reichlicher zuzuführen. Bei
Tanne
[* 10] und
Buche kann die
Lichtung ganz allmählich erfolgen, bei
Fichte
[* 11] muß schon schneller gelichtet werden, am schnellsten bei der
Kiefer. Dem Lichtschlag folgt
der
Abtriebs- oder Räumungsschlag (s. d.). Bei sehr lichtbedürftigen Holzarten
folgt dieser mitunter sofort dem Dunkel- oder
Samenschlag.
die Fähigkeit des
Auges,
Lichtstärken zu unterscheiden. Er kann mit photometrischen
Apparaten genau geprüft werden und ist desto feiner, je kleinere Unterschiede erkannt werden können.
Stark herabgesetzt ist
der Lichtsinn
bei gewissen Augenleiden, namentlich bei der
Hemeralopie, der Netzhautablösung, den meisten Aderhautkrankheiten.
Thaler, welche
Herzog Julius (1568–89) prägen ließ.
Dieselben
zeigen den wilden
Mann mit brennendem Lichte in der
Hand
[* 13] und tragen den hierauf bezüglichen
Wahlspruch des
Herzogs: «Aliis inserviendoconsumor.»
eine Art des
Hochwaldbetriebes (s. d.), bei dem ältere
Bestände stark gelichtet und mit einem bis
zum einstigen
Abtrieb des
Bestandes bleibenden
Unterholz,
Bodenschutzholz (s. d.), unterbaut werden. Die
Verjüngung erfolgt wie beim
Hochwald. Der Zweck des Lichtungsbetrieb ist hauptsächlich der, durch starke Lichtung des
Bestandes den Zuwachs
der stehen bleibenden
Bäume zu erhöhen und dadurch stärkere Sortimente in kürzerer Zeit zu erziehen, als dies bei vollständigem
Schluß des
Bestandes möglich ist. Es gehören zum Lichtungsbetrieb die in neuerer Zeit vielfach empfohlenen,
aber noch nicht erprobten sog. zwei- oder mehrhiebigenBetriebe. Für den Lichtungsbetrieb lassen
sich die verschiedenartigsten Formen denken, unter allen Umständen ist aber für den
Unterbau eine schattenvertragende Holzart,
wie z.B.
Buche, Hornbaum,
Tanne, allenfalls
Fichte zu wählen.
Magnus Gottfr., Fabeldichter, geb. zu
Wurzen,
[* 14] studierte in
Leipzig
[* 15] und Wittenberg
[* 16] die
Rechte und trat dann an letzterm Orte als Privatdocent auf, bis ihn Kränklichkeit
nötigte, die akademische Laufbahn aufzugeben. Er ging hierauf nach Halberstadt
[* 17] und wurde daselbst 1752 preuß.
Regierungsrat, auch Mitglied der Landesdeputation sowie Kanonikus zu St.
Mauritius. Er starb Sein
Hauptwerk sind die «Vier
Bücher Äsopischer Fabeln» (Lpz. 1748),
von denen viele noch jetzt zu den bessern
Arbeiten in dieser
Gattung gehören (so «Die
Katzen
[* 18] und der Hausherr», «Der kleine Toffel»). Ein unrechtmäßiger,
von
Ramler vielfach veränderter
Abdruck derselben (1761) hatte einen Streit zwischen und
Ramler zur Folge.
L.s Lehrgedicht in fünf
Büchern: «Das
Recht der
Vernunft» (Lpz. 1758),
eine poet.
Entwicklung der Wolfschen
Philosophie, ist
unbedeutend. Seine
«Schriften» gaben von
Pott, L.s Enkel, und Cramer (Halberst. 1828) heraus. –
Vgl. Ellinger in der «Zeitschrift
für deutsche
Philologie», Bd. 17
(Halle
[* 19] 1885).
die Zeit, die das Licht gebraucht, um von einem bestimmten
Stern aus in unser
Auge zu gelangen. Da die Fixsternentfernungen
(s.
Sternweite) gegenüber unsern Entfernungen auf der Erde ganz ungeheure sind, für die uns jede räumliche
Vorstellung fehlt,
pflegt man sie häufig in Lichtzeit anzugeben. So ist z.B. die Lichtzeit von α Centauri 4 Jahre.
Wenn also heute α Centauri plötzlich aufhören würde zu leuchten, so würden wir dies erst nach 4 Jahren wahrnehmen. Der
jährlichen
Parallaxe
[* 20] (s.
Fixsternparallaxen) eines Fixsterns im Betrag von 1'' entspricht eine Lichtzeit von 3,26 Jahren.
Name eines alten röm. plebejischen Geschlechts, das an dem Kampfe der
Plebejer um Gleichstellung mit den
Patriciern sich früh thatkräftig beteiligt bat.
Ein GajusLicinius wird als einer der ersten
Volkstribunen 493 v.Chr. genannt.
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