also schenkungsweise übernommen werden; der
Vertrag muß dann in der landesgesetzlich für Schenkungen vorgeschriebenen Form
geschlossen werden. Die meisten Leibrentenvertrag werden als Versorgungsverträge gegen ein Entgelt geschlossen, welches
dem Leibrentenempfänger nicht der
Rente gleichkommende Jahresnutzungen abwirft. Dafür behält der Leibrentenschuldner das
Entgelt, auch wenn die
Rente z. B. infolge frühenTodes des Rentenempfängers sehr bald erlischt.
Das Entgelt kann durch einmalige Kapitalzahlung, durch fortlaufende Prämien für eine in späterm
Lebensalter zu beziehende,
oder einem Dritten
(Ehefrau und
Kinder) nach dem
Tode des Zahlenden zu leistende
Leibrente, durch ein Grundstück oder irgend
ein anderes Vermögensobjekt gewährt werden. Nach
SchweizerObligationenrecht Art. 518 wie nach
Preuß.
Allg.
Landr. Ⅰ, 5, §. 136 bedarf der Leibrentenvertrag der schriftlichen Form. Doch hat das Reichsgericht ausgesprochen,
daß es bei dem mit einer Versicherungsgesellschaft gegen
Zahlung eines
Kapitals geschlossenen Leibrentenvertrag genügt, wenn der Versicherer
die Police unterschrieben und dem Versicherten ausgehändigt hat.
Der Leibrentenvertrag ist, namentlich wenn die
Leibrente auf Lebenszeit und gegen Entgelt geschlossen wird, für beide
Teile ein gewagtes
Geschäft, für den die
Leibrente Stipulierenden beim
Mangel einer bestellten Sicherheit auch wegen der vorausgesetzten
fortdauernden Zahlungsfähigkeit des Pflichtigen. Deshalb pflegen solche Leibrentenvertrag mit Leibrentenanstalten
des
Staates, einer Gemeinde, einer
Aktiengesellschaftu. dgl. geschlossen zu werden, für welche letztere
die Gefahr einer längern
Lebensdauer des einzelnen Rentenempfängers sich durch die kürzere
Lebensdauer anderer Rentenempfänger
ausgleicht. Für die Höhe der zu gewährenden
Renten bestehen feste, auf statist. Berechnungen gegründete Normen.
War der Dritte, für den eine
Leibrente stipuliert ist, zur Zeit des
Vertrags bereits verstorben, so ist
der
Vertrag ungültig, und das Entgelt kann zurückgefordert werden
(Code civil Art. 1974). Führt der Rentenpflichtige arglistig
das Ende der Verpflichtung, z. B. den
Tod des Rentenempfängers herbei, so hat er nach
Preuß. Allg.
Landr. Ⅰ, 11, §§. 621 fg.
und Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §. 1155 das Entgelt ohne
Abzug der gezahlten
Renten zurückzugewähren.
Die Regimentsinhaber waren im 16. und 17. Jahrh. gleichzeitig
Chef einer Compagnie ihres
Regiments und
bezogen die Einkünfte dieser
Stelle, deren Dienst von einem
Kapitänlieutenant (auch
Stabskapitän genannt) versehen wurde.
Solche Compagnien hießen
Leibcompagnien; doch führte auch die 1. Compagnie der Regimenter, deren
Chef
der Landesfürst oder ein Prinz seines Hauses war, diese Bezeichnung. Im letztgedachten
Sinne wird die 1. Compagnie des preuß. 1. Garderegiments
zu Fuß noch heute als
Leibcompagnie, die 1. Schwadron der preuß. Garde du Corps als
Leibeskadron, die 1. fahrendeBatterie
des Garde-Feldartillerieregiments als Leibbatterie bezeichnet, obschon der diese befehligende Offizier wirklicher Compagnie-
oder Eskadronschef ist. Im deutschen
Heere sind ferner die 1. Compagnien der Infanterieregimenter Nr. 115 bis 117
Leibcompagnien
sowie
die 1. Schwadronen der Dragonerregimenter Nr. 23 und 24
Leibeskadrons.
Die dritten
Bataillone der Infanterieregimenter Nr. 92 und 118 werden als
Leibbataillone bezeichnet.
Leibregimenter sind das preuß. Grenadierregiment Nr.
8, das sächs. Grenadierregiment Nr. 100, das bad.
Grenadierregiment Nr. 109, das hess.Infanterieregiment Nr.
115, das bayr. Infanterieleibregiment, das Leib-Gardehusarenregiment, das Leib-Gardeartillerieregiment,
das preuß. Kürassierregiment Nr. 1, die preuß.
Husarenregimenter Nr. 1 und 2, das bad. Dragonerregiment Nr.
20, das
Hess. Dragonerregiment Nr. 24. Auch in
Rußland werden einzelne
Truppenteile als Leibtruppen bezeichnet,
in
Österreich-Ungarn
[* 2] jetzt nur die
Leibgarden. (s. Haustruppen).
bei Maueröffnungen, wie Fenster,
Thüren und Bogenöffnungen, die der
Durchbrechung zugekehrten
Flächen der
Mauerpfeiler und der sie überdeckenden
Bögen.
Bei
Bögen und
Gewölben nennt man die innereBogen- oder
Gewölbefläche Leibung zum Unterschied von der äußern
Fläche derselben, dem
Bogen- oder Gewölberücken.
