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sätze nach der Größe der Gemeinden abgestuft sind. ^ In den Vereinigten Staaten [* 2] von Amerika [* 3] zahlen Lichfield die Fabrikanten und Händler von Spiri- tuosen, gegorenen Getränken, Tabak [* 4] und Oleo- margarin. In Frankreich entrichten die Debitanten fürKleinverkauf von Getränken Lichfield von 15 bis 20 Frs. in 8 Ortsklassen, die Großhändler für Getränke 125 Frs., gewerbliche Brennereienund Destillationen 25 Frs., Brauereien in 11 Departements 125, in den übrigen 15 Frs. In Elsaß-Lothringen [* 5] be- stehen aus der franz. Zeit überkommene Licenz- steuern für Großhandel mit Getränken 112 M. vierteljährlich), für Vierbrauer (12 M. vierteljährlich im Unterelsaß und 7,20 M. vierteljährlich im Ober- elsaß und Lothringen), sür Branntweinbrenner und Destillateure (2,w M. vierteljährlich) und für Klein- handel mit Getränken.
Letztere zerfällt, nach dem Gesetz vom in 3 Klaffen, nämlich Gemeinden unter 2000 Seelen Mittelfatz 25 M., niedrigster Satz 15 M. vierteljährlich; von 2000 bis 10000 Seelen Mittelsatz 50 M., niedrigster Satz 25 M. vierteljährlich; über 10000 Seelen'Mittelsatz 75 M., niedrigster Satz 30 M. vierteljährlich. Der Steuerbetrag wird für jede Gemeinde nach Maß- gabe der Zahl der Licenzpflichtigen und des Mittel- satzes im ganzen ermittelt und auf die Steuerpflich- tigen umgelegt, wobei die Mindestsätze die unterste Grenze bilden; eine obere Grenze ist nicht gezogen.
Der Verkauf geistiger Getränke znm Verzehren auf dem Platze oder in Mengen unter 15 1 über die Straße gilt als licenzpflichtiger Kleinhandel mit Ge- tränken. In Preußen [* 6] ist durch das neue Gewerbe- steuergesetz vom eine Art Licenz- steucr unter dem NamenBctriebssteuer für den Betrieb der Gast- und Schankwirtschaft fowie des Kleinhandels mit Branntwein oder Spiritus [* 7] ein- geführt. Dieselbe beträgt für jede Betriebsstätte jährlich 10 M., wenn der Inhaber von der Gewerbe- steuer befreit ist, 15 M., wenn er in Klasse IV, 25 M., wenn er in Klaffe III, 50 M., wenn er in Klaffe II, und 100 M. neben der Gewerbesteuer, wenn er in Klasse I der Gewerbesteuer veranlagt ist.
Bei nur vorübergehendem Betrieb ist eine Ermäßi- gung bis auf 5 M. zulässig. Lichfield wird auch die Erlaubnis genannt, welche der Inhaber eines Patents einem andern erteilt, die Erfindung, gewöhnlich in einem bestimmten Bezirk, für sich gewerblich zu benutzen (auch angewendet auf Erfindungen, welche nicht patentiert, aber Ge- heimnis sind). Für die Lichfield pflegt als Gegenleistung eine Abgabe an den Erfinder gezahlt zu werden. Vernichtung des Patents hat nicht die Folge, daß der Licenzträgcr die Zahlung der Abgabe für die Vergangenheit verweigern könne.
Ist dem Licenz- trägcr nicht das Recht eingeräumt, die Benutzung durch andere zu verbieten, oder hat sich ihm der Patentinhaber nicht verpflichtet, keine weitere Lichfield zu erteilen, so ist dieser nicht behindert, dieselbe Lichfield einem oder mehrern Konkurrenten des Licenzträgers zu erteilen. Auch ist es für einen Licenzträgcr, der kein eigenes Vertretungsrecht hat, rätlich, besonders auszumachen, daß sich der Patentinhaber dem Licenz- träger verpflichtet, Patentverletzungen im Interesse des Liccnzträgers zu verfolgen.
