1)
Arrondissement des franz. Depart.
Gironde, hat 1278,89 qkm, (1891) 112379 E., 133 Gemeinden und zerfällt in die 9 Kantone
Branne (134,70 qkm, 9153 E.),
Castillon (101,09 qkm, 10306 E.), Coutras (189,01 qkm, 14052 E.), Fronsac (134,03 qkm, 10470 E.),
Guitres (185,84 qkm, 11640 E.),L. (137,99 qkm, 29239 E., Lussac (144,48 qkm, 8919 E.),
Pujols (117,99
qkm, 8575 E.), Ste.-Foy-la-Grande (133,76 qkm, 10025 E.). –
2) HauptstadtdesArrondissementsL., 27 km nordöstlich von
Bordeaux,
[* 2] in wein- und kornreicher Gegend, an der Einmündung
der Isle in die Dordogne und an den Linien
Tours-BordeauxundL.-LeBuisson (98 km) der Orléansbahn und
Marcenais-L. (19 km) der Staatsbahnen,
[* 3] ein alter regelmäßig gebauter Ort, hat (1891) 13853, als Gemeinde 17867 E., in Garnison
einen
Teil des 57. Infanterieregiments und das 15. Dragonerregiment, eine schone
Kirche St.
Jean-Baptiste,
Stadthaus (16. Jahrh.),
Denkmal des
HerzogsDecazes und ist Sitz eines Gerichtshofs erster Instanz,
Handels- und Friedensgerichts
und des Kommandos der 18. Kavalleriebrigade, besitzt ein Kommunal-Collège, eine Schule für
Hydrographie, ein Museum,
Bibliothek
und botan.
Garten.
[* 4]
Der Flußhafen, in welchem die
Flut 3–5 m hoch steigt, nimmt Seeschiffe von 300 t auf.L. ist das große
Salz- und Handelsentrepot
für alle im Gebiet der Dordogne liegenden Departements, treibt lebhaften
Handel mit
Wein,
Branntwein, Mehl,
[* 5] Rindvieh und Stabholz.
Außer Schiffswerften, Seilerei, Schneidemühlen, Eisengießerei
[* 6] bestehen Fabriken für Wollstoffe,
Militäreffekten, Möbel,
[* 7] Leder,
Glas
[* 8] und Runkelrübenzucker. –
Vgl. Guinodie,Histoire deL. (3 Bde., 2. Aufl.,
Libourne 1877).
(spr. libr'wil),Ort in
Französisch-Kongo, am Nordufer der
Bucht des
Gabun, hoch gelegen, mit 1500 E. (205
Europäer), Sitz des Gouverneurs und einer kleinen Kolonialtruppe, hat kath. und amerik.
alte Landschaft in Illyrien, umfaßte den westl.
Teil des heutigen Kroatiens und den
nördl.
Dalmatiens nebst einigen an der
Küste liegenden kleinen
Inseln.
Die Einwohner, die als Seeräuber berüchtigt waren,
wurden Mitte des 2. Jahrh.
v. Chr. von den
Römern unterworfen.
(spr. -scha), nach der vom
ChronistenCosmas von Prag überlieferten altczech. Sage die Begründerin der Dynastie
der Přemysliden. Sie wird als jüngste Tochter des Häuptlings Krok, des angeblichen Erbauers des Wyšehrad,
bezeichnet und als Priesterin und Seherin gepriesen. Zur Regierung gelangt, soll sie
weise Gesetze erlassen, aber endlich
wegen der Unbotmäßigkeit des
Volks einen Landmann
Namens «Přemysl» zum Gatten und Mitregenten gewählt haben. Libussa ist
nach der Sage auch Gründerin der Stadt
Prag.
[* 11]
Über das Gedicht «Gericht Libuschas» s. Königinhofer
Handschrift. – Libussa ist auch der
Name des 264.
Planetoiden.
Man verstand darunter zuerst nur das unmittelbar
westlich an
Ägypten
[* 13] grenzende Land, später ganz Nordafrika zwischen
Nil undAtlas,
[* 14] während die südl.
LänderÄthiopien genannt wurden.
Erst seit
Eratosthenes wird unter Libyen der ganze afrik.
Vulkan an der Grenze von
Bolivia
[* 16] undChile, im O. der chilen. Stadt
Atacama, von A.
Bertrand
auf 5950 m Höhe bestimmt, wurde 1886 von José Sanfelices erstiegen.
lebhaften
Handel mit Schwefel, Getreide,
[* 18]
Wein, Öl, Fischen und
Soda. Licata ist Sitz eines
deutschen Vicekonsuls. Licata liegt am Fuße des Hügels Monte-Sant'
Angelo, des Ecnomus (s. d.) der Alten.
an den mittelalterlichen
Universitäten ein Gelehrter, der durch seine Prüfung das
Recht zu lehren, die
licentiadocendi, erlangt, aber die
Promotion nicht durchgemacht hatte.
Die Vorstufe zum Licentiat war der
Baccalaureus (s. d.).
In
neuerer Zeit kommt die Bezeichnung nur bei der theol.
Fakultät vor, an der die Habilitation als
Docent
durch das Licentiatexamen erlangt wird.
(lat. licentĭa), Erlaubnis, Befugnis,
Freiheit; in
Klöstern die den Mönchen vom
Abt für einzelne Fälle zugestandene
Dispensation von einem bestehenden Gesetze oder Gebrauch.
Licentiaconcionándi, die Befugnis zu predigen; licentia docéndi,
die Befugnis (auf Hochschulen) Vorlesungen zu halten;licentia maritālis, in der frank. Gesetzgebung
der Ehekonsens, den die Herren ihren Leibeigenen gegen eine bestimmte
Abgabe erteilten. Noch jetzt wird der Erlaubnisschein,
welchen Militärpersonen zur Vollziehung eines Ehebündnisses von ihren Vorgesetzten vor dem
Aufgebote vorlegen müssen, oft
Licenzschein genannt.
Licentiapoëtĭca, dichterische
Freiheit, ein den «Naturales quaestiones» (2,44) des jüngern
Seneca entlehnter
Ausdruck. Insbesondere wird Licénz oder Licenzsteuer diejenige
Abgabe genannt, die für den Betrieb eines nicht
freien
Gewerbes zu entrichten ist. Es handelt sich hierbei namentlich um Schankwirtschaften und um die Fabrikation von Verzehrungsgegenständen,
die einer innern
Steuer unterliegen, wie es z.B. beim Zucker
[* 19] der Fall ist. England erhebt Licénz von Fabrikanten
und Händlern von
Bier,
Wein,
Branntwein und
Tabak
[* 20] und von Hökern, Trödelhändlern,
Jägern u.s.w.
Rußland erhebt eine Reihe
von Licenz- oder Patentabgaben;
Rumänien
[* 21] solche vom
Handel mit geistigen Getränken, wobei die
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