1)
Grafschaft im mittlern England zwischen Derby,
Nottingham,
[* 3] Lincoln, Rutland,
Northampton und Warwick, zählt auf 2071,54
qkm (1891) 373693 E.,
d. i. 180 auf 1 qkm. Der
Boden, wellenförmig, nur hier und da von
Höhen durchzogen,
die südlich von Loughborough im Bardonhill nur 275 m aufsteigen, ist für
Ackerbau, vorzüglich aber für Viehzucht
[* 4] geeignet,
im N. und W. reich an
Steinkohlen, auch ergiebig an Kalk,
Gips
[* 5] und
Schiefer. Die Kohlengruben lieferten (1892) 1500235 t. Leicester wird
in der Mitte vom Soar, ehemals Leire genannt (wonach der
Name des
Landes), einem rechten Zuflusse des
Trent, vom Wreack, an der
Südgrenze vom Welland und
Avon bewässert und vom
Unions-, Leicester-, Ashby- und andern
Kanälen durchzogen.
Das langgehörnte
Leicesterrind liefert die
Milch zu dem in großer Menge ausgeführten
Käse, besonders
dem um
Melton-Mowbray verfertigten Stilton. Schafe
[* 6] (s.
Leicesterschaf), Hammel und
Pferde
[* 7] sind sehr geschätzt. Leicester ist der Hauptsitz
der Wollstrumpfmanufaktur; wichtig sind auch Schuhwarenfabrikation, Klöppelei und
Weberei.
[* 8] Die
Grafschaft sendet vier Mitglieder
ins Parlament.
Städte sind außer der Hauptstadt
Ashby de la Zouch und Loughborough. – 2)Hauptstadt
der
Grafschaft Leicester,. Municipal- und Countyborough, im Mittelpunkt eines für die Wollproduktion wichtigen Weidebezirks,
am schiffbaren Soar und am Leicesterkanal, eine der ältesten
Städte Englands, ist unregelmäßig, meist aus roten
Backsteinen
gebaut, hat (1891) 142051 E., acht
Kirchen, darunter die normann.-got. St. Marienkirche, die alte St. Nikolaskirche und zahlreiche
Dissenterskapellen, eine Assisenhalle im alten Schloß, ein Rathaus,
Irrenanstalt, Waisenhaus, Lateinschule,
Museum mit wertvollen röm. Altertümern,
Bibliothek, ein altes Trinityhospital (1531), Markthalle und in der Mitte der Stadt
ein 1868 errichtetes
Memorial-Croß mit vier Denkmälern. Die Stadt ist Hauptsitz der
Weberei von wollenen
Strumpfwaren,
Mützen,
Handschuhen und
Hemden. Auch wird Spitzenklöppelei, Wollkämmerei, Schuh- und
Gummiwarenfabrikation betrieben.
Zahlreich sind
die Banken. - Leicester ist die röm. Station Ratä (Ratae, auch Ratecorion) im Lande der Coritavi, das Leagacester der Angelsachsen,
später Sitz der mächtigen Grafen von Leicester, dann der Herzöge von Lancaster. In der 1413 gestifteten, jetzt verfallenen Abtei
starb 1530 Kardinal Wolsey, und während des Bürgerkrieges bestand Leicester eine Belagerung durch den Prinzen
Ruprecht. In der Nähe Bradgate Park, der Sitz des Earl von Stamford. Im W. liegt Bosworth (s.d.).
[* 1] (spr. leßtěr), Robert Dudley, Graf von, Günstling der Königin Elisabeth von England, geb. 1532 oder 1533 als
Sohn des spätern Grafen von Northumberland (s. d.), besaß wenig rühmenswerte Eigenschaften;
er war ehrgeizig bis zum Äußersten, egoistisch, verschlagen, dabei feige und geistig unbedeutend. Durch seine Schönheit
und sein einnehmendes Auftreten gewann er Elisabeths Herz und wußte sie bis an sein Lebensende zu fesseln. Über ihr Verhältnis
sind viele übertreibende Gerüchte umgegangen, ganz grundlos werden sie kaum gewesen sein.
Unbewiesen ist, daß Leicester sich seiner ersten Gemahlin, Amy Robsart, durch Mord entledigt habe, so sehr ihm
deren plötzlicher Tod auch gelegen kam (1560), da Elisabeth sich mit der Absicht trug, ihn zu heiraten, während sie später
eine Verbindung zwischen ihm und Maria Stuart plante. Leicester war trotz seiner geistigen Bedeutungslosigkeit ein
gefährlicher Gegner für Cecil (s. d.), dessen Wege er öfter kreuzte. Als ihn
1585-87 Elisabeth zum Oberbefehlshaber über die engl. Hilfstruppen ernannte, die sie den Niederlanden gegen Spanien
[* 11] sandte,
und auch diese ihn zum Generalstatthalter und Befehlshaber ihrer Macht zu Wasser und zu Lande erhoben, zeigte er auch hier
seine Unfähigkeit als Feldherr aufs kläglichste. Trotzdem blieb er in der Gunst seiner Königin bis
zu seinem Tode Aus einer heimlichen Verbindung mit der verwitweten Lady Sheffield
[* 12] hinterließ er einen Sohn, Robert
Dudley (s. d.), der sich aber vergeblich um die Anerkennung seiner Legitimität bemühte. 1578 hatte sich Leicester zum
drittenmal heimlich mit der verwitweten Gräfin Essex vermählt, der Mutter seines Nachfolgers in Elisabeths Gunst. -
Vgl.
Bekker, Elisabeth und Leicester (Gießen
[* 13] 1890).