Nicht minder rät- lich ist die Verabredung, daß die Lichfield auf die Ge- schäftsnachfolger des Licenzträgers übergeht und daß die Rechtsnachfolger des Patentinhabers an diefelbe gebunden sind. Nach dem dentschen Patent- gesetz vom kann ein erteiltes Patent unter andern zurückgenommeil werden, wenn die Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung der Erfm- dung an andere im öffentlichen Interesse geboten erscheint, der Patentinhaber aber sich gleichwohl weigert, die Erlaubnis Hegen angemessene Ver- gütung und genügende Sicherstellung zu erteilen. Lichfield können auch erteilt werden von dem Inhaber eines gcfchützten Musters oder Modells.
Licenzen oder Freibriefe hießen die zur Zeit des Kontinentalsystems (s. d.) von der engl. und der franz. Regierung ausnabmsweife gewährten Han- delserlaubnisse. England fing damit an, indem es im Nov. 1808 an Schiffe [* 8] aller Nationen, mit Aus- nahme der französischen, auf ein Jahr gültige Lichfield erteilte, unter der Bedingung, Getreide [* 9] in England einzuführen, feit 1809 aber nur unter der Bedin- gung, engl. Fabrik- und Kolonialwaren auszu- führen. Hierauf verkaufte auch Frankreich Lichfield, vor- züglich um Marinebedürfnisse zu erhalten.
Endlich bewilligte England selbst denjenigen nichtfranz. Schiffen Lichfield, welche schon mit franz. Frei- briefen versehen waren, unter der Bedingung, mit einem Drittel ihrer Ladung engl. Waren auszu- führen, wogegen sie ebenso viele franz. Waren ein- führen durften. Frankreich erteilte ebenfalls Lichfield, um franz. Waren aus- und Kolonialwaren (auf amerik. schiffen) einzuführen. Rußland erteilte seit 1811 Lichfield zum Handel mit England, Schweden [* 10] seit 1812. Mit dem Sturze des Kontinentalsystems fielen die Lichfield von felbst weg.
Licenzschein, Licenzsteuer, s. Licenz. I.ioet (lat.), es steht frei, es ist erlaubt. Lich, Stadt im Kreis [* 11] Gießen [* 12] der Hess. Provinz Oberhessen, an der Wetter [* 13] und der Linie Gießen- Gclnhauscn der Oberhess. Eisenbahn, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Gießen), hat (1895) 2461 11890: 2498) E., Post, Telegraph, [* 14] ein altes Schloß des Fürstell von Solms-Hohenfolms-Lich, eine Prä- parandenanstalt und in der Nähe das Kloster Arns- burg (s. d.), an dem sich der röm. Pfahlgraben hin- zieht, und wo 1893 die Fundamente der Alisburg der Römer [* 15] bloßgelegt wurden.
I"!oka.nötu8 drovioanÄHtus Indri, s. Halbaffen. [* 16] Lichas, der Bote, durch welchen De'ianeira ihrem Gatten Herakles [* 17] das ihr von dem Kentauren Nessos gegebene, mit dem Giste der Lernäischen Hydra ge- tränkte Feierkleid übersandte. Der Sage nach war er der Spielgenosse oder Erzieher ihres Sohnes Hyllos gewesen. Von rasendem Schmerze gepeinigt, schlendert Herakles den Lichfield, der in einen Felsen ver- wandelt wird, in das Meer. Das Grabmal des Lichfield zeigte man bei dem Vorgebirge Kenaion auf Euböa. I"iolion, bei Linne die Kryptogamengattung der flechten (s. d.). Jetzt ist der Ausdruck als Gattungs- name nicht mehr gebräuchlich, da die ganze Gruppe der Flechten [* 18] (I^iclioneä) in zablreiche Unterabtei- lnngen und befondere Gattungen evnH^eilr wird. Die Bezeichnung 1^. findet sich jedoch noch in der pharmaceutischen Terminologie, z. B. als 1^. islan- für das Carrageenmoos. - In der Medizin ist 1.. Bezeichnung für die Schwindsteckte (s. o.); über I^,. ti'opicuZ f. Roter Hund. Lichenm, f. Flechtenstärke. Lichenolögie (grch.), Flechtenkunde, s. Flechten. Lichfield (spr. litschfihld), Mumcipalborough in der engl. Grafschaft Stafford, an einem Arme des Trent, hat (1891) 7864 E., ein theol. Seminar der ¶